Torsten1000
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Ich habe vor einigen Monaten bei der DRV einen Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt ... die Bewilligung gestaltet sich als äußerst schwierig und zieht sich nun schon ewig dahin ~ zwischen zeitlich wurden mir 2 andere Maßnahmen (1x medizinische REHA, 1 x ATZ) vorgeschlagen ~ letztere ausgelöst durch ein medizinisches Gutachten eines Psychiaters dessen Begutachtung keine war ~ um es nicht ausufern zu lassen, ganz kurz auf den Punkt gebracht: „Sagen Sie nichts ~ ich weiß alles“
Da ich die Maßnahmen zum einen für kontraproduktiv halte und ich zum anderen auch aufgrund eines solchen Gutachtens sowieso eher ablehnend gegenüberstehe habe Ich beiden Maßnahmen widersprochen.
In diesen Monaten muss ich mir jedoch auch eingestehen, dass ich aufgrund meiner sozialen Konflikte und der dadurch entstandenen körperlichen Schwierigkeiten im Moment überhaupt nirgends zu integrieren bin ... was ich hier so nüchtern erzähle ist in Wahrheit eine sehr große Belastung für mich und ich weiß wirklich nicht wie es weitergehen soll.
Ich fühle mich vor einer Wand stehend ... ich bin bereits ausgesteuert und beziehe ALG I ... ich habe unwahrscheinlich Angst, denn es sind bereits 3 Monate (ALG I) vergangen ... die Zeit rast und bald befinde ich mich in einer wirtschaftlichen Situation die mir die Finanzierung meines Lebensunterhaltes nicht mehr ermöglicht ... und was dann ... mit Ablauf von ALG I verbinde ich irgendwie auch den Ablauf meines Lebens ... deswegen habe ich große Angst.
Nun meine Frage kann ich ~ obwohl ich vor einigen Monaten einen Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt habe nun aufgrund meiner aktuellen Situation diesen zurücknehmen und einen neuen Antrag auf EU-Rente stellen ... Ist das möglich, oder gestaltet sich die Situation noch schwieriger als sie eh schon ist.
Mit der EU-Rente hätte ich zumindest zunächst weiteren Freiraum um auf die Füße zu kommen und evtl. zu einem späteren Zeitraum wieder zurück ins Berufsleben zu kommen ~ was immer noch mein oberstes Ziel ist ~ wenn ich mir auch eingestehen muss, dass im Moment dahingehend nichts geht.
Über Eure Antworten wäre ich sehr dankbar da ich ziemlich verzweifelt bin und ich von keiner Seite diesbezüglich Hilfe oder Perspektiven aufgezeigt bekomme.
Torsten
Da ich die Maßnahmen zum einen für kontraproduktiv halte und ich zum anderen auch aufgrund eines solchen Gutachtens sowieso eher ablehnend gegenüberstehe habe Ich beiden Maßnahmen widersprochen.
In diesen Monaten muss ich mir jedoch auch eingestehen, dass ich aufgrund meiner sozialen Konflikte und der dadurch entstandenen körperlichen Schwierigkeiten im Moment überhaupt nirgends zu integrieren bin ... was ich hier so nüchtern erzähle ist in Wahrheit eine sehr große Belastung für mich und ich weiß wirklich nicht wie es weitergehen soll.
Ich fühle mich vor einer Wand stehend ... ich bin bereits ausgesteuert und beziehe ALG I ... ich habe unwahrscheinlich Angst, denn es sind bereits 3 Monate (ALG I) vergangen ... die Zeit rast und bald befinde ich mich in einer wirtschaftlichen Situation die mir die Finanzierung meines Lebensunterhaltes nicht mehr ermöglicht ... und was dann ... mit Ablauf von ALG I verbinde ich irgendwie auch den Ablauf meines Lebens ... deswegen habe ich große Angst.
Nun meine Frage kann ich ~ obwohl ich vor einigen Monaten einen Antrag auf „Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt habe nun aufgrund meiner aktuellen Situation diesen zurücknehmen und einen neuen Antrag auf EU-Rente stellen ... Ist das möglich, oder gestaltet sich die Situation noch schwieriger als sie eh schon ist.
Mit der EU-Rente hätte ich zumindest zunächst weiteren Freiraum um auf die Füße zu kommen und evtl. zu einem späteren Zeitraum wieder zurück ins Berufsleben zu kommen ~ was immer noch mein oberstes Ziel ist ~ wenn ich mir auch eingestehen muss, dass im Moment dahingehend nichts geht.
Über Eure Antworten wäre ich sehr dankbar da ich ziemlich verzweifelt bin und ich von keiner Seite diesbezüglich Hilfe oder Perspektiven aufgezeigt bekomme.
Torsten
, aber das mit dem "grenzenlos" solltest Du Dir noch mal überlegen, vor allem wenn es um Rechtsfragen geht. Denn hier geben wir nur allgemeine Einschätzungen und Erfahrungswerte ein, die Du schon noch dem Wirklichkeitstest unterziehen mußt. Und Du weißt doch: " Zwei Juristen - Drei Meinungen". Und ich z. B. bin noch nicht mal Jurist, könnte mir also noch mehr Meinungen leisten
.