ALG 1 da arbeitslos / Krankengeld in welcher Höhe?

L
Meine Firma hatte mich ja zum 31.12. gekündigt, Gerichtstermin ist nun vorbei.

Habe gerade mit meiner Krankenkasse telefoniert, diese sagte mir nun, dass ich ab dem 01.01. Krankengeld in Höhe vom ALG I kriegen würde.
Stimmt das denn so? Ich war mir sicher, man hätte mir das einmal anders erklärt...
Ich verstehe den Grundsatz schon irgendwo, dass Arbeitslose ja auch nur ALG I kriegen.
Aber jetzt krieg ich mehrere 100 € weniger im Monat - Geld, das wir dringend gebrauchen könnten.
Wie kann ich denn mein ALG I berechnen, mein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate wurde ja durch das Krankengeld deutlich weniger.

Kann ich zusätzlich Hartz IV o.Ä. beantragen?
So würden wir es vermutlich kaum schaffen, die Ausbildung meines Mannes zum Rettungssanitäter ist erst im März fertig, er kriegt auch nur etwa 700 € monatlich und man weiß ja nicht, ob er sofort im Anschluss eine Stelle findet.

Es wurde besser bei mir mit den Depressionen, aber zurzeit ist es wieder so viel auf einmal...
Ich weiß nicht, wie wir das alles schaffen sollen, nun sind die Sorgen wieder mehr geworden.

12.01.2010 10:48 • #1


M
Hallo LaMorena,

Zitat:
Habe gerade mit meiner Krankenkasse telefoniert, diese sagte mir nun, dass ich ab dem 01.01. Krankengeld in Höhe vom ALG I kriegen würde.
da du nicht arbeitslos warst, müßtest du weiterhin das Krankengeld in der bisher bezogenen Höhe erhalten. Ich habe seinerzeit auch keine Reduzierung des Krankengeldes gehabt, nachdem mein Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde.

Am besten klärst du das nochmals schriftlich mit deiner Krankenkasse ab.

Schöne Grüße
mag

12.01.2010 13:08 • #2


A


Hallo LaMorena,

ALG 1 da arbeitslos / Krankengeld in welcher Höhe?

x 3#3


L
Hallo mag, vielen Dank für deine Antwort.

So, wie du es beschreibst, habe ich es bereits 20 Mal im Internet gelesen, ganz genau so.
Nun habe ich nochmal mit dem Sachbearbeiter gesprochen und ihm das gesagt, ich sagte ihm, ich könne ihm das gern ausdrucken und zukommen lassen.
Er meinte, das solle ich ruhig tun, das wir daber nichts ändern. Ich könne mich ja nicht besser stellen als ein gesunder, arbeitsloser Mensch, also würde das Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, er würde mir da schriftlich auch noch was zuschicken, Krankengeld sei ein Lohnersatz, sagte er.
Ich weiß, dass es nicht leicht ist, einen Job zu finden, wenn man arbeitslos ist, ich will mich auch nicht besser stellen, jedoch finde ich es ungerecht, was er sagt. Ein Arbeitsloser kann z.B. sagen: 'Ich setze mich beim xy Markt an die Kasse und kriege 800 - 900 € raus.' Das würde ich auch gerne sagen, ehe ich nur noch 600 € oder weniger kriege, kann das aber nicht, weil es mir dafür zu schlecht geht.

Ich merke gerade, wie ich wieder in ein Loch falle. Ich bin gereizt, hilflos,...
Könntet ihr mir evtl. die entsprechenden Paragraphen nennen, auf die ich mich beziehen kann?
Ich weiß nicht mehr weiter.

Was soll ich denn jetzt tun, wie soll ich mein Recht durchsetzen? Bin total verzweifelt und mache mir Vorwürfe, dass wir jetzt noch weniger Geld haben.
Bitte helft mir!

