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EM-Rente, Gutachten einfach unglaublich!

Greta
Liebe Forumer*innen,

meine EM-Rente wurde mir ja im ersten Anlauf abgelehnt.
Nun bin ich mit Hilfe des VdK im Widerspruch und erhielt heute die Unterlagen der Rentenversicherung.
Der Bericht des Gutachters macht mich fassungslos!

Zu meinen körperlichen Symptomen bemängelt er die fehlende Diagnostik.
Bei der Begutachtung meinte er jedoch, Untersuchungsberichte ohne Befund würden ihn nicht interessieren und bestätigte dieses auch nochmal telefonisch meiner Hausärztin.

Meine nächtlichen Schlafstörungen resultieren seiner Meinung nach aus einer mangelnden Schlafhygiene, da ich mich Nachmittags oft noch wieder hinlege. Dass ich tagsüber k.o. bin, weil ich nachts nicht schlafen kann, übersieht er anscheinend.

Antriebsmangel, sozialer Rückzug, Libidoverlust, Schlafstörungen etc. sind im direkten Kontakt hier nicht spürbar, schreibt er. Wie will er das denn spüren?

Er zählt diverse Untersuchungen auf, die man bei mir noch machen könnte. Schlaflabor, Schnittbilddiagnostik des Neurokraniums, Testung kognitiver Fähigkeiten, Hirnleistungstraining, Belastungs-EKG . und bemängelt wiederholt meinen Nikotinkonsum (ich bin also depressiv und erschöpft, weil ich rauche? )

Dann führt er seine neurologischen Befunde auf. kein Druck- oder Klopfschmerz. Trigeminus, Fazilis, Kaudale Hirnnerven ungestört. Reflexe lebhaft. usw. Dabei kann ich mich nicht erinnern, dass er mich körperlich untersucht hat. Zweifle gerade ein bisschen an mir selbst

Der Gutachter hält mich für voll arbeitsfähig. Sogar in meinem alten Beruf, der mir letzten Endes diese Erschöpfung beschert hat. Bei angemessener Behandlung, schreibt er und schlägt eine stationäre Behandlung vor mit anschließender Reha.

Ja, Reha hatte ich ja schon versucht, aber mein Antrag wurde leider nach Widerspruch von der DRV abgelehnt.
Davon steht im Gutachten leider nichts.

Was kann man von mir eigentlich alles verlangen?
Kann man mich zu einem Untersuchungsmarathon zwingen?
Und kann man mich zu einem Klinikaufenthalt zwingen, bei dem zu befürchten ist, dass 30 Jahre alte traumatische Erfahrungen noch mal wieder hochkochen?

Ich fühle mich ausgeliefert und allein gelassen.

Hat jemand einen Rat für mich?

Liebe Grüße
Greta

05.01.2022 16:37 • #1


Kate
Ach du meine Güte, das tut mir leid liebe Greta. Ich bin leider auf dem Gebiet überhaupt nicht bewandert. Mir kam aber auch schon zu Ohren, eine Beantragung der EM Rente soll ein Spießrutenlauf sein.
Ich würde nochmal Widerspruch einlegen, aber die Erfolgsaussichten sind wahrscheinlich ziemlich unwahrscheinlich.

Ich empfinde die Begutachtung auch als Frechheit. Wahrscheinlich hättest Du verwahrlost in der Ecke hocken müssen.

LG Kate

05.01.2022 17:59 • x 1 #2


A


Hallo Greta,

EM-Rente, Gutachten einfach unglaublich!

x 3#3


Sebastian96
Hallo Greta,

es tut mir natürlich leid, dass der Antrag für die Rente abgelehnt wurde.

Es gilt ja bekanntlich der Grundsatz Reha vor Rente.
Ich würde eigentlich schon empfehlen stationär zu gehen und mit der Diagnostik in die Reha zu gehen. Reha ist meist auch toll.
Wenn die dich dort arbeitsunfähig und erwerbsunfähig schreiben würde ich das mit der Eente nochmal angehen.

Es ist jedoch ein Widerspruch das er dich für arbeitsfähig hält du jedoch aber in eine stationäre Behandlung gehen sollst.

05.01.2022 21:17 • x 2 #3


Greta
Habe mich jetzt den ganzen Abend durch die Unterlagen gewühlt; der VdK möchte ja eine Stellungnahme von mir.

Unter anderem ist mir eingefallen, dass ich nach der Begutachtung ein Gedächtnisprotokoll geschrieben habe.
Und tatsächlich: eine körperliche Untersuchung hat nicht stattgefunden.
Von daher sind alle im Gutachten angegebenen klinischen Untersuchungsbefunde schon mal frei erfunden!

Da der Gutachter seinerzeit keine Berichte von Untersuchungen wollte, die ohne Befund waren (EKG, Blutwerte etc.) und genau das Fehlen dieser Berichte in seinem Gutachten aber bemängelt, suche ich nun alles raus, was in den letzten Jahren mit und an mir gemacht wurde.

