Voraussetzungen für gesetzlichen Betreuer - Psyche

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Hallo an euch,

ich habe kein passendes Unterforum gefunden,deswegen frage ich hier mal nach :).

Es ist,wie ihr sicher alle wisst,schwer bis unmöglich einen Ersttermin bei einem Psychiater zu bekommen,ich bekam dann den Tipp mich in einer Institutsambulanz zu melden,diese ist in der örtlichen Psychiatrie.

Ich habe dort das System noch nicht ganz durchschaut,denn Homepage und Mitarbeiteraussagen decken sich nicht,aber gut.

Ich rief dort dann heute an und musste einen Fragebogen beantworten.
Ich gab meine Erkrankungen an,Depressionen,Soziale Phobie und eine Zwangserkrankung (derzeit schwach ausgeprägt)

Zum Schluss fragte man mich ob ich einen Betreuer habe oder betreut wohne.

Seitdem frage ich mich wann man einen Betreuer bekommt.

Wenn ich Ärzten erzähle was ich habe,bin ich immer ein bisschen in Sorge das man das Jugendamt informieren könnte,ich habe einen kleinen Sohn von 22 Monaten.

Vielleicht kennt sich jemand damit aus :)

27.01.2015 19:24 • #1


Knoten
Hallo Winterkind!

Mit deiner Situation kenne ich mich leider nicht aus, dennoch möchte ich dich auf etwas Hinweisen, was dir eventuell weiterhelfen kann.

Einen Termin bei einem Psychiater zu bekommen ist in der Tat recht schwierig, es sei den, es ist ein akuter Fall. Solltest du dich also so schlecht fühlen, dass du dringend einen Termin brauchst, geh einfach in eine Praxis (Psychiater oder Neurologe - nicht zu Therapeuten!) - und sag dort, dass du ein akuter Fall bist und nicht erst in zig Wochen oder so einen Termin wahrnehmen kannst. Akute Patienten werden meistens nicht abgewiesen.

Wer hat deine Diagnosen gestellt? Da sollte doch eigentlich schon ein behandelnder Arzt vorhanden sein...

28.01.2015 16:10 • #2


Cleofee
Einen gesetzlichen Betreuer kannst du selbst beim Amtsgericht beantragen. Andere können beim Amtsgericht für dich eine Betreuung anregen - nicht beantragen.

28.01.2015 17:40 • #3

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