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Traumatisierung durch Psychiatrie

J
Gerne verweise ich auf nachfolgenden link, der m.E. völlig zu Recht auf einen psychiatrischen Alltag hinweist, bei dem nicht die Therapie des Patienten im Vordergrund steht, sondern dessen Traumatisierung, Schikane und Chronifizierung, damit er als Zahlstelle möglichst lange erhalten bleibt:

Es ist hier sehr viel Geld im Spiel, das erklärt es auch, warum in den 8 Jahren zwischen 1992 und 2000 sich die Anzahl der Zwangseinweisungen verdreifacht (!) hat. Aktuell erlebe ich, dass eine gute Freundin (ich war Zeuge vor Gericht) wegen absolut nichtiger Taten, für die es allenfalls eine geringfügige Geldstrafe gäbe, hätte sie keine psychiatrische Vorgeschichte, in den Maßregelvollzug (forensische Psychiatrie) gesteckt werden soll, aus der man in aller Regel erst mit den Füßen nach vorne entlassen wird.

Das hat bei mir wieder große Wunden aufgerissen, denn ich war vor 3 Jahren selbst einmal (erstmalig) zwangseingewiesen und ich habe die Grausamkeit der dortigen Lebenswirklichkeit hautnah miterlebt. Und ich hatte noch Glück, weil ich meine Freilassung erfolgreich sehr schnell gerichtlich durchsetzen konnte und per Gutachten den Nachweis führen konnte, völlig normal zu sein. Aber dennoch sind die Traumata auch nach dieser längeren Zeit längst nicht erledigt und ich schrecke immer noch zusammen, wenn ich ein Martinshorn höre (man hat mich seinerzeit mit einem Riesenaufgebot an Polizei und RTW von zuhause abgeholt).

Wenn ich lese, dass Psychiater die Berufsgruppe mit der höchten Suizitrate (nicht nur bei den Medizinern) sind, dann erschreckt mich das nicht, sondern läßt auf bessere Zeiten hoffen. - Wahrscheinlich können die auf Dauer auch nicht die Augen vor der Nutzlosigkeit und Schädlichkeit ihrer eigenen beruflichen Existenz verschließen.

22.07.2009 19:09 • x 1 #1


Steffi
Hallo jannis,

ich verstehe durchaus Deine Beweggründe, hier zu hadern, weil ich Deine Erlebnisse in der Psychiatrie von Deinen Beschreibungen her kenne.

Aber : welche Alternativen gibt es ?
Welche Alternative hat jemand, der suizidgefährdet, psychotisch, manisch oder fremdgefährdend unterwegs ist ?
Hast Du Dir darüber auch schon Gedanken gemacht ? Wie ich Dich kenne, ja ... Du wirst mir jetzt möglicherweise sagen, dass es so weit gar nicht erst kommen müsste.

Für viele ist die Aufnahme in einer Psychiatrie lebensrettend. Nicht jeder erlebt dort nur schlechtes und/oder wird traumatisiert.

Gruß Steffi

22.07.2009 20:46 • x 1 #2


A


Hallo jannis,

Traumatisierung durch Psychiatrie

x 3#3


J
Natürlich gibt es Situationen, in denen die zwangsweise Unterbringung und auch der Massregelvollzug zur Sicherung hochrangiger Rechtsgüter indiziert ist. Zwang und damit die Einschränkung der persönlichen Freiheit (Artikel 2 Grundgesetz) bedürfen aber in jedem Einzelfall und stets einer handfesten Rechtfertigung.

Und daran fehlt es in sehr vielen Fällen. Eine ausschließlich im Bereich psychischer Erkrankungen tätig Rechtsanwältin, die seit 1975 ständig etwa 50 Mandanten in diesem Bereich betreut, hat eine Statistik erstellt, nach der in all diesen Jahren lediglich in einem einzigen Fall (!) von der Klinik die Freilassung befürwortet worden ist, so kleben die an ihren Patienten! Durch fortwährende Traumatisierung, die zwangsläufig entstehen muss, wenn einem die Freiheit genommen ist, unterhält man den Zustand, der letztlich auch die Grunderkrankung chronifiziert.

23.07.2009 12:21 • #3


Magda
Hallo Jannis,

ich habe in meinem Umfeld ebenfalls andere Erfahrungen gemacht.

Meinen Bruder mit akuter manischer Psychose hat mehrere Male die Polizei dazu überredet (?), sich freiwillig einweisen zu lassen - vielleicht, weil die Polizisten wissen, welche Konsequenzen eine Zwangseinweisung haben kann?

Ich weiss nicht, wie die das geschafft haben - ich war nie dabei - ich kam an meinen Bruder überhaupt nicht mehr ran - er telefonierte zwar zu allen Tages- und Nachtzeiten, machte aber immer ein Geheimnis daraus, wo er war ... es war immer sehr nervenaufreibend, und ich war heilfroh, wenn er endlich in der Klinik war. Dort haben sie ihn mit Medikamenten wieder aus der Psychose geholt. Er blieb nie sehr lange in der Klinik.

Inzwischen ist er seit etwa 10 Jahren stabil (also ohne psychotische Episode, und im übrigen auch ohne Medikamente und Behandlung).

Ich glaube Dir schon, Jannis, dass es auch andere Fälle gibt - aber das sind vielleicht besondere Fälle, und man kann es nicht verallgemeinern? Nicht, dass diese besonderen Fälle nicht der Beachtung wert wären, und es ist gut, wenn sich jemand genau darum kümmert.

Aber es ist andererseits nicht gut, Betroffenen oder Angehörigen eine Angst einzureden, die vielleicht für den gerade vorliegenden Fall kontraproduktiv ist.

Liebe Grüße

Magda

23.07.2009 13:59 • #4


J
Liebe Magda,

Du schreibst ja selbst, dass sich Dein Bruder freiwillig in Behandlung begeben hat, das ist eine völlig andere Situation.

