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EM-Rente, Gutachten einfach unglaublich!

Greta
Mein Anspruch auf ALG1 läuft noch bis Juni 2023.

Folgendes habe ich jetzt herausgefunden (und hoffe, dass es auch stimmt):

- Bei einer Teil-EM kann ich mich der AA weiterhin zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen; für einen Teilzeitjob allerdings, da ich bei Vollzeit ja nicht mehr teil-em bin. Stelle ich mich für einen Teilzeitjob zur Verfügung erhalte ich auch nur noch das halbe ALG1.

- Bei einer vollen EM-Rente kann ich mich natürlich auch zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, aber das wird die AA sicher nicht mitmachen, da ich ja eigentlich gar nicht mehr arbeiten kann. Warum sollten die dann also noch ALG1 zahlen?

- Sowohl bei einer Teil-EM als auch bei einer vollen EM werden für die Pflege meiner Mutter weiterhin Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung auf mein Rentenkonto gezahlt. Das erhöht die spätere Altersrente... nicht viel, aber immerhin.

Jetzt muss ich nur noch herausfinden, ob und wie sich ein Minijob auf die spätere Altersrente auswirkt. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort darauf

16.08.2023 10:39 • x 2 #31


Greta
Zitat von Dys:
Ob da bei mir noch Zurechnungszeiten aufkommen,

Hier ist das Thema Zurechnungszeiten ganz gut erklärt:

https://www.vdk.de/hamburg/pages/76891/...heiszt_das

16.08.2023 10:44 • x 2 #32


A


Hallo Greta,

EM-Rente, Gutachten einfach unglaublich!

x 3#3


Dys
Zitat von Greta:
Bei einer Teil-EM kann ich mich der AA weiterhin zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen; für einen Teilzeitjob allerdings, da ich bei Vollzeit ja nicht mehr teil-em bin. Stelle ich mich für einen Teilzeitjob zur Verfügung erhalte ich auch nur noch das halbe ALG1.

So war es bei mir bezüglich der Zahlung von ALG1. Aber auch ohne Leistungsbezug von der AfA besteht für mich die Pflicht, für eine Teilzeit Job der AfA für eine Vermittlung zur Verfügung zu stehen, also dem Arbeitsmarkt genauer gesagt. Ich bin arbeitslos gemeldet, aber eben ohne Leistungsbezug. Auch an Maßnahmen die die AfA mir angedeihen lässt, muss ich im Rahmen der Möglichkeiten die die EMR vorgibt, teilnehmen. Über die Sinnhaftigkeit bestimmter Maßnahmen lasse ich mich da jetzt nicht aus.

Zitat von Greta:
Bei einer vollen EM-Rente kann ich mich natürlich auch zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen, aber das wird die AA sicher nicht mitmachen, da ich ja eigentlich gar nicht mehr arbeiten kann. Warum sollten die dann also noch ALG1 zahlen?

Bei einer vollen EMR bist Du nicht mehr arbeitslos, beziehungsweise Du würdest ohnehin von der AfA als Arbeitslos abgemeldet. Du kannst aber weiterhin als Arbeitssuchend gemeldet bleiben. Nur außer dem Nutzen der Jobbörse als angemeldeter User, gibts da keine Unterstützung, jedenfalls keine die seitens der AfA geleistet werden müsste.

Zitat von Greta:
Jetzt muss ich nur noch herausfinden, ob und wie sich ein Minijob auf die spätere Altersrente auswirkt. Vielleicht hat ja jemand hier eine Antwort darauf

Soweit mir bekannt, ist es möglich von dem Gehalt in einem Minijob freiwillig in die Sozialversicherung einzuzahlen. Der AG muss da aber keinen Beitrag leisten. Ob sich das rechnen würde, weiß ich nicht. Vielleicht eher bezüglich der Zeiten, als bezüglich der Rentenpunkte. Vielleicht sinnvoll, wenn man schon in jüngeren Jahren eine EMR bezieht, oder wenn abzusehen ist, das sie nach einer Befristung vielleicht auch nicht von Nöten wäre.
Mir fällt da konkret kein Beispiel ein, das ich persönlich kenne. Aber denkbar wäre ja, jemand ist mit 35 Jahren wegen einer Erkrankung in einer befristeten vollen EMR, aber nach 3 Jahren geheilt und wieder Erwerbsfähig und derjenige hatte einen Minijob mit 2 Stunden täglich während der EMR. Dann vielleicht, könnte sich das irgendwie noch auf die Altersrente auswirken. Wohlgemerkt, ich kenne die Gesetzeslage diesbezüglich nicht, aber so in der Art könnte ich es mir zumindest vorstellen. Irgend ein Profi wird da aber sicher genaueres wissen. Vielleicht bei einem Sozialverband oder ein Rentenberater.

