Ich sagte ja auch ausdrücklich, dass es eine Krisenintervention geben muss. Mir ist auch völlig klar, dass die Sache äußerst heikel ist, sich es aber gleichwohl lohnt im Interesse der Betroffenen darüber mal gründlich nachzudenken. Und wohlgemerkt: Ich spreche hier nur und ausschließlich von der erzwungenen Unterbringung.
Allerdings muss hier nach Wegen gesucht werden, diese Art der Behandlung nur auf die wirklichen Notfälle zu beschränken. Der amerikanische Psychiater Rosenhan hatte folgendes Experiment durchgeführt: Er hat eine Anzahl kerngesunder Patienten veranlaßt, sich an psychiatrische Notaufnahmen zu wenden, mit der Ansage, sie hörten Stimmen, nach der Aufnahme sollten sie sich aber wieder völlig normal verhalten. Keinem einzigen Arzt ist es dort aufgefallen, dass diese Patienten in Wirklichkeit gesund waren, was die Mitpatienten aber sehr wohl mitbekommen hatten. Dann hat er das Experiment umgedreht und behauptet, er habe gesunde Patienten eingeschleust, worauf 43 Patienten unter Verdacht gerieten in Wirklichkeit gar nicht krank zu sein. - Er hatte niemanden eingeschleust.
Da ich mich mit dem für mich zuständigen Richter gut verstanden hatte, hatte ich ihm meine Bedenken wegen der zwangsweisen Unterbringung im Anschluss an meine Freilassung beim Kaffee geschildert und diese für ihn auch noch mal schriftlich zusammen gafasst.
Hier Auszüge meines Schreibens:
Der Psychiater stellt mit verschwurbelten Ausdrücken irgendeine Diagnose, die der Richter mangels eigenen Sachverstandes übernehmen muss und schon gibt es den Unterbringungsbeschluss. Der Form halber bekommt der
Gefangene dann von dem Richter noch irgendeinen Anwalt zur Seite gestellt, als Verfahrenspfleger.
Der Anwalt will dann natürlich dem Richter nicht unbequem werden, weil er sich weitere Mandate aus dieser Quelle erhofft, der Anwalt ist also Erfüllungsgehilfe des Gerichts, schwer vereinbar mit seiner Berufsordnung.
Die zwangsweise Unterbringung ist für den Betroffenen mindestens so einschneidend wie der Strafvollzug, denn
1.entscheidet die Ärzteschaft ab dann in eigener Herrlichkeit, was der Patient darf und was nicht (mir hat man z.B. mein Handy, meinen Laptop und Ausgang verweigert, davon stand in dem Beschluss aber nichts),
2.hält sich keiner der Ärzte an die Schweigepflicht, sondern erteilt jedermann bereitwillig Auskünfte über das vermeintliche Krankheitsbild, trotz entsprechender Androhungen von Strafanzeigen. Im Stigmatisieren des Patienten sind die Psychiater ohnehin nicht zu übertreffen,
3.ist der Patient der Willkür des Pflegepersonals ausgesetzt, das ihre Macht sichtlich genießt, wenn sie mal wieder jemanden brutal überwältigen und fixieren können, um ihn dann bis an die Halskrause mit Dro. voll pumpen zu können, bis der Betreffende nur noch ein willenloses Wrack ist. Oder wie in meinem Fall am Aufnahmetag, Nahrung verweigert, was ebenfalls in die Abteilung Körperverletzung fällt. Auch Freiheitsberaubung ist ein gerne verwendetes Stilmittel (in meinem Fall hat man mich einen Tag länger eingesperrt, obwohl der entsprechende Beschluss des Landgerichts bereits am Vortag eingegangen war),
4.die meisten Patienten sind medizinisch nicht genügend vorgebildet, um zu wissen, welches Teufelszeug ihnen in der Klinik verabreicht wird. Das sind derzeit sog. „Neuroleptika“ als Standardmedikation. Neuroleptika sind nichts anderes als der pharmakologische Hammer, mit denen Geist und Emotion plattgeschlagen werden, es wirkt nicht kurativ!
