1

Antrag GdB beim Versorgungsamt sinnvoll?

Lilli81
Hallo ihr Lieben,

Seit August 2022 bin ich krank geschrieben.
Diagnose: F32.2 G sowie Z73. G.
Es fing damit an, dass meine Mama 2014 an Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankte. Ich habe sie bis zu ihrem Tod gepflegt. Nach ihrem Tod war ich zum ersten Mal in Therapie. 2018 erkrankte mein Vater ebenfalls an Krebs. Auch ihn habe ich bis zu seinem Tod gepflegt.
In der Zeit 2019 bis 2022 erlitt ich drei Fehlgeburten. Wir befinden uns in einer Kinderwunschbehandlung.
Diese pausiert aber gerade, da ich es einfach nicht mehr schaffe.
Ich bin seit über 20 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Leider kann ich meine dortige Stelle nicht mehr ausüben (Attest liegt vor). Mein Arbeitgeber weigert sich, mir einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen. Es gibt aber definitiv mehrere Einsatzmöglichkeiten.
Nach einem BEM Gespräch wurde mir mein alter Arbeitsplatz wieder angeboten. Ich bin sooo verzweifelt und habe Angst, dass ich gekündigt werden soll.

Meint ihr, es macht Sinn einen Antrag für GdB beim Versorgungsamt zu stellen? Habt ihr da Erfahrung mit?

Liebe Grüße

19.03.2023 14:32 • #1


buddl1
Sinn und Zweck eines BEM ist es doch, eben einen adäquaten Arbeitsplatz zu erhalten...
gegebenenfalls den alten, aber angepasst.
Jedenfalls war dies bei mir so.
und einen Sinn für den Antrag beim Versorgungsamt zu stellen gibt es immer.
meine 50% verschafften die entsprechende Arbeitsplatzanpassung und 5 Tage mehr Urlaub, die auch gebraucht werden, weil man eben nicht mehr frei ist!
nach spätestens 15 Jahren als Angestellter genießt du schon einen großen Arbeitsschutzrecht und nachdem du den GdB bekommen hast noch mehr.
ich würde erst diesen bekannt geben, wenn der durch ist, nicht das vorher schon gehandelt wird seitens des Arbeitgebers.

buddl1,

19.03.2023 14:49 • #2


A


Hallo Lilli81,

Antrag GdB beim Versorgungsamt sinnvoll?

x 3#3


Lilli81
@buddl1 : ich danke dir für deine Antwort.

Ja, das dachte ich auch bzgl dem BEM Gespräch. Leider ist dem in meinem Fall nicht so.
Obwohl nachweisbar ist, dass Kollegen in Rente gehen und ich qualifiziert wäre, werden sämtliche Ausreden gesucht und mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass eine Wiedereingliederung unterstützt wird, allerdings nur auf meiner alten Stelle. Und da hatte ich letztes Jahr meinen Zusammenbruch....

Dann werde ich mir morgen gleich mal einen Antrag holen.

19.03.2023 14:53 • #3


Dys
Zitat von Lilli81:
Dann werde ich mir morgen gleich mal einen Antrag holen.

Hallo Lilli,
Du solltest aber auch im Hinterkopf haben, dass ein Antrag nicht auch gleich eine Erteilung für einen GDB bedeutet. Auch wäre ein GDB von 50 zwar wünschenswert, muss aber nicht dabei herauskommen. Ab einem von 30 könntest Du dann aber eine Gleichstellung beantragen, allerdings dann bei der AfA. Das alles geht aber nicht von heute auf Morgen und kann unter Umständen sogar sehr lange brauchen und mit einigem Papierkram einhergehen. Da würde ich mich an deiner Stelle auch gleich um Hilfe bei entsprechenden Beratungsstellen bemühen, wie beispielsweise Sozialverbänden.

VG Dys

19.03.2023 15:18 • #4


Lilli81
@Dys: lieben Dank für deine Antwort.

Ja, das mit dem Gleichstellungsantrag hat mir eine Freundin auch gesagt. Ich behalte es im Hinterkopf.
Bitte glaube mir, ich gehe nicht blauäugig an die Sache ran und nein, ich gehe auch nicht davon aus dass ein Antrag sofort ein positiver Bescheid ergibt. Da ich im öffentlichen Dienst in einer Kommune tätig bin, weiß ich, wie lange es dauern kann und dass man Gefahr läuft, eine Ablehnung zu erhalten.

Ich werde morgen parallel bei der VdK anrufen und mich erkundigen.

19.03.2023 15:23 • x 1 #5


Dys
Hallo @Lilli81,
Ich wollte Dir da auch keine Blauäugigkeit unterstellen, hab nur selbst einen GDB von 30 für die Depression und einen Herzinfarkt bzw. chronische KHK bekommen, alle anderen noch genannten Beschwerden / Erkrankungen wurden nicht berücksichtigt, da sie laut Bescheid keine wesentlichen Einschränkungen bedeuten.
Und eine Gleichstellung bekam ich bei der AfA auch nicht durch, was aber daran lag, dass ein Erhalt meiner Beschäftigung nicht im Vordergrund stand, da diese bereits gekündigt war. Und ich „dummerweise“ dachte, es wäre von Vorteil, da es ja Ausschreibungen für Jobs gibt, in der bevorzugt Behinderte oder Gleichgestellte eingestellt würden. Das war aber für die AfA nicht Grund genug, mir eine Gleichstellung zu bewilligen. Hab die Sache auch dann nicht weiter verfolgt und auch den VDK, in dem ich schon lange bin, nicht dafür bemüht.
GDB 50 ist, wenn ich mir so einige Urteile im Internet dazu ansehe, schon schwierig zu erlangen, wenn nicht tatsächlich gravierende Gründe vorhanden sind, die die zahlreichen Ausschlusskriterien widerlegen können. Und ehrlich gesagt, bei so manchen Urteilsbegründungen, kann ich das sogar nachvollziehen, wenn jemand alle möglichen aktiven Freizeitbeschäftigungen problemlos bewältigen kann, nur eben nicht arbeiten. Was bei einer Depression ja eher nicht vorkommt.

VG Dys

19.03.2023 16:00 • #6

Pfeil rechts