Arbeitsunfähigkeit aus Reha - wann Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

S
Hallo liebes Forum,

ich bin nun arbeitsunfähig aus einer 6 wöchigen medizinischen Reha entlassen worden, bin schon fast 1,5 Jahre krankgeschrieben und habe ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB 50.

Da ich bald von der Krankenkasse ausgesteuert werde und ich sehr ungern in die Mühlen der AA kommen möchte, möchte ich Euch fragen ob ihr meint es wäre jetzt der richtige Zeitpunkt zu versuchen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

Ich bin mir momentan sehr unsicher

LG
Strand

21.01.2009 20:15 • #1


S
Hallo Strand,

normalerweise kann dir das der Sozialdienst in der Reha beantworten. Er ist sogar verpflichtet dazu. Kannst du nicht nochmals mit dem sozialen Dienst dort in Kontakt treten?! Die wissen, wie die Vorgehensweise ist und ob es einen Sinn macht.

Ansonsten gibt es in jeder Stadt Beratungsstellen der Rentenversicherung. Dort kann man sich erkundigen.

Alles Gute.

Serafina

21.01.2009 20:42 • #2


A


Hallo Strand,

Arbeitsunfähigkeit aus Reha - wann Antrag auf Erwerbsminderungsrente?

x 3#3


S
Hallo Strand,
ich schliesse mich Serafina an. Außerdem - was sagt Dein behandelnder Arzt dazu ?

Liebe Grüsse
von steenie

21.01.2009 21:00 • #3


Albarracin
Experte

21.01.2009 21:50 • #4


E
Hallo Strand!

Wolfgang hat Recht. In deinem Reha-Bericht sollte dazu was stehen. Bei mir hatte die Therapeutin was von Restleistungsvermögen gesagt. Ich hatte das nicht verstanden. Aber im Bericht stand dann, dass ich innerhalb von 6 Monaten wieder für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte. Das heißt, ich habe erstmal für 6 Monate einen Rentenanspruch.

Aber ich denke, dass du das allein entscheiden musst und gucken musst, dass dich dein behandelnder Arzt in diese Richtung unterstützt. Rede mit ihm! Wenn er dich nicht unterstützt, suche dir einen Arzt, der das tut und dann beantrage deine Rente! Letztendlich musst du das wissen, aber in diesem System brauchst du Jemanden, der das befürwortet!

Ich habe gerade die gleiche Problematik wie du. Seit Juni 2007 krank, seit Dezember 2008 ALG 1 und Rentenantrag läuft.

Gruß
Eini

22.01.2009 09:24 • #5


S
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten!
Ich bin ja ganz frisch aus der Reha gekommen und den Abschlussbericht habe ich noch nicht, der wird so ca. in 2 Wochen kommen.

Eine Befristung der Arbeitsunfähigkeit wird nicht in dem Abschlussbericht stehen aber auch nicht die Empfehlung zur EM Rente (eine Empfehlung auf EM Rente wird dort eigentlich nie in den Abschlussbericht geschrieben, so wie ich das mitbekommen habe).

Ihr habt natürlich Recht mit meinem Arzt zu sprechen, dass werde ich natürlich auch machen.

LG
Strand

22.01.2009 19:35 • #6


Albarracin
Experte

22.01.2009 22:37 • #7


S
Hallo Wolfgang,
danke für Deine Antwort.

Also mir wurde gesagt, dass ich bis auf weiteres Arbeitsunfähigkeit bin und auch noch nicht abzusehen sei wann ich wieder Leistungsfähig sein werde.
Mir wurde in der Reha gesagt, dass bei mir derzeit wieder eine Akutbehandlung nötig ist.

