Wie wird geprüft, ob ich berufsunfähig bin? Habt ihr Tipps?

T
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass meine Frage auch in diese Themenrubrik gehört und mir jemand helfen kann!?

Also,
ich habe 2003 bei einem großen Versicherer eine Lebensversicherung abgeschlossen. Diese wird monatlich gezahlt. Auf freiwilliger Basis konnte ich jeden Monat auch eine kleine Zusatzzahlung leisten, dass, wenn ich zu 50% berufsunfähig werde, mein ( relativ hoher! ) Beitrag zu dieser Lebensversicherung nicht mehr von mir getragen werden muss, sondern direkt vom Versicherer.

Seit Jahren habe ich mit Depressionen zu tun. Diese waren wohl schon seit meiner Jugend vorhanden, wurden aber nicht erkannt. Meine Eltern sind/waren beide Alk., mein Vater spielsüchtig; wir hatten teilweise nichts im Kühlschrank, da alles Geld verspielt wurde, meine Schwester war Dro. und hatte mit Beschaffungskriminalität zu tun. Ich habe dann alles zusammengehalten und mich um alles gekümmert ( kranke Mutter, Haushalt, Schule ......) - Durch Mobbingattacken bei meinem alten AG, die ich lange Zeit aushielt, weil ich mich nicht kleinkriegen lassen wollte und den Tod meiner Mutter 2005 sind die Depressionen hammerhart ans Tageslicht gekommen. Ich war erst ein Jahr krankgeschrieben, habe dann eine 3monatige Therapie in einer Tagesklinik gemacht. Entlassen wurde ich als arbeitsfähig, soweit ich weiß. War dann noch eine zeitlang arbeitslos und habe dann bei meinem Mann einen Job als Verkäuferin angenommen; halbtags. Vorher war ich für einen großen Konzern im Marketing beschäftigt. Ich konnte und kann mir bis heute nicht vorstellen, woanders zu arbeiten, weil ich dem Druck nicht mehr standhalten kann. Gearbeitet habe ich zu Anfangs 40 Stunden, habe dann während der Mobbingzeit auf 32 Stunden reduziert und arbeite jetzt 20-25 Stunden. Eigentlich schaffe ich auch die nicht, weiss aber nicht ob eine Rente in Frage kommt. Leider habe ich all die Jahre schlichtweg vergessen, dass ich sowas abgeschlossen habe. Ich kann eben einfach nur noch arbeiten und habe danach kein Gehirn mehr für andere Dinge, bzw. Unternehmungen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wir begründe ich die Berufsunfähigkeit? M.E. ist sie gegeben, weil ich ja nicht mehr Vollzeit arbeite, oder?
Habt ihr Tipps, worauf ich bei Ausfüllen des Antrags achten sollte? Es werden 8 Seiten Fragen gestellt, beispielsweise, ob ich Rente eingereicht habe, ob ich einen Schwerbehindertenausweis habe ( oder beides beantragt ),......all so Dinge und ich möchte nix falsch machen beim Ausfüllen.

Ein ganz großes Danke!
Tierschutzengel

07.04.2009 13:06 • #1


M
Hallo Tierschutzengel,

erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.

Zitat:
Wir begründe ich die Berufsunfähigkeit? M.E. ist sie gegeben, weil ich ja nicht mehr Vollzeit arbeite, oder?

Eine Erwerbsunfähigkeit hat nichts damit zu tun, dass Du nicht mehr Vollzeit beschäftigt bist.
Einen Antrag auf EU-Rente macht eigentlich nur Sinn, wenn Deine behandelnden Ärzte dies auch befürworten. Das würde ich mit denen mal abklären. Denn es macht wenig Sinn, einen Rentenantrag zu stellen, wenn Deine Ärzte Dich für arbeitsfähig halten.

Einen Rentenantrag kannst Du in der Service-Stelle der Rentenversicherung stellen http://www.reha-servicestellen.de

So wie ich das verstehe, ist Deine Versicherung Beitragsfrei, wenn Du 50 % Schwerbehinderung hast. Hast Du denn schon einen Schwerbehinderungsgrad ?