Zitat von Sebastian96:
Es ist jedoch ein Widerspruch das er dich für arbeitsfähig hält du jedoch aber in eine stationäre Behandlung gehen sollst

Stimmt! Das ist mir noch gar nicht aufgefallen aber du hast recht. Danke für den Hinweis.

Ein weiterer Widerspruch:
Der Gutachter schreibt Vorzuschlagen ist eine stationäre Behandlung, an die dann eine Rehabilitationsmaßnahme anschließt. Im Formular zur sozialmedizinischen Beurteilung hat er dann aber bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation NEIN angekreuzt.

Und so geht es weiter.
Das ganze Gutachten ist auf eine Ablehnung ausgelegt.
Hausarzt, Psychiater, Orthopäde, Therapeut... alle bestätigen eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes und eine Einschränkung beruflicher und privater Teilhabe. Das wurde vom Gutachter jedoch komplett ignoriert. Aber dass meine Hausärztin auf die Frage Besserung der Leistungsfähigkeit möglich mit Ja geantwortet hat, das ist ihm aufgefallen
Wobei Besserung ja nicht bedeutet, dass ich wieder voll arbeiten kann, sondern vielleicht auch nur, dass ich irgendwann wieder einige Stunden arbeiten kann.

Nun habe ich eine ganze Liste mit solchen Punkten und werde morgen daraus meine Stellungnahme schreiben.
Ich hoffe, der VdK macht dann was Anständiges daraus.

06.01.2022 00:21 • x 1 #4


Driver64
Zitat von Greta:
...... der VdK macht dann was Anständiges daraus.

Ich sehe gerade das du aus NRW kommst.
Ich hoffe nicht für dich das du zum VDK in Gummersbach musst.
Da gibt es nämlich einen Versager in meinen Augen.
Mein erster Rentenbescheid wurde auch abgelehnt und mein VDK Berater meinte nur Lakonisch,
da könne man nichts gegen machen, und weigerte sich sogar in Wiederspruch zu gehen.
Darauf hin schrieb eine Freundin von mir den Wiederspruch
und gemeinsam bewegten wir den Mitarbeiter dazu diesen abzuschicken.
Daraufhin wurde mir vorerst mal die Rente auf Zeit gewährt.
Dieses Jahr läuft diese bei mir leider aus
und ich hoffe das mein damaliger VDK Berater selbst schon in Rente gegangen ist.
Ansonsten werde ich versuchen ihn abzulehnen !

06.01.2022 06:04 • x 1 #5


Greta
Zitat von Driver64:
Ich hoffe nicht für dich das du zum VDK in Gummersbach musst.

Nein, nicht Gummersbach
Bisher bin ich mit meinem VdK noch ganz zufrieden.
Einzig, dass es wegen Corona derzeit keine Vor-Ort-Termine gibt sondern alles telefonisch besprochen werden muss, finde ich manchmal ein bisschen schwierig.

Zitat von Driver64:
Darauf hin schrieb eine Freundin von mir den Wiederspruch

Das ist interessant.
Der VdK meint es sei hilfreich, wenn ich von meinen behandelnden Ärzten nochmal eine schriftliche Einschätzung meiner Leistungsfähigkeit bekommen könnte.
Aber was gehört denn noch so in den Widerspruch?
Habt ihr z.B. nochmals eine Selbsteinschätzung verfasst, Symptome und Einschränkungen aufgelistet u.ä.?

06.01.2022 08:22 • #6


Driver64
Es ging um einen Formfehler der Rentenkasse und der Sachbearbeiter
vom VDK war ehrlich gesagt zu blöde dieses zu begreifen.
Die Rentenkasse berief sich auf meine Depressionen bei der Ablehnung.
Ich hatte aber wegen meiner Schlaganfälle diesen gestellt !

06.01.2022 10:00 • x 1 #7


ZeroOne
Hallo @Greta !

Zitat von Greta:
Der VdK meint es sei hilfreich, wenn ich von meinen behandelnden Ärzten nochmal eine schriftliche Einschätzung meiner Leistungsfähigkeit bekommen könnte.


Nach meiner persönlichen (!) Meinung sind Befunde/Berichte das A und O. Je mehr und je aktueller, desto besser.

Leider ist meine Erfahrung mit der DRV, dass dort eher der Schein als das Sein zählt.
Unterlagen, die ich von meinen Wald- und Wiesen-Ärzten vorgelegt hatte, wurden von der DRV, bzw. Gutachter nicht gewürdigt.
Zur Weiterbehandlung bin ich dann an eine Universität gewechselt, weil mir das auch interdisziplinär sinnvoller erschien. Die Befunde und Berichte, die ich dort u.a. von den Ambulanzen erhalten hatte, waren wesentlich oberflächlicher und schlampiger, als alles zuvor. Die DRV war damit im Widerspruch jedoch glücklich - wahrscheinlich, weil der schöne Uni-Briefkopf alles überstrahlte.

