Grundsicherung bei Erwerbsminderung - private Vorsorge sinnvoll?

J
mit erschrecken muß ich feststellen, daß zb eine berunfsunfähigkeitsversicherung nicht WIRKLICH greift, weil man ja wenn man eine zu geringe erwerbsminderungsrente bekommt, dann eine GRUNDSICHERUNG erhält, auf die alles angerechnet wird...

das heißt, es macht eigentlich keinen sinn privat vorzusorgen...


soll heißen: private vorsorge wird ausgehebelt, weil es ja voll angerechnet wird. man rutscht ja quasi da rein

oder anders: man wird krank:

antrag aus EMrente wird bewilligt, die fällt zu gering aus, es kommt die grundsicherung und die frißt die private versicherung auf...haha...ich lach mich gleich tot ey...

und keiner merkt es...die wollen gar nicht, daß man als kranker mensch vernünftig leben kann

sorry, aber ich mußte mir mal luft machen...

10.12.2009 23:50 • #1


S
Hallo,
ist es denn so, dass man verpflichtet ist Grundsicherung zu beantagen wenn die gesetzl. Rente zu niedrig ist?

Wenn nicht würdest Du doch die gesetzl. Rente erhalten plus Deine private Vorsorge ohne Grundsicherung- oder?

Viele Grüße
Strand

11.12.2009 12:25 • #2


A


Hallo joe30,

Grundsicherung bei Erwerbsminderung - private Vorsorge sinnvoll?

x 3#3


J
ja, ich meine auch, daß es so ist...

letztlich ist man aber gekniffen, wenn man zwar privat ne vorsorge hat in form einer BU, aber die gesetzliche berentung NICHT durchbekommt, weil man dann in eine grundsicherung rutscht, wo DANN angerechnet wird

11.12.2009 13:43 • #3


S
hallo!

ist hier jemand der grundsicherung erhält? ist man als grundsicherungs-rentner ebenso den hartz4 vorschriften unterlegen wie z.b. die größe und kosten der wohnung sind vorgeschriebenß ersparnisse werden angerechnet?

22.02.2010 19:09 • #4


A
Also ich kann dazu nur was sagen, wie es bei einer Freundin ist
(hab sie wegen Deiner Frage grad mal angerufen).
Sie erhält EU-Rente und ergänzend Grundsicherung.
Und bei ihr ist es so, dass sie sich genauso an Wohnungsgrößen,
feste Miethöhen etc halten muss wie bei Hartz4-Empfängern
und wenn sie zB ne Hose bei eb*y verkauft und es erscheint auf ihrem Kontoauszug
wird Zuverdienst vorausgesetzt (also unterstellt).
Und ja - Ersparnisse würden angerechnet, sie hat aber keine.

22.02.2010 19:22 • #5


S
hi!
danke für deine mühe das du extra deine freundin angerufen hast. ----denke mal das so mancher grundsicherungs-rentner dieses schiksal nicht verdient hat. wohl dem der wieder gesund wird.---andererseits ist es besser als garnichts.

grüße

22.02.2010 23:34 • #6

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