Gleichstellung erhalten - was ist nun zu tun ?

T
Hallo,
ich kanns kaum fassen, meine Gleichstellung am Arbeitsplatz ging durch ! Hab am Samstag den positiven Bescheid bekommen.
Nun stellt sich mir die Frage wie ich damit umgehen soll, bzw.
1.) an wen muss ich den, für den Arbeitsgeber bestimmten Bescheid, weiterleiten ? Personalabteilung ? Wobei die Sachbearbeitung dort alles andere als kompetent ist.
2.) wie soll ich weiter vorgehen ? Soll ich mal nochmals ein Gespräch mit dem Schwerbehindertenvertreter ein Gespräch führen oder einfach den Antrag nun weiterleiten und gut is ?
3.) so im Großen und Ganzen hatte ich mich ja schon vorab darüber informiert, welche Vorteile ich nun durch die Gleichstellung habe, aber insgesamt blick ich doch noch net so richtig durch, weiß nur, dass dies wirklich ne wichtige Angelegenheit ist für mich, da ich die Arbeit oft nur schwer bewältigen kann und dadurch auch besser geschützt und abgesichert bin...

Danke für ne Rückmeldung und viele Grüße
Trauerklößchen

PS: ich kann allen nur raten, die ähnliche Probleme haben (siehe meine anderen Postings) die Schritte mit beantragung GdB und so zu wagen, ist zwar manchmal echt ein nervenkrieg, aber nun hat sichs ausgezahlt und das Forum hier ist mir echt stets ne Hilfe, habe hierüber viele infos erhalten udn bin auch immer wieder aufgebaut worden, wenn ich schon aufgeben wollte...

12.07.2009 19:54 • #1


T
Hallo zusammen,

jetzt kommt der Hammer, bin mir nicht sicher, ob ich der Aufforderung nachkommen muss.
Meine Personalsachbearbeiterin hat mich heute angerufen, dass sie den Antrag auf Gleichstellung erhalten hat, jetzt jedoch noch den GdB Bescheid braucht, weil sie die Angabe brauche zu wieviel Prozent ich behindert sei....
darüber muss ich doch keine Auskunft geben, oder ?
Der Gleichstellungsbescheid reicht doch, oder ?
DAnke für eine Rückinfo und freundliche grüße
Elvira

14.07.2009 23:25 • #2


A


Hallo Trauerklößchen,

Gleichstellung erhalten - was ist nun zu tun ?

x 3#3


Albarracin
Experte

15.07.2009 17:49 • #3


T
ok, die Personalabteilung braucht halt die Info welchen GdB ich habe, weil der aus der Gleichstellung nicht hervorgeht und der steht ja nur im Bescheid des Versorgungsamtes. Soll ich da einfach den Rest alles abdecken und kopieren, dass die Ruhe geben ?
Müssen die den GdB wissen ?
es reicht doch die Gleichstellung aus !
WAs kann ich denn da an den Sachbearbeiter schreiben der Personalabteilung ?
Muss ich Auskunft geben wie hoch mein GdB ist ?

15.07.2009 20:52 • #4


Albarracin
Experte

15.07.2009 21:42 • #5

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