Ich kann nur von meiner eigenen Erfahrung (ich war ein einziges Mal für 20 Tage zwangseingewiesen) berichten und meinen Beobachtungen hinsichtlich anderer Patienten innerhalb der Klinik. Jedenfalls habe ich es damals als außergewöhnlich belastend empfunden, dass man mich mit mit einem Großaufgebot von Polizei und RTW aus meinem häuslichen Umfeld abgeholt hat, mir am ersten Abend Nahrung verweigert hat, am nächsten Tag im Beisein des zuständigen Richters den Versuch eine Adhoc-Diagnose (den Arzt hatte ich vorher nie zu Gesicht bekommen) zu stellen und dann die Selbst- und Fremdgefährdung damit begründet hat, ich könnte ja wegen meines Schlafdefizits einen Autounfall bauen. Ohne nähere Begründung hat man mir meinen Laptop und mein Handy (verdammt, ich bin selbstständig berufstätig) vorenthalten, mir lediglich den Besuch lediglich eines Anwaltes erlaubt, die anderen Kollegen sind vom Obersarzt persönlich abgewimmelt worden. Ferner haben die Ärzte mit allen und jedem über meine vermeintliche Krankheit geredet (Schweigepflicht? - Vergiss es!). Man hat mich selbst dann zunächst nicht entlassen, als der Entlassungsbeschluss des Landgerichts bereits vorlag, das ebenfalls keinerlei Störung erkennen konnte. Die Polizei hat es verweigert, meine Strafanzeigen wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen das Klinikpersonal entgegenzunehmen - Ach, Sie sitzen in der Klapse, ist ja putzig. Ein klarer Verstoß gegen das Legalitätsprinzip und zudem wird mit der Tatsache, dass man zwangseingewiesen ist, der Zirkelschluss geführt, dass man ja irre sein muss. Ich bin in der kurzen Zeit viermal von Mitpatienten tätlich angegriffen worden, gegen die man sich nicht wehren sollte, wenn man weder fixiert noch zwangsmedikamentiert werden will. Es gab keine gepolsterte Sitzgelegenheit, auf die nicht jemand urininert hätte, die ganze Einrichtung war versifft, eine widerwärtige Kloake. Die Ärzte - sie erinnerten mich an Drückerkolonnen - wollten einem Neuroleptika um jeden Preis aufdrängeln.

Die anderen Patienten taten mir einfach nur leid, auch die, die mich in ihrem Medikamentenrausch tätlich angegriffen hatten. Bei jedem Patient dieselbe Medikation, Neuroleptika bis zur Halskrause, egal ob Schizophrenie oder Liebskummer. Mein Zimmernachbar, bei dem man wegen der Medikamentenvergiftung nur noch das Weiße in den Augen sehen konnte hatte einen Magen-/Darminfekt, man hat ihn nicht behandelt und mir auf meine Intervention gesagt, ich solle mich gefälligst aus den Therapiekonzepten raushalten. Er hatte dann im Speisesaal den zu erwartenden Kreislaufkollaps. Ein andere Patientin rannte mit der Stirn gegen die Wand, bis das Blut spritzte. Ich habe sie dann an den Schultern festgehalten, worauf es wieder hieß, ich solle mich um meine Angelegenheiten kümmern. Eine andere drohte in ihrem Erbrochenen zu ersticken und wieder ar es aus Sicht des Pflegepersonal falsch, dass ich mich um sie notfallmäßig gekümmert habe. Und dann die ständigen Fixierung: Da stürzen ca. 8 Pflegekräfte auf eine ohnehin wehrlose Person, überwältigen sie und fixieren sie anschließend - das war Alltag. Weil ich den ganzen Tag dort nichts zu tun hatte, habe ich Mandate entgegen genommen und es in jedem Einzelfall auch erreicht, dass der Mitpatient mit gerichtlicher Hilfe sehr schnell wieder entlassen wurde. Es kann einfach nicht sein, dass die weniger gut vertretenen Patienten in der Klapse rechtlos gestellt sind.

Mir selbst ist dort nicht viel passiert (Medikamente habe ich verweigert, Visiten auch und jedem der mich auch nur anfassen wollte habe ich strafrechtliche Verfolgung in Aussicht gestellt), weil man aufgrund meines Berufes Angst vor mir hatte, aber dennoch war dieser einmalige Aufenthalt ausreichend, dass ich bis heute unter einem Trauma leide. Wenn ich eine Polizeisirene höre, bekomme ich heute noch Schweißausbrüche, einmal bin ich davon nachts erwacht und wollte vor dem Zugriff in den Wald hinter meinem Grundstück fliehen und bin dabei die Treppen herunterfallen und habe mich erheblich verletzt. Und das ganze ist jetzt 3 Jahre her! Ich habe meine Zweifel, ob die Psychiater diese Kollateralschäden, die sie anrichten, überhaupt erkennen und das macht mir in der Tat angst. Mir ist auch klar, warum ich während meines Aufenthalts dort immer wieder an der Dritte Reich erinnert wurde, dessen Gepflogenheiten in Gunatanamo und den hiesigen psychiatrischen Einrichtungen weiter gelebt werden. - Leider ist es so, dass man für alle Widerwärtigkeiten, die man einem Menschen antun kann, auch heute noch Personal findet, sogar mit Doktorhut!

23.07.2009 15:42 • #5


S
Hallo Jannis,
für deinen Bericht bedanke ich mich!
Genau das sind auch meine Zweifel und scheinbar stehe ich nicht so ganz alleine da.
Nochmals vielen Dank!
Liebe Grüße,
Sanni

23.07.2009 22:02 • #6


S
Auch ich kann nur fragen:

Welche Alternativen gibt es?

Es ist traurig, aber ich persönlich bin froh, dass wenigstens diese Möglichkeit besteht.

Serafina

23.07.2009 22:05 • #7


J
Ich sagte ja auch ausdrücklich, dass es eine Krisenintervention geben muss. Mir ist auch völlig klar, dass die Sache äußerst heikel ist, sich es aber gleichwohl lohnt im Interesse der Betroffenen darüber mal gründlich nachzudenken. Und wohlgemerkt: Ich spreche hier nur und ausschließlich von der erzwungenen Unterbringung.

Allerdings muss hier nach Wegen gesucht werden, diese Art der Behandlung nur auf die wirklichen Notfälle zu beschränken. Der amerikanische Psychiater Rosenhan hatte folgendes Experiment durchgeführt: Er hat eine Anzahl kerngesunder Patienten veranlaßt, sich an psychiatrische Notaufnahmen zu wenden, mit der Ansage, sie hörten Stimmen, nach der Aufnahme sollten sie sich aber wieder völlig normal verhalten. Keinem einzigen Arzt ist es dort aufgefallen, dass diese Patienten in Wirklichkeit gesund waren, was die Mitpatienten aber sehr wohl mitbekommen hatten. Dann hat er das Experiment umgedreht und behauptet, er habe gesunde Patienten eingeschleust, worauf 43 Patienten unter Verdacht gerieten in Wirklichkeit gar nicht krank zu sein. - Er hatte niemanden eingeschleust.