Schöne Grüße
mag

07.04.2009 13:59 • #2


A


Hallo Tierschutzengel,

Wie wird geprüft, ob ich berufsunfähig bin? Habt ihr Tipps?

x 3#3


T
Hallo Mag,

nein, ich habe keinen Schwerbehindertengrad.
Sollte ich den beantragen bevor ich den Antrag dem Versicherer abgebe?
Da muss ich doch sicher auch meinen Arzt einweihen, oder?

Ich bin mir nicht sicher, ob die Beitragsbefreiung mit der 50% Schwerbehinderung zu tun hat.
Ich lese das nochmal nach, ....... aber ich meine, da steht, wenn Sie zu 50% berufsunfähig werden..., zahlen wir den Beitrag der Lebensversicherung.

Kannst du/ihr mir sagen, womit die 50%ige Berufsunfähigkeit denn zu tun hat?
Es ist also nicht die Arbeitszeit an sich, wenn ich dich richtig verstanden habe?

Gruß,
Tierschutzengel

07.04.2009 14:45 • #3


M
Hallo Tierschutzengel,

Zitat:
nein, ich habe keinen Schwerbehindertengrad.

Dann würde ich sofort einen Antrag stellen.

Zitat:
Sollte ich den beantragen bevor ich den Antrag dem Versicherer abgebe?

So wie Du weiter unter schreibst, handelt es sich bei den 50 % um Berufsunfähigkeit und nicht um Schwerbehinderung. Das sind zwei verschiedene Sachen.

Zitat:
Da muss ich doch sicher auch meinen Arzt einweihen, oder?

Kannst Du, musst Du aber nicht, denn im Antrag für Schwerbehinderung gibt man u.a. auch die behandelnden Ärzte an und diese werden vom Versorgungsamt sowieso dann angeschrieben.

Zitat:
Ich bin mir nicht sicher, ob die Beitragsbefreiung mit der 50% Schwerbehinderung zu tun hat.

Könnte sein, dass es sich um Berufsunfähigkeit handelt, wie oben schon erwähnt.

Zitat:
Kannst du/ihr mir sagen, womit die 50%ige Berufsunfähigkeit denn zu tun hat?

Wenn Du einen Rentenantrag stellst und die Rentenversicherung Dich für noch 50 % einsatzfähig hält, also nur eine halbe EU-Rente erhälst.

Zitat:
Es ist also nicht die Arbeitszeit an sich, wenn ich dich richtig verstanden habe?

So ist es.

Schöne Grüße
mag

07.04.2009 15:10 • #4


T
Hallo Mag,

ich danke dir!!

Dann wäre also für mich der folgende Weg der Richtige, wenn ich alles kapiert habe,

1. Antrag Schwerbehinderung stellen
2. Antrag Rente bei Rentenversicherung stellen ( und im vorab mit den Ärzten sprechen, ob sie das befürworten )
3. in vorliegenden Antrag vom Versicherer eintragen, dass beide Anträge gestellt sind und wenn das alles in Gang gebracht ist
4. Antrag an den Versicherer senden

Jaa, oder?

LG, *keinenSchimmervonderMateriehab´*
Tierschutzengel

07.04.2009 16:36 • #5


M
Hallo Tierschutzengel,
Zitat:
Dann wäre also für mich der folgende Weg der Richtige, wenn ich alles kapiert habe,
1. Antrag Schwerbehinderung stellen
Richtig. Antrag kannst Du Dir u.a. im Internet bei der Kreisverwaltung -Versorgungsamt herunterladen.

Zitat:
2. Antrag Rente bei Rentenversicherung stellen
Richtig

Zitat:
( und im vorab mit den Ärzten sprechen, ob sie das befürworten )

Wäre empfehlenswert

Zitat:
3. in vorliegenden Antrag vom Versicherer eintragen, dass beide Anträge gestellt sind und wenn das alles in Gang gebracht ist
4. Antrag an den Versicherer senden
Würde Versicherung erst informieren, wenn entsprechende Bescheide vorliegen.

Schöne Grüße
mag

07.04.2009 17:20 • #6

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag