es stellt sich die Frage, was Du mit dem Erhöhungsantrag erreichen willst. Geht es Dir um den arbeitsrechtlichen Schutz bzw. Hilfe bei der Arbeitsvermittlung oder eher um das frühere Renteneintrittsalter ? Davon wäre das weitere Vorgehen abhängig.
Mich wundert nämlich schon Dein GdB für die Erstdiagnose. Ich kenne es so, daß mit Deiner Erstdiagnose noch nicht mal 30 zu kriegen sind. Das Problem an einem Erhöhungsantrag ist nämlich, daß das Versorgungsamt komplett neu prüft. Dabei kann auch eine Herabsetzung herauskommen.
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#2
A
Hallo Simba12,
Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Ja oder Nein?
wenn es um Erhöhung der Vermittlungschancen bzw. Teilhabe am Arbeitsleben geht, hat ein Antrag auf Gleichstellung genau dieselben Rechtswirkungen wie ein GdB von mind. 50.