Da ich mich mit dem für mich zuständigen Richter gut verstanden hatte, hatte ich ihm meine Bedenken wegen der zwangsweisen Unterbringung im Anschluss an meine Freilassung beim Kaffee geschildert und diese für ihn auch noch mal schriftlich zusammen gafasst.

Hier Auszüge meines Schreibens:

Der Psychiater stellt mit verschwurbelten Ausdrücken irgendeine Diagnose, die der Richter mangels eigenen Sachverstandes übernehmen muss und schon gibt es den Unterbringungsbeschluss. Der Form halber bekommt der
Gefangene dann von dem Richter noch irgendeinen Anwalt zur Seite gestellt, als Verfahrenspfleger.

Der Anwalt will dann natürlich dem Richter nicht unbequem werden, weil er sich weitere Mandate aus dieser Quelle erhofft, der Anwalt ist also Erfüllungsgehilfe des Gerichts, schwer vereinbar mit seiner Berufsordnung.

Die zwangsweise Unterbringung ist für den Betroffenen mindestens so einschneidend wie der Strafvollzug, denn

1.entscheidet die Ärzteschaft ab dann in eigener Herrlichkeit, was der Patient darf und was nicht (mir hat man z.B. mein Handy, meinen Laptop und Ausgang verweigert, davon stand in dem Beschluss aber nichts),

2.hält sich keiner der Ärzte an die Schweigepflicht, sondern erteilt jedermann bereitwillig Auskünfte über das vermeintliche Krankheitsbild, trotz entsprechender Androhungen von Strafanzeigen. Im Stigmatisieren des Patienten sind die Psychiater ohnehin nicht zu übertreffen,

3.ist der Patient der Willkür des Pflegepersonals ausgesetzt, das ihre Macht sichtlich genießt, wenn sie mal wieder jemanden brutal überwältigen und fixieren können, um ihn dann bis an die Halskrause mit Dro. voll pumpen zu können, bis der Betreffende nur noch ein willenloses Wrack ist. Oder wie in meinem Fall am Aufnahmetag, Nahrung verweigert, was ebenfalls in die Abteilung Körperverletzung fällt. Auch Freiheitsberaubung ist ein gerne verwendetes Stilmittel (in meinem Fall hat man mich einen Tag länger eingesperrt, obwohl der entsprechende Beschluss des Landgerichts bereits am Vortag eingegangen war),

4.die meisten Patienten sind medizinisch nicht genügend vorgebildet, um zu wissen, welches Teufelszeug ihnen in der Klinik verabreicht wird. Das sind derzeit sog. „Neuroleptika“ als Standardmedikation. Neuroleptika sind nichts anderes als der pharmakologische Hammer, mit denen Geist und Emotion plattgeschlagen werden, es wirkt nicht kurativ!

Die armen Menschen haben daher die Wahl, sich entweder auf die Stammhirnfunktion, wie sie jeder handelsüblichen Kuh zur Verfügung steht, reduzieren zu lassen, oder in den Akten als „nicht krankheitseinsichtig“ geführt zu werden. Wenn er einmal mit den Neuroleptika angefangen hat, steht dem Patienten der Intellekt nicht mehr zur Verfügung, jemals wieder aus dieser Spirale herauszukommen, sie werden damit chronifiziert und schaffen damit erst die Berechtigung derartiger Einrichtungen, die Existenz der Psychiater und das Wohlergehen der Pharmaindustrie.

Man schafft sich hier schlicht die Nachfrage selbst.

Sie werden auch niemals jemanden finden, der in einer psychiatrischen Einrichtung unter Zwang geheilt worden wäre, Erfolge gibt es dort keine, sie sind auch nicht erwünscht.

Das Gefährliche ist, die Psychiatrie bringt einfach viel zu viel Geld in die Kassen, würde man das kräftig deckeln, würden die Menschen dort auch nicht wie bisher innerlich enthauptet werden:

1. Die psychiatrischen Abteilungen sind die einzigen im Krankenhaus, die nicht per Budget gedeckelt werden. Da werden notfalls Patienten von anderen Stationen geholt, nur weil man sie psychiatrisch besser abrechnen kann (selbst erlebt, der Betreffende hatte nur eine Schulterluxation),

2. die Psychiater verdienen sich ein nettes Zubrot, indem sie durch das Pflegepersonal für die Pillen-Industrie Gutachten anfertigen lassen, die die Wirkung eben der von diesen vertriebenen Medikamente bestätigen,

3. ein überaus großer Teil des Gesamtumsatzes mit Medikamenten wird im Psycho-Markt generiert,

Was macht es da schon aus, wenn ein paar Patienten dauerhaft ihrer Freiheitsrechte beraubt und schwerstens gesundheitlich und sozial geschädigt werden, so dass sie niemals mehr darauf hoffen können, wieder in einen lebenswerten Alltag integriert werden zu können.

Das alles hört sich sehr abfällig an, ich stehe aber mit meiner Meinung keineswegs allein da, sie wird von den meisten mir bekannten Ärzten – sogar von einigen Psychiatern - geteilt, man hält die Psychiater dort in den meisten Fällen für den fachlichen Abschaum, die sich nicht trauen, an einer auch in den Erfolgen nachprüfbaren Patienten-Versorgung teilzunehmen, es sei denn, sie dürfen den vermeintlichen Erfolg selbst begutachten.

Ich schreibe Ihnen das, weil ich Anhänger des Legalitätsprinzips bin, das leider in diesem Sachzusammenhang komplett versagt, so lange der Richter mangels eigener Sachkunde (was kein Vorwurf ist) und um „auf der sicheren Seite zu stehen“ den Beschluss unterschreibt, den der ebenfalls sachunkundige und ebenfalls ängstliche Psychiater haben will.

Ganz gewiss glaube ich aber, dass der Richter sich auch gegen das Urteil des Arztes im Gespräch mit dem Patienten ein Bild davon machen kann, ob der „konkret selbst- oder fremdgefährdet“ ist, das ist der alleinige Maßstab. Auch eine Psychose oder Manie bleibt Privatvergnügen, solange es an der konkreten Gefahrenlage fehlt.