16.08.2023 12:28 • #33


Greta
Zitat von Dys:
So war es bei mir bezüglich der Zahlung von ALG1. Aber auch ohne Leistungsbezug von der AfA besteht für mich die Pflicht, für eine Teilzeit Job der AfA für eine Vermittlung zur Verfügung zu stehen, also dem Arbeitsmarkt genauer gesagt. Ich bin arbeitslos gemeldet, aber eben ohne Leistungsbezug.

Wie lange ist das bei dir denn schon so?
Soweit ich weiß, kann man die sogenannte Arbeitsmarktrente = volle EM-Rente bekommen, wenn auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kein leidensgerechter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Genau das versucht der VdK gerade für mich durchzukriegen. Mal sehen, ob die DRV sich darauf einlässt.

Aber auch mit der halben EM-Rente wäre mich schon sehr geholfen. Zusammen mit dem halben ALG1 käme ich gut klar.
Und außerdem habe ich ja noch den kleinen Minijob.
Zitat von Dys:
Soweit mir bekannt, ist es möglich von dem Gehalt in einem Minijob freiwillig in die Sozialversicherung einzuzahlen. Der AG muss da aber keinen Beitrag leisten. Ob sich das rechnen würde, weiß ich nicht. Vielleicht eher bezüglich der Zeiten,

Genauso mache ich es derzeit; ich zahle über meinen Minijob freiwillig in die Rentenkasse ein.
Finanziell bringt das kaum etwas, aber die rentenrechtlichen Zeiten sind mir wichtig, damit ich die 45 Beitragsjahre erreiche. Denn wenn ich tatsächlich nur die halbe EM-Rente bekomme, könnte ich somit in 2,5 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Die Höhe der halben EM-Rente würde sich dann zwar nicht ändern, aber zumindest wäre dann die andere Hälfte der Rente abschlagsfrei.
Dazu geschätzte drei Euro monatliche Rente mehr pro Minijob-Jahr und nochmal ca. 8 Euro pro Pflegejahr...
Tja, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen

16.08.2023 19:02 • x 1 #34


Dys
Zitat von Greta:
Wie lange ist das bei dir denn schon so?

Ich hatte im Juni 2018 die EMR beantragt und eigentlich war mit meinem AG vertraglich vereinbart, dass ich ab Oktober 2018 Teilzeit arbeite (ungeachtet ob ich eine EMR bekomme, hatte ich im Antrag aber schon geschrieben, das ich mir 5 Stunden täglich noch zutraue). Leider hat mich mein AG zwar für Teilzeit entlohnt, aber im Endeffekt blieb es bei Vollzeit inclusive Anrufe nach Feierabend und auch andere Sachen liefen echt mies ab.
Ich hab dann zum 31.12.18 gekündigt und war aber auch ab 10.12.18 krankgeschrieben.
Bei der Kündigung wusste ich nicht, ob meine EMR bewilligt wird, aber es ging nicht anders, weil ich fertig war. Am 27.12.18 kam dann die Bewilligung der halben EMR ab 01.01.19.
Krankgeschrieben mit halbem Krankengeld war ich dann bis zur Aussteuerung Mai 2019 weil ich die 78 Wochen innerhalb der 3 Jahre Blockfrist erreicht hatte. Nach der Aussteuerung bekam ich ALG1 und als das ausgeschöpft war, bekomme ich nur noch die halbe EMR.
Bin aber Arbeitslos ohne Leistungsbezug seit Herbst 2021.

16.08.2023 22:53 • x 3 #35


Greta
@Dys

Du könntest doch versuchen die Arbeitsmarktrente zu bekommen.
Guck mal hier:

https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldun...sie-kennen

17.08.2023 00:23 • #36


Dys
Zitat von Greta:
@Dys Du könntest doch versuchen die Arbeitsmarktrente zu bekommen. Guck mal hier:

Ja, das mit der Arbeitsmarktrente ist mir bekannt. Allerdings ist das nicht ganz so einfach, tatsächlich die Voraussetzungen zu erfüllen, bezüglich des mir verschlossenen Teilzeit Arbeitsmarkt, der dies ja objektiv sein müsste. Das ist eine Sache, die sich schwerer beweisen lässt, als eine gesundheitliche Einschränkung.

