Teil-EM-Rente. Muss man den Minijob anmelden?

L
Hallo zusammen,

nach längerer Zeit nur als stiller Mitleser beschäftigt mich wieder mal eine Frage, zu der ich bisher keine eindeutigen Aussagen finden konnte.

Meine Frau erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die inzwischen um zwei weitere Jahre bis 2017 verlängert wurde. Sie hat in den letzten Monaten neben ihrer Hauptbeschäftigung (maximal 5 Stunden täglich) noch auf Minijob-Basis arbeiten können und möchte dies auch weiter. Die für ihre Rente maßgebende Hinzuverdienstgrenze wurde/wird durch das Minijob-Einkommen nicht überschritten. Daher wurde das Einkommen aus dem Minijob der Rentenversicherung auch nicht gemeldet. Jetzt haben wir ein Formular Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung von der Rentenversicherung bekommen in dem u. a. gefragt wird, ob irgendeine Beschäftigung ausgeübt wurde bzw. wird und weitere Angaben dazu verlangt werden (welche Arbeiten, seit wann, in welchen Zeiträumen, wie viele Tage, Stunden usw.).

Müssen wir den Minijob der Rentenversicherung in jedem Fall melden, auch wenn dadurch die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird und dazu die weiteren Angaben hinsichtlich Art und Umfang der Minijob-Tätigkeit machen? Könnte sich dann die Angaben zur Minijob-Tätigkeit auf die ärztliche/gutachterliche Beurteilung über die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit (maximal bis 6 Stunden täglich) auswirken?

Es wäre schön, wenn uns da jemand weiterhelfen könnte.

Gruß
Lukas

06.03.2016 13:34 • #1


Albarracin
Experte

18.03.2016 11:49 • #2


A


Hallo Lukas,

Teil-EM-Rente. Muss man den Minijob anmelden?

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L
Albarracin,

herzlichen Dank für Deine Klarstellung. Wir hatten die wohl etwas naive Vorstellung, dass ein Minijob-Arbeitsverhältnis nicht angegeben werden muss. Ich selbst habe auch einen Minijob und bei der Einkommensteuer-Veranlagung fällt das Minijob-Einkommen komplett unter den Tisch, braucht dort also nicht angegeben zu werden. Daher unsere Frage, ob das bei der EM-Rente vielleicht ebenso gilt. Jetzt wissen wir, dass das nicht so ist.
Die Teil EM-Rente erlaubt meiner Frau eine Arbeitzeit bis 6 Stunden täglich. Durch den Minijob, der Arbeitsstunden auch am Wochenende vorsieht, würde sie die maximale Zahl von 6 Stunden von an den Werktagen Mo - Fr überschreiten. Inzwischen hat sich das mit dem Minijob aus gesundheitlichen Gründen aber erledigt.

Gruß

Lukas

22.03.2016 15:47 • #3


Albarracin
Experte

22.03.2016 20:37 • #4

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