
Greta
- 1248
- 23
- 2004
Zitat von Mare30:ch weiß nicht, ob die Rentenversicherung das ans Jobcenter zurück zahlen muss
Du wirst Arbeitslosengeld bekommen, welches du dann, wenn dir die Rente weiterhin genehmigt wird, zurückzahlen musst. Die Rente bekommst du dann ja rückwirkend ausbezahlt.
Zitat von Mare30:das übernimmt auch erst mal nicht die Rechtsschutz,
Wenn du in einem Sozialverband bist (VdK, SovD), dann beraten die dich dort kostenlos.
Außerdem übernehmen sie für dich den Widerspruch und falls notwendig auch die Klage vorm Sozialgericht.
Dafür zahlst du monatlich einen Mitgliedsbeitrag von 5 oder 6 Euro und für den Widerspruch eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ca. 30 Euro. Beim Klageverfahren ist es etwas mehr, aber immer noch günstiger als ein freier Rechtsanwalt.