Ungeachtet dessen, hatte ich ja eine LTA beantragt und auch eine sogenannte Bewilligung dem Grunde nach erhalten. Mitte Mai diesen Jahres hatte ich einen Termin mit einer Beraterin der DRV bezüglich der Möglichkeiten, die ich dann habe, beziehungsweise welche LTA in Frage kommen würde. Als ich den Termin wahrnahm, hatte ich der Frau halt gesagt, dass ich am 1.Mai wieder einen Herzinfarkt hatte und noch einen Stent bekommen habe. Damit war das Thema erstmal auf Eis gelegt, bezüglich einer arbeitsfördernden Maßnahme. Zwei Tage später habe ich dann erstmal einen Reha Antrag gestellt und eigentlich damit gerechnet, dass ich zu einem Gutachter geladen werde, wie es früher auch immer der Fall war.

Die Reha wurde aber diesen Monat bewilligt und nun warte ich auf den Termin, wann ich in die Klinik muss. Wenn das dann irgendwann passiert ist, werde ich wohl, je nach dem was die Klinik befundet, einen Antrag auf eine Volle EMR stellen. Außerdem habe ich einen GDB von 30 seit 2013 und jetzt, da es neue Diagnosen gibt, eine Erhöhung beantragt. Mal sehen ob die einen von 50 hergeben. Sollte das passieren, sind ja wieder ganz andere Voraussetzungen gegeben, die ich dann ausloten werde.

17.08.2023 09:26 • x 1 #37


Greta
Jetzt muss ich mir mal kurz Luft machen

Sieben Monate sind seit meiner Reha vergangen, und immer noch gibt es keine Entscheidung über meinen Antrag auf EM-Rente.
Erst musste mein Arbeitgeber ein Formular zur Teilzeitmöglichkeit ausfüllen, dann brauchte die DRV eine Bescheinigung des Sozialleistungsträgers für die Berechnung des Hinzuverdienstes und nun schicken die mir zum dritten Mal die Vordrucke zur Meldung zur Krankenversicherung der Rentner Habe ich bereits einmal direkt bei Antragstellung ausgefüllen dürfen, ein zweites Mal kurz bevor die erste Ablehnung kam und nun das dritte Mal im Zuge des Widerspruchsverfahrens.
Warum um Himmels Willen ist es nicht möglich, mir in einem Rutsch alle notwendigen Formulare zu schicken anstatt immer so kleckerweise einmal im Monat wieder was Neues?
Und warum muss ich drei Mal diese Meldung zur KVdR ausfüllen? Was machen die denn mit den Unterlagen?

Es ist ja durchaus üblich, dass die EM-Rente zunächst nur befristet bewilligt wird.
Mein Rentenantrag ist von Mai 2021.
Wenn der rückwirkend bewilligt wird mit einer Befristung von drei Jahren, dann kann ich im kommenden Frühjahr schon wieder die Verlängerung beantragen!

Ich versteh's nicht!

05.10.2023 12:23 • x 1 #38


R
Wenn die DRV derart verzögert wird als nächstes ein Gutachter Termin folgen, wie lange bist du schon im ALG1 Bezug?

07.10.2023 08:56 • #39


Dys
Zitat von Greta:
Und warum muss ich drei Mal diese Meldung zur KVdR ausfüllen?

Über das warum könnte man sich schon Gedanken machen, aber das hab ich mir abgewöhnt, weil ich nie den wahren Grund genannt bekommen würde. Spekulieren bringt mich auch nicht weiter. Innerhalb der Behörden wird genauso schlampig gearbeitet, wie es anderswo auch passiert und ich bin selbst kein Paradebeispiel für ordentliche Aktenverwaltung. Daher fülle ich wenn nötig auch zum hundertsten mal etwas aus, was nach gesundem Menschenverstand eigentlich nicht nötig sein sollte. Ärgerlich aber auch kein unlösbares Problem.

In deinem Fall könnte ein Sachbearbeiter vielleicht denken, es wäre ja möglich, dass du die Krankenkasse gewechselt hast oder sich was auch immer seit dem letzten mal etwas geändert haben könnte. Oder es ist halt verbaselt worden und somit verloren gegangen. Oder es liegt einfach an der Dummheit der Menschheit im allgemeinen, auf die ich aber eh keinen Einfluss habe. Bei mir hat es auch drei Anläufe gebraucht, bis meine Reha Bewilligung korrekt im Bescheid wiedergegeben wurde, was Klinik und Dauer des Aufenthaltes betraf. Natürlich hat das mein Anliegen verzögert, aber nun hat es ja letztendlich geklappt.

