Krankengeld und Wiedereingliederung - Arbeitsunfähigkeit stellen?

H
Hallo liebe Leute,

ich bin zur Zeit noch Arbeitsunfähigkeit und befinde mich im Krankengeldbezug aufgrund meines Burnouts/Depressionen/HWS. Der Krankengeldanspruch endet Anfang Dezember.

Ab nächster Woche soll meine Wiedereingliederung beginnen, die ich aber aufgrund einer neuen Diagnos in Frage stelle.

Seit zwei Wochen weiß ich, dass ich an einer Schilddrüsenunterfunktion leide, die bereits seit über einem Jahr besteht. Wie das herausgekommen ist, würde jetzt zuviel Platz in Anspruch nehmen, es waren Versäumnisse einer Klinik, die mir nicht mitteilte, dass bei mir eine erhebliche Unterfunktion besteht, im Gegenteil, man teilte mir mit, alle Werte seien in Ordnung. Möglicherweise habe ich Hashimoto. Das wird in den nächsten Tagen geklärt. Viele meiner sich nicht bessernden Symptome, die auch Depressionen zugeordnet werden, sprechen dafür.

Meine Fragen sind: Wenn ich die Wiedereingliederung nicht antrete, gilt die Dauer des Wiedereingliederungsplan auch als Arbeitsunfähigkeit oder muss der Arzt eine separate Arbeitsunfähigkeit ausstellen?

Würde sich bei der Dauer des Krankengeldbezugs etwas verändern, da es sich ja um eine neue Diagnose handelt?

Liebe Grüße
Hyazintha

26.10.2009 16:13 • #1


M
Hallo Hyazintha,
Zitat:
Meine Fragen sind: Wenn ich die Wiedereingliederung nicht antrete, gilt die Dauer des Wiedereingliederungsplan auch als Arbeitsunfähigkeit oder muss der Arzt eine separate Arbeitsunfähigkeit ausstellen?
da Du ja arbeitsunfähig krankgeschrieben bist und bei Nichtantritt der Wiedereingliederung wärst Du ja weiter Arbeitsunfähigkeit (sofern Dein Arzt Dich weiter Arbeitsunfähigkeit schreibt) auch wenn eine neue Erkrankung hinzukommt.

Zitat:
Meine Fragen sind: Wenn ich die Wiedereingliederung nicht antrete, gilt die Dauer des Wiedereingliederungsplan auch als Arbeitsunfähigkeit oder muss der Arzt eine separate Arbeitsunfähigkeit ausstellen?
Bei Nichtantritt solltest Du Dir auf jeden Fall eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen und sofort dem Träger das auch mitteilen, dass Du die Wiedereingliederung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit nicht antreten kannst.

Zitat:
Würde sich bei der Dauer des Krankengeldbezugs etwas verändern, da es sich ja um eine neue Diagnose handelt?
Wie oben schon erwähnt, verändert sich bei bestehender Arbeitsunfähigkeit und neuer Diagnose der KG-Bezug nicht.

Schöne Grüße
mag

26.10.2009 19:14 • #2


Knoten
Hallo Hyazinta,

hier etwas zu deiner Kröten Unterfunktion.
Eine Unterfunktion kann alle möglichen Ursachen haben und bedeutet noch lange nicht das es Hashimoto (Autoimmunkrankheit) ist.
Um das festzustellen bedarf es schon ein paar Untersuchungen. Ultraschall, Szintigrafie, Bestimmung der Antikörper (AK und TRAK) im Blut.
TSH, FT3 und FT4

Unter folgendem Link findest du eine Menge an Hilfe zu dem Thema: http://www.hashimotothyreoiditis.de/index.php/
Diese Krankheit ist eigentlich gar nicht so schlimm. Obwohl mache einen Riesenakt daraus stricken.
Ich hab es seit 4 Jahren und komme super damit zurecht.

Lass dich da bloß nicht runterziehen. Viele können mit Hashimoto gut leben, bekommen Hormone zur Substitution, ab und zu werden die Werte getestet und ggfs. die Hormondosis angepasst. Der TSH Wert sollte jedoch nie über 2,5 steigen, dann beginnt die Unterfunktion. In Deutschland wissen nur wenige, was in anderen Ländern schon lange bekannt ist. Hier werden die Werte für eine Unterfunktion bis 4,5 als normal angesehen. Ich würde dir ausserdem dringend empfehlen einen Endokrinologen - falls du das noch nicht getan hast - einzuschalten.
Und ja, eine Unter oder Überfunktion ist in der Lage eine Depression auszulösen, da unsere Schilddrüse unseren Stoffwechsel reguliert.

Liebe Grüße,
Knoten

08.01.2010 16:35 • #3

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