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Krankengeld zu Ende - nun Frührente und ALG 1?

C

11.11.2019 17:36 • #1


F
Sie meldet sich ca 2 Wochen vor Ende des Krankengeldes beim Arbeitsamt und beantragt ALG1, dann wird der Gesundheitszustand überprüft. Wenn der ärztliche Dienst zu der Entscheidung kommt, das sie zu krank zum Arbeiten ist, läuft das ALG1 im Sinne der Nahtlosigkeit, das heißt, sie ist nicht in der Vermittlung.
Das Arbeitsamt wird sie dann auffordern, nochmal einen Rehaantrag zu stellen oder aber gleich einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung.

Wichtig ist, das sie sich auch im
ALG-Bezug weiter krankschreiben lässt, diese Krankschreibung aber NICHT beim Arbeitsamt abgibt, sondern nur beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse.

Und einen Aufgebungsvertrag soll sie unter keinen Umständen unterschreiben, sonst droht ihr eine Sperre beim Arbeitsamt.

11.11.2019 22:10 • x 4 #2


A


Hallo CYDO,

Krankengeld zu Ende - nun Frührente und ALG 1?

x 3#3


E
Aufhebungsvertrag nein bitte nicht , dann bekommt sie eine Sperre beim Arbeitsamt

11.11.2019 22:37 • x 1 #3


C
Zitat von Eulenspiegel:
Aufhebungsvertrag nein bitte nicht , dann bekommt sie eine Sperre beim Arbeitsamt


Echt? Oh Gott, danke. Dann werde ich ihr sagen das sie das nicht tun soll.

Kurze frage: was würde passieren wenn der Arbeitgeber sie von sich aus Kündigen würde? Hätte das Vor oder Nachteile ?

Danke!

12.11.2019 00:45 • #4


E
Nun dann würde sie keine Sperre bekommen , es ist der bessere Weg bei einem Aufhebungsvertrag gibt sie ja ihr Einverständnis und kündigt so praktisch selbst was eine 3 Monatige Arbeitslosengeld Sperre bringt

12.11.2019 01:16 • x 1 #5


E
Alles wird wohl darauf hinlaufen das sie die Rente einreicht , immer vorausgesetzt ihr Gesundheitlicher Zustand reicht für eine Verrentung natürlich gibt es bei einer früheren Rente auch weniger Geld , bekommt sie aber Rente die geringer ist und nicht reicht zum Leben kann sie Grundsicherung beantragen

12.11.2019 01:26 • #6


E
Du ich habe ein ganz gutes Gefühl bei Frau Kuchen, und denke sie kennt sich bestens aus halt dich bitte an sie

12.11.2019 01:46 • #7


Albarracin
Experte

13.11.2019 10:51 • x 3 #8


F
Nein, man muss sich NICHT sofort nach Erhalt des Schreibens von der Krankenkasse beim Amt melden. Denn theoretisch könnte man bis zum Tag der Aussteuerung noch gesund werden !
2 Wochen reichen locker, vorher wird meist eh nichts bearbeitet und wenns ganz schlecht läuft, wird man dazu auch noch mit Vermittlungsangeboten überhäuft.
Die gesundheitliche Prüfung findet immer erst statt, wenn der Antrag Wirkung hat, also ab dem ersten Tag der Aussteuerung.

2 Wochen vorher geht man hin, lässt sich alle Antragsunterlagen aushändigen und macht das ganz in Ruhe zu Hause. Nichts gleich im Amt unterschreiben!

Ich verweise in solchen Dingen gerne an bestimmte Foren, einfach mal ELO oder K-o-r bei Google eingeben.

13.11.2019 12:07 • #9


Albarracin
Experte

13.11.2019 12:41 • x 2 #10


F
Ich sehe das etwas anders, da in dem von dir benannten Gesetzestext ausdrücklich von Beendingung des Arbeitsverhältnisses gesprochen wird.
Es handelt sich aber nicht um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitsplatz noch besteht. Deswegen ist es mMn eben doch strittig, dass das bei Aussteuerung auch zutrifft.

Es gibt leider keinen Gesetzestext, der sich mit der Meldepflicht bei Aussteuerung befasst, denn sonst MÜSSTEN die Krankenkasse bei dem Schreiben auf dieses Gesetz hinweisen und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung darlegen.
In meinem Schreiben stand aber: wir empfehlen, dieses Schreiben sobald wie möglich der Agentur für Arbeit vorzulegen

Wenn man unsicher ist, geht man halt gleich nach Erhalt des Schreibens hin oder man ruft halt nach dem Schreiben bei der Arbeitsagentur an und gibt an, wann man ausgesteuert wird.
Dann bekommt man einen Termin oder es wird gesagt, wann man zur Antragsstellung kommen kann. Wenns blöd läuft wird man aber ständig mit Vermittlungsvorschlägen bombardiert, weil ja noch nicht offiziell festgestellt wurde, ob man in die Nahtlosigkeit fällt.

In meinem Fall zB kam das Schreiben der Krankenkasse erst 3 Wochen vor Aussteuerung bei mir an, da ging nix mit 3 Monaten vorher.
Da ich aber noch einige wichtige Termine hatte, ging ich 3 Tage vor Aussteuerung hin und bekam den Antrag und die Unterlagen für den ÄD und sollte das schnellstmöglich wieder vorbeibringen.lief alles problemlos.

Ich bekam dann 4 Wochen später die Aufforderung, einen Rehaantrag ODER einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Ich kann da halt auch nur meine Erfahrungswerte und die vieler meiner Bekannten wiedergeben.

Wenn die Oma des TE schon eine Reha erfolglos hinter sich gebracht hat, würde ich an ihrer Stelle jetzt schonmal einen Antrag auf EM-Rente stellen, am besten direkt bei einer Rentenberatungsstelle. Denn da bekommt man gleich eine Bestätigung über die Antragsabgabe. Dies hat den Vorteil, das diese Bestätigung der Arbeitsagentur schon beim ALG-Antrag vorgelegt werden kann, dann hat man auch schnell Ruhe vor denen.

Desweiteren finde ich es wichtig, bei sämtlichen Ämtern und Behörden, sei es Arbeitsagentur oder Krankenkasse, KEINE Telefonnummer anzugeben bzw. seine Telefonnummer löschen zu lassen.
Die sollen alles schriftlich klären, nur so hat man einen Nachweis darüber in der Hand. Am Telefon können die viel erzählen und hinterher weiß da wieder keiner was von.

13.11.2019 15:11 • x 1 #11


Albarracin
Experte

14.11.2019 17:25 • x 1 #12


F
Erstens: es ist der Paragraph 136 SGB III, nicht 139
Der ist für die normale Arbeitslosigkeit, 145 für die Nahtlosigkeit.

Und es lag nicht an meiner gutgelaunten SB, das ich keine Sperre erhalten habe, sondern daran, das es einfach keine offiziellen Meldefristen gibt bei der Aussteuerung. Wichtig ist, und das nur wegen der Krankenversicherung, das man spätestens am Tag der Aussteuerung bei der Arbeitsagenturvorstellig wird.

14.11.2019 17:48 • x 1 #13


Albarracin
Experte

14.11.2019 19:01 • x 3 #14


A


Hallo CYDO,

x 4#15


E
Frau Kuchen hat nur versucht zu helfen, ich rechne ihr das hoch an

15.11.2019 01:09 • #15

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