Also vielleicht hängt es tatsächlich nur noch an einer aktuellen Information, bezüglich dessen was in dem Formular abgefragt wird, um deine EMR zu bewilligen. Das wäre ja auch eine Möglichkeit, wenn man spekulieren möchte, weshalb da nochmal was seitens der DRV gefordert wird.

07.10.2023 12:15 • #40


R
Eine Bekannte aus der Reha wurde arbeitsfähig entlassen, damit wollte sie sich nicht zufrieden geben und so folgte der erste Gutachter Termin. Inzwischen nochmal eine Reha mit arbeitsfähig und inzwischen das dritte mal beim Gutachter. Jedenfalls erhält sie immer noch keine EMR und da keine RSV wohl höchstens die Regelaltersrente?

07.10.2023 18:43 • #41


Greta
Zitat von Dys:
In deinem Fall könnte ein Sachbearbeiter vielleicht denken, es wäre ja möglich, dass du die Krankenkasse gewechselt hast oder sich was auch immer seit dem letzten mal etwas geändert haben könnte.

Danke, lieber Dys.
So ähnlich versuche ich mir das jetzt auch zu erklären.
Ach, ich musste meinem Ärger nur einfach mal irgendwo Luft machen
Habe anschließend alles nochmal ausgefüllt und abgeschickt; es hilft ja nix.

Zitat von Rali:
Wenn die DRV derart verzögert wird als nächstes ein Gutachter Termin folgen, wie lange bist du schon im ALG1 Bezug?

Den Gutachter-Marathon habe ich längst hinter mir. Laut DRV war eine Entscheidung trotz mehrerer Gutachten nicht möglich, weshalb man mich ich Frühjahr dann doch noch zur Reha schickte zwecks umfassender Bewertung meiner Erkrankung.
Wie gesagt, Teilzeitmöglichkeit hat die DRV inzwischen geprüft und Berechnung der Hinzuverdienstgrenze ist auch schon erfolgt.
Jetzt also nochmal die Prüfung ob ich die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR erfülle.
ALG1 beziehe ich seit Juni 2022; mein Anspruch auf ALG1 läuft im Juni 2024 aus. Das ist genau der Monat, in dem ich 63 werde und theoretisch die Altersrente mit Abschlägen beantragen könnte; für mich die schlechteste aller Möglichkeiten, für die DRV die beste

09.10.2023 17:17 • x 1 #42


R
Was rät dir der VDK oder hast du eine Rechtsschutz?

10.10.2023 22:39 • #43


Greta
Zitat von Rali:
Was rät dir der VDK

Der VdK unterstützt mich seit dem Widerspruchsverfahren und hat zwischenzeitlich immer mal wieder beim DRV die Bearbeitung bzw. Entscheidung angemahnt. Sieht das ganze Verfahren ansonsten aber recht gelassen, ganz nach dem Motto Behörden halt .
Laut VdK sind das jetzt die letzten Hürden, die es noch zu nehmen gilt. Klar, die sind ja auch emotional nicht so involviert, wie ich es bin und zudem ist für die die Arbeitsweise der DRV sicher nichts Neues.

11.10.2023 08:44 • x 1 #44


Greta
Hallo @ all,

heute kam nun endlich der langersehnte Bescheid der DRV.
Mir wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt
Große Erleichterung einerseits, aber andererseits auch gleich wieder neue Fragen.
Leider ist mein VdK-Sachbearbeiter bis Ende November im Urlaub, und bis dahin will ich nicht warten.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Im Rentenbescheid steht:
Der Anspruch besteht längstens bis zum 31.12.2027. Das ist das Ende des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.
Bedeutet das, die Teil-EM-Rente wird unbefristet bis zur Altersrente gezahlt?

Unter Hinweise zum Rentenbescheid heißt es u.a.:
Wir prüfen derzeit noch, ob Sie einen Anspruch haben auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Der VdK hatte für mich die Arbeitsmarktrente (= volle EM) beantragt, da es für mich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen leidensgerechten Teilzeit-Arbeitsplatz gibt.
Könnte es darum gehen bei diesem Hinweis?

Und ganz wichtig:
Was wird aus meinem ALG1?
Mein offizieller Anspruch läuft noch bis Juni 2024.
Die Höhe des ALG1 basiert auf dem Einkommen aus 30 Wochenstunden, also 6 Stunden täglich.
Muss ich nun mit einer Kürzung des ALG1 rechnen?

