Hallo @Lilli81,
Ich wollte Dir da auch keine Blauäugigkeit unterstellen, hab nur selbst einen GDB von 30 für die Depression und einen Herzinfarkt bzw. chronische KHK bekommen, alle anderen noch genannten Beschwerden / Erkrankungen wurden nicht berücksichtigt, da sie laut Bescheid keine wesentlichen Einschränkungen bedeuten.
Und eine Gleichstellung bekam ich bei der AfA auch nicht durch, was aber daran lag, dass ein Erhalt meiner Beschäftigung nicht im Vordergrund stand, da diese bereits gekündigt war. Und ich „dummerweise“ dachte, es wäre von Vorteil, da es ja Ausschreibungen für Jobs gibt, in der bevorzugt Behinderte oder Gleichgestellte eingestellt würden. Das war aber für die AfA nicht Grund genug, mir eine Gleichstellung zu bewilligen. Hab die Sache auch dann nicht weiter verfolgt und auch den VDK, in dem ich schon lange bin, nicht dafür bemüht.
GDB 50 ist, wenn ich mir so einige Urteile im Internet dazu ansehe, schon schwierig zu erlangen, wenn nicht tatsächlich gravierende Gründe vorhanden sind, die die zahlreichen Ausschlusskriterien widerlegen können. Und ehrlich gesagt, bei so manchen Urteilsbegründungen, kann ich das sogar nachvollziehen, wenn jemand alle möglichen aktiven Freizeitbeschäftigungen problemlos bewältigen kann, nur eben nicht arbeiten. Was bei einer Depression ja eher nicht vorkommt.
VG Dys
Gerade eben •
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