Bescheid vom Versorgungsamt erhalten – was muss ich jetzt tun?

soulmate88
Hallo,

hab meinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen und einen GdB von 40 wegen Seelischer Störung und Persönlichkeitsstörung.
Was heißt das jetzt aktuell für mich? Muss ich damit jetzt irgendwas machen oder so? Ist das jetzt irgendwie relevant für mein Ausbildungsverhältnis, das dieses Jahr endet?
Braucht ihr noch weitere Informationen, um mir darauf antworten zu können? Denke ich kann erst in ein bis drei Wochen nen Termin bei der Sozialarbeiterin in der Tagesklinik kriegen, deshalb wollte ich hier schonmal fragen...

Liebe Grüße
soulmate

19.02.2011 21:19 • #1


M
Hallo Soulmate,
Zitat:
Was heißt das jetzt aktuell für mich? Muss ich damit jetzt irgendwas machen oder so? Ist das jetzt irgendwie relevant für mein Ausbildungsverhältnis, das dieses Jahr endet?
leider bringt dir das für dein Ausbildungsverhältnis nichts, anwenden kannst du die 40 % nur in deiner Steuererklärung.

Die Schwerbehinderung kann dir aber von Nutzen sein, wenn du einer Tätigkeit nach deiner Ausbildung nachgehst.

19.02.2011 22:18 • #2


A


Hallo soulmate88,

Bescheid vom Versorgungsamt erhalten – was muss ich jetzt tun?

x 3#3


Albarracin
Experte

27.02.2011 19:51 • #3


soulmate88
Hallo,

war gestern bei einem allgemeinen Versicherungsgespräch und bin da auf Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufmerksam geworden. Hab mal bissl im Internet geguckt und hab u.a. das gefunden: http://www.integrationsaemter.de/files/11/ZB_Info_12S_BIH.pdf
Wie gesagt, ich habe einen GdB von 40, meine Abschlussprüfung ist im Mai und ich könnte ja einen Gleichstellungsantrag stellen. Wenn ich jetzt in meinem Betrieb bleiben will, könnte da ja auch irgendwie der Integrationsfachdienst helfen, richtig? Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich mir nicht vorstellen, Vollzeit zu arbeiten. Habe aber schon das Bedürfnis überhaupt zu arbeiten, könnte mich z.B. mit 20 Stunden anfreunden. Gar keine Arbeit oder Vollzeit würden für mich eher hinderlich sein was die psychische Erkrankung betrifft. Wenn ich die Informationen richtig verstanden habe, wäre eine Teilzeiteinstellung (bei Hilfe vom IFD) sogar attraktiv für den Arbeitgeber bezüglich der Finanzen sein. Vollzeit würde er mich nicht einstellen, aufgrund des ganzen Krankheitsverlaufs... Sollte ich ihn jetzt schon mal fragen wie er dazu steht?

So, mal wieder vom Thema abgekommen. Angenommen ich sollte erwerbsunfähig werden und ich habe keine solche Versicherung dafür, dann würde ich auch keine EU-Rente bekommen (bzw. EM)? Also ist es sinnvoll, so eine Versicherung zu haben, sonst hab ich überhaupt nichts wenn der Fall der Fälle eintritt? Auszuschließen ist es ja nicht... (Wobei bei meiner Ausbildungsvergütung wahrscheinlich prozentual eh nicht viel rausspringen würde...)

Also die Fragen noch mal zusammengefasst:
• Brauche ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
• (Wann) sollte ich mich mit dem Integrationsfachdienst in Verbindung setzen?
• Sollte ich schon mal mit meinem Chef darüber reden, wie es nach der Ausbildung aussehen könnte?

Liebe Grüße
soulmate

23.03.2011 21:41 • #4


M
Hallo soulmate,
Zitat:
• Brauche ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
hier stellt sich die Frage, ob nicht deine bestehende Erkrankungen ausgeschlossen werden, wird wahrscheinlich der Fall sein.

Zitat:
• Sollte ich schon mal mit meinem Chef darüber reden, wie es nach der Ausbildung aussehen könnte?
Hast du in deinem AusbildungsV stehen, dass du nach der Ausbildung übernommen wirst, ansonsten wäre mit Abschluß der Ausbildung das Arbeitsverhältnis ja beendet.

Zitat:
• (Wann) sollte ich mich mit dem Integrationsfachdienst in Verbindung setzen?
Das wäre sinnvoll, wenn du weiterhin nach der Ausbildung auf ein Beschäftigungsverhältnis zurückgreifen kannst.

24.03.2011 09:40 • #5

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