Danke vorab und liebe Grüße
Greta

08.11.2023 16:40 • #45


michi2879
Bei mir hat die Prüfung eine volle EM Rente zur Folge gehabt. Meine mich zu erinnern das bei der Reha das auch gesagt wurde das das meistens gemacht wird. Weil es keine Jobs, die leidensgerecht wären, geben würde.

Bei mir ist die Teilweise EM Rente bis zum Regelrenteneintrittsalter bewilligt und die volle ist für 3 Jahre bewilligt worden. Dann bin ich 63.

Die Prüfung hat bei mir 4 Wochen gedauert.

Das ALG 1 wird dann gemindert, hab ich aber nicht mehr ganz im Kopf. Wenn Du voll in EM Rente geht erlischt der Anspruch. Ich hatte dann Anspruch auf Nachzahlung der Rente weil diese ab Antragstellung bewillig wurde. Gab etwas kuddeldiemuddel mit dem ALG1 mit gegenrechnen usw. Müsste das aber nachlesen.

Gruß

08.11.2023 17:06 • x 1 #46


Dys
Als ich die teilweise EM Rente bekam, wurde mein Krankengeld halbiert und nach der Aussteuerung gabs auch nur das halbe ALG1, bis es dann abgelaufen war. Also vielleicht mal mit einer Kürzung rechnen und falls es dann doch keine gibt, drüber freuen

08.11.2023 17:07 • x 2 #47


Greta
Danke @michi2879 und @Dys für eure Antworten.

Zitat von michi2879:
Bei mir hat die Prüfung eine volle EM Rente zur Folge gehabt

Das wäre natürlich schön, wenn das bei mir auch so läuft.

Gestern rief zufälligerweise noch das Arbeitsamt an, um zu fragen, ob es schon etwas neues in Sachen Rente gibt.
Die Sachbearbeiterin will jetzt schon mal in den Akten vermerken, dass die Teil-EM durch ist (O-Ton: Für Sie ändert sich dadurch ja erstmal nichts.) und ich soll mich melden, wenn die Prüfung eines Anspruchs auf Voll-EM abgeschlossen ist.
So wie ich das verstanden habe, läuft das ALG1 neben der Teil-Rente erstmal weiter.
Sollte mir die volle Rente bewilligt werden, gibt es allerdings natürlich kein ALG1 mehr; das ist klar.

Im Bescheid steht auch was von Nachzahlung, die jedoch vorläufig nicht ausgezahlt wird, da zunächst Ansprüche anderer Stellen geprüft werden. Das ist auch klar.

Was ich nicht verstehe:
Die Teil-EM-Rente ist bis zum Eintritt in die Regelaltersrente bewilligt, also bis Ende 2027.
Im Bescheid sind Teil-Rente und Nachzahlung aber nur für die Zeit vom 01.06.2021 bis 30.11.2021 berechnet.
Das ist genau die Zeit zwischen Antragstellung und erstmaliger Ablehnung bzw. Widerspruch.
Im Zuge des Widerspruchverfahrens hatte der VdK für mich die Arbeitsmarktrente = volle Rente gefordert.
Kann es sein, dass deshalb für die Zeit nach dem 30.11.2021 noch keine Berechnung erfolgt ist, da jetzt erst noch ein Anspruch auf volle Rente geprüft wird?
Im Bescheid steht auch noch nichts davon, wann die Rentenzahlung beginnt.

Ach, es ist alles ziemlich kompliziert
Aber vielleicht kennt sich hier ja jemand mit solchen Spezialitäten aus.

09.11.2023 11:53 • #48


Dys
Die Berechnung beruht auf Daten aus 2021? Oder ist das ein Tippfehler?
Wobei, es gibt da wohl Berechnungsgrundlagen die bestimmte Anwartschaften berücksichtigen, also da gibts wohl nen Cut bei 35 Beitragsjahren und dann nochmal bei 45. Aber da wird der VDK sicher mehr dazu sagen können.

Was telefonische Aussagen von Sachbearbeitern der BA angeht, verlasse ich mich da nicht mehr drauf. Zumal dann wenn es nur der „persönliche“ Sachbearbeiter ist. Denn dessen Zuständigkeit bezieht sich nicht auf die zu zahlenden Leistungen. Die Abteilung für ALG1 hat da gerne eine andere Auffassung. Meine erste Sachbearbeiterin wusste nicht mal den Unterschied zwischen eine teilweisen und vollen EMR, bezüglich dessen, dass ich mich auch ohne ALG1 Bezug trotzdem arbeitslos melden muss. Zudem gab es ja bei mir auch eine Beurteilung durch den MD der BA, die meiner Sachbearbeiterin irgendwie nicht schlüssig schien, weswegen ich eine weitere Begutachtung hatte. Danach wurde ich weitergeleitet, an ein spezielles „Team“ für erkrankte „Arbeitsfähige“ mit eingeschränktem Leistungsprofil und die sahen dann die Zuständigkeit alleine bei der DRV.

