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Von Erwerbsminterungsrente in Rente - wie ist der Ablauf?

R
Hallo
Ich bin 1959 geboren nach 35 Jahren arbeiten bin ich 2010 in die volle Erwerbsminterungsrente
Gegangen unbefristet meine Frage wie lange noch bis zu Regelrente (alter?)
Hund ist die Rente höher als die Erwerbsminterungsrente
Für Antworten von euch würde ich mich freuen
Noch eins muss ich bei der deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen
Oder geht das automatisch
Vielen Dank

11.02.2020 23:31 • #1


Mo1901
Guten Morgen Roland,
schau mal auf deinem Rentenbescheid. Darin steht unter anderem wie lange Du die EU Rente bekommst und wann deine Regelsaltersrente ( genaue Bezeichnung weiss ich jetzt nicht ) beginnt.
Falls Du dir nicht sicher bist, ob und wann du etwas beantragen musst, kannst du dich jederzeit bei deinem zuständigen Rententräger informieren.
Dies geht auch inzwischen online (wenn es dir zu viel ist rumzufahren).

Schönen Start in den Tag!

Mo1901

12.02.2020 09:06 • x 1 #2


A


Hallo Rolandkoch,

Von Erwerbsminterungsrente in Rente - wie ist der Ablauf?

x 3#3


R
Vielen Dank für die Info

12.02.2020 09:10 • x 1 #3


ZeroOne
Guten Morgen @Rolandkoch !

Ich würde auf jeden Fall eine (kostenlose) Rentenberatung und (Neu)berechnung in Anspruch nehmen, bevor ich übereilt einen Antrag bei der DRV stellen würde.

Nach meinem Wissen gab es da auch in den letzten Jahren eine gesetzliche Änderung bei den Zurechnungs- / Anrechnungszeiten in Bezug auf die EM-Rente, was zu einer höheren Altersrente führen kann.

LG
ZeroOne

12.02.2020 09:38 • x 1 #4


ZeroOne
Nochmal ich. Mich würde in dem Zusammenhang eher die Steuer interessieren.

Bezieht jemand aktuell EM-Rente ist der steuerfreie Anteil noch relativ hoch, je länger die Bewilligung zurück liegt. Dieser reduziert sich jedoch jährlich und soll im Jahr 2040 bei 0% liegen (-2% pro Jahr nach meinem Wissen).

Geht jemand also in den nächsten Jahren von der EM-Rente in die Regelaltersrente über, wird dann der Steuerfreibetrag angesetzt, der für die EM-Rente angewendet wurde, oder gilt dann der Freibetrag des Jahres, in dem die reguläre Altersrente bewilligt wurde? Kennt sich damit jemand aus?

Würde im Bespiel @Rolandkoch ja schlimmstenfalls bedeuten:
EM-Rente seit 2010 = Besteuerungsanteil nur 60%
Altersrente z.B. ab 2020 = Besteuerungsanteil schon bei 80%!

LG
ZeroOne

12.02.2020 09:56 • #5


Funnycat
@ZeroOne

Du behältst deinen Prozentsatz der EMR auch bei der Altersrente.

LG Funny

20.02.2020 21:10 • #6

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