Ich möchte daher zusammenfassend an Sie appellieren,

a. auf eine sehr sorgfältige Begründung der Ärzte zu drängen

und

b. nur dann einen solchen Beschluss zu unterschreiben, wenn die Begründung plausibel war und sich mit ihrem persönlichen Augenschein deckt,

sowie

c. bei Zweifeln einen anderen Arzt, meinethalben auch einen z.B. niedergelassener Psychiater, der keine eigenen Vorteile aus seinem Votum ziehen kann, zu befragen.

ferner

d. einen Anwalt beizuordnen, der bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass er wehrhaft die Interessen seines Mandanten und nicht die des Gerichts oder der Ärzte vertreten kann.

24.07.2009 10:25 • #8


K
Hei Jannis,
ich kann deine Zweifel verstehen, sehe in manchen Fällen aber auch keine Alternative zur Zwangseinweisung z.B. bei Fremdgefährdung. Was ich ein wenig erstaunlich finde ist, dass es viel häufiger Berichte darüber gibt, dass Personen, die in der Psychiatrie bekannt waren jemanden oder sich selbst umgebracht haben und die Medien fragen warum denn dann keiner eingegriffen hat, als Berichte über unrechtmäßig Festgehaltene in der Psychiatrie (wäre doch genauso reißerisch).
Ich weiß nicht was schlimmer ist, immerhin lebt man nach einer Zwangseinweisung noch und hat keinen Mord begangen.
Und es gibt nun mal leider Erkrankungen, bei denen es Teil des Krankheitsbildes ist, dass man selber denkt man wäre völlig klar und im Recht, wobei man es offensichtlich nicht ist.
Grüße kasi

26.07.2009 00:11 • #9


S
Hallo Jannis,

ich bin froh, dass es Menschen wie dich gibt. Die sich dagegenstellen und Vieles infrage stellen.

ABER:

Ein depressiver Mensch, inmitten seiner schlimmsten Krankheitsphase, kann keine Entscheidungen treffen und es wird für ihn entschieden. So ist nun mal die Gesetzgebung. Es sind immer Akutfälle, wo schnell reagiert werden musse.

Trotzdem finde ich es beruhigend, dass es immer wieder Menschen gibt, die das System hinterfragen. Ich persönlich habe keine Kraft mehr dazu.

Serafina

26.07.2009 00:18 • #10


J
Zitat von kasi:

Was ich ein wenig erstaunlich finde ist, dass es viel häufiger Berichte darüber gibt, dass Personen, die in der Psychiatrie bekannt waren jemanden oder sich selbst umgebracht haben und die Medien fragen warum denn dann keiner eingegriffen hat, als Berichte über unrechtmäßig Festgehaltene in der Psychiatrie (wäre doch genauso reißerisch).
Ich weiß nicht was schlimmer ist, immerhin lebt man nach einer Zwangseinweisung noch und hat keinen Mord begangen.


Leider ist die Öffentlichkeit wenig an der Berichterstattung über psychisch Kranke interessiert, die sind ja immer noch stigmatesiert, mit denen will man nichts zu tun haben. An eigenem Leib habe ich erfahren, wie viele Freunde sich allein aufgrund der Tatsache von mir abgewendet haben, dass ich in der Klapse war. Ob und welche Krankheit ich hatte und auch dass mir zwischenzeitlich vollständige Gesundheit attestiert worden ist, hat dann nur noch wenige interessiert.

Kaum einer der Zwangseingewiesenen ist eine ernsthafte Gefahr für andere, der Maßstab des PsychKG ist ja auch völlig richtig akute Fremd- oder Selbstgefährdung, darauf sollte man das dann aber auch beschränken und sollte man im Verlauf der Unterbringung zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht (mehr) vorliegt, muss der Patient sofort auf freien Fuss gesetzt werden, es sei denn er willigt wegen seines weiteren Auifenthalts dort ein. - Das aber ist in der Praxis einfach nicht so.

26.07.2009 10:58 • #11


J
Zitat von Serafina:

Ich persönlich habe keine Kraft mehr dazu.

Serafina


Das ist genau der Punkt, wer so geschwächt ist, kann nicht mehr kämpfen, vor allem nicht gegen ein System, gegenüber dem man sich sogar als völlig Gesunder als Einzelner hilflos und ohnmächtig fühlt! Wenn man dennoch kämpft, hat man sehr mächtige Gegner, die ja gerade dieses System gegen Angriffe verteidigen wollen, weil es für die ein sehr erbauliches Einkommen sichert.

Deshalb gibt es ja auch kaum Menschen mit eigener psychiatrischer Erfahrung, die auf die Barrikaden gehen können. Und wenn sie sich doch einmal organisieren (mir sind zwei Organisationen bekannt), dann schießen sie meist soweit mit ihrer Kritik über das Ziel hinaus, dass man sie nicht mehr ernst nimmt. Mit wird angst und bange, wenn ich mitbekomme, dass eine Maßregelvollzugsanstalt nach derselben gebaut wird, das macht man sicher nicht, um sie anschließend leer stehen zu lassen. Diese Anstalten werden sich ihre Nachfrage mit Gewissheit selbst schaffen, gleiches gilt auch für die gschlossenen Abteilungen der Psychiatrie. Von 1992 bis 2000 hat sich die Anzahl der Zwangseingewiesenen verdreifacht (!!!!), während die Bevölkerungszahl gleich geblieben ist.

Wie es auch richtig laufen kann, habe ich einmal erlebt, als ich vor einigen Jahren einen manisch-depressiven anwaltlich vertreten habe, den man zwangseingewiesen hatte, ein hochintelligenter Mann, an der Grenze zum Genie. Der Gute war aufgefallen, weil er viel Geld verschenkt und ausgegeben hatte und ansonsten mit sehr auffälliger Kleidung unterwegs war, außerdem hatte er mit missionarischem Ehrgeiz weltverbesserliche Thesen in die Welt gesetzt. Von Selbst- oder Fremdgefährdung keine Spur. Wegen teils strafrechtlich relevanter Übergriffe der Ärzte (Zwangsmedikamentierung) und des Pflegpersonals (Fixierung über mehrere Tage) musste ich ziemlich oft dort vorstellig werden, um das dortige Personal in Schach zu halten.