13.01.2010 10:43 • #3


M
Hallo LaMorena,

ich kann verstehen, dass dich diese Ungewißheit herunterzieht, aber schau mal hier nach,
was Wolfgang unter Punkt 4 geschrieben hat: wichtiges-im-umgang-mit-gesetzlichen-krankenkassen-t17894.html

Wenn die Krankenkasse dich wirklich herunterstuft, wäre es angebracht, dass du Mitglied im VDK wirst oder in einem anderen
Sozialverband und sie werden dann für dich weitere Schritte einleiten.

Schöne Grüße
mag

13.01.2010 11:16 • #4


erna
hallo lamorena,

ich kann dir leider auch keine paragraphen nennen, aber ich erkenne mich selbst in deinen ängsten wieder. ich war vor zwei jahren in einer ähnlichen situation wie du - krankgeschrieben, dann alg1. tatsächlich jedoch erinnere ich mich gar nicht mehr an die höhe.

weil es vielleicht auch nicht so wichtig ist. deine gefühle zu dieser situation sind sehr stark. du bist sehr ängstlich. ich kann das verstehen, mir ging es nicht anders. aber das ist nicht notwendig.

tatsächlich wirst du eine summe geld erhalten. wenn es euch nicht zum leben reicht, kann man in jeder situation aufstockendes alg2 beantragen.

und es ist wichtiger (ja es ist tatsächlich wichtiger!) das du an deiner gesundung arbeitest. und versuchst aus dem gedankenstrudel über das geld herauszukommen. gedanken über geld blockieren alles andere, weil du in fast jeder lebenssituation daran erinnert wirst. leider geht es in unserem leben viel zu viel um geld.

versuche wenn die gedanken hochkommen, dich auf andere sachen zu konzentrieren: was könnte ich jetzt schönes für mich tun?

du kannst die situation auch nicht mit grübeln verbessern.



erna.

13.01.2010 11:19 • #5


L
Da hast du Recht, aber die Krankenkasse scheint mich ja offensichtlich zu verarschen, um es mal so salopp zu sagen.

Es ist schwierig für mich, die Gedanken auszublenden.
Mein Mann hat vorher voll verdient, da war das kein Problem.
Aber er macht jetzt bis März noch seine Ausbildung als Rettungsassistent fertig (vorher hatte er seinen Sanitäter), da kriegt er auch nur 700 €.
Und da müssen wir echt jeden Cent umdrehen, wir haben beide zusammen gerade mal etwas mehr Geld, als eine Einzelperson verdient.
Wenn ich mir jetzt jeden Monat noch einen Haufen an Vergnügung leisten könnte und nun auf diesen verzichten müsste, dann wäre das was Anderes, verstehst du, was ich meine?

13.01.2010 12:18 • #6


L
mag, ich habe deinen Post erst jetzt gesehen.
Beim VDK steht allerdings etwas von einer Wartezeit von 2 Jahren, oder ich muss drei Beiträge entrichten.
Das Geld hätten wir momentan allerdings nicht.

Welche Schritte würde die VDK denn einleiten? Könnte ich das nicht evtl. auch?

13.01.2010 12:23 • #7


M
Hallo LaMorena,
Zitat:
Beim VDK steht allerdings etwas von einer Wartezeit von 2 Jahren

davon ist mir nichts bekannt. Habe seinerzeit auch direkt Hilfe bekommen und ich meine, ich hätte
nur 3 Monate rückwirkend die Mitgliedschaft beantragen müssen.

Zitat:
Welche Schritte würde die VDK denn einleiten? Könnte ich das nicht evtl. auch?

Du hättest die rechtliche Unterstützung und bewirkt bei den Krankenkasse mehr als wenn ein Schreiben
von Dir kommt.

Die Entscheidung liegt ja bei dir, ob du diesen Streß dann alleine durchziehen willst.

Schöne Grüße
mag

13.01.2010 12:54 • #8


Albarracin
Experte

13.01.2010 18:59 • #9


A


Hallo LaMorena,

x 4#10


L
Mich hat ein anderer Sachbearbeiter angerufen, der erstmal das Gleiche sagte.
Komischerweise rief er im Laufe des Tages an und sagte mir, dass das Krankengeld in gleicher Höhe bleiben würde.

Komisch, was? ;)

20.01.2010 09:33 • #10

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag