Wer entscheidet über Arbeitsunfähigkeit? Krankenkasse

B
Hallo,

ich habe am 3.7. einen Termin beim MDK. Ich bin nun schon seit Juni 2008 Arbeitsunfähigkeit.

Folgende Frage: Wer entscheidet letztendlich über die weitere Arbeitsunfähigkeit?

Zur Situation: Ich hatte einen Facharzt der hinter meinem Rücken mit dem MDK besprochen hat, dass ich ab Mitte Juli 09 wieder gesund sei. Darauf hin hat die Krankenkasse schriftlich das KG eingestellt zum 17.7.09. Widerspruch ist eingelegt worden.
Ich habe mich dann hilfesuchend an meine behandelnde Klinik gewendet, die mir einen neuen Arzt empfohlen hat.
Ich war bei diesem Arzt und dieser hielt mich auf absehbare Zeit nicht für arbeitsfähig. Er stellte mir ein entsprechendes Attest über 2 Seiten zur Vorlage bei der Krankenkasse aus. Er sagte auch, dass ich unbedingt auf einen persönlichen Termin beim MDK bestehen solle. In meinem Fall das KG einzustellen und nach Aktenlage zu entscheiden, sei unverantwortbar.
Ebenfalls habe ich mittlerweile ein längeres Attest von der Klinik zur Vorlage bei der Krankenkasse bekommen.
Auch diese halten mich auf absehbare Zeit nicht für arbeitsfähig.
Ich habe nun etwas Angst, dass der MDK dies anders sieht, mir mein Krankenkgeld gestrichen wird und mich der MDK evtl. sogar nicht ernst nimmt.
Spielen diese Atteste überhaupt eine Rolle für den MDK? Kann man gegen eine Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen?

26.06.2009 07:32 • #1


M
Hallo BlueAngel,

ich würde zum MDK-Termine sämtliche Atteste mitnehmen und ich glaube kaum, dass der MDK mehrere Atteste infrage stellen wird.

Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung sagen, dass man mich nur noch für ca. 2 Wochen arbeitsunfähig hielt und als der Arzt dann im weiteren Gespräch meine Verfassung sah, schwenkte er total um.

Zitat:
Spielen diese Atteste überhaupt eine Rolle für den MDK? Kann man gegen eine Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen
Sollte er Dich arbeitsfähig begutachten, dann solltest Du das sofort mit Deinem behandelnden Arzt abklären, um weitere Schritte zu veranlassen.

Schöne Grüße
mag

26.06.2009 10:29 • #2


A


Hallo BlueAngel,

Wer entscheidet über Arbeitsunfähigkeit? Krankenkasse

x 3#3


E
Hallo Blue!

Ich habe deine anderen Texte gelesen und dein ehemaliger Arzt sagte doch, dass er einen Bekannten oder Freund bei der Krankenkasse hat. Hab ich das noch richtig in Erinnerung? Ich glaube, dass da die Fäden gesponnen wurden. Warum auch immer!

Gruß
Eini

26.06.2009 11:58 • #3


Albarracin
Experte

26.06.2009 12:59 • #4


B
Lieber Wolfgang,

und genau das ist meine Frage:

Mein Arzt teilte mir mit, dass er mich AUF JEDEN FALL über den 17.7. hinaus Arbeitsunfähigkeit schreiben wird.

Inwiefern muss der MDK dies akzeptieren oder inwieweit hat dies Einfluss auf die Entscheidung vom MDK.

Die wichtigste Frage jedoch:

Was mache ich, wenn ich am 3.7. zum MDK gehe, dieser mich arbeitsfähig hält, ab dem 17.7. das KG einstellt und danach wieder eine Au-Meldung kommt??

26.06.2009 14:07 • #5


Albarracin
Experte

28.06.2009 21:35 • #6


B
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Der Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes läuft bereits!

Darauf hin kam ja jetzt erstmal eine persönliche Vorladung zum MDK am 3.7.09.

Ich habe wahnsinnige Angst vor dem MDK! Ich habe Angst davor, dass sie mich nicht ernst nehmen und evtl. die ganzen Zusammenhänge zwischen meinen Schikane-Erlebnissen und meinen daraus resultierenden Krankheiten nicht erkennen...ich weiß auch nicht warum....

30.06.2009 20:04 • #7


B
Hallo,

ich habe in gut 3 Stunden den Termin beim MDK. Mir ist schon richtig schlecht
Die ganze Geschichte nochmal erzählen....und noch dazu Jemanden, den ich nicht kenne...alles nochmal von vorne. Und dann immer die Ungewissheit, ob er mich überhaupt ernst nimmt.
Ich werde berichten.

03.07.2009 07:09 • #8


S
Hallo Blue Angel

Ich drücke Dir beide Daumen und hoffe das Du den Termin gut überstehst!!!!

Lieben Gruß
Strand

03.07.2009 11:19 • #9


B
Hallo,

ich wollte mich kurz zurück melden vom Med. Dienst.

Um es kurz zu machen: Die Aufregung war vollkommen umsonst und der Arzt (sehr jung, zwischen 30 und 35) war sehr verständnisvoll!

Er sagte er hätte sich schon im Vorfeld mit meinem Fall befasst und er wolle mich auch nicht unnötig strapazieren und den Termin könnten wir relativ kurz halten. Ich sei auf jeden Fall noch arbeitsunfähig und dies würde er auch so der Krankenkasse mitteilen. Er wird ausserdem ins Gutachten an die Krankenkasse reinschreiben, dass Krankengeld weiter bis zur Aussteuerung (diese wäre im Januar 2010) zu zahlen ist.
Er hat mich auch auf die Reha angesprochen. Nach seinem Urteil wäre ich noch nicht stabil genug dazu gewesen. Aber es wäre trotzdem nicht schlecht für mich, diese mit gemacht zu haben.
Er gab mir den Hinweis, dass ich auch in die Tagesklinik gehen könne. Aber nur wenn ich das selber auch wolle und wenn ich mich stabil genug dazu fühlen würde. Es gibt hier in meinem Wohnort eine gute Tagesklinik, die er persönlich kennen würde. Er hätte nur Gutes gehört. Die Anwendungen dort würden von 9.00 bis ca. 15.00 Uhr gehen. Er würde mich nicht dazu drängen, aber es wäre eine Überlegung wert. Ich solle das mit meinem Arzt weiter besprechen. Dieser könnte mich problemlos dort hin überweisen. Er gab mir auch Infos über die Tagesklinik und schrieb mir Adresse und Telefon-Nr. auf. Er bot sogar seine Unterstützung an, falls notwendig.
Er sagte dieser Termin (MDK) solle dazu dienen, dass er sich ein Bild von mir machen könnte. Er wäre auch nicht nötig, dass ich meine komplette Vergangenheit vor ihm ausbreite. Die Krankenkasse würden halt nach einer gewissen Zeit der Arbeitsunfähigkeit die Patienten zum MDK vorladen. Bei mir ist die weitere Arbeitsunfähigkeit ohne Zweifel ausreichend begründet.

Also: Momentan ist alles gut und ich hoffe, dass es so bleibt!

03.07.2009 13:56 • #10


M
Hallo BlueAngel,

freut mich für Dich, dass der MDK voll hinter Dir steht,
das nimmt Dir wenigstens den Druck bzgl Krankenkasse.

Schöne Grüße
mag

04.07.2009 22:04 • #11


B
Hallo Mag,

ja - das stimmt. Der Druck ist erstmal weg.

Ich will jetzt nicht pessimistisch klingen, aber: Könnte die Krankenkasse eigentlich trotzdem versuchen mir jetzt das Krankengeld zu sperren? Ich meine trotz MDK-Gutachten? Oder halten sich die Krankenkassen stets an die Gutachten vom MDK oder müssen sie dies sogar?

04.07.2009 23:02 • #12


M
Hallo BlueAngel,

ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse weiterhin das Krankengeld sperren wird. Auf welcher Grundlage wollen sie das machen, wenn sogar der MDK Dich für Arbeitsunfähigkeit hält.