Eines Tages habe ich mich mit ihm und dem zuständigen Richter, ein sehr weiser, älterer Direktor eines Amtsgerichts dort getroffen und der Richter hatte sich für das Gespräch einige Stunden (!) Zeit genommen, wohl weil er meinen Mandanten sicher auch aufgrund seiner schier unglaublichen Eloquenz und Freundlichkeit sehr mochte. Der Richter ist dann zu eine völlig konträren Meinung gegenüber der der Ärzte gekommen und seine sofortige Freilassung verfügt. Er hat aber von meinem Mandanten verlangt, dass dieser sich gegenüber diesem Richter verpflichtet, ab jetzt Lithium zu nehmen, darauf hat sich mein Mandant, weil er dem Richter komplett vertraute (und vertrauen konnte) vorbehaltslos eingelassen. Dieser Richter hat meinen Mandanten einige Zeit später sogar noch einmal privat zuhause aufgesucht und konnte sich beim Kaffee überzeugen, dass seine Entscheidung richtig war, denn mein Mandant war wieder völlig normal. Hut ab, vor so einem Richter! Das ist aber leider ein krasser Ausnahmefall.

Ich selbst hatte bei meiner Zwangseinweisung das Glück, aufgrund des vorherigen Falls die Zustände in diesen Einrichtungen zu kennen, ich hatte aber keinen souveränen Richter. Da ich die Einnahme von hochpotenten Neuroleptika verweigert hatte, galt ich als Maniker ohne Krankheitseinsicht, dazu kam, dass ich den dortigen Ärzten jedes Vertrauen abgesprochen hatte. Ich hatte denen gesagt, dass meine beste Freundin eine sehr renommierte Ärztin ist, die sich insbesondere mit dem Hirnstoffwechsel bestens auskennt und ich nur ihren Anweisungen folgen würde.

Als sie mich dann besuchte, stellte sie als erstes die Diagnose in Frage und sagte mir - was für mich unglaublich beruhigend gegenüber den wie ein Damoklesschwert wahrgenommenen Diagnosen wirkte - ich halte von den grenzscharfen Bezeichnungen bei diesen Diagnosen nichts, letztlich bekommt eine Ansammlung von Symptomen nur eine Schublade, die wird dann aufgezogen, der Patient wird reingesteckt, ein paar Pillen werden hinterhergeworfen und dann nennt man das Therapie. Aber etwas stimmt mit Dir nicht und das werden wir in den Griff bekommen, das verspreche ich Dir.

- Damit hat sie dem Ganzen die brutale Endgültigkeit der vorher gehandelten Diagnosen genommen und mir ging es sofort sehr viel besser, einen solch feinfühligen Umgang habe ich einem Psychiater niemals erlebt. Wir haben dann einen internen Vertrag aufgesetzt und unterschrieben, nachdem ich ihren Behandlungsvorschlägen ohne wenn und aber folge. (Klar, ist sowas juristisch nicht durchsetzbar, aber sie weiß ja aus über 30jähriger Freundschaft, dass ich sie niemals belügen könnte.)

Sie forderte - zum völligen Entsetzen der dortigen Psychiater - von mir, als einziges Medikament Lithium zu nehmen, Neuroleptika aber auf überhaupt gar keinem Fall in Betracht kämen. Ich kam dann sehr schnell wieder aus der Klinik mit gerichtlicher Hilfe heraus und der dortige Chefarzt meinte, als er mich später in meinem Haus besucht hatte, er habe niemals geglaubt, dass ich alleine mit Lithium so schnell hätte stabilisiert werden können. - Tja, sollte man halt mal ausprobieren, statt ständig mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und damit erst einen Krankheitszustand zu stabilisieren.

Ich habe eine Patientenverfügung, wonach im Falle eines Rezidivs alleine diese befreundete Ärztin entscheiden darf, was mit mir passiert, zu ihr habe ich 100% Vertrauen.

26.07.2009 11:57 • #12


J
Sehr informativ zu dem Thema Traumatisierung durch die Psychiatrie auch der Fachvortrag von Gunkel. Da fragt man sich in der Tat, welche Berechtigung diese Art von Behandlung noch hat, wenn sie bei weitem mehr Schaden als Nutzen bringt:

http://www.scribd.com/doc/7008383/Gunke ... tisierende

27.07.2009 16:21 • #13


J
Heute war ich bei Gericht. Es ging um eine Angeklagte, die mittelns Zündelns einen Sachschaden (vier Taten) von ca. 20 € verusacht hatte, die versuchte Brandstiftubng ist widerlegt. Sie ist Borderlinerin. Ohne Störung wäre das mit einer Mini-Geldstrafe gegessen. Aber jetzt überlegt man ernsthaft, sie lebenslang hinter Gittern verschmoren zu lassen. Aus dem Maßregelvollzug kommt niemand heraus, er ist zeitlich nicht befristet und es gibt faktisch keine Einrichtung, die sich von ihren Patienten trennen könnte. Die psychiatrischen Gutachter, die dazu gehört worden sind, würde ich als schwachsinnig bezeichnen, auf jedem Fall konnten sie sehr gut jegliche Expertise, die ich aufgrund des Medizinstudiums erwartehn würde, nicht einmal erahnen lassen. - Wenn ich daran denke, dass diese Art von Existenz, bar jeder Basiskenntnis, zur Behandlung auf Menschen (zur Erinnerung: das sind die mir den zwei Armen und Beinen) losgelassen werden, wird mir speiübel. Ich frage mich, wäre die Welt nicht viel besser, wenn man die Psychiater einsperren würde und die Patienten freilassen?

28.07.2009 21:19 • #14


A
... möchte mal was dazu loswerden, denn ich habe da eigene Erfahrung.

Meine Schwester, massive Agoraphobie - über Jahre und Jahrzehnte psychisch krank...
Erst Agoraphobie, dann Bulimie, dann Borderline - und es kam immer mehr dazu.
Alle Hebel habe ich in Bewegung gesetzt - aber es ist NIEMALS etwas passiert, weil niemand Handlungsbedarf sah.
Dass es die Möglichkeit einer Betreuung gab wußten weder ich noch meine Mutter (wenn es sie denn schon gab) -
NIEMAND wußte Bescheid was zu tun ist, nicht unser Arzt und auch die Ärzte in Bethel damals nicht.

Hätte man sie damals weggesperrt - wäre mein Sohn heute nicht so gestört ...
Hätte man sie damals weggesperrt - wäre auch ich wahrscheinlich heute nicht wegen Depressionen in Behandlung ...
Hätte man sie damals weggesperrt - wäre der Tochter der Nachbarin unserer Mutter erspart gebliben, dass sie ihr die Kehle durchschnitt!
Hätte man sie damals verdammt noch mal nur weggesperrt ... !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

... aber man sperrte sie auch nach der Tat nicht weg - 3 Kinder unterzubringen ist dem Staat zu teuer!

