Was kommt nach der zeitl. befristeten EM-Rente? ALG I?

P
Hallo zusammen,

Ich bin 56 J. alt, schwerbehindert, seit rd. 7 Monaten krank geschrieben (Depressionen aufgrund Mobbing in der Arbeit), bekomme nach 6 Wo. Lohnfortzahlung nunmehr seit Dez. 2006 Krankengeld (private Krankenkasse, Anspruchs-Dauer des Krankengeldes lt. Bedingungen unbefristet). Ich kann frühestens mit 6o Jahren (mit Abschlägen) in Rente gehen. Bis dahin habe ich also noch rd. 3 ½ Jahre zu überbrücken.

Ich habe einige Fragen, vielleicht weiß jemand etwas dazu:

1) Ich trage mich mit dem Gedanken, Erwerbsminderungs-Rente (ggf. Berufsunfähigkeitsrente/Arbeitsmarkt-Rente, Einzelheiten sind mir bekannt) zu beantragen. Diese wird ja bekanntlich zeitlich befristet gezahlt, max. 3 Jahre. Angenommen, man bewilligt mir eine Zeitrente von 1 Jahr. Ruht in dieser Zeit mein Arbeitsverhältnis ? Ich werde nicht von mir aus kündigen und ggf. Kündigungsschutzklage einreichen.

2) Ich habe gehört, daß während des Bezugs von Zeitrenten für mich Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung bezahlt werden würde. Ist dies richtig und von wem ?
von mir (Abzug von der Rente) od. vom Rentenversicherungsträger ?

3) Weiter angenommen, daß eine Verlängerung der Zeitrente nicht bewilligt wird, weil ich z.B. wieder gesund bin od. die DRV mich für erwerbsfähig hält. Weiter angenommen, daß das heutige Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehen würde (aus welchen Gründen auch immer). Bekomme ich dann AGL I ?

4) Wenn ja, welche Bezüge sind hierfür die Bemessungsgrundlage ? Meine zuletzt bezogene Zeitrente der DRV ?, das heutige Krankengeld der Privaten Krankenkasse ?, das zuletzt bezogene Arbeitsentgelt vom November 2006 ?
(ich habe von heute an zurückgerechnet, in den vergangenen 5 Jahren Beiträge zur Soz.Versicherung bezahlt und m.E. nach heutiger Rechtslage 18 Monate Anspruch auf ALG I)


Solange die private KV jedoch ?still hält?, werde ich vorerst keinen Renten-Antrag stellen. Ich muß jedoch davon ausgehen, daß diese mich bald zum Vertrauensarzt schicken wird. Hier im Forum hat mal jemand geschrieben, daß eine private Kasse jemanden bereits nach 4 Monaten aus der Leistungspflicht raushaben wollten. Ich muß also mit allem rechnen.

Lieben Dank für Eure Antworten

peanuts

07.05.2007 12:42 • #1


Albarracin
Experte

07.05.2007 15:53 • #2

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