ich bin ja nun schon eine Weile in Erwerbsminderungsrente die noch über ein Jahr läuft. Nun Plane ich im Januar 09 eine Umschulung zu machen. Den Antrag möchte ich im August einreichen. ich Persönlich bin der Meinung das es der beste Weg für mich ist, auch ist mein derzeitiger Gesundheitszustand wieder besser. Die Unterstützung für eine Umschulung habe ich durch einen Hausarzt , Psychologen und Psychiaterin. Alle drei währen für eine Umschulung aus Gesundheitlichen Gründen. Meine alte Tätigkeit als Berufskraftfahrer soll und kann ich nicht mehr ausüben. Neben den Psychischen Krankheiten habe ich noch ein Knie leiden das mich hindert gewisse Tätigkeiten Heute noch zu machen. So nun tauchen wie immer einige Fragen auf, vielleicht kann sie jemand beantworten.
Was ist wenn der Antrag abgelehnt wird, mit der Begründung, eine Umschulung hat wenig Erfolgsaussichten? Was ist wenn die DRV der Meinung ist, ich könnte wieder in meine alte Tätigkeit? Was ist wenn der Antrag abgelehnt ist, verliere ich meine Rente? Wie sind generell die Aussichten wenn man die behandelten Ärzte auf seiner Seite hat, um es einfach zu sagen?
Was ist wenn der Antrag abgelehnt wird, mit der Begründung, eine Umschulung hat wenig Erfolgsaussichten?
kommt darauf an, warum der Antrag abgelehnt wird (fehlende persönliche Eignung oder fehlende Perspektive auf dem Arbeitsmarkt)
Zitat:
Was ist wenn die DRV der Meinung ist, ich könnte wieder in meine alte Tätigkeit?
Da bliebe Dir dann nur der Rechtsweg.
Zitat:
Was ist wenn der Antrag abgelehnt ist, verliere ich meine Rente?
Nein
Zitat:
Wie sind generell die Aussichten wenn man die behandelten Ärzte auf seiner Seite hat, um es einfach zu sagen?
Bezüglich der persönlichen Eignung ist das schon hilfreich, auf die Arbeitsmarktperspektive hat das natürlich keinen Einfluss.
Warum gehst Du nicht einfach mal vor Antragstellung zur Rentenversicherung und läßt Dich beraten ? Die haben dort spezielle Berater für Teilhabe-Maßnahmen, die z. T. richtig gut sind.
P.S.: Hast Du mal den Antrag auf Gleichstellung gestellt ? Der Status könnte für Deine Absichten hilfreich sein!
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#2
A
Hallo skipi11,
Teilhabe am Arbeitsleben - Bedeutung und Folgen?
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skipi11 Mitglied
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Hallo Albarracin!
Eine Gleichstellung hatte ich mal vor Jahren gestellt. Ich habe eine Gleichstellung die sagt: hiermit sichere ich ihnen eine gem.§ 34 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch die Gleichstellung mit Schwerbehinderten Menschen nach § 2 ABS. 3 SGB IX für den Fall zu, das im Zuge der Vermittlungsbemühungen bzw. Ihrer eigenen Bemühungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes der Arbeitgeber Ihre Einstellung von einer Gleichstellung abhängig macht.
So steht es in der Antwort von der Agentur für Arbeit.
Was es nun genau bedeutet, vielleicht kannst du es mir sagen.
Ja eine Beratung habe ich noch nicht in Anspruch genommen, da immer eine ,,Angst´´ dabei ist.
man lernt nie aus, sowas habe ich ja noch nie gehört. Das wäre heute auch nicht mehr zulässig. M. E. ist das nur das Versprechen, daß Du gleichgestellt würdest, wenn Du einen entsprechenden Antrag stellen würdest. Das solltest Du auch tun.
Probiers einfach, die beißen nicht und haben mit der konkreten Bewilligung idR nix zu tun.
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#4
skipi11 Mitglied
21
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Hallo!
So nach langen hin und her hatte ich im August Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Vor einer Woche Post bekommen, nachdem ich beim Gutachter mal war. Antrag wurde entsprochen. Nun soll ich aber erstmal ein Belastungtraining machen. Im Antrag hatte ich schon nach meiner Vorstellung genannt was ich wo machen möchte, eine Umschulung soll es sein. Nun hat man mir mit den Antrag Info Material über Anbieter in meiner Gegend mitgeschickt, aber den ich im Antrag genannt hatte nicht. Ich soll nun Vorstellungsgespräche führen, dann eine Rückmeldung zur Rentenkasse geben. Wie ist das zu verstehen? Soll ich mir jetzt einen Anbieter aussuchen? Wie im Antrag geschrieben, soll Art,Dauer und Umfang ermittelt werden. In wie weit kann ich bestimmen wo ich hingehen?
Gibt es jetzt irgend welche wichtigen Dinge zu beachten?
Vielleicht kann mir ja jemand die Fragen beantworten.
erst mal prinzipiell Glückwunsch zur bewilligten Reha.
Eine Belastungserprobung wird gerade bei Langzeitkranken oft "vorgeschaltet", um die Dein Rehafähigkeit zu überprüfen.
Ist den Deinem gewünschten Arbeitsbereich entsprochen worden ?
Beziehen sich die Vorschläge der Träger auf die Belastungserprobung oder schon auf die eigentliche Reha? Hat der von Dir gewünschte Träger auch einen Belegungsvertrag mit der DRV?
Grundsätzlich gilt der von mir hier so oft zitierte § 9 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht) natürlich auch für eine berufliche Reha.
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#6
skipi11 Mitglied
21
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Hallo!