So leben meine Kinder und ich noch immer in Angst - versteckt.
Morddrohungen und -versuche an mir hatte ich durch sie genug!
Nun leben wir noch (wenn man es leben nennen kann) - geschützt beim Einwohneramt und überall
und noch immer in Angst ...

Wenn ich entscheiden könnte: SIE gehörte weggesperrt, schon damals.

Sicher kann ich als Hintergrund sehen, dass sie S. missbraucht wurde usw - aber gibt das einem das Recht ???
ICH nehme mir ein solches Recht ja auch nicht mit derselben Geschichte.

Okay - für 20 Euro was angezündet - ist eine Sache.
4 Mal klingt das schon nach Lust an Wiederholung ...
und wahrscheinlich fehlt dann beim 20 mal der ganz große Kick?
Das wäre die Angst die ich hätte, wenn nicht ganz klargestellt ist, dass sie es selbst im Griff haben kann.

Wie oft leben wir denn schon nach dem Prinzip:
Lassen wir einen draußen - solange, bis etliche andere Leben zerstört sind ?

Der Mann der sich am Spielplatz die Hose runterzieht und Kinder zwingt ihn anzufassen 1 mal, 5 mal, 10 mal -
keiner tut was bis es dann zum Äußersten kommt ???

Der der kleine Feuerchen macht 1 mal, 2 mal, 5 mal, 10 mal - keiner tut was
bis endlich ein Hochhaus brennt?

Ich glaube einfach es ist ganz ganz schwierig in diesen Fällen eine Entscheidung zu treffen
und auch die Verantwortung dafür zu tragen ...

28.07.2009 23:09 • #15


G
Zitat von Alannis:
..
Hätte man sie damals weggesperrt - wäre der Tochter der Nachbarin unserer Mutter erspart gebliben, dass sie ihr die Kehle durchschnitt!

Ich bin entsetzt. Das ist doch Mord oder zumindest versuchter Mord. Und man hat sie trotzdem wieder freigelassen.

Aber gut, dass du auch mal ein Beispiel von der anderen Seite zeigst. Ich finde zu so einer Diskussion gehören immer zwei Seiten.

Und ganz ehrlich, noch mag die betreffende Person Sachen in Höhe von 20 Euro anzündeln. Aber was ist wenn es mal 2000 Euro werden oder 200.000 Euro? Ist das dann immer noch eine Bagatelle? Oder wenn bei dieser Zündelei auch mal eine Person zu Schaden kommt (so wie der Sohn eines Bekannten von mir, der in seiner Wohnung verbrannte)? Ist das wirklich noch eine Bagatelle. Wehret den Anfängen, kann ich da nur sagen. Wenn erst jemand zu Schaden kommt, dann ist es definitiv zu spät!

LG

29.07.2009 10:17 • #16


J
Ich finde die Diskussion jetzt hochinteressant, danke dafür!

Das Beispiel von Alannis ist natürlich extrem brutal, genau für diese Fälle ist der Maßregelvollzug (zu Recht) gedacht, sollte aber auch auf diese Ausnahmen beschränkt sein.

Aber eines geht natürlich auch nicht: Die Menschen einfach auf Verdacht weg zu stecken, ohne dass die Anlasstaten irgendeinen Hinweis darauf geben, dass zukünftig mit erheblichen Straftaten (§ 63 StGB) zu Lasten der Allgemeinheit zu rechnen ist, diese Prognose ist der alleinige Maßstab der Beurteilung. Maßregelvollzug bedeutet fast immer lebenslänglich hinter Gittern, bei simplen Sachbeschädigungen an geringewertiegn Sachen halte ich das für sehr starken Tobak, insbesondere wenn es an jeglichem Hinweis fehlt, dass Straftaten mit beachtlicherer Qualität folgen werden.

Ich gebe aber gerne zu, in solchen Fällen auch kein Richter sein zu wollen. Auf der einen Seite würde mich mein Gewissen quälen, wenn ich dem Angeklagten das Leben stehlen würde, indem ich ihn wegsperre, ich könnte aber auch kaum damit leben, wenn ich ihn freiließe und dann bringt der ein Nachbarskind um. - Schwierig, schwierig.

Der Richter und die Beisitzer in diesem Verfahren scheinen mir aber sehr vernünftig zu sein und lassen sich mit der Entscheidung Zeit, hören alle verfügbaren Zeugen (ich selbst bin auch angehört worden) und Sachverständigen. Was mir Sorgen bereitet, sind die psychiatrischen Sachverständigen, die zusammenfassend sagen: Ein Borderliner ist kraft seiner Erkrankung nicht steuerungsfähig, deshalb gehört er weggesperrt. Mit diesem Argument könnte man letztlich alle Menschen mit psychischer Störung wegsperren, denn dann könnte man ja sagen Tja wer heute 20 km/h zu schnell fährt, könnte schon morgen mit gemopsten Flugzeugen in fremder Leute Hochhäuser fliegen.

Das halte ich für falsch, denn zunächst einmal haben wir eine Erkrankung u n d ein Delikt, erst wenn das erste der Grund für das zweite ist, also die Tat aufgrund der fehlenden Steuerungsfähigkeit begangen worden ist, kann man über verminderte Schuldfähigkeit und damit den Maßregelvollzug nachdenken, ansonsten ist es eine Straftat wie jede andere, die natürlich geahndet werden muss (hier wäre das eine Geldstrafe in Höhe von max. 90 Tagessätze.) Krankheit ist ein Privatvergnügen, aber nicht strafbar.

Ich werde an dieser Stelle berichten, wie dies ausgegangen ist.

@ Alannis: Was ist Agoraphobie - Habe ich noch nie gehört.

29.07.2009 11:46 • #17


A
Agoraphobie ist Angst vor großen Plätzen http://www.psychic.de/agoraphobie.php ...

Mir ist es egal, ob jemand Sachbeschädigung iHv 20 Euro oder 20 000 Euro begeht.

Wichtig ist, ob es einen krankhaften Hintergrund hat - und wenn ja sollte man da versuchen zu therapieren
und wenn das nicht greift und sich die Zündelei immer wiederholt ...

Aber (prophylaktisch) in den Massregelvollzug ist dafür vielleicht auch zuviel - es müßte da noch ein Zwischending geben ...

29.07.2009 12:02 • #18


J
Ich finde schon, dass die Schwere der Tat eine Rolle spielt, m.E. muss zumindest die deutliche Gefahr eine Rolle spielen, dass andere in ihrer körperlichen und/oder seelischen Integrität verletzt werden.

