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Vorstellungsgespräch - Frage nach Grad der Behinderung?

Pyxidis

Pyxidis
Mitglied

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Ich habe einen GdB von 40. Jetzt wurde mir in einem Vorstellungsgespräch ein Personalfragebogen vorgelegt, der u.a. die Frage nach einem GdB enthält. Dürfte ich rechtlich die Frage vorsätzlich falsch beantworten, weil ich einen GdB nicht offenbaren muss bzw. eine Gleichstellung erst nach 6 Monaten? Ist das zulässig?

Danke und Grüße
Pyxidis

#1


S
Hallo Pyxidis.
Da mein Mann ebenso eine Schwerbehinderung hat und Behindertenbeauftragter in seiner Firma war, weiß ich, das du deine Behinderung nicht angeben musst.
Allerdings hättest du auch keine Vorteile durch deine Schwerbehinderung, da dein AG offiziell nichts davon weiß.

Viele Grüße,

Sanni

#2


A


Hallo Pyxidis,

Vorstellungsgespräch - Frage nach Grad der Behinderung?

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SunnySpider
Ein GdB kleiner 50 hat keine arbeitsrechtliche Auswirkungen. Deshalb sagte mir mein Arbeitgeber nur "nett, daß du es sagst, aber kümmert uns nicht". Ich glaube nicht, daß du etwas Wichtiges verschweigst, wenn du keine Angaben dazu machst. Aber sicher kann dir das nur ein Anwalt sagen.

#3


Albarracin
Experte

x 2 #4

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