Pyxidis
Mitglied
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Ich habe einen GdB von 40. Jetzt wurde mir in einem Vorstellungsgespräch ein Personalfragebogen vorgelegt, der u.a. die Frage nach einem GdB enthält. Dürfte ich rechtlich die Frage vorsätzlich falsch beantworten, weil ich einen GdB nicht offenbaren muss bzw. eine Gleichstellung erst nach 6 Monaten? Ist das zulässig?
Danke und Grüße
Pyxidis
Danke und Grüße
Pyxidis