Zitat von Greta:
Aber was gehört denn noch so in den Widerspruch?
Habt ihr z.B. nochmals eine Selbsteinschätzung verfasst, Symptome und Einschränkungen aufgelistet u.ä.?


Ich hatte dazu ein mehrseitiges Pamphlet als Anhang verfasst, in dem ich u.a. meinen Alltag und meine Möglichkeiten, bzw. Einschränkungen im Detail schilderte - das wurde mir damals von mehreren Seiten empfohlen.
Ob sich das bei der DRV aber jemals ein Mensch durchgelesen hatte, möchte ich stark bezweifeln.

Mit dem VdK hier vor Ort war ich damals auch ganz zufrieden. Allerdings würde ich heute trotzdem eher einen Fachanwalt bemühen. Eine Rechtsschutzversicherung (z.B. günstig über eine Gewerkschaft), die Sozialrecht abdeckt, würde ich zwischenzeitlich jedem ans Herz legen, wenn absehbar ist, dass man sich mit diesen Institutionen irgendwann mal auseinandersetzen muss.

Damals brauchte ich die DRV nur für einen Überbrückungszeitraum, bzw. Reha / LTA, die so dann doch nicht stattfanden. Wenn ich heute zurückblicke, was für ein Drama das war (und wie belastend), würde ich mir das nicht mehr antun.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

06.01.2022 11:00 • x 1 #8


Heideblümchen
Moinsen zusammen. Ich vermute auch mal, dass diese Hinhalte-Taktik einfach gewollt ist. Mürbe machen um jeden Preis. Vor allem um den Preis der Gesundheit der Betroffenen/Kranken. Die großen Institutionen sitzen das aus, man selber wird immer kränker, weil es ja auch anstrengend ist, sich immer und immer wieder wehren zu müssen.
War bei mir ähnlich. Mein Antrag auf Teil-EMR wurde abgelehnt, weil ich ja immer noch 6 Stunden arbeiten kann. Warum gehe ich arbeiten? Weil ich auf die TEMR gehofft habe. Da beißt sich die Schlange in den *beep*. Gleichzeitig wurde mir eine psychosomatische Reha angeboten, die ich dann auch betragt habe und die bewilligt wurde. Wann die statt findet? Voraussichtlich in 7-10 Monaten, so die Aussage aus der entsprechenden Reha-Klinik. Wegen Corona vielleicht noch später, keine Ahnung.
Ich habe parallel dazu eine BU-Versicherung, die ich als betriebliche Altersversorge schon vor Jahren abgeschlossen habe. Mit denen diskutiere ich jetzt auch schon seit über 2 Jahren und sie wollen immer neue Gutachten und Unterlagen. Im Moment hängen sie sich daran auf, dass ihnen ein Fragebogen meines Neurologen fehlt. Der Neurologe weigert sich, diesen Wisch auszufüllen, weil er Bedenken hat, sich mit seiner Einschätzung zu weit aus dem Fenster zu hängen. Was immer er damit meint. Meine Diagnose ist eindeutig, ähnlich wie bei @Driver64 Schlaganfälle und anschließende Depression. Wie krank muss man eigentlich noch werden, damit Institutionen, für die man jahrelang bezahlt hat, in die Gänge kommen?
Letzlich habe ich für mich beschlossen, mich nicht mehr zu ärgern. Die jeweiligen Stellen bekommen von mir brav alles, was sie für eine Entscheidung brauchen, ich antwort brav auf jede Zuschrift und warte einfach die Reha ab. Dann werde ich einen neuen Antrag bei der DRV stellen und bei erneuter Ablehnung diesmal auch Widerspruch einlegen und mir vom VdK, wo ich Mitglied bin, Hilfe holen. Beim ersten Mal habe ich nämlich gedacht, ich bekäme das auch allein hin *Gelächter in den Reihen!*.
@Greta lass dich nicht ärgern und viel Glück!

06.01.2022 11:35 • x 2 #9


Greta
Zitat von ZeroOne:
Unterlagen, die ich von meinen Wald- und Wiesen-Ärzten vorgelegt hatte, wurden von der DRV, bzw. Gutachter nicht gewürdigt.

Genauso ist das auch bei mir. Berichte meiner Ärzte inklusive deren Einschätzung wurden nicht ernst genommen bzw. wurden im Gutachten so Dinge bemängelt wie z.B. dass sich nirgendwo ein Hinweis auf die Schädlichkeit meines Nikotinkonsums findet.

Außerdem hat der Gutachter sich aus den Berichten immer genau das passende rausgesucht.
So hält meine Psychiaterin meine Belastbarkeit für eine Reha derzeit für nicht ausreichend, meine Hausärztin dagegen schon. Und so heißt es dann im Gutachten: Seitens der behandelnden Ärzte wurde eine Rehabilitationsfähigkeit attestiert.

