ist Dir die Ablehnung Deiner Wunschklinik im Bescheid begründet worden ? wenn nicht, liegt schon ein Formfehler vor.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Du versuchst direkt mit der im Bescheid angegebenen Person Kontakt aufzunehmen und mit dieser zu reden. Frage direkt, warum Deinem Klinikwunsch nicht entsprochen wurde.
2. Du kannst auch nur gegen die Klinikzuweisung Widerspruch einlegen. Dann bleibt die Reha-Genehmigung als solche bestehen und im Widerspruchsverfahren wird nur über die Klinik entschieden. Das solltest Du aber mit Deinem Facharzt besprechen, da dieser das auch medizinisch mittragen sollte. Weitere Infos findest Du hier: http://www.dbkg.de/Rehabilitation-beant ... .html#PDFS Beim Widerspruch wg. Klinik mußt Du aus formalen Gründen auf Deiner ursprünglichen Wahl bestehen, kannst aber neue Alternativen vorschlagen. Vielleicht wäre das ja auch passend für Dich: http://www.dbkg.de/upload/content/MOE/M ... 2_0804.pdf
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Lisbeth Mitglied
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Vielen Dank für eure Hilfe!
Wolfgang, angerufen habe ich bei der DRV bereits. Begründung war, dass mit Heiligenfeld kein Vertrag abgeschlossen ist und die Störungsbilder ebenso gut in den von der DRV belegbaren Kliniken behandelt werden können. Gut, damit habe ich mich schon abgefunden. Wichtig war mir vor allem nun Alternativen zu bekommen. Dein Link scheint so eine Alternative zu sein. Hört sich für mich passend an, auch wenn auf Klinikbewertungen nicht sooo positive Berichte zu finden sind zu dem Haus. Kennst du diese Klinik aus eigenen Erfahrungen?
ich kenne die Klinik nicht, sie ist aber anscheinend die einzige mit diesem Spezialprogramm. Bei den Bewertungen solltest Du berücksichtigen, daß einige kritisierte Dinge wie z.B. Einzeltherapie oder Schließzeiten durch die Kostenträger vorgegeben sind und von der Klinik idR nicht zu beeinflussen sind. Einen Arzt oder Therapeuten, mit dem man nicht klarkommt, kann man wechseln.
Die Bewertungen für Heiligenfeld sind auch nicht besser, das rigide Therapiekonzept sowieso sehr umstritten.