Also es wird wohl so dort im Bericht stehen, wenn ich irgendwann wieder gesund bin wäre ich auch wieder Leistungsfähig, aber in der nächsten Zeit nicht.
Über Stunden haben wir gar nicht gesprochen.
Die Sozialarbeiterin in der Reha sagte zu mir, wenn ich dann irgendwann wieder gesund bin oder ich mich zumindest besser fühlen sollte, könnte ich darüber nachdenken eine berufliche Reha zu beantragen.
Ach so, ich hatte während der Reha mal gefragt ob sie bei mir nicht mal bestimmte Dinge in Bezug auf Konzentration u.s.w. testen könnten, dass haben sie dort mit mir nicht gemacht weil es mir zu schlecht ging /geht und ich dadurch nur weitere negative Erfahrungen machen würde.

Nun bin ich etwas verunsichert, weil wir in der Reha fast gar nicht über die Restleistungsfähigkeit gesprochen haben, Stunden o.ä..
LG
Strand

23.01.2009 15:18 • #8


Albarracin
Experte

23.01.2009 18:29 • #9


S
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Antwort.

Der Bericht wird ja ca. in 1,5 Wochen da sein, mal sehen was dann drin steht.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende,
LG
Strand

23.01.2009 20:18 • #10


S
Hallo,
mein Bericht aus der Reha ist angekommen.

Es steht drin dass ich arbeitsunfähig bin aber auch mehr als 6 Std. leistungsfähig ohne Einschränkungen.
Es steht keine Befristung der Arbeitsunfähigkeit im Bericht.
Außerdem steht drin, dass eine Akutbehandlung durchgeführt werden muss und ich evtl. dann später eine berufliche Reha machen sollte.
Da ich mit mehr als 6 Std. leistungsfähig ohne Einschränkungen eingestuft wurde, kann ich den Versuch eine EM- Rente zu beantragen wohl vergessen.
Ich weiß grad gar nicht wie es weitergehen soll

Mit meinem Arzt habe ich noch nicht über den Bericht gesprochen, mal sehen was er dazu sagen wird.

Strand

03.02.2009 21:07 • #11


M
Hallo Strand,

der Rehabericht ist ja für Dich nicht so gut ausgefallen und ich verstehe voll und ganz Deine Befürchtungen für die Zukunft.

Zitat:
Mit meinem Arzt habe ich noch nicht über den Bericht gesprochen, mal sehen was er dazu sagen wird.

Das würde ich auf jeden Fall machen und wenn er hinter Dir steht, würde ich Widerspruch einlegen ggf. über den VDK.

Schöne Grüße
mag

03.02.2009 23:14 • #12


S
Hallo mag,

ja, ist schon echt blöd mit meinem Bericht von der Reha.
Auf der einen Seite dreht es sich inhaltlich in meinem Bericht nur darum, dass ich eben nicht leistungsfähig bin momentan und sich meine Depression erheblich verschlechtert hat und dann werde ich voll leistungsfähig eingestuft.

Natürlich kann es ja sein nach Überwindung der Erkrankung, dass ich wieder voll arbeiten kann aber es weiß ja keiner wann das denn sein könnte. Theoretisch soll es ja Menschen geben bei denen die Depression ziemlich schnell überwunden ist und andere kämpfen schon Jahre. Bei mir sind es auch schon bald 2 Jahre.

Es sind in dem Bericht unglaublich viele Einschränkungen beschrieben und wie kann man dann jemanden voll leistungsfähig einstufen? Ich verstehe das nicht.

Meinst Du es hätte Sinn gegen den Bericht Widerspruch einzulegen???
Ich denke da dann immer, die haben den längeren Arm und die haben das so beschlossen und fertig.

Lieben Gruß
Strand

04.02.2009 09:30 • #13


A


Hallo Strand,

x 4#14


M
Hallo Strand,
Zitat:
Meinst Du es hätte Sinn gegen den Bericht Widerspruch einzulegen???

ich würde den Widerspruch über den VDK einlegen. So sehen sie, dass Du Dir rechtliche Hilfe geholt hast und Deine Chancen stehen dann besser.

Schöne Grüße
mag

04.02.2009 11:46 • #14

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