Meine Depression wurde entgegen der Aussage der Ärzte als Folge der beruflichen Belastung gewertet, obwohl ich schon seit fast 30 Jahren wegen dieser Depression in Behandlung bin.
Es wurde behauptet, dass die medikamentöse Therapie mir nicht hilft, was definitiv nicht stimmt.
Es wurde bemängelt, dass Therapieberichte aus den 1990er-Jahren fehlen. Die gibt es aber leider nicht mehr.
Überhaupt wurde der Sinn sämtlicher Therapien infrage gestellt, inklusive der aktuellen.
Der Gutachter bemängelt außerdem das Fehlen von Blut-EKG-Schilddrüsen und sonstigen Befunden, obwohl meine Hausärztin noch extra telefonisch bei ihm nachgefragt hatte, ob er noch weitere Befunde braucht. Da hieß es, Untersuchungsergebnisse, bei denen alles okay sei, brauche er nicht.
Gleichzeitig schreibt er von spärlichen Behandlungsbemühungen, trotz Medikamente, jahrelanger Therapie, drei Kuren, diverse Neurologen und Orthopäden, Rheumatologen, Traumaambulanz, Heilpraktiker und trotz vielfältiger anderer Maßnahmen wie Reha-Sport, Entspannungsverfahren, pflanzlicher und homöopathischer Präparate etc.

Ich habe wirklich den Eindruck, dass ganze Ding war von vorneherein auf eine Ablehnung ausgelegt.
Zitat von Heideblümchen:
Gleichzeitig wurde mir eine psychosomatische Reha angeboten,

Zumindest darauf hatte ich gehofft, nachdem mir mein Reha-Antrag Anfang 2020 abgelehnt wurde.
Der Gutachter empfiehlt in seiner prognostischen Einschätzung auch eine Reha-Maßnahme, kreuzt dann aber den entsprechenden Punkt auf dem DRV-Formular mit Nein an.

Zitat von ZeroOne:
Ich hatte dazu ein mehrseitiges Pamphlet als Anhang verfasst,

Sowas habe ich bereits beim Erstantrag und auch für den Gutachter erstellt.
Aber ich pack's auch nochmal zum Widerspruch mit dazu. Schaden kann's ja nicht.

Morgen habe ich einen Termin bei meiner Hausärztin und werde sie dann nochmal um ihre Einschätzung bitten.
Vielleicht hat sie ja auch schon den Bericht der Tagesklinikambulanz; der wäre natürlich hilfreich.
Auch die Trauma-Ambulanz habe ich bereits kontaktiert, die mir seinerzeit beim Vorgespräch zu einem älteren, erfahreneren Therapeuten rieten. Vielleicht gibt es von dort ja doch noch was schriftliches, obwohl es sich nur um ein Vorgespräch handelte.
Außerdem gehen die Unterlagen der Begutachtung heute per Post an meine Psychiaterin mit der Bitte um einen aktuellen Befundbericht samt Einschätzung meiner Leistungsfähigkeit.
Zitat von Heideblümchen:
lass dich nicht ärgern und viel Glück

Es ist immer so: erst bin ich entsetzt, aufgewühlt, verzweifelt ... dann kommt die Wut. Und mit dieser Wut kommt die Energie, mir das nicht gefallen zu lassen.
Ja, es kostet mich alle Kraft, die ich habe und alles andere muss dann erstmal liegen bleiben.
Aber diesen Widerspruch ziehe ich durch.
Und wenn's Monate oder gar Jahre dauert. Die Zeit spielt für mich, denn notfalls kann ich nach der Aussteuerung und ALG1 mit 63 in die Altersrente mit Abschlägen.
Ich habe nichts zu verlieren. Das muss ich mir immer wieder sagen!

06.01.2022 13:23 • x 1 #10


Greta
Nachdem ich am Freitag alle Unterlagen mit meiner Hausärztin durchgegangen bin und sie ebenfalls entsetzt war über das teils fehlerhafte Gutachten, rief sie mich nun soeben an.
Sie könne keine Einschätzung meines Leistungsvermögens abgeben, da sie keine Psychiaterin sei.
Zudem habe sie mich ja an meinem Arbeitsplatz auch noch nie erlebt, so dass sie nicht sagen könne, ob ich die Arbeit noch schaffe
Diagnostiziert mir aber seit Jahren Erschöpfungszustände und Depressionen und hat mir schon vor einigen Jahren dringend geraten, die Arbeitszeit zu verkürzen.

Kennt anscheinend auch nicht den Unterschied zwischen stationärer psychosomatischer Behandlung und Reha.
Und glaubt, der Gutachter entscheide über den Rentenantrag und wir müssten dem Gutachter neue Befunde vorlegen.

Denke darüber nach, den Hausarzt zu wechseln.
Aber was bringt das?

11.01.2022 11:40 • #11


Pessimist
Widerspruch einlegen!

Ich bin bald auch dran mit der EM-Rente! Und... laut meinem Therapeut wird diese definitiv abgelehnt! Mein Therapeut hat laufend mit solchen Verfahren zu tun! Das hat System! Es geht, wie sonst auch überall, nur um das liebe Geld!