Ich war in grauer Vorzeit einmal Staatsanwalt, damals hatte man eine 70jährige Kleptomanin angeklagt, weil sie zum x-ten mal ein Mini-Fläschchen Mariacron für vielleicht 7 Mark stibizt hatte. Ich habe das Verfahren in der mündlichen Verhandlung dann eingestellt, weil keiner der Strafzwecke durch vorherige Sanktionen gegriffen hatte (das sind: Besserung des Täters, Schutz der Allgemeinheit und Abschreckung) - Ich galt ohnehin als sehr milde. Was ich nicht wußte: Bei der mündlichen Verhandlung waren Pressevertreter anwesend und ich bin dazu interviewt worden. Die haben mich dann zitiert: Solche Straftaten muss die Allgemeinheit halt hinnehmen. - Mein Vorgesetzter war nicht amused...

Hätte ich die wegstecken sollen??????

29.07.2009 12:18 • #19


A
Es ist doch noch ein Unterschied, ob jemand klaut und die Allgemeinheit durch Preiserhöhungen geschädigt wird oder
an Leib und Leben.

Vielleicht hast Du mal gehört von dem Feuerwehrmann, der Scheunen angezündet hat, weil er so fasziniert von Feuer war?

Krankhaftes Zündeln ist da doch eher vergleichbar mit zB jemandem der immer wieder irgendwelche - sagen wir mal -
Bremsschläuche an Autos durchschneidet ... zündeln und auch sowas kann doch zu Katastrophen auch für andere Menschen führen?

Oder nehmen wir die Menschen die wiederholt Gegenstände von Autobahnbrücken schmeißen und dadurch anderes Leben gefährden.

ich denke da ist ein großer Unterschied zwischen Kleptomanie und solchen Dingen?

Meiner Schwester zB ist NICHTS passiert, weil es immer mit Beziehungstat abgetan wurde ....

29.07.2009 13:15 • #20


J
Bei der Bekannten war es so, dass sie die Brände stets unter Kontrolle hatte und auch selbst gelöscht hat. Ich habe die Fotos in der Prozeßakte gesehen, der schlimmste Brand hat ein 5 Markstück großes Loch in einen Kissenbezug gesengt, dann hat sie ihn ausgeschlagen.

Letztlich könnte man bei der Argumentation ja jedesmal die Fremdgefahr bejahen, wenn jemand nur ein Streichholz anreißt, weil die abstrakte Gefahr besteht, dass er es in einen Benzintank wirft, statt sich damit eine Zig. anzuzünden.

29.07.2009 14:57 • #21


G
Also mir wird ehrlich gesagt schlecht, wenn ich daran danke, dass ich vielleicht so eine Nachbarin habe, die glaubt die Kontrolle zu haben (man hat nie die Kontrolle, das ist ein fataler Irrglaube). Ich bin dann nicht zu Hause, die zündelt die Bude an und meine Katzen kommen in meiner Wohnung um, weil so eine unbedingt ihr Kissen ein bisschen durchlöchern wollte.

ES GIBT KEINE KONTROLLE!

LG

29.07.2009 15:59 • #22


J
Zitat:
Also mir wird ehrlich gesagt schlecht, wenn ich daran danke, dass ich vielleicht so eine Nachbarin habe, die glaubt die Kontrolle zu haben (man hat nie die Kontrolle, das ist ein fataler Irrglaube). Ich bin dann nicht zu Hause, die zündelt die Bude an und meine Katzen kommen in meiner Wohnung um, weil so eine unbedingt ihr Kissen ein bisschen durchlöchern wollte.

ES GIBT KEINE KONTROLLE!

LG


...und wegen einer bloß abstrakten Gefahr, soll man die dann lebenslang wegsperren (darauf läuft es in der Praxis hinaus)? Mir selbst ist angst und bange, wenn ich daran denke, wer bei uns alles am Straßenverkehr teilnimmt, man wundert sich, wie wenig am Ende passiert. Dass sie die Sache unter Kontrolle hatte, steht auch für das Gericht außer Frage. Was meinst Du denn wieviele alte Menschen schlicht vergessen, ihre Herdplatten auszustellen (meine Mutter regelmäßig)? Soll man die jetzt auch wegschließen, weil die Gefahr besteht, dass sich da was entzünden kann?

29.07.2009 17:15 • #23


Steffi
Jannis,

diese Diskussion wird zu keinem Ergebnis führen.

Jeder hier hat seine eigene Meinung und möglicherweise eigene Erfahrungen und jeder hat sicher mehr oder weniger recht.
Wir (hier) können an den Zuständen in den Psychiatrien sicher nichts ändern. Deshalb sehe ich es auch als wenig nützlich an, sich hier einen Schlagabtausch zu liefern. Findest Du nicht auch ?

Gruß Steffi

29.07.2009 17:36 • #24


A
Da kann ich Dir nur zustimmen Steffi ...

29.07.2009 17:56 • #25


S
Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, hier gar nichts zu zu schreiben.

Ich bin von Natur aus ein Mensch, der sich immer beide Seiten eines Themas anschaut.

Zitat von jannis:
Bei der Bekannten war es so, dass sie die Brände stets unter Kontrolle hatte und auch selbst gelöscht hat. Ich habe die Fotos in der Prozeßakte gesehen, der schlimmste Brand hat ein 5 Markstück großes Loch in einen Kissenbezug gesengt, dann hat sie ihn ausgeschlagen.


Ich finde das ganze nicht mehr harmlos. Klar, es ist ja nochmal alles gut gegangen. Aber in solch einem Haus möchte ich auch nicht leben, wo ich weiß, dass jemand gerne mal Feuer macht. Wie lange geht es denn noch gut? Muss man erst ein Haus und die dazugehörigen Menschen abfackeln lassen, um dann zu erkennen, dass sich die Frau leider doch nicht unter Kontrolle hatte. Wo ziehen wir denn hier die Grenzen? Sind wir denn nicht alle entsetzt, wenn etwas grauenvolles geschieht? Dann fragen wir doch hinterher immer sofort, ob das nicht hätte verhindert werden können und warum keiner hin geschaut hat.

Jannis, was würdest Du machen, wenn jemand jeden Tag mit einem Messer vor Dir stehen würde, aber nicht zusticht, weil er sagt, er wolle Dich nur ärgern und er hätte alles unter Kontrolle? Ich fände es nicht lustig.

