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Vorstellungsgespräch - Frage nach Grad der Behinderung?

Pyxidis
Ich habe einen GdB von 40. Jetzt wurde mir in einem Vorstellungsgespräch ein Personalfragebogen vorgelegt, der u.a. die Frage nach einem GdB enthält. Dürfte ich rechtlich die Frage vorsätzlich falsch beantworten, weil ich einen GdB nicht offenbaren muss bzw. eine Gleichstellung erst nach 6 Monaten? Ist das zulässig?

Danke und Grüße
Pyxidis

14.01.2016 11:41 • #1


S
Hallo Pyxidis.
Da mein Mann ebenso eine Schwerbehinderung hat und Behindertenbeauftragter in seiner Firma war, weiß ich, das du deine Behinderung nicht angeben musst.
Allerdings hättest du auch keine Vorteile durch deine Schwerbehinderung, da dein AG offiziell nichts davon weiß.

Viele Grüße,

Sanni

15.01.2016 00:08 • #2


A


Hallo Pyxidis,

Vorstellungsgespräch - Frage nach Grad der Behinderung?

x 3#3


SunnySpider
Ein GdB kleiner 50 hat keine arbeitsrechtliche Auswirkungen. Deshalb sagte mir mein Arbeitgeber nur nett, daß du es sagst, aber kümmert uns nicht. Ich glaube nicht, daß du etwas Wichtiges verschweigst, wenn du keine Angaben dazu machst. Aber sicher kann dir das nur ein Anwalt sagen.

15.01.2016 09:34 • #3


Albarracin
Experte

24.01.2016 18:43 • x 1 #4

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