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Sozialmedizinische Stellungnahme nach Akteneinsicht EM

L
Hallo liebe Leute,

ich habe vor einer geraumen Zeit EM bei der DRV eingereicht und leider ( wie erwartet ) eine Ablehnung bekommen.
Aufgrund meines Widerspruches und dem Hinweis der späteren Begründung da ich erst Akteneinsicht bekommen möchte, bekam ich einen Termin bei einem Gutachter. Strecke hin und zurück gleich 130km. Leider bin ich aufgrund von Panikattacken on der Maske befreit. Ich trage sie aber trotzdem, allerdings nur unter der Nase. Bei dem Gutachter, bei dem ich auch die Akteneinsicht laut Rentenversicherung nehmen sollte flog ich deshalb hochkant raus. Und auch die Akteneinsicht hat er mir deshalb verweigert.
Ich habe dann direkt die Rentenversicherung, meinen SB, angerufen und ihm den Sachverhalt unter Tränen erläutert.
Also, neuen Termin bei einem anderen Gutachter erhalten. .diesmal hin und zurück 240km
Das Gutachten selbst hat mit Wartezeit nicht einmal eine Stunde gedauert. . zu Anfang musste ich hauptsächlich Fragebögen ausfüllen. Danach im Arztzimmer kam ich nicht mal richtig zu Wort. Nur ein paar Fragen gestellt die ich auch beantwortet habe dann noch den Fingertest an die Nase und ob ich ein Bein vor das andere setzen konnte. Also alles in einem sehr fragwürdig was bei dem Gutachten rauskommt. Tippe eher mal auf ein negatives Gutachten. Naja!
Die Akteneinsicht konnte ich heute bei meinem Neurologen nehmen. Das Anschreiben der Rentenversicherung sagte aus das mir keine Unterlagen ausgehändigt werden dürfen. Das hat mein Neurologe aber ein Glück überlesen und hat mir die Unterlagen von der Rentenversicherung alle ausgedruckt Zu Hause hab ich mir die Unterlagen alle angesehen und habe festgestellt das die sozialmedizinische Stellungnahme von einer Fachärztin Allgemeinchirurgie, Notfallmedizin ausgestellt wurde. Und zwar hat sie das genauso ausgefüllt wie es 2019 in meinem Entlassungsbericht der Reha geschrieben bzw. angekreuzt war. Eins zu eins hat Sie es als Nicht-Psychotherapeutin übernommen. Ich bin entsetzt. Natürlich steht da 6 Stunden und mehr arbeitsfähig. was ich deffenetiv nicht bin. In den Gesamtunterlagen waren noch Berichte von meinem Neurologen, meiner ehemaligen Psychotherapeutin und meines derzeitigen Psychotherapeuten die aber allesamt keine Aussage über die Leistungsbeschreibung hergeben sondern lediglich mein Krankheitsbild widerspiegeln. Ich frage mich wirklich wie man so eine sozialmedizinische Stellungnahme für einen Rentenbescheid hernehmen kann. Wie habt ihr das erlebt ?
Ich muss jetzt noch meine Begründung zum Widerspruch schreiben nachdem ich ja Akteneinsicht hatte.
Wie schreibt man die am besten ohne ins Messer zu laufen ?

GLG

11.10.2021 19:28 • x 1 #1


michi2879
Hi,

Meine Güte, da kann man ja entsetzt sein wie schlampig Ärzte mit Gutachten und damit auch mit Menschen umgehen. Ich frage mich ernsthaft welcher politischer Wind hinter dieser Methode bei der DRV weht. Ist es denn tatächlich so rechtens das die DRV verbieten kann das Unterlagen an den Antragsteller rausgegeben werden kann ? Unfassbar.

Ist denn Dein Artz / Therapeut mit im Boot, ich fürchte allein kommt man gegen die DRV nicht durch. Mein Doc meinte das er seine Anträge in der Regel nach Widerspruch durchbekommt.