Ich selbst habe seinerzeit die Erfahrung gemacht, dass man sich schon nach der Aussage des MDK richtet.

Denk positiv, wird schon gut gehen.

Schöne Grüße
mag

04.07.2009 23:20 • #13


B
Hallo,

erstmal das Gute: Die Krankenkasse hat meinem Widerspruch abgeholfen. Dies bedeutet, dass Krankengeld weiter gezahlt wird und die Arbeitsunfähigkeit durch den MDK weiterhin fest gestellt worden ist.

Nun das negative. Die Krankenkasse hat mir auch den Bericht des MDK für meine Unterlagen geschickt. Ich dachte ich lese nicht richtig. Um folgende Passagen geht es:

Vorstellung an den gleichen Arbeitsplatz zurück zu gehen ist unerträglich...dabei werden sogar passive Todeswünsche entwickelt

Dies habe ich so niemals gesagt! Wohl habe ich gesagt, dass mir bei der Vorstellung schlecht wird und sie unerträglich für mich ist aber kein Wort von Todeswünschen oder ähnliches - kann mir das von irgendeiner Stelle aus schlecht ausgelegt werden???

und die andere Passage ist folgende:

Aufgrund der Akuität ergibt sich bei ambulant ausgeschöpften Maßnahmen dringend eine Idikation zur Durchführung einer zumindest teilstationären Behandlung. Es ist davon auszugehen, dass kein Leistungsbild bis zur Beendigung dieser Maßnahme vorliegt.

Richtig ist, dass mich der MDK über die Möglichkeit in eine Tagesklinik zu gehen aufgeklärt hat. Dies sollte ich aber selber entscheiden und mit meinem Arzt drüber sprechen.
Im Begleitschreiben der Krankenkasse schreibt diese nun aber folgendes:

Aus beiliegendem Gutachten können Sie entnehmen, dass die ambulanten Behandlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind. Es sollte schnellstens eine teilstationäre Behandlung durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem behandelnden Artz Herrn Dr....zwecks Einleitung dieser Maßnahme in Verbindung.

Den letzten Termin bei meinem Arzt hatte ich am 9.7.09. Da haben wir auch über die Tagesklinik gesprochen. Er sah das ähnlich wie ich: Ich suche mir eine neue Beschäftigung und so lange bin ich bei ihm Patient. Die Tagesklinik sollte nicht Priorität haben. Ich will da ehrlich gesagt auch gar nicht hin.

Kann mir denn die Krankenkasse jetzt wieder Ärger machen wegen der Tagesklinik???

11.07.2009 09:31 • #14


M
Hallo BlueAngel,
Zitat:
Kann mir denn die Krankenkasse jetzt wieder Ärger machen wegen der Tagesklinik???

Du solltest da vorsichtig sein, zumal der MDK diese Empfehlung ausgesprochen hat. Du hast ja gesehen, die sind schnell mit dem Sperren der Zahlungen.

Am besten klärst Du das mit Deinem behandelnden Arzt ab.

Soviel ich weiß, sind in der Tagesklinik auch nicht sofort Plätze frei und vielleicht hast Du bist Du einen Termin bekommst auch schon einen neuen Arbeitsplatz. Wünschen würde ich es Dir.

Schöne Grüße
mag

11.07.2009 10:13 • #15


A


Hallo BlueAngel,

x 4#16


B
Mittlerweile hat der MDK abermals sicht mit meinem Arzt in Verbindung gesetzt. Ich weiß nicht ob eine erneute Vorladung kommen würde.
Mein Arzt hat aber in dem Telefonat die weitere Arbeitsunfähigkeit ausführlich begründet.
Dem MDK würde die Arbeitsunfähigkeit zu lange dauern...wie gesagt: Mein Arzt hat das aber entsprechend begründet und auch, dass ich aus seiner Sicht noch nicht arbeitsfähig sei.

Bin gespannt, ob da noch etwas von der Krankenkasse kommt.

03.09.2009 08:34 • #16

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