Renten-Widerspruch abgelehnt, wird dann sofort ALG 1 gestrichen?

S
Hallo,

zu dem ganzen Rentenwirrwarr hätte ich auch mal ein paar Fragen: Bin seit mehr als 2 Jahren Arbeitsunfähigkeit, beziehe seit Aug 2010 ALG 1. Das alte Arbeitsverhältnis besteht noch, es steht jedoch fest, dass ich da nicht mehr arbeiten werde. Nun habe nach der Reha einen Rentenantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt aufgrund eines psych. Gutachtens (sofern man das Gutachten nennen kann... 10 min Gespräch!). Jedenfalls habe ich mithilfe des SozVerband Widerspruch eingelegt. Dieser soll nun begründet werden und ich habe ein entsprechendes Gutachten meiner Therapeutin, bei der ich seit 2 Jahren in Therapie bin, erhalten.

Meine Fragen:
Wie geht es weiter, wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird? Wird dann sofort das ALG I gestrichen? Muss ich dann sofort wieder an den alten Arbeitsplatz (mit Wiedereingliederung)?
Was, wenn ich das psychisch nicht schaffe?
Welche Kosten kommen in etwa auf mich zu, wenn ich Klage einreiche? Trägt das die Gewerkschaft? Wie lange kann sich so ein Verfahren hinziehen?

Es wär toll, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet.

Vielen Dank im Voraus

der Spatz

09.02.2011 10:05 • #1


M
Hallo Spatz,
erst einmal auch von mir ein herzliches Willkommen

Leider kann ich dir zu deinen Fragen keine Antworten geben, da mir hierzu die Erfahrungen fehlen. Aber vielleicht kann Wolfgang dir hierzu etwas antworten bzw. Betroffene ihre Erfahrungen schildern.

09.02.2011 12:22 • #2


A


Hallo spatz0805,

Renten-Widerspruch abgelehnt, wird dann sofort ALG 1 gestrichen?

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H
Hallo,

ich versuche es mal:

Zur ersten Frage: Wenn dein Widerspruch abgelehnt wird, musst du Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Verfahren kann u.U. sehr lange dauern (bis zu 2 Jahre habe ich schon gehört).
Zur zweiten Frage: Das ALG wird nicht gestrichen. Du hast Anspruch auf ein Jahr ALG 1. Allerdings musst du damit rechnen, beim Arbeitsamt zum MDK vorgeladen zu werden. Da stellt sich dann wiederum die Frage: arbeitsfähig oder nicht. Arbeitsfähig = vermittelbar, arbeitsunfähig = nicht vermittelbar.

Bezüglich Wiedereingliederung: Du kannst nicht einfach sagen, ich mach jetzt eine Wiedereingliederung. Der Arbeitgeber muss zustimmen, es muss ja auch ein Kostenträger vorhanden sein (Krankenkasse; Rentenversicherungsträger). Wenn du das nicht schaffst mit der Wiedereingliederung, kannst du wieder aufhören, dann gibt´s wieder ALG 1 (aber wie gesagt, nur für ein Jahr, danach ist Hartz IV).

Kosten beim Sozialgericht trägt jede Partei selbst. Hast du einen Anwalt? Den zahlst du dann auch selbst. Mit der Gewerkschaft kenne ich mich jetzt nicht so aus, aber ich würde dir raten, einem Sozialverband beizutreten. VDK oder ähnliches. Die machen nämlich den ganzen Tag nichts anderes, als Schwerbehinderungen, Renten, Widerspruche usw. Oder einen guten Fachanwalt für Sozialrecht. Aber zahlen musst du erst mal selber.

Zur Dauer: Wie oben, ich habe schon von zwei Jahren gehört. Man muss also einen langen Atem haben.

Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.

LG Heike

10.02.2011 22:53 • #3


S
Hallo Heike,

vielen Dank für deine Auskunft. Das hat mir schon etwas weitergeholfen. Dem Sozialverband bin ich bereits beigetreten, die ziehen jetzt auch das Widerspruchsverfahren für mich durch. Bei einer Klage weiß ich noch nicht, ob ich da nicht lieber einen Fachanwalt zu Rate ziehe. Mal abwarten, wie das jetzt läuft. Hast du eine vage Ahnung, wieviel so ein Klageverfahren kosten kann?

@mag
danke fürs Willkommen :-)

LG
der Spatz

11.02.2011 16:12 • #4


Albarracin
Experte

12.02.2011 17:31 • #5


S
Danke Albaracin! Das ist ja super! Ich dachte, die Gewerkschaft übernimmt nur die Kosten, wenns um den Arbeitsplatz geht! Da kann ich also ganz beruhigt ins Klagverfahren?

Gruß
der 'Spatz

13.02.2011 12:35 • #6


Albarracin
Experte

13.02.2011 18:02 • #7


S
Das werde ich. Nochmals vielen Dank

der Spatz

15.02.2011 09:20 • #8

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