Antrag auf Grad der Behinderung abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

uniquenessy
Hallo an alle,

die in dieser Sache schon mal unterwegs waren..
Ich habe vor einen paar Monaten einen Antrag auf einen Grad der Behinderung gestellt.
Jetzt habe ich heute eine Ablehnungsbescheid erhalten.

Was meint ihr, soll ich dagegen angehen?

Meine Antragsgründe waren:
Panikstörrung ( seit 2003)
rezivierende depressive Störrung ( seit 2006)
Reaktion auf schwere Belastung (seit 2007)
Gebährmutterhalskrebs ( 2010)
Fibromyalgie

Derzeit befinde ich mich ja wegen dieser Erkrankunge in einer Teilhabe zum Arbeitsleben.

Danke für eure Meinungen!

Lieben Gruß
Uni

19.01.2011 16:48 • #1


S
Hallo Uni,

im Internetratgeber habe ich Folgendes gefunden:

Wann ist jemand behindert bzw. schwerbehindert? - Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Behinderung / Schwerbehinderung sind im Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Es wird zwischen behinderten und schwerbehinderten Menschen unterschieden.

Behindert im Sinne von § 2 SGB IX ist jemand, dessen körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Beteiligung am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Als von Behinderung bedroht gelten Menschen, bei denen eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind solche Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung in Höhe von 50 Prozent aufweisen. Die Regelungen über Schwerbehinderte beziehen sich dabei nur auf Personen, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz in Deutschland haben. Als Behinderung in diesem Sinne gilt jede nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Die Ursache der Behinderung ist unerheblich.
Nach § 2 SGB IX sind Schwerbehinderten gleichgestellt solche Personen, die einen Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 Prozent aufweisen und die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Auch hier ist Voraussetzung, dass die betreffende Person ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz in Deutschland hat.

Formales Merkmal der Anerkennung als Schwerbehinderter ist ein entsprechender Ausweis.

Nach dem, was du beschrieben hast, müßte der blau gekennzeichnete Absatz ja auf dich zutreffen?!

Sera.

19.01.2011 17:11 • #2


A


Hallo uniquenessy,

Antrag auf Grad der Behinderung abgelehnt - Widerspruch sinnvoll?

x 3#3


uniquenessy
Hallo Sera,

danke für deine Antwort.

(Im Rahmen meiner Ausbildung, werden wir derzeit auch von einem Juristen
unterrichtet und haben genau das gerade alles durchgekaut.
(Leider steht er diesen Monat nicht zur Verfügumg))

Und ich finde, dass blaue trifft auf mich zu.
schließlich bin ich in meinerm erlernten Beruf unfähig zu arbeiten
und bekomme deswegen vom Staat ne Umschulung bezahlt, die ich nur in Teilzeit mache,
weil ich lange nicht so leistungsfähig bin wie normale 28ig Jährige.

Ich habe mehrer lange Klinikaufenthalte hinter mir
und bin somit durchgehend seit 2006 in therapeutischer Behandlung.
Plus Medikamente..

Letztes Jahr die 3OPs amGebährmutterhals und mein großer Kinderwunsch.

Die Fibro, die mit viel Schmerz einhergeht und immer wieder Erschöpfungszustände auslöst.

Und zu guter letzt die familiäre Situation, das mein Sohn bei seinem Vater lebt,
die mich immer wieder in Löcher schubst.

M.E sind das schon Zustände die vom typischen Lebensalter abweichen und Auswirkung auf mein Leben haben.

Gruß
Uni

Und zu guter letzt die Geschichte

19.01.2011 17:29 • #3


M
Hallo Uni,

im Bescheid müßte doch aufgeführt sein, welche Erkrankungen nicht berücksichtigt wurden und darauf solltest du den Widerspruch aufbauen, z.B., ob überhaupt eine Beurteilung deiner behandelnden Ärzte eingeholt wurde.

Eventuell solltest du Akteneinsicht verlangen bzw. einen Widerspruch über den VDK einleiten.

Einen Widerspruch würde ich auf jeden Fall einreichen.

19.01.2011 17:31 • #4


uniquenessy
Hallo mag,

danke..

Also da steht nur das meine vorliegenden Funktionseinschränkungen.........bedingen keinen Grad der Behinderung von mind. 20%
Obwohl da sogar eine Diagnosse drin steht,
nämlich somatoforme Schmerzstörrung, die war mir bisher nict bekannt.
( Haben sie nicht ersetzt durch Fibro, sondern zusätzlich aufegführt),
dafür scheint die Reaktion auf schwere Belastung unter den Tisch gefallen zu sein.

Gruß
Uni

19.01.2011 17:37 • #5


Steffi
Uni, leg auf jeden Fall Widerspruch ein, damit die Frist gewahrt ist.

19.01.2011 17:50 • #6


uniquenessy
Da steht, ich habe 1Monat Zeit, den Widerspruch einzureichen.

Wenn ich meinen Anwalt nicht ran bekomme,
dann werde ich mich wohl wirklich mal an den VDK wenden.
Habe hier ja auch noch die Berufsunfähigkeitsversicherung am Wickel
und die werden sicher auch nicht einfach zahlen wollen.

19.01.2011 17:57 • #7


Beamoon
Leg auf jeden Fall Widerspruch ein. Du müsstest einen GdB von mehr als 20% bekommen. Aber es hängt auch von dem ab, was die für Unterlagen einholen, welche Stellungnahmen die angegebenen Ärzte schreiben. Ich hatte einen guten Hausarzt, durch dessen STellungnahme ich auf Anhieb 50% auf Depression bekommen habe. Ich denke es ist sinnvoll mit den ÄRzten vorher darüber zu reden.

Viel Erfolg

22.01.2011 12:08 • #8


Albarracin
Experte

23.01.2011 00:34 • #9


A


Hallo uniquenessy,

x 4#10


uniquenessy
Danke Wolfgang,
dass ist auch ein sehr hilfreicher Tip!
Ich habe am Do ein Termion beim VDK, die werden mich jetzt dabei unterstützen.

Gruß
Uni

23.01.2011 12:47 • #10

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