Die DRV spekuliert darauf, dass man KEINEN Widerspruch einlegt und dann wäre der Fall für die erledigt und sie hätten ihr Ziel erreicht! Und in der Tat, viele nehmen das dann einfach so hin!

Am besten mit Unterstützung des VdK o.ä.! Allerdings, was mir mein Therapeut auch sagt, das dürfte sich lange Zeit hinziehen! Was mich persönlich betrifft, ist mir dann aber auch egal. Mein Therapeut hat am Ende jedes Verfahren zu Gunsten des Patienten gewonnen!

11.01.2022 12:10 • x 1 #12


Pessimist
Zitat von Heideblümchen:
Ich vermute auch mal, dass diese Hinhalte-Taktik einfach gewollt ist. Mürbe machen um jeden Preis.

Voll auf den Punkt gebracht! Und das solche Verfahren bereits schon im Vorfeld dazu verurteilt sind abgelehnt zu werden, ist der absolute Klassiker!

11.01.2022 12:12 • x 1 #13


Pessimist
Zitat von Kate:
Mir kam aber auch schon zu Ohren, eine Beantragung der EM Rente soll ein Spießrutenlauf sein.

Das ist eindeutig der Fall! Habe ich alles noch vor mir!

11.01.2022 12:24 • #14


Pessimist
Was mir gerade noch einfällt... sofern man nur eine Teil-EM-Rente erhält (es gibt nur 50%) wird diese i.d.R. in eine volle EM-Rente umgewandelt. Das ist aber nur dann der Fall, wenn man erwerbslos ist und keinen Job mehr findet/bekommt!

Was mich betrifft, ich bin seit genau 2 Jahren erwerbslos und seit einem Jahr krank geschrieben. Übermorgen werde ich 59, und da wird das mit einem Job scheinbar nicht mehr so einfach sein. Und in dieser aktuellen Krisenzeit schonmal gar nicht!

Und mal ganz ehrlich, auch wenn es sich jetzt von mir widersprüchlich und schwachsinnig anhört, auf volle EM-Rente bin ich gar nicht mal sooo scharf! Hier den ganzen Tag nur zu Hause rumsitzen ist auch nicht wirklich der Burner!

Mit Teilzeit o.ä. könnte ich mich schon anfreunden. Mein Therapeut hat mir schon mehrmals seine Zweifel angedeutet, ob ich diese Rente überhaupt möchte, da er das bei Gesprächen scheinbar schon heraushört. Es ist nur so, das mein Therapeut mir sagt, diese Rente sei wohl das beste für mich. Aber bis das ggfs. wirklich mal durch ist, kann ich eh in Rente gehen, in 2026.

11.01.2022 13:03 • x 1 #15


Greta
Nun war ich gerade beim Hausarzt um die Kopien der Berichte abzuholen.
Aussage der Arzthelferin: Auf dem Bericht der Tagesklinik und den Berichten der Psychiaterin steht ein Vermerk, dass sie nicht an Dritte rausgegeben werden dürfen!
Meinen Einwand, ich sei ja keine Dritte sondern die Patientin, ließ sie nicht gelten.
Das kann doch alles nicht wahr sein!

11.01.2022 13:10 • #16


Pessimist
@Greta Nun ja, ich kenne die Details nicht. Aber man bekommt schnell den Eindruck, dass die einem nur Steine in den Weg legen wollen! Und meine bisherigen Lebenserfahrungen sagen mir, dass ich da alles andere als falsch liege!
Leider habe ich das aber alles erst vor einigen Jahren mit Mitte 50 begriffen und lernen dürfen. Viele Menschen sind einem nicht gerade wohl-gesonnen! Aber es sind ja nicht alle so! Ich komme vom Thema ab, sorry.

Im Frühjahr bekam ich auch einen ausführlichen Bericht aus der Reha-Klinik. Das stand drin, dass dieser ausschließlich nur für mich persönlich ist und bei Bedarf weitergegeben werden KANN.
Aber Erkundigungen holen die sich so oder so ein, was aber auch ganz normal und verständlich ist. Was mich angeht, ich habe nichts zu verbergen... aber verdammt viel zu erzählen! Bei einem Arzt des MD zum Beispiel.

Irgendwann in der nächsten Zeit gehe ich auch in die Tages-Klinik. Das ist schon klar. Es ist auch jetzt schon klar, dass ich als arbeitsfähig entlassen werde. Aber, wie schon angedeutet, damit ist der Drops noch lange nicht gelutscht!

Ich denke Du weißt auch, dass das Widerspruchsverfahren locker 2 - 3 Jahre dauern kann!? Muss ich selber auch mit rechnen! Denn ab dem Zeitpunkt, wenn man Widerspruch einlegt zieht sich das ggfs. sehr lange hin!

@Greta Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, alle die ich habe! Und natürlich viel Erfolg

11.01.2022 13:29 • #17


Greta
Erstmal beantragt der VdK jetzt bei der DRV eine Fristverlängerung bis Ende Februar.
Das ist schon mal gut

Dann habe ich soeben mit der Tagesklinik telefoniert zwecks Befundbericht. Die Ärztin wird mich zurückrufen und ich hoffe, auf diesem Weg an den Bericht zu kommen.