Dass die BA mich während meines Leistungsbezug eigentlich an dieses „Team“ hätte weiterleiten müssen, da sie damals ja zuständig waren, spielt dann auch keine Rolle mehr. So kann man sich halt Arbeit sparen, warten bis die Zuständigkeit beendet ist. Leider wusste ich halt damals nicht, was ich heute im Nachhinein weiß.

09.11.2023 12:58 • #49


Greta
Zitat von Dys:
Die Berechnung beruht auf Daten aus 2021? Oder ist das ein Tippfehler?

Nein, kein Tippfehler.

Aber vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt...
Die Berechnung beruht nicht auf Daten aus 2021 sondern ist erstmal nur für die Zeit von Juni-November 2021 erfolgt.
Heißt: Für die Zeit von Juni-November 2021 bekomme ich schon mal die Teil-EM-Rente bewilligt, und dann im Prinzip auch danach weiterhin, und zwar bis zum Beginn der Altersrente. Sofern die DRV nicht noch entscheidet, dass mir ab November 2021 die Voll-Rente zusteht.
Warum die DRV diesen Schnitt bei Nov.21 macht.... da kann ich nur spekulieren. Hat vielleicht was mit dem Zeitpunkt des Widerspruchs zu tun?
Die DRV guckt nun also, ob ich Anspruch auf die Vollrente habe. Wenn die mit Gucken fertig sind, gibt's einen neuen Bescheid. Entweder weiterhin Teilrente bis zur Altersrente. Oder vielleicht so wie bei michi2879: Vollrente befristet, Teilrente unbefristet.
Zumindest kann ich mir das ganze Prozedere nur so erklären.

Zitat von Dys:
Was telefonische Aussagen von Sachbearbeitern der BA angeht, verlasse ich mich da nicht mehr drauf.

Das kann ich gut verstehen und im Prinzip hast du damit auch recht. Viele Sachbearbeiter haben wirklich keine Ahnung.
Habe ich bei der DRV und bei der Pflegekasse auch schon so erleben dürfen. Und zwischen mündlichen Aussagen und schriftlichem Bescheid liegen oft Welten.
Allerdings habe ich mit meiner Arbeitsagentur bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Und so hoffe ich einfach, dass ich auch dieses Mal auf deren Aussage vertrauen kann, dass sie erst dann reagieren, wenn endgültig über Teil oder Voll entschieden ist und ihnen der schriftliche Bescheid vorliegt.

Ob bei einer Teilrente das ALG1 tatsächlich gekürzt würde? Immerhin habe ich ja vor meiner Erkrankung schon einige Jahre in Teilzeit gearbeitet und die Berechnung des ALG1 beruht somit auf meinem Teilzeitverdienst.

Halbe Rente und halbes ALG1 wäre für mich aber auch okay, da ich dadurch nicht weniger Geld zur Verfügung hätte.

Also ganz gleich, wie es ausgeht, viel passieren kann mir nicht.
Nur wüsste ich ganz gerne schon heute, wie es ausgeht.

09.11.2023 14:31 • #50


Dys
Ah, okay. Ich glaube jetzt hab ich’s verstanden, dein Antrag war 2021, richtig?

09.11.2023 15:23 • #51


Greta
Genau!
Antrag war Ende Mai 2021, Ablehnung kam im November 2021 und dann direkt Widerspruch meinerseits.

09.11.2023 20:48 • #52


Sifu
Ich habe zwar jetzt die volle dauerhafte EM, bekommen aber nichts ausgezahlt, da ich die letzten 5 Jahre nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Aber in 2 Jahre bekomme ich die vorgezogen Altersrente.

09.11.2023 21:55 • #53


Dys
@Greta dann drücke ich mal die Daumen, dass Du die volle EMR noch bewilligt bekommst.

