Bearbeitungszeit nach Gutachten - wie lange dauert die Entscheidung?

J
Hallo,ich bin neu registriert in diesem Forum,lese aber schon ganz lange mit.

Ich habe einebzw.mehrere Fragen und hoffe auf Eure Antworten.Vielen Dank schon mal dafür.

Ich bin 51 Jahre alt und habe bis vor 8 Monaten Vollzeit in einem sehr stressigen Beruf gearbeitet.Vor 8 monaten kam dann der Zusammenbruch mit Panik,Angst,Durchfall,Schlafstörungen.Seitdem bin ich von einem
Psychater krank geschrieben.Dazu kommt noch das mein Mann zwischenzeitlich todkrank geworden ist und das hat mich dann noch mal total umgehauen.
Mein Arzt möchte nun das ich zur Ruhe komme und will eine Zeitrente für mich durchsetzen.Auch mein Hausarzt meint das es das Beste wäre.

Kurz gefasst:habe zweimal eine Reha beantragt,einmal beim Hausarzt=abgelehnt
2.mal Psychater=abgelehnt
Widerspruch eingelegt.Dann hatte ich im September einen Gutachtertermin.
War eigentlich ganz nett,sachlich aber trotzdem nett.
Ich habe das Gutachten nun angefordert und leider nur einen Teil bekommen.Die entsscheidenden Seiten(Epikrise?)fehlen.
Nun bekam ich einen Brief von der Drv das mein Widerspruch überprüft worden sei und nun zur Widerspruchsstelle zwecks Entscheidung geleitet
wurde? Versteht das einer?Wie lange dauert denn jatzt wohl die Entscheidung?Ach,auf der letzten Seite des Gutachterfragebogens Steht:Keine Reha empfohlen .keine Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben empfohlen.Ja was denn?

Wie lange wird denn eine Zeitrente gewährt?

Also,Ich freue mich auf Antwort
Jodokus

31.10.2007 13:05 • #1


R
Hallo Jodokus,

herzlich willkommen bei uns.

ich habe deine weitere frage in deinen ersten beitrag kopiert und dann den zweiten thread gelöscht, damit nicht zwei bereiche von dir parallel laufen.

bei 2700 usern kannst du dir sicherlich vorstellen, dass es auch bei uns einmal ein paar tage dauern kann, bis geantwortet wird. aber wir sind immer noch schneller als die drv.

ich habe wolfgang gebeten noch etwas zu deinen fragen zu schreiben, da er der spezialist auf dem gebiet ist.

ich kann dir jedoch folgendes sagen. unabhängig von der reha-geschichte würde ich einen rentenantrag auf erwerbsminderung stellen. dies macht aber nicht dein arzt, sondern mußt du selbst machen bei der DRV. du kannst das formular (R120) auch online ausfüllen und dann ausdrucken.
hier mußt du alle behandelnde ärzte angeben. dann wirst du zu einem unabhängigen gutachter bestellt, der dann dein antrag befürwortet oder nicht befürwortet.

eine rente wegen erwerbsminderung wird in der regel auf 2 jahre befristet gewährt. danach kannst du eine verlängerung für wieder 2 jahre beantragen. unbefristet wird es meines wissens erst nach 18 jahren, oder wenn keine aussicht auf besserung beteht, bewilligt.

03.11.2007 21:15 • #2


A


Hallo jodokus,

Bearbeitungszeit nach Gutachten - wie lange dauert die Entscheidung?

x 3#3


J
Hallo Rainer
vielen dank für Deine Antwort.Natürlich kann es mal ein paar Tage dauern,Ihr habt ja wirklich viel zu tun.
Leider gehört Geduld nicht zu meinen Tugenden,sorry dafür, ist aber gar nicht böse gemeint.
Ich war ja schon bei dem Gutachter der drv.So wie ich meinen Arzt verstanden habe,wird der Rehaantrag dann wohl umgewandelt in einen Rentenantrag.Hast Du das schon mal gehört?
Und,Wolfgang,ich lese ja schon eine ganze Weile hier mit:JA,ich habe schon einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
Danke das Ihr da seid