Nächste Woche kann ich bei der Psychiaterin nochmal nachfragen wegen des aktuellen Berichts inkl. Leistungseinschätzung.

Beim nächsten Therapeutentermin werde ich auch nochmal um was aktuelles bitten. Dank Fristverlängerung kann ich diesen Termin erstmal abwarten und dann alles in Ruhe besprechen.

Hoffnung habe ich auch noch hinsichtlich der Trauma-Ambulanz und auch hinsichtlich meiner alten Therapeutin.

Dass meine Hausarztpraxis mir für eine einzige Kopie (eine Seite Bericht zur Schilddrüsenuntersuchung) einen ganzen Euro abgeknöpft hat... nur mal so nebenbei. Bin gerade einfach nur gefrustet

Zitat von Pessimist:
Irgendwann in der nächsten Zeit gehe ich auch in die Tages-Klinik.

Hast du nicht zuvor schon eine Reha gemacht?
Ich kenne das nur andersherum; erst Klinik, dann Reha
Zitat von Pessimist:
Ich denke Du weißt auch, dass das Widerspruchsverfahren locker 2 - 3 Jahre dauern kann!?

Ich weiß. Und die DRV weiß das auch. In zweieinhalb Jahren bin ich so alt, dass ich mit Abschlägen in die vorgezogene Altersrente gehen könnte. Ist billiger für die DRV, da sie bis dahin nicht zahlen müsste und die Rente mit Abschlägen zudem geringer ausfällt als die EM-Rente

11.01.2022 13:57 • #18


Pessimist
@Greta Schau an, wie bei mir, mit der vorgezogenen Rente. Bei mir 2026. Dann würde ich Netto so knapp 1.100Euro bekommen. Denn es wird ja noch Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Bei mir ist es aber auch so, dass ich ausgesprochen genügsam lebe und ich eine Miete von 260Euro WARM habe! Das ist natürlich der Hammer, dann könnte ich mir das echt erlauben!

Ja, die Reha war von Februar 2021 bis März 2021. Steht aber auch im Klinikbericht drin mit weiteren Behandlungen, auch ggfs. Tagesklinik. Es sind Empfehlungen. Alles was in solchen Klinikbefunden steht sind NUR Empfehlungen. Bin arbeitsunfähig entlassen worden, könne aber irgendwann wieder normal arbeiten, also mehr als 6 Sunden. Das hat aber auch noch andere Gründe, der Ruf der Klinik insgesamt, und es geht auch hier mal wieder um Kohle und das Übliche halt.

Ausserdem habe ich von der DRV einen Bescheid bekommen, im Sommer, dass man mir LTA in Aussicht stellen würde, bis April 2023 oder so. Kann man glaube ich verlängern lassen.

Damit dürfte für mich die EM-Rente aber noch schwieriger werden!? Dennoch, mein Therapeut sagt, auch darüber soll ich mir keinen Kopf machen, das wird schon! Wie gesagt, er hat nebenbei sehr viel mit solchen Angelegenheiten zu tun!

Aber mal ernsthaft, mit LTA könnte ich mich trotzdem anfreunden, wenigstens eine Aufgabe und so Sachen. Aber auch das wird laut Rentenberater sehr schwierig, es sei denn, ich habe Beziehungen.

11.01.2022 14:27 • #19


Greta
So, nun kann es bald was werden mit der Widerspruchsbegründung.
Die letzten Befunde liegen bei den Ärzten zur Abholung bereit.
Warte jetzt nur noch auf die Rückmeldung des Therapeuten.
Meine Stellungnahme ist auch schon fertig
Ich hoffe nur, der Sachbearbeiter vom VdK formuliert das dann alles nochmal passend.
Und liest der eigentlich auch die Befundberichte? So für den Fall, dass dort noch irgendetwas steht, was bei der Widerspruchsbegründung hilfreich ist?
Oder schreibt der VdK in der Begründung nur das, was ich denen quasi vorgebe?

Aufgefallen ist mir, dass bei der Akteneinsicht sämtliche Berichte aus den früheren Jahren fehlen.
Ich weiß ja, dass es hauptsächlich um die Berichte aus den vergangenen zwei Jahren geht.
Aber ich denke dennoch, dass die älteren Befunde nicht so ganz unwichtig sind; geben sie doch einen guten Überblick über Dauer und Verlauf der Erkrankung.
Was meint ihr, soll ich die dem Widerspruch nochmal beilegen? Oder ist das vergebliche Liebesmüh und die guckt sich ohnehin niemand an?

01.02.2022 19:02 • x 1 #20


Sebastian96
@Greta
Hallo Greta,

ja klar solltest du das Beilegen. Je mehr desto höher die Chance, dass du Erfolg hast.
Ich drücke dir die Daumen.