10.11.2023 12:52 • x 1 #54


Greta
Danke an alle hier für eure mutmachenden Kommentare und für's Daumendrücken
Nun klärt sich doch alles schneller als gedacht.
Heute erhielt ich einen Anruf der Krankenkasse. Die Arbeitsmarktrente (volle EM-Rente) wurde von der DRV bewilligt.
Der Bescheid liegt der Krankenkasse bereits vor, und es gibt einen Teil der von mir gezahlten KK-Beiträge zurück. Deshalb auch der Anruf der Krankenkasse.
Die Mitarbeiterin der Krankenkasse war sehr freundlich und gab mir bereitwillig Auskunft.
So weiß ich nun, dass die Arbeitsmarktrente erstmal befristet ist bis zum 30.11.2024 (die Teil-EM ist unbefristet).
Arbeitsmarktrenten werden wohl grundsätzlich nur befristet gewährt, aber auch aufgrund meines Alters sollte eine spätere Verlängerung wohl kein Problem sein. So meinte jedenfalls die Dame von der Krankenkasse.
Notfalls kann ich dann aber auch immer noch die Altersrente mit Abschlägen beantragen.

Ich bin also save! Das ist das wichtigste!
Freude will sich aber noch nicht so wirklich einstellen. Die letzten Tage, Wochen, Monate waren so anstrengend. Ich kann noch gar nicht fassen, dass der Kampf jetzt vorbei sein soll.
Gerade bin ich einfach nur leer.

15.11.2023 19:12 • x 6 #55


Dys
Hallo @Greta,
schön dass es mit der Arbeitsmarktrente geklappt hat. Ich habe ja auch eine Teilweise EM Rente, derzeit befristet bis Ende 2026. Meine Frage an Dich wäre. Hast Du die Arbeitsmarkt- bzw. Volle EM-Rente mit einem speziellen Antragsformular gestellt? Oder dazu diesen Antrag genutzt, der generell genutzt wird, also der R100 ?
Ich frage deshalb, weil ich meine Verlängerungen danach immer mit dem R120 gestellt habe und vielleicht gibt es ja einen besonderen Antrag, wenn man quasi eine „Umwandlung“ beantragen will. Ich habe nur keinen gefunden.

Wäre schön, wenn Du da etwas antworten könntest, wenn Du magst.

17.11.2023 11:55 • x 1 #56


Greta
Hallo @Dys,

die Arbeitsmarktrente hat der VdK für mich beantragt, und zwar einfach formlos in einem Schreiben an die DRV, in dem es hauptsächlich um den Stand des Widerspruchverfahrens ging.

Arbeitsmarktrente = volle EM-Rente kannst du bekommen, wenn du teilerwerbsgemindert bist, dir die Arbeitsagentur aber innerhalb einer bestimmten Frist keinen leidensgerechten Teilzeit-Arbeitsplatz anbieten/vermitteln kann.

Ich weiß jetzt gerade nicht, ob du Mitglied in einem Sozialverband bist. Falls ja, würde ich den einfach mal auf die Arbeitsmarktrente ansprechen.
Ansonsten direkt schriftlich bei der DRV beantragen. Die werden dann ja reagieren müssen.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo...marktrente

Viel Erfolg!
Greta

17.11.2023 17:08 • x 2 #57


Dys
@Greta Danke Dir für die Antwort. Ich bin schon über 10 Jahre im VDK, hab den aber nie bemüht, weil ich eigentlich alles immer alleine hinbekommen habe, mit den entsprechenden Antragsformularen. Früher auf Papier und mittlerweile immer online, wo es möglich ist.

Bin bald in Reha und frage dann da mal den Sozialdienst und wenn es da keine Infos gibt, werd ich nach der Reha doch mal den VDK einschalten.

17.11.2023 18:03 • #58


Greta
Zitat von Dys:
VDK, hab den aber nie bemüht, weil ich eigentlich alles immer alleine hinbekommen habe,

Puh, so ganz ohne Unterstützung... das hätte ich wohl nicht geschafft. Nicht wegen des Papierkrams sondern weil mir oft Kraft und Nerven fehlen für sowas. Ohne den VdK hätte ich vermutlich aufgegeben und mich bis zur Altersrente mit Abschlägen irgendwie durchgewuselt.
Zitat von Dys:
Bin bald in Reha und frage dann da mal den Sozialdienst

Meine Erfahrungen mit dem Sozialdienst in der Reha waren nicht so toll. Die konnten mir nichts sagen, was ich nicht selbst schon wußte und haben mir sogar eine Umschulung angeraten (ich bin 62!).
Von der Möglichkeit der Arbeitsmarktrente habe ich tatsächlich erst erfahren, als ich im Schreiben des VdK an die DRV las, dass der VdK diese für mich beansprucht.

