Stationäre Reha abgelehnt - Antrag EU-Rente sinnvoll?

löckchen
Hallo,

ich hatte bei der Rentenversicherung einen Antrag auf stat. Reha gestellt. Ich war zwar Anfang letzten Jahres zwei Monate stationär zur Reha. Aber meine Ärztin und ich natürlich auch waren der Meinung, dass es dringend notwendig wäre, erneut eine Reha zu machen. Dieser Antrag nun wurde abgelehnt. Ich weiß auch, dass man ja eigentlich nur alle 4 Jahre Anspruch hat. Aber...
Wenn ich die Begründung für die Ablehnung lese, dann hört sich das so an, als ob ich mir meine Kranheit (rezedivierende Depressionen/Angststörung) nur einbilde.
Bei mir lägen die Voraussetzungen für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht vor. Somit brauche ich keine Reha. Ich solle entweder in ein Fachkrankenhaus gehen und meine ambulante Therapie weitermachen.

Nun frage ich mich, sind das Standardablehnungsschreiben? Ich schwanke nun zwischen bin ich gar nicht so krank oder lohnt sich eine Reha nicht, weil ich dann sowieso nicht arbeitsfähig bin? Fragen über Fragen:

Macht es Sinn, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen. Dann müssen die reagieren. Heißt es nicht Reha geht vor Rente?

Habt ihr einen Tipp, was ich machen kann? Widerspruch ist eine Möglichkeit, aber das dauert dann wohl bis zu 1/2 Jahr, bis entschieden wird.

Es grüßt euch Heike

22.03.2007 09:04 • #1


Albarracin
Experte

22.03.2007 22:05 • #2


A


Hallo löckchen,

Stationäre Reha abgelehnt - Antrag EU-Rente sinnvoll?

x 3#3


Tobias
hallo löckchen,

letzendlich bleibt dir nur der weg des widerspruchs.

da eine reha einiges mehr kostet als ambulante therapien oder sogar ein normaler krankenhausaufenthalt, wird eine ambulante behandlung von den versicherungsträgern natürlich bevorzugt. auch wenn man normalerweise erst 4 jahre später eine weitere reha beantragen kann, muss die versicherung ggfs. auch früher zahlen, wenn dein gesundheitszustand eine reha erforderlich macht.

ich habe über 7 monate um meine letzte reha gekämpft. im endeffekt musst du denen in einem widerspruch klar ihre argumente auseinander pflücken. bei mir kamen sie auch mit ambulanter psycho- und schmerztherapie an, wollten das meine schmerztherapeutem auf stärkere medikamente (in dem fall wäre nur noch morphin möglich gewesen) setzen, wo die sich natürlich weigern (und ich es auch nicht will). habe denen damals geschrieben, das ich psychisch derzeit gar nicht in der lage bin eine ambulante therapie durchzuführen, die medikamente nicht umgestellt werden, da das aus sicht der therapeuten nicht sinnvoll ist usw. sinnvoll ist wenn du dann noch artesste von fachärzten einreichst zu deinem widerspruch. ein psychaitrieaufenthalt ist eben nicht angesagt, da dieser an der erkrankung keine veränderung bringt, sondern nur eine stabilisierung, so das man den alltag, im mininmalsten sinne, wieder zurecht kommen sollte.

sicher, ein widerspruch dauert ggfs. schon einige monate. aber es lohnt sich um sein recht zu kämpfen.

eine erwerbsminderung ist schwer zu bekommen, im regelfall nicht wegen depressionen alleine. da diese im normalfall zu therapieren ist.

erwerbsminderung oder - unfähigkeit gibt es normalerweise nur, wenn einer erkrankung sich nach dem heutigen stand der medizin, nicht heilen lässt und deine lebensqualität und möglichkeiten den alltag zu bewältigen auf dauer erheblich eingeschränkt sind. die rentenversicherung hat ihre vorgaben in den letzten jahren erheblich verschärft, so das es nicht einfach ist, eine erwerbsminderung oder- unfähigkeit zu bekommen.

gruß

toby

24.04.2007 10:51 • #3


löckchen
Hallo Ihr beiden,

danke erst einmal für eure Antworten.