Lg

Sebastian

01.02.2022 20:50 • x 1 #21


Pessimist
ALLES beilegen was auch nur irgendwie verfügbar ist! I.d.F. also lieber zu viel als zu wenig!

01.02.2022 21:25 • x 1 #22


K
Ich bin seit Januar 2022 in voller EU Rente. Erstaunlicherweise wurde ich von der Rentenanstalt fast dazu gedrängt. Ich war wegen Dep. seit einem 3/4 Jahr Krank geschrieben. Auf Veranlassung meines Arztes sollte ich eine Reha beantragen. Auf der Reha wurde dann viel über meine Leiszungsfähigkeit diskutiert und was ich überhaupt möchte. Ich wollte eigentlich arbeiten, allerdings in einem weniger verantwortungsvollen und stressigem Job. Ich war jahrelang in verschiedenen Führungspositionen und wollte zurückstecken. Ich habe jedoch nur Absagen bekommen. Als Geschäftsführer ja, aber als Hausmeister nicht. Nun, das Ergebnis war, dass der Bericht lautete eingeschränkt Arbeitsfähig von 3-6Std. unter versch. Auflagen. Daraufhin hat mich die DRV angeschrieben ich solle darüber Nachdenken EU Rente zu beantragen und mich beraten zu lassen. Die Beratung der Rentenversicherung war wenig aufschlussreich, den VDK konnte ich trotz Mitglidschaft voll vergessen. Wegen immer neuer Corona Ausflüchte fand keinerlei Beratung statt. Dann hat mich die DRV wieder angeschrieben, wann ich den nun den EU Rentenantrag stellen wolle. Sie geben mir noch 3 Wochen, dann entscheiden Sie nach Aktenlage.Inzwischen hatte ich mich damit abgefunden das es mit der Leistungsfähigkeit nicht mehr weit her ist. Also habe ich den Rentenantrag gestellt und wenig später volle EU Rente bewilligt bekommen. Allerdings auf 3 Jahre beschränkt. Dann währe ich 62. Bis 67 müsste ich arbeiten. Da ich mir nicht vorstellen konnte das ich in 3 Jahren nochmals anfangen werde, habe ich Einspruch erhoben und auf dauerhafte EU Rente beantragt. Alle behandelt Ärzte unterstützen das. Nun warte ich seit 2 Monaten auf eine Entscheidung. Auch hier wieder keinerlei Unterstüzung durch den VDK . Ich werde meine Mitgliedschaft kündigen.

19.07.2022 09:28 • x 3 #23


Pessimist
EM-Rente ist zwar auch bei mir ein Thema, dennoch könnte ich mir gut vorstellen noch ein paar Jährchen einen für mich angemessen Job auszuüben.
Soweit ich weiß ist es so üblich das die EM-Rente erst einmal auf 3 Jahre beschränkt ist. So kenne ich es zumindest auch von anderen in meinem Umfeld.

Was Deinen Widerspruch betrifft, da weiß ich von anderen und auch meinem Therapeuten, dass das locker 2 - 3 Jahre dauern kann bis eine Entscheidung gefallen ist. Muss nicht zwangsläufig sein, ist aber so der Klassiker!

Na ja, ich persönlich habe eigentlich nur gute Erfahrungen mit dem VdK, soviel ich weiß hängt das auch damit zusammen wo man lebt. Habe ich zumindest mal so gelesen.

19.07.2022 10:11 • x 2 #24


R
@Greta
Wie ist der Widerspruch ausgegangen?

11.08.2023 08:35 • #25


Greta
Guten Morgen @Rali,

noch immer kein abschließender Bescheid zum Widerspruch.
Nach unzähligen Arztberichten und zwei weiteren Gutachten hat mir die DRV im Herbst letzten Jahres eine Reha angeboten. Die konnte ich dann Ende Januar 2023 antreten; fünf Wochen psychosomatische Rehaklinik. War ganz okay.
Der Abschlussbericht der Klinik kam Ende März.
Anfang Juni hat dann der VdK bei der DRV eine endgültige Entscheidung angemahnt.
Sechs Wochen später erhielt ich von der DRV ein Formular, in dem mein bisheriger Arbeitgeber angeben sollte, ob für mich ein leidensgerechter Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist. Ist er nicht, übrigens.
Am 24.07. hat mein Arbeitgeber das ausgefüllte Formular per Einschreiben an die DRV geschickt.
Und nun warte ich mal wieder

Liebe Grüße
Greta

11.08.2023 09:04 • x 2 #26


Greta
Es tut sich was
Heute kam mal wieder ein Formularpaket der DRV.
Es wird nun die Hinzuverdienstregelung geprüft.
Dafür brauche ich:
- eine Bescheinigung der Krankenkasse über das gezahlte Krankengeld
- eine Bescheinigung der Arbeitsagentur über das gezahlte ALG1
- eine Bescheinigung meines alten Arbeitgebers über erhaltene Zahlungen, in meinem Fall das Weihnachtsgeld 2021
- eine Bescheinigung des Vereins über die Zahlungen aus dem Minijob in 2022
Und zusätzlich darf ich auch noch selbst ein Formular ausfüllen, in dem ich angebe, von wem ich so alles Geld bekommen habe in den letzten zwei Jahren bzw. welche Einkünfte ich in diesem Jahr erwarte.