Schönen Sonntag
Jodokus

04.11.2007 13:21 • #3


R
Hallo Jodokus,

Zitat:
Leider gehört Geduld nicht zu meinen Tugenden,sorry dafür, ist aber gar nicht böse gemeint.


geduld haben die wenigsten menschen. sowieso nicht, wenn es einem nicht gut geht. aber man wird es lernen (müßen). ich weiß, wovon ich spreche.

das ein rehaantrag in einen rentenantrag umgewandelt wird habe ich noch nie gehört.

wolfgang wird dir ganz sicher was dazu schreiben.

ein antrag auf schwerbehinderung ist in jedem fall hilfreich und den hast du ja schon einmal gestellt.

auch dir einen schönen sonntag.

04.11.2007 13:46 • #4


Steffi
Hallo Jodokus,

Zitat:
So wie ich meinen Arzt verstanden habe,wird der Rehaantrag dann wohl umgewandelt in einen Rentenantrag ?


Im Einzelfall kann der Kostenträger den Reha-Antrag nach Prüfung in einen Rentenantrag zur Überprüfung der Voraussetzungen umwandeln.

Steffi

04.11.2007 13:59 • #5


Albarracin
Experte

04.11.2007 21:54 • #6


J
Hallo Wolfgang
erstmal Dank für Deine Antwort.
Das ist ja clever von der drv,als ich angerufen habe um die restlichen teile des Gutachtens zu bekommen habe ich folgende Antwort bekommen:wahrscheinlich konnte die kollegin nicht gut mit dem Kopierer umgehen und jetzt ist die Akte nicht mehr hier.Darum bekommen sie den Rest nach Abschluß des Verfahrens.
Und jetzt erfahre ich von Dir das das volle Absicht ist.

Wolfgang,Danke für Deinen Hinweis bezüglich meiner Arbeitsstelle.Ist es denn wirklich realistisch das man nach einer Rentenauszeit wieder zu seinem Arbeitgeber zurück geht?Ich für meinen Teil will da NIE wieder hin.
Hallo Steffi,Danke für Deine Antwort.
Dann muß ich also die Überprüfung abwarten.

Das Abwarten fällt mir ziemlich schwer,ich hätte das jetzt gern erledigt damit der Druck weg ist.Aber ich muß mich wohl gedulden oder kann ich die Sache beschleunigen? Danke Jodokus

05.11.2007 13:57 • #7


L
Hallo Jodokus,

meine Ärzte stimmen mit mir überein das ich EU-Rente beantragen soll.
Ich habe seit 20 Jahren Depressionen, Angst, Posttraumatische Störungen usw. bin 53 Jahre und seit 35 Jahren berufstätig.
Jetzt ist erst REHA angesagt. Muß ich vorher schon einen EU-Renten Antrag stellen?
Wie geht es sonst nach der REHA weiter?

Viele Grüße
leila1

05.11.2007 18:27 • #8


J
Hallo Leila1,

leider kann ich Dir da gar nicht wirklich helfen.Bist Du denn Arbeitsunfähigkeit geschrieben?
Ich weiß nur das der Rentenberater meines Mannes gesagt hat:immer einen Antrag stellen,wenn man ihn nicht wahr nimmt ist auch nicht schlimm.
Aber ob das für Dich gilt wissen andere hier sicher viel besser als ich.Sorry.
Ich habe keinen Antrag gestellt-sonder-s.o..
Lieben Gruß

Jodokus

05.11.2007 19:00 • #9


K
@jodokus wie ich schon in einem anderen Beitag schrieb.......; Gutachtereinladung, ist gleich zu setzen mit einer Ablehnung der EU Rente.

13.01.2023 20:38 • #10


A


Hallo jodokus,

x 4#11


M
@kobra der Beitrag von @jodokus ist aus dem Jahr 2007 da ist die Wahrscheinlichkeit eine Reaktion zu bekommen recht gering.

13.01.2023 20:42 • #11

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