Ja das mit dem Arbeitsbereich kann ich nicht sagen. In den Bescheid stand noch drin, in kürze erhalte ich weitere Mitteilungen. Sonnst das was ich geschrieben hatte. ich möchte gerne zum BFW das hatte ich auch mit Berufswunsch im eigentlichen Antrag und bei der Begutachtung so gesagt. Bekommen habe ich etwas von drei anderen Anbietern, wo es jetzt um diese Belastungsprobe geht.
Doch halt eine Blöde Situation. Nächste Woche ist das erste Gespräch, bei den BFW und einen anderen sind noch Ferien.
Skipi
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#7
skipi11 Mitglied
21
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Zitat Hat der von Dir gewünschte Träger auch einen Belegungsvertrag mit der DRV?
na dann geht es ja erst mal nur um den Träger der Eignungsüberprüfung. Da solltest du Dich zügig drum kümmern.
Alles Andere hängt dann wahrscheinlich vom Ergebnis der Eignungsüberprüfung ab. Rehaberater der DRV bzw. gemeinsame Servicestellen können (und sollen) Dich auch in dieser Phase unterstützen und begleiten, wenn Du das willst. Bei Problemen und Unklarheiten solltest Du Dich zuerst an diese wenden.
Zitat:
Zitat Hat der von Dir gewünschte Träger auch einen Belegungsvertrag mit der DRV?
Was ist das?
§ 19 Abs. 4 SGB IX http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__19.html i. V. m. § 21 SGB IX http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__21.html sofern es sich nicht um eine eigene Einrichtung des Kostenträgers handelt. Da Du aber schreibst, daß Du ein BFW ausgesucht hast, die idR DRV-eigene Einrichtungen sind oder von der DRV mitbetrieben werden, sollte es dabei für die eigentliche Maßnahme keine Probleme geben.
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#9
skipi11 Mitglied
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Danke für deine Antwort. Ja gekümmert habe ich mich schon, am Montag ist das erste Gespräch bei einen Anbieter . Es sollen dann wenn möglich in der nächsten Woche weitere folgen.
Aber hat mich halt gewundert das man nun erstmal selber loslaufen muss, aber auch gut so, wo wird erstmal nichts vorgeschrieben.
Aber hat mich halt gewundert das man nun erstmal selber loslaufen muss,
Seh' das positiv, daß Du selber Dir was aussuchen kannst. Du solltest Dich nämlich dort halbwegs wohlfühlen, so eine Eignungsüberprüfung ist kein Zuckerschlecken. Aber dafür mußt Du halt Dich in Bewegung setzen.
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#11
skipi11 Mitglied
21
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Hallo!
Ja klar, das mache ich auch. Werde ja ab morgen Gespräche führen. Kannst du etwas dazu sagen, was in einen Belastungtraining so gemacht wird, wie lange man es machen sollte? bei machen geht es ''nur'' 1 Woche bis zu 3 Monate. Sicher ist es schwer dazu stellung zu nehmen. Das es nicht leicht wird kann ich mir vorstellen, doch über Ratschläge und Hilfe freut man sich immer.
Skipi
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#12
skipi11 Mitglied
21
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Hallo!
So nun war ich gestern bei einen Anbieter, der mich für ein Belastungstraining nehmen würde. Es währe dann so, in einer Zeit zwischen 3-12 Monate Betriebspraktika mit einer Wochenstundenzahl an 4 Tagen von 29 Stunden. Am 5 Tag ist man beim Anbieter . Ziel soll weiter sein eine Umschulung. Meine bedenken sind nun aber, was ist wenn nach einer Weile ein Arbeitgeber wo ich eine Praktikum mache sagt, dich würde ich einstellen? Dann währe doch eine Umschulung wohl vom Tisch.
Mit dem BFW hier bei mir habe ich gestern auch noch gesprochen, da könnte ich im Januar ein Training von 3 Wochen machen. Wenn es Positiv verläuft im Februar mit einer Umschulung anfangen. Aufgrund meiner bisherigen Tätigkeiten würden beide Anbieter die Umschulung unterstützen.
Nun möchte ich die DRV anrufen und dies klären, doch was ist der beste Weg? Da Umschulungen nun nicht gerne Finanziert werden, wie Spricht man am besten mit der DRV?
So nun war ich gestern bei einen Anbieter, der mich für ein Belastungstraining nehmen würde. Es währe dann so, in einer Zeit zwischen 3-12 Monate Betriebspraktika mit einer Wochenstundenzahl an 4 Tagen von 29 Stunden. Am 5 Tag ist man beim Anbieter
das ist keine Eignungsüberprüfung im eigentlichen Sinn. Du legst Dich da m. E. viel zu früh fest.
Zitat:
Mit dem BFW hier bei mir habe ich gestern auch noch gesprochen, da könnte ich im Januar ein Training von 3 Wochen machen. Wenn es Positiv verläuft im Februar mit einer Umschulung anfangen.
Das ist eigentlich der "normale" Weg, Eignungsprüfung und Reha zu trennen und erst mal die Ergebnisse der Eignungsprüfung auszuwerten.
Zitat:
Da Umschulungen nun nicht gerne Finanziert werden, wie Spricht man am besten mit der DRV?
Nochmal zur Begriffsklarheit: Eine von der DRV finanzierte Umschulung ist eine berufliche Reha gem. § 33 Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB IX: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__33.html Und diese berufliche Reha ist doch bei Dir schon genehmigt, wenn ich Deine Postings richtig interpretiere ?
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#14
A
Hallo skipi11,
x 4#15
skipi11 Mitglied
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Hallo!
Habe mich da mit der Finanzierung der Umschulung falsch ausgedrückt. Genehmigt ist der Antrag.