Das ganze bitteschön bis zum Ende diesen Monats!

Habe jetzt alles, was irgendwie ging, per Mail weitergeleitet bzw. angefordert und hoffe, dass das so klappt.

Einen Entscheidung zu meinem EM-Rentenantrag liegt mir übrigens immer noch nicht vor.
Aber ich denke, es läuft nun zumindest auf eine Teil-Rente hinaus.

Die Arbeitsmarktrente steht ja auch immer noch im Raum...

15.08.2023 20:04 • #27


sylvinchen
@Greta Das ist wirklich ein starkes Stück. Ich habe auch die EM, hat auch gedauert. Aber dann ging es gut durch. Meine Ärztin hat mich darin auch sehr unterstützt. Das war schon 2007. Erst auf 3 Jahre befristet, dann nochmal und ann in die volle EM. Von Herzen wünsche ich dir, das du den Weg schaffst.

15.08.2023 20:13 • x 1 #28


Greta
Danke @sylvinchen
So richtig schocken tut mich das ganze Hin und Her inzwischen (meistens) nicht mehr.
Ich bin jetzt einfach gespannt, was am Ende bei all dem herauskommt.
Teil-EM oder Voll-EM oder Arbeitsmarktrente?
Befristet oder unbefristet?
Höhe des erlaubten Zuverdienstes?

Nervig ist nur, dass wenn das Eine geklärt ist, immer noch wieder neuer Fragen auftauchen.
So frage ich mich z.B. jetzt schon, wie es eigentlich mit dem ALG1 weitergeht.
Bekomme ich bei einer Teil-EM-Rente auch nur noch anteilig Arbeitslosengeld, zum Beispiel.
Oder ob sich bei einer vollen EM-Rente die Pflege meiner Mutter noch weiterhin auf die Rente auswirkt.
Und ob mein Mini-Job sich auch künftig zu den Zurechnungszeiten auswirkt.
So ganz spezielle Dinge halt
Das alles kann ich aber erst klären, wenn ich den endgültigen Bescheid der DRV habe

15.08.2023 20:30 • x 1 #29


A


Hallo Greta,

x 4#30


Dys
Zitat von Greta:
So frage ich mich z.B. jetzt schon, wie es eigentlich mit dem ALG1 weitergeht.
Bekomme ich bei einer Teil-EM-Rente auch nur noch anteilig Arbeitslosengeld, zum Beispiel.

Ich bekam seinerzeit zur Teil-EMR zunächst auch nur ein Halbes Krankengeld und nach der Aussteuerung auch nur halbes ALG1. Bei einer Halben EMR besteht auch die Pflicht sich für die dann 3 bis unter 6 Stunden Arbeitslos zu melden, auch wenn der Bezug von ALG1 beendet ist und auch wenn man kein ALG2 beziehungsweise Bürgergeld bezieht. Nennt sich dann Arbeitslos ohne Leistungsbezug. Die AfA wird in diesem Fall, so wie bei mir, ihre „Bemühungen“ den Arbeitslosen wieder in Lohn und Brot zu bringen, mit ihren Mitteln fortsetzen. Allerdings sind dann natürlich finanzielle Sanktionen kein Thema mehr, weil man ja keine Leistungen bezieht, so wie es bei mir der Fall ist. Auch die üblicherweise verlangte Wiedereingliederungsvereinbarung muss man mit der AfA schließen, nur ist die eher pro Forma und durchaus „verhandelbar“. Meine sieht beispielsweise keine Mindestanzahl von Bewerbungen vor und die bekannten VVs kommen ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Kurzum, ich bewerbe mich auf Stellen, die (mir) auch passen, oder eben nicht.

Ob da bei mir noch Zurechnungszeiten aufkommen, weiß ich garnicht so genau. Ich meine es so verstanden zu haben, dass seinerzeit, als ich die Bewilligung für die Teil EMR bekam, beim Bescheid etwas stand, dass die Zurechnung auf Beiträge berechnet wurden, die ich potentiell bis zum 62sten Lebensjahr anhand der bisherigen Beiträge geleistet hätte. Es gibt da dann wohl rein von eventuellen Rentenpunkten keinen großen Zuwachs mehr, so lange ich nicht tatsächlich arbeite und entsprechend hoch verdiene.

Meine halbe EMR ist eher dürftig, also wäre ein Job natürlich schon wichtig weil ich keinen Anspruch auf Bürgergeld oder zusätzliche Aufstockung auf Grundsicherung habe, da meine Frau ja arbeitet und entsprechend verdient. Außerdem wäre auch mein vorhandenes „Vermögen“ noch zu hoch.

16.08.2023 06:49 • x 2 #30

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