Widerspruch habe ich bereits eingelegt. Momentan ist die Rentenversicherung dabei, sich weitere Infos bei meiner Psychiaterin zu holen.
Ich weiß natürlich, dass man nicht ständig einen Anspruch auf Reha hat, aber... es gibt ja auch die Ausnahmen.
Ich bin genau heute 1 1/2 Jahre krankgeschrieben wegen meiner rezidivierenden Depressionen und massiven Angstsymptomatik. Das heißt für mich auch, heute letzter Tag KG-Bezug !!!

Ich habe in dieser Zeit alles getan, um diese fiese Krankheit zu besiegen. 2 Monate stat. Reha, 1/2 Jahr Reha-Nachsorge. Im Anschluß daran bis heute Psychotherapie. Diese geht jetzt leider nicht weiter, meine Therapeutin bekommt in diesen Tagen Ihr Baby.

Einen GdB habe ich seit März 2006 - 40 %.

In Gutachten des MDK wird bestätigt, dass ich auf Dauer in meinem jetzigen Job - Vertriebsassistentin/Sekretärin - nicht mehr leistungsfähig bin. Weiterhin hat man mir eine erhebliche Gefährdung der Erwerbunsmindung und -fähigkeit attestiert.

Ich bin an einem Punkt angelangt, wo ich nun wirklich nicht mehr weiter weiß. Zukunft? Ich habe keine Ahnung, worauf ich momentan mit der noch wenigen Kraft hinarbeiten soll .

Mein AG hatte ja versucht, mir zum 31.3.07 zu kündigen. Das Kündigungsschutzverfahren ruht erstmal bis 15.8.07. Mein AG wäre u.U. bereit, mir eine Sachbearbeitertätigkeit anzubieten, allerdings erst nach erfolgreicher Reha...

Kann mir denn das AA, das ja ab morgen für mich zuständig ist, in irgendeiner Weise helfen?

Habt ihr eine Idee, was ich noch unternehmen könnte, um endlich wieder ein Ziel vor Augen zu haben?

Liebe Grüße und einen sonnigen Tag wünscht euch Löckchen

25.04.2007 08:29 • #4


Tobias
hallo heike,

in wie weit dir das aa tatsächlich weiterhelfen kann, weiss ich nicht.

da die sicher das interesse haben, das du deinen arbeitsplatz nicht verlierst, kann ich mir vorstellen, das die ggfs. auch der rentenversicherung druck machen könnten wegen der reha.

gruß

toby

25.04.2007 09:36 • #5


Albarracin
Experte

25.04.2007 14:42 • #6


löckchen
Hallo Wolfgang,

meine 1. Reha bezahlte die Rentenversicherung. Habe schon bei meiner Krankenkasse nachgefragt, ob die im Falle einer erneuten Ablehnung durch die Rentenversicherung mir eine Reha bezahlen würden. Machen die aber nicht!!!
Kann ich mit Hilfe des VdK (wenn ich dort Mitglied wäre) eine Klage gegen die Rentenversicherung auf Genehmigung einer Reha führen? Lohnt sich das?

Gleichgestellt bin ich schon, daher das Kündigungsschutzverfahren über das Integrationsamt.

Wenn überhaupt Rentenantrag, dann dachte ich sowieso nur an befristete Rente wegen Erwerbsminderung. Ich habe keine Lust, mit Mitte 40 schon mein Berufsleben zu beenden.

Liebe Grüße

Löckchen

25.04.2007 16:20 • #7


Tobias
hallo wolfgang,

dein tonfall geht sicher auch was freundlicher. wenn nicht lösch mich als user. wenn du wen blöd anmachen willst such dir wen anders, ich habe genug andere probs als mich mit dir hier rum zu streiten

es war hier bisher nicht von befristet die rede, aber das dürdte dir sicher auch auffallen, wenn du die texte liest.

das es befristete gibt, stimmt, und das auch jeder zeit eine überprüfung selbst bei unbefristeten git weiss ich auch.

25.04.2007 17:12 • #8


Albarracin
Experte

25.04.2007 20:37 • #9


Albarracin
Experte

25.04.2007 20:47 • #10


A


Hallo löckchen,

x 4#11


Tobias
ich habe nichts dagegen, wenn meine infos falsch oder nicht aktuell sind, oder , wie in diesem falle unvollständíg, da ich eben nicht die befristete eu berücksichtig habe, und das richtig gestellt wird, aber in einem vernünftigen tonfall.

25.04.2007 21:09 • #11

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