Die armen Menschen haben daher die Wahl, sich entweder auf die Stammhirnfunktion, wie sie jeder handelsüblichen Kuh zur Verfügung steht, reduzieren zu lassen, oder in den Akten als „nicht krankheitseinsichtig“ geführt zu werden. Wenn er einmal mit den Neuroleptika angefangen hat, steht dem Patienten der Intellekt nicht mehr zur Verfügung, jemals wieder aus dieser Spirale herauszukommen, sie werden damit chronifiziert und schaffen damit erst die Berechtigung derartiger Einrichtungen, die Existenz der Psychiater und das Wohlergehen der Pharmaindustrie.
Man schafft sich hier schlicht die Nachfrage selbst.
Sie werden auch niemals jemanden finden, der in einer psychiatrischen Einrichtung unter Zwang geheilt worden wäre, Erfolge gibt es dort keine, sie sind auch nicht erwünscht.
Das Gefährliche ist, die Psychiatrie bringt einfach viel zu viel Geld in die Kassen, würde man das kräftig deckeln, würden die Menschen dort auch nicht wie bisher innerlich enthauptet werden:
1. Die psychiatrischen Abteilungen sind die einzigen im Krankenhaus, die nicht per Budget gedeckelt werden. Da werden notfalls Patienten von anderen Stationen geholt, nur weil man sie psychiatrisch besser abrechnen kann (selbst erlebt, der Betreffende hatte nur eine Schulterluxation),
2. die Psychiater verdienen sich ein nettes Zubrot, indem sie durch das Pflegepersonal für die Pillen-Industrie Gutachten anfertigen lassen, die die Wirkung eben der von diesen vertriebenen Medikamente bestätigen,
3. ein überaus großer Teil des Gesamtumsatzes mit Medikamenten wird im Psycho-Markt generiert,
Was macht es da schon aus, wenn ein paar Patienten dauerhaft ihrer Freiheitsrechte beraubt und schwerstens gesundheitlich und sozial geschädigt werden, so dass sie niemals mehr darauf hoffen können, wieder in einen lebenswerten Alltag integriert werden zu können.
Das alles hört sich sehr abfällig an, ich stehe aber mit meiner Meinung keineswegs allein da, sie wird von den meisten mir bekannten Ärzten – sogar von einigen Psychiatern - geteilt, man hält die Psychiater dort in den meisten Fällen für den fachlichen Abschaum, die sich nicht trauen, an einer auch in den Erfolgen nachprüfbaren Patienten-Versorgung teilzunehmen, es sei denn, sie dürfen den vermeintlichen Erfolg selbst begutachten.
Ich schreibe Ihnen das, weil ich Anhänger des Legalitätsprinzips bin, das leider in diesem Sachzusammenhang komplett versagt, so lange der Richter mangels eigener Sachkunde (was kein Vorwurf ist) und um „auf der sicheren Seite zu stehen“ den Beschluss unterschreibt, den der ebenfalls sachunkundige und ebenfalls ängstliche Psychiater haben will.
Ganz gewiss glaube ich aber, dass der Richter sich auch gegen das Urteil des Arztes im Gespräch mit dem Patienten ein Bild davon machen kann, ob der „konkret selbst- oder fremdgefährdet“ ist, das ist der alleinige Maßstab. Auch eine Psychose oder Manie bleibt Privatvergnügen, solange es an der konkreten Gefahrenlage fehlt.
Ich möchte daher zusammenfassend an Sie appellieren,
a. auf eine sehr sorgfältige Begründung der Ärzte zu drängen
und
b. nur dann einen solchen Beschluss zu unterschreiben, wenn die Begründung plausibel war und sich mit ihrem persönlichen Augenschein deckt,
sowie
c. bei Zweifeln einen anderen Arzt, meinethalben auch einen z.B. niedergelassener Psychiater, der keine eigenen Vorteile aus seinem Votum ziehen kann, zu befragen.
ferner
d. einen Anwalt beizuordnen, der bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass er wehrhaft die Interessen seines Mandanten und nicht die des Gerichts oder der Ärzte vertreten kann.
24.07.2009 10:25 •
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