Na da steht mir ja was bevor. Mein Rentenantrag ist demnächst fällig.

gruß michi

11.10.2021 20:43 • #2


A


Hallo lillifee73,

Sozialmedizinische Stellungnahme nach Akteneinsicht EM

x 3#3


sundancere20j
Zitat von lillifee73:
Wie schreibt man die am besten ohne ins Messer zu laufen ?

Um einen Widerspruch ordentlich begründet zu formulieren, holst Du Dir am besten geeignete Hilfe. Diese bekommst Du bestmöglich, wenn Du beispielsweise bei einer DGB-Gewerkschaft Mitglied bist (ver.di und andere), da hier über den integrierten Rechtsschutz Sozialrechtsverfahren bereits ab dem Widerspruch abgedeckt sind.

Andernfalls können auch der VdK oder der SoVD helfen.

Verfügst Du über eine Premium-Rechtsschutz Versicherung, so ist auch hier in den allermeisten Fällen die Beauftragung eine Fachanwalts für Sozialrecht ab dem Widerspruch möglich. Bei Standard-Rechtsschutzversicherungen bekommt man meist ab der ersten Instanz vor dem Sozialgericht die Kostendeckung zugesagt. Hängt stark von den individuellen Bedingungen ab, worüber Dir Deine Police Aufschluss geben kann.

Ich finde es immer schwierig aufgrund einer einseitigen Darstellung Tipps zu geben. Da muss man den Einzelfall unter Einbeziehung aller erforderlichen Unterlagen betrachten, was hier kaum möglich ist.

Das der 1. Gutachter Dich gebeten hat seine Praxisräume zu verlassen, unterliegt seiner individuellen Entscheidung. Er hat das Hausrecht und auf mehr, als eine einzelne Person Rücksicht zu nehmen. In Praxisräumen halten sich für gewöhnlich andere Patienten und vor allem auch Mitarbeiter auf.

Die Dauer des Gutachtens bei der 2. Gutachterin ist nicht ungewöhnlich. Die Erstellung erfolgt im Auftrag durch die DRV und erfolgt im laufenden Praxisbetrieb. Die DRV hat darauf zu achten, dass die Gutachter insbesondere sozialmedizinisch entsprechend qualifiziert sind. Das die Erstellung des Gutachtens sich am Rehabericht orientiert resultiert wahrscheinlich daher, dass ansonsten keine ausreichenden fachärztlichen Berichte zur psychischen Erkrankung vorgelegt werden konnten.

Neurologie und Psychiatrie gehen zwar oftmals Hand in Hand, meine Neurologin verschreibt mir bspw. auch meine Psychopharmaka, jedoch bin ich regelmäßig quartalsweise bei meiner Fachärztin für Psychiatrie zum Gespräch, um meinen Zustand regelmäßig fachärztlich dokumentiert zu bekommen. Deswegen sollte eine neurologische Erkrankung separat Berücksichtigung finden.

Weder die/der erste, noch die/der zweite Psychotherapeut/in sind in der Lage Dir eine Arbeitsunfähigkeit auszustellen, noch können sie Rezepte ausstellen für Medikamente. Ergo handelt es sich zwar um integrative Bestandteile des Gesundheitssystems, die auch jeder für sich über die/den Patientin/Patienten berichten können, jedoch einen Teil einer verordneten Behandlung darstellen, in Ergänzung zu einer beispielsweise medikamentösen Behandlung. Ohne fundierte Unterlegung wird es hier also schwierig entsprechende Anerkennung für deren Berichte zu finden, da die fachärztliche Meinung das Zünglein an der Waage ist.

Ist oftmals die selbe Situation, die schon häufig hier geschildert wurde im Umgang mit den Krankenkassen. Ich meine die Situationen, wo oftmals der Hausarzt über Wochen die Arbeitsunfähigkeit ausstellt und plötzlich bekommt entweder die Einladung zum MdK, oder aber direkt die Aufforderung nach § 51 SGB V.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der DRV ist am Ende die abschließende sozialmedizinische Beurteilung durch den eigenen medizinischen Dienst. Hier wird unter Abwägung aller Aspekte eine Empfehlung ausgesprochen. Daraufhin trifft der Sachbearbeiter eine Entscheidung, die vor finalem Versand jedoch auch noch durch einen Juristen der DRV freigegeben wird.