Trotzdem weiß ich schon, dass es leider Fälle von Menschen gibt, die völlig grundlos in solchen Psychiatrien landen.

Es gibt aber doch wohl einen Unterschied zwischen Zwangseinweisung verbunden mit lebenslangem Wegsperren und einer vorübergehenden Zwangseinweisung. Den habe ich bisher nicht verstanden. Es hört sich alles so an, als würden alle harmlosen Fälle lebenslang auf den geschlossenen Stationen bleiben müssen.

Ich denke, ein wichtiger Faktor sind natürlich auch die Finanzen. Das ist auch mein Kritikpunkt?Wenn hier mehr Geld investiert werden würde, dann könnte es auch viel mehr Betreuungspersonal geben und die Menschen wären, selbst wenn sie auf der geschlossenen liegen, viel besser versorgt und würde nicht nur permanent unter Dro. gesetzt werden, nur damit sie ruhig sind. Da bin ich auch strikt dagegen! Aber ich wüsste nicht, wie ich es ändern könnte.

LG

Sonnenblume20

30.07.2009 15:30 • #26


J
In diesem Fall sprechen wir nicht von Zwangseinweisung nach PsychKG sondern vom Maßregelvollzug nach $ 63 StGB, erstere erfolgt für die Dauer von bis zu sechs Wochen, für letzteres ist das Strafgerichte zuständig und ist zeitlich nicht befristet.

Voraussetzng für die Zwangseinweisung ist die akute Fremd- oder Selbstgefährdung, für den Maßregelvollzug ist Voraussetzung, dass jemand eine Straftat begangen hat und wegen Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig ist und in Zukunft erhebliche Straftaten zu erwarten sind, der Maßregelvollzug ist zeitlich nicht beschränkt und dann - faktisch - auch meist lebenslänglich, genau das halte ich für das Problem. Der Gesetzgeber sagt nicht, was erhebliche Straftaten sind, er sagt auch nicht, auf was sich die Gefährlichkeitsprognose stützen muss.

In der Praxis werden daher Menschen eingesperrt, die einen Ministraftat begangen haben, wenn sich nur ein psychiatrischer Gutachter findet, der meint, aufgrund der Persönlichkeitsstörung liegt die Annahme nahe, dass der Betreffende zukünftig schwere Straftaten zum Nachteil der Allgemeinhait verübt. Somit können auch minimale Anlasstaten wie Beleidigung oder Sachbeschädigung für die Anordnuing des Maßregelvollzugs ausreichen.

Jeder normale Straftäter bekommt eine fest definierte Strafe, d.h. er wird zu einem genau definierten Zeitpunkt wieder entlassen, das ist für den psychisch kranken Straftäter außer Kraft gesetzt, ihm werden alle Rechte aufgrund seiner Erkrankung entzogen, das halte ich für skandalös.

31.07.2009 03:09 • #27


J
Mein Tip: Ich würde die rechtliche Beratung Rechtskundigen überlassen.

31.07.2009 12:55 • #28


S
Vielen Dank! Jetzt ist mir erst mal der Unterschied zwischen Zwangseinweisung und Maßregelvollzug klar geworden. Für mich als Laie war das bisher fast dasselbe.

Natürlich finde ich es unter den Aspekten auch skandalös, dass jemand, der keine große Straftat gegangen hat, für Jahre und evt. sogar für immer weg gesperrt werden kann.

Ich kannte persönlich bisher nur das Beispiel von meiner Schwester, die auch mal zwangseingewiesen wurde, weil sie sich umbringen wollte und sehr aggressiv auf meinen Schwager losgegangen ist. Sie hat ca. 2 - 3 Wochen auf einer geschlossenen Station verbracht und wurde hinterher, als sie wieder stabil war an eine Tagesklinik verwiesen.

Dann müsste es hier darum gehen, dass jemand, wie z.b. die Frau, die zündelt,und meiner Meinung nach damit trotzdem die Allgemeinheit in gewissem Maße, gefährdet, zur Behandlung irgendwo eingewiesen wird, aber eben in begrenztem Umfang, solange, bis sie wieder stabil ist. Wahrscheinlich kommt es natürlich auch auf das Ausmaß und die Schwere der Erkrankung an.

Aber wer will das denn immer beurteilen können? Ich denke, das ist extrem schwierig, weil kein Mensch weiß, inwiefern doch eine Rückfallgefahr besteht.Das kann meiner Meinung nach auch kein superguter Psychiater voraussehen.

Trotzdem finde ich die Schilderungen von jannis und auch von moonlightwoman interessant, denn wie schon gesagt, schaue ich mir die Dinge immer von allen Seiten an, konnte bisher noch nicht hinter die Kulissen schauen und bin kein Mensch, der grundsätzlich und sofort jemanden verurteilt. Und ich bin aber auch kein Mensch, der alle Menschen in einen Topf wirft.

Liebe Grüße

Anette

31.07.2009 14:39 • #29


A


Hallo jannis,

x 4#30


J
Nach Monaten bin ich mal wieder über die Seite gestolpert.

Nachtrag, es ist uns tatsächlich gelungen, die Bekannte ist wieder frei und zwar ohne Auflagen. Sie hat auch nie mehr gezündelt und wird dies mit Sicherheit auch zukünftig nicht tun.

Wir hatten Glück mit dem vorsitzenden Richter, ein freundlicher souveräner älterer Herr. Und sie hatte Glück mit ihrem Spitzenverteidiger (den vorherigen habe ich an die Sonne gesetzt).

Die beiden psychiatrischen Gutachter waren dagegen auf Krawall gebürstet, sie waren m.E. auf der Grenze zur Verhaltensauffälligkeit. Wegen der vielen methodischen und inhaltlichen Fehler in deren Gutachten, sind sie allen Prozessbeteiligten gehörig auf den Keks gegangen, man fragt sich echt, mit was die sich in ihrem Studium eigentlich befasst haben, Medizin kanns nicht gewesen sein. Man darf gar nicht darüber nachdenken, dass die auf Patienten losgelassen werden.

Die Frau hatte sehr viel Glück, stabile soziale Kontakte und auch das Geld sich diese Verteidigung leisten zu können. Was ist aber mit den anderen? Als Rechtsanwalt hat mich in dieser Zeit die Frage sehr beschäftigt, ob es sich ein zivilisiertes Land leisten kann, den Zugang zum Recht nur den Privilegierten einzuräumen...

27.12.2009 17:06 • #30

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