Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Arbeitgeber?

M
Hallo,

konnte leider noch keine Antwort auf meine Frage finden.
Habe bis zur Krankengeldzahlung und darüber hinaus meine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorgelegt.
Dann bekam er Bescheid, dass ich in der Reha bin und an dessen Ende habe ich ihm die Bescheinigung von der Reha Klinik
mit dem Verweis, Arbeitsunfähigkeit entlassen, geschickt. Das war Mitte September 2009.
Seit dieser Zeit habe ich dem Arbeitgeber keinen Nachweise mehr über meine Arbeitsunfähigkeit zukommen lassen.
Ich habe zwar noch Kontakt zu meinen Kollegen und die bekommen auch mit, dass ich wieder in Kliniken bin und nicht arbeiten kann.
Bisher hat sich mein Arbeitgeber nich gerührt. Er wollte nur meine neue Lohnsteuerkarte und ich bekam eine Weihnachstkarte............mehr nicht.

Bin ich denn verplichtet, meine Arbeitsunfähigkeit weiterhin nachzuweisen?
Mein AG weiß, dass ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann und ich sollte auch umgeschult werden.
er rechnet wahrscheinlich nicht mehr mit meinem Kommen und lässt die Zeit bis zur Aussteuerung wohl verstreichen.

Jetzt habe ich allerdings vor, ihm den Bescheid über meine Schwerbehinderung nachzureichen, damit meine Urlaubstage nicht verfallen.
Wie verhalte ich mich am besten?

24.01.2010 19:18 • #1


Albarracin
Experte

02.02.2010 19:31 • #2


A


Hallo maja43,

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Arbeitgeber?

x 3#3


M
Hallo Wolfgang,

danke für deine Nachricht.
Habe mittlerweile dem AG eine Kopie des Schwerbehindertenausweises geschickt und mitgeteilt, dass ich weiter im Krankenstand und Krankengeldbezug bin. . .hoffe, das reicht!
Meine Lohnsteuerkarte habe ich nochmal zurückgefordert um den Kinderfreibetrag und die Lohnsteuerklasse zu ändern.
Kann ich eigentlich den Freibetrag für Schwerbehinderung auch eintragen lassen?

Mit der Umschulung verhält es sich bei mir volgendermaßen. Ich habe 2008, befristet für 2 Jahre, eine Umschulung von der DRV genehmigt bekommen, wegen BU. Habe dann an einer Arbeitserprobung in einem Berufsförderungswerk teilgenommen und sollte in einen kaufmännischen Beruf wechseln.
Diese Maßnahme konnte ich bis heute, wegen Verschlechterung des Gesundheitszustandes wie, rezid. depr. Phasen mit Aufenthalt in der Psychiatrie und Tagesklinik, Auftreten von 3 Bandscheibenvorfällen mit entsprechender Schmerzsymptomatik, nicht antreten.
In der Reha 2009 habe ich das angesprochen und die haben mich Arbeitsunfähigkeit für 3-6 Monate entlassen mit anschließender tagesklinischer Behandlung und erneuter Arbeitserprobung.

Die 6 Monate Arbeitsunfähigkeit wären im März diesen Jahres beendet, aber da ich immer noch stationär in der Psychiatrie bin und voraussichtlich eine mehrmonatige psychosomatische Behandlung in einer weiteren Klinik ansteht, werde ich auch weiterhin nicht arbeitsfähig sein.

Wie verhält sich das mit der Umschulung? die wird wohl verfallen, oder? Außerdem fällt ein kaufmännische Beruf wegen neuer Einschränkungen auch aus.
Sollte ich warten, bis die DRV sich meldet? Die möchten doch sicher wissen, warum ich die Umschulung nicht antrete.
Bin im moment gar nicht in der Lage mich um irgend etwas zu kümmern und eigentlich froh, wenn keiner was von mir will.
Trotzdem habe ich natürlich Zukunftsängste und möchte wissen, wie es weiter gehen kann.

Ups´das war jetz viel. . . hoffe nicht zuviel und zu durcheinander, lieber Wolfgang!

06.02.2010 15:26 • #3


Albarracin
Experte

06.02.2010 23:04 • #4


M
Hallo,

Mein AG hat mir Genesungswünsche geschickt und keine weiteren Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit gefordert. Das wäre also vom Tisch. Die Steuersache habe ich auch erledigt, direkt beim Finanzamt, ging super schnell und problemlos.
Bin froh, dieses Forum zu haben.............wäre sonst total aufgeschmissen!!!!
Besonderen Dank an Wolfgang für seine präzisen Antworten und fachliche Kompetenz.

28.03.2010 12:34 • #5


M
Hallo,

habe jetzt doch ein wenig Bammel bekommen wegen der Arbeitsunfähigkeit Bescheinigungen.
Kann ich denn von meinem Arzt ein Atest ausstellen lassen, dass ich weiterhin Arbeitsunfähigkeit bin und das meinem AG schicken? Würde das noch ausreichen?
Die Krankenkasse könnte auch eine Bescheinigung über das bezogene Krankengeld ausstellen, daran sieht der AG, dass ich bis dato KG beziehe.

Bitte um Rat!

15.05.2010 12:29 • #6


Albarracin
Experte

23.05.2010 16:16 • #7

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