Passieren dabei Fehler? Bestimmt. Dafür gibt es dann aber auch die entsprechenden Verfahren solche Entscheidungen überprüfen zu lassen.

Und wer frei von Fehlern ist, werfe den ersten Stein.

Zitat von lillifee73:
Wie habt ihr das erlebt ?

Auf Deine Frage, wie ich das erlebt habe, kann ich Dir antworten, dass nach meinem Antrag direkt ein Gutachter beauftragt wurde, wahrscheinlich auch, weil ich nie in Reha war. Insgesamt hat es bei mir sechs Monate gedauert, von Antragstellung, über Gutachten, bis zu Entscheidung einer Teil-EMR, wie ich sie auch haben wollte.
Die Verlängerung, die nun anstand, hat gerade mal fünf Wochen gedauert, ohne erneutes Gutachten. Hierfür wurde noch nicht mal mehr meine Ärzte angeschrieben.

12.10.2021 06:48 • x 1 #3


L
mein Therapeut hat mir extra für den Termin beim Gutachter eine Stellungnahme mit dem jeweiligen Krankheitsbild geschrieben das ich dann auch dem Gutachter bei Termin übergeben habe.

Ich finde es beschämend das man Jahre über Jahre in die Rente einzahlt und so einen Kampf kämpfen muss damit man mal in aller Ruhe wieder zu seiner Gesundheit finden kann. Unser gesamtes Gesundheitssytem ist in meinen Augen leider nur noch ein Krankheitssytem. Die eine Behörde schiebt es auf die nächste und die widerum auf die übernächste und wieder zurück.

Dann die Gutachter die bezahlt sind von ihrem Auftraggeber.....alles ein abgekartertes Spiel wie ich finde.
Die eine Krähe hackt der anderen Krähe ja kein Auge aus................so ist das leider in Deutschland.
Wirklich furchtbar!

12.10.2021 08:11 • #4


L
also im Grunde bleibt mir entweder der VDK oder ein Rechtsanwalt. Leider verfüge ich über keinen Rechtschutz, aber ok.

Zu dem ersten Gutachter sei gesagt.......er mag ja das Hausrecht haben. Was mir nicht runter ging ist einfach die Tatsache das so ein Arzt kein Verständnis für Panikattacken hat. Das geht mir leider nicht in den Kopf und für so ein Verhalten muss ich auch kein Verständnis haben. Ich habe ja eine Maske getragen und sprechen tu ich nicht mit/durch die Nase sondern mit der Maske vor dem Mund......naja! Aber eins kann ich für mich sagen........ein Arzt der so eine Angst wegen Corona hat der hat seinen Beruf verfehlt. Ob er jetzt mit seinem Hausrecht seine Patienten oder seine eine Mitarbeiterin schützen wollte kann ich natürlich nicht beurteilen.
Aber insgesamt hat das ganze Thema Corona nicht gerade zu meiner Genesung beigetragen sondern eher noch vertieft.

Das jetzige Gutachten ist noch gar nicht fertig. Die sozialmedizinische Stellungnahme wurde wohl laut Datum vor der Ablehnung von einer Allgemeinchirurgin gemacht. Diese Allgemeinchirurgin hat sich 1 zu 1 die Entlassungspapiere der Reha aus 2019 vorgenommen und auch so umgesetzt angekreuzt. Diese Stellungnahme wird ja vermutlich zu jedem Antrag innerhalb der DRV geholt. Also Entscheidung nach Aktenlage.......nach einem Entlassungsbericht der aus 2019 ist und schon damals nicht allen Tatsachen entsprach. Ich habe den Entlassungsbericht schon damals schriftlich bei der DRV bemängelt. Aber auch hier hatte die DRV keine Abhilfe geschaffen. Man arbeitet ja schließlich mit dieser Klinik zusammen wo wir dann wieder bei der Krähe wären.

