Vollständige Erwerbsminderung und nicht berufsunfähig?

F
Hallo Zusammen,

ich wurde vom Gutachter der DRV vollständig EU begutachtet und meine private BU hat nach einem Gutachter mir lediglich 30% Arbeitsunfähigkeit attestiert.

Hat jemand von Euch Erfahrungen, inwieweit das Gutachten der DRV eine evt. höhere Gewichtung vor Gericht hat?

Würde mich über Euere Kommentare freuen!

29.08.2007 10:38 • #1


P
Hallo Florian,

Erfahrung dazu hab ich keine, aber div. Überlegungen:

- soweit ich weiß, ist Erwerbsunfähigkeit immer was schlimmerers, als
lediglich Berufsunfähigkeit.

- wenn ich lese, was die DRV in meinen Bescheid geschrieben hat, dann
kann ich z.B. in meinem (sehr stressigen) Beruf als Bankfachwirtin nur
noch max 3 Std. tätig sein, jedoch bin ich nicht erwerbsunfähig od.
e-gemindert !

- der VdK erklärte mir das in etwa so:
als Banker kann ich zwar nicht mehr arbeiten, aber z.B. als Bürohilfskraft,
Putzfrau, etc. also alles, was es auf dem sogen. allgem.Arbeitsmarkt
gibt.

Ich meine, daß du gute Chancen hast, einen Prozeß gegen die Cosmos zu führen.

- kannst ja ggf. mal bei der Verbraucherzentrale eine Anfrage starten, ggf.
dort selbst vorbei gehen. Die haben sich auch bereits intensiv mit den
Praktiken der BU-Versicherungen auseinandergesetzt.

Ich glaube, daß auch eine private BU-Vers. sich nicht über einen Gutachter der DRV hinwegsetzen kann. Wieviele Gutachter haben sich denn schon mit dir beschäftigt ? Wieviele waren auf Deiner Seite ?

Lese dir evtl. nochmals genau die Vers.Bedingungen durch: z.b. steht bei mir drin, dass...ein Arzt.....feststellen muß.... daß man/frau BU ist.
Ich meine, daß dies EIN Arzt bedeutet und nicht z.b. Drei oder Vier Ärzte !

Na ja, ich bin kein Jurist.

Leider berät der VdK nicht zu den privaten Versicherungen sondern nur zu den gesetzl. Soz.Versicherungen.

Übrigens: meine Rechtsschutzversicherung hat derzeit eine Kostenübernahme (wegen evtl. Prozeß gegen die Bay.BeamtenVers. w/BU)
abgelehnt. Auch keine Beratung dazu zahlen sie derzeit. Erst wenn die BBV definitiv die versicherte Leistung voll ablehnt, kommen sie für die Prozeßkosten auf, vorher jedoch noch nicht, weil ich könnte ja noch Verhandeln....

Es könnte also sein, daß Deine Rechtschutz-Vers. (sofern du eine hast)
auch nicht bezahlt, weil ja die Cosmos nicht die gesamte Leistung ablehnt.....

Ist schon toll, was man/frau da alles erlebt.....solche Spitzfindigkeiten durchschaut man leider erst zu spät.

viel Durchhaltevermögen...

lg

peanuts

30.08.2007 14:19 • #2


F
Hallo peanuts,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich habe zwar bereits zwei Mal darauf geantwortet, leider ist die Antwort irgendwo verschwunden - vermutlich war ich einfach nicht voll da...

Zum Glück habe ich eine gute RS-Versicherung (Deura) bei der kann man bereits Rechtsauskünfte einholfen, bevor es zu einem Rechtsfall kommt. Das werde ich wohl machen.

Ich habe ein spezialisiertes Anwaltsbüro, das zudem noch ein super Rating im Focus für Versicherungsrecht erhielt (Gaßmann Seidel in Stuttgart).

Auf Deine Frage wg. den Gutachtern. Ich bin bereits drei Male von DRV Gutachtern (ehemals BfA) und ebenso oft von Cosmos Gutachtern untersucht worden. Alle DRV Gutachter kamen zum Ergebnis 100% EU. Die Comos GA jeweils zu 30% BU...

Meine Entlaßbriefe aus mittlerweile fünf Kliniken (inkl. eine Rehaeinrichtung) bestätigten allesamt ICD 10 32.2 u.a Diagnosen.

Die Kllinik wo ein Cosmos Guachter als Prof. Chef ist, hat mich mit leichten bis mittleren Depressionen entlassen. Zuvor hatte mir die Stationsärztin immer 32.2. für meine KTG Versicherung bescheinigt. Was soll man von solchen Ärzten halten?

Ich denke, dass ich diesmal kämpfen werde und mir nicht wieder 25% vom Brot nehmen lassen werde.

Ich war seit 1993 selbständiger Kaufmann im EDV Bereich und bin sein 06/2006 krank.

Ich wünsche Dir, dass sich alles so wendet, dass Du gut damit leben kannst.

LG

Florian

01.09.2007 00:16 • #3

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