Dass du trotz Rente nochmal in Reha gehst, finde ich interessant.
Machst du diese Reha freiwillig oder wurdest du dazu aufgefordert?
Wo hast du den Antrag gestellt bzw. wer ist Kostenträger?

18.11.2023 10:06 • x 1 #59


A


Hallo Greta,

x 4#30


Dys
Zitat von Greta:
Dass du trotz Rente nochmal in Reha gehst, finde ich interessant.
Machst du diese Reha freiwillig oder wurdest du dazu aufgefordert?
Wo hast du den Antrag gestellt bzw. wer ist Kostenträger?

Das ganze ist etwas kompliziert, aber ich versuche mal den Sachverhalt zu schildern.
Ich bekam ja eine halbe EMR bewilligt, musste mich aber dementsprechend trotzdem arbeitslos melden, für die noch vorhandene „Restliche Erwerbsfähigkeit“. Somit bin ich „Kunde“ bei der BAfA. Eine zeitlang bekam ich auch ALG1 und das lief irgendwann aus. Seitdem bin ich Arbeitslos ohne Leistungsbezug. Bürgergeld ist kein Thema, da ich ja Rücklagen erarbeitet habe, in den knapp 40 Jahren als Erwerbstätiger und außerdem meine Frau ja Arbeitet.

Von der BA wurde ich während Corona nicht weiters beachtet und bekam halt Vermittlungsvorschläge, auf die ch mich bewarb. Im Januar 2023 wurde ich dann plötzlich an eine andere Sachbearbeiterin übergeben und diese sagte mir, ich solle einen Antrag auf LTA stellen, weil ja meine Bemühungen bislang nicht erfolgreich waren. Den Antrag stellte ich bei der BAfA und die leiteten den an die DRV weiter, weil ich ja Arbeitslos ohne Leistungsbezug bin und die BAfA absolut garnichts mehr an Leistungen an mich erbringt.

Dieser LTA Antrag wurde dann von der DRV „dem Grunde nach“ bewilligt und ich bekam einen Termin bei einer Reha Beraterin für ein Gespräch am 11. Mai 2023. Da sollte dann geklärt werden, wie die LTA dann genau sein sollte, gibt ja viele Möglichkeiten der Unterstützung. Leider hatte ich am 1. Mai einen weiteren Herzinfarkt, den ersten hatte ich 2008, und das hab ich bei dem Gespräch halt gesagt.

Die Beraterin war plötzlich irgendwie aus dem Konzept gekommen, weil wohl noch nie jemand, der 10 Tage zuvor einen Herzinfarkt hatte, sich auf so ein Gespräch einlassen würde, wie die LTA aussehen könnte. Denn ich hätte ja eine Reha in Form einer Anschlussheilbehandlung (AHB) beantragen können. Ich sagte Ihr, dass man mir dies in der Klinik anbot, aber ich ja ohnehin den Termin bei Ihr schon hatte und den halt erst wahrnehmen wollte um nicht ein weiteres viertel Jahr auf einen warten zu müssen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich sollte jetzt erstmal die gesundheitliche Eignung für eine LTA prüfen lassen, wie ich dazu genau vorgehen sollte, konnte Sie mir aber nicht sagen, da sie ausschließlich für LTA zuständig ist. Aber es wäre ohnehin so, das vor einer Beruflichen Reha, eine gesundheitliche stattfinden müsste. Das ich das mit einem Berufsföderungswerk machen könnte, sagte Sie mir nicht. Wie ich mittlerweile weiß, hätte ich das können, indem ich einfach zum BFW gegangen wäre und die hätten alles in die Wege geleitet, vorausgesetzt die DRV würde es bewilligen.

Naja, ich habe aber stattdessen am 14. Mai eine Reha beantragt und bekam sie Ende September bewilligt und den Termin in der Klinik von selbiger genannt. Am 29. November werde ich die Reha also antreten.

Im Nachhinein hätte ich wohl schon viel früher mal beim VDK eine Beratung in Anspruch nehmen sollen, vielleicht schon vor dem Antrag auf LTA, nur nutzt es jetzt ja auch nichts mehr und drüber ärgern erstrecht nicht. Jetzt soll die Reha Klinik mich gesundheitlich beurteilen und wenn mein Zustand es verlangt, werde ich gegebenenfalls wohl die Volle EMR beantragen. Sollte er aber gut genug sein um eine berufliche Reha zu machen, werde ich dann zu dem BFW gehen und schauen, was es da für Möglichkeiten gibt.

18.11.2023 14:36 • #60

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