Abmahnung wegen Arbeitsfehler. Kann ich dagegen vorgehen?

M
Hallo zusammen,

ich habe eine Abmahnung erhalten wegen eines Arbeitsfehlers. Ich gehe davon aus, dass man mich loswerden und kündigen will.
Ich wollte mal fragen ob jmd Ahnung hat wie ich jetzt vorgehen kann/soll. Ich selber halte die Abmahnung für nicht nicht gerechtfertigt.
Es ist nur ein Fehler gewesen. Sind solche Dinge überhaupt Abmahnungsfähig?

LG
Mandalai

05.09.2010 17:53 • #1


S
Hallo Mandalai,

könntest Du diesen Fehler vielleicht mal konkret beschreiben? Was hast Du falsch gemacht und welche Auswirkungen hatte der Fehler?

Ich selbst kenne mich im Arbeitsrecht nicht aus, aber vielleicht erhältst Du hier auch noch
Antworten von Menschen, die mehr fachliche Kompetenz besitzen.

Gibt es in Deiner Firma einen Betriebsrat? Wenn ja, solltest Du schnellstens Kontakt aufnehmen, dort kannst Du nähere Informationen darüber erhalten, ob die Abmahnung korrekt war oder nicht.

05.09.2010 18:10 • #2


A


Hallo Mandalai,

Abmahnung wegen Arbeitsfehler. Kann ich dagegen vorgehen?

x 3#3


J
Hallo Mandalai!
Gegen die Abmahnung, die ja jetzt schon ausgesprochen ist, bleibt dir nur die Klage vor dem Arbeitsgericht, leider!

05.09.2010 18:31 • #3


M
Hallo Sonne,

um ehrlich zu sein möchte ich das hier in einem öffentlichen Forum nicht. Da könnte man schnell auf meine Person schliessen.

Hallo Josie,

so ich gelesen habe soll man erst bei einer Kündigung klagen. Wie sieht es denn mit einer Gegendarstellung aus?
LG
M.

05.09.2010 20:12 • #4


S
Hallo Mandalai,

https://www.depression-diskussion.de/ar . m-f21.html

Serafina

05.09.2010 20:25 • #5


G
solange wir nicht wissen, was du angestellt hast, können wir dir auch nicht helfen oder dir sagen was abmahnungswürdig ist und was nicht. dein kleiner fehler kann für andere riesengroß sein. im moment ist alles reine spekulation und ein betrachten der glaskugel

05.09.2010 20:32 • #6


M
Hallo Mandalai,

ich würde schriftlich mitteilen, wie der Arbeitsfehler zustande gekommen ist und dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.

Wenn das nichts hilft, solltest du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen bzw. - wie schon vorgeschlagen - den Betriebsrat sofort einschalten.

05.09.2010 22:16 • #7


Albarracin
Experte

07.09.2010 20:43 • #8


M
Hallo Serafina,

danke für den Link. Gilt das auch für für Arbeitsrechtliche Abmahnungen?

Hallo ,

ja, dass stimmt aber ich wüsste nicht wie ich meinen Fehler beschreiben sollte, ohne dass man direkt sehen könnte, wenn man mich kennt, dass es sich um mich handelt.
Die Frage ist ja: Ist ein Fehler überhaupt Abmahnungsfähig? Was ist wenn meine Kollegen die den gleichen Job machen auch schon Fehler gemacht haben? Ich arbeite im Kaufmännischen Bereich.

Ich denke ich werde auf mich auf jedenfall von einem Anwalt beraten lassen.

Hallo Albarracin,

danke für den Link. Ich denke ich werde eine Gegendarstellung formulieren und auf Entfernung aus der Personalakte bestehen. Ist es denn so, dass nur abgemahnt wird wenn gekündigt werden soll?

Vielen Dank euch alle für eure Hilfe!!

LG
Mandalai

07.09.2010 21:41 • #9


Albarracin
Experte

08.09.2010 07:57 • #10


M
Hi Albarracin,

warum schiesse ich mir damit selber ins Knie? Die Abmahnung ist unberechtigt.. Denke ich zumindest...

Gruss
Mandalai

09.09.2010 00:16 • #11


M
Ich habe noch nicht reagiert...

Jetzt hat man mir nahe gelegt zu kündingen

26.09.2010 02:05 • #12


A


Hallo Mandalai,

x 4#13


S
Zitat von Mandalai:
Jetzt hat man mir nahe gelegt zu kündingen

Da kann ich Dir nur raten, dies auf keinen Fall zu tun. Zum einen bekommst Du bei einer Eigenkündigung eine Sperre vom Arbeitsamt wegen ALG1 und zum anderen gibst Du freiwillig einen Arbeitsplatz und somit auch alle evt. bestehenden Rechte auf, wahrscheinlich zur Freude deines AG, der dann fein raus ist.

Ich kann Dir nur dringend ans Herz legen, Dir anwaltliche Hilfe zu holen. Vielleicht hast Du ja eine Rechtschutzversicherung? Wenn nicht, dann kannst Du in eine Gewerkschaft eintreten, dort bekommst Du auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe.
Außerdem hast Du eine Möglichkeit, zum Arbeitsgericht zu gehen. Dort wird auch bis zu einem gewissen Maß eine Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten angeboten.

Wenn Dein AG Dich nicht mehr haben will, dann sollen die doch kündigen. Dann hast Du wenigstens die Möglichkeit, evt.eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wo Du dann wenigstens noch eine Abfindung herausschlagen kannst.

Was sagt denn Euer Betriebsrat dazu? Hast Du den denn mittlerweile kontaktiert?

26.09.2010 03:12 • #13

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