In der Gesamtakte der DRV waren nun Unterlagen von meiner damaligen Reha, von meiner ehemaligen Psychotherapeutin, von meinem Neurologen und zuletzt noch von meinem Neurologen. Und natürlich die sozialmedizinische Stellungnahme von der Allgemeinchirurgin die ja quasi einfach nur abgeschrieben hat.

Meine Arbeitsunfähigkeit läuft durchgehend jetzt seit bald 5 Jahren und wird quartalsweise von meinem Neurologen ausgestellt. Also es ist auch bei mir alles dokumentiert.

Nun ja, ich werde sehen was das Gutachten bringt. Bis dahin schaue ich das ich die Begründung zum Widerspruch mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder der VDK hinbekomme.

LG Lillifee

12.10.2021 08:30 • #5


sundancere20j
Zitat von lillifee73:
also im Grunde bleibt mir entweder der VDK oder ein Rechtsanwalt. Leider verfüge ich über keinen Rechtschutz, aber ok.

Das was am ehesten zum Geldbeutel passt. Ein Rechtsanwalt nimmt schon mal bis zu EUR 500,00 für das Widerspruchsverfahren. Der VdK kostet einen Mitgliedsbeitrag, wo ich jedoch nicht sagen kann, wie sich der berechnet.

Alle anderen vorgetragenen Argumente tragen zu keiner ernsthaften Diskussion bei. Zu jeder solcher Geschichten gehören immer zwei Parteien.

13.10.2021 05:46 • #6


Ziva
Hallüü, ich hab jetzt hier schon so oft angefangen zu schreiben und es immer wieder gelöscht.
Aber ich krieg die Gedanken dazu nicht los, also muss ich jetzt einfach schreiben.

Zitat von lillifee73:
Wie habt ihr das erlebt ?


Ich hab es ähnlich, aber auch ganz anders erlebt als du.

Und als ich den Kommentar von Michi2879 las..
Zitat:
Na da steht mir ja was bevor. Mein Rentenantrag ist demnächst fällig.

hab ich mich fast hilflos gefühlt. Hat er nach deiner Schilderung nun Angst, dass es ihm auch so wiederfahren könnte? Bitte habe das nicht, das ist doch immer überall anders.

Ich bin in diesen Ansichten vielleicht immer etwas zu sensibel, ich weiß es nicht, tut mir leid.

Mir wurde damals in einer ganz schlimmen, akuten Phase - in der ich wochenlang nicht vor die Tür gegangen bin - ganz plötzlich und unerwartet ein Bericht ausgestellt, in dem ich gesund geschrieben wurde. Ohne eine Kontaktaufnahme zu mir, ohne ein Gespräch oder irgendwas. Einfach so. Freitags bekam ich den Brief und Montags sollte ich mich beim Arbeitsamt melden.

Um es kurz zu halten - die Krankenkasse erkundigte sich bei meinem damaligen Therapeuten, warum ich keine Termine mehr bei ihm habe. Urlaubsbedingt von seiner Seite aus, hätte ich mich danach bei ihm melden sollen, was dicke in die Hose gegangen ist. Was er darauf geantwortet hat, weiß ich leider nicht. Ich gehe aber ein wenig davon aus, dass er einfach dachte, ich bin okay.
Bei mir hatte sich niemand gemeldet.

Ich habe dann einen Widerspruch geschrieben, denn auch die Beraterin beim Arbeitsamt riet mir dazu. Mein Hausarzt / Therapeut schrieb eine Stellungnahme aus seiner Sicht, was ich auch lesen durfte. Und ich habe auch einfach geschrieben. Wie ich mich fühlte, was passiert ist, warum ich das Haus nicht verlassen konnte/kann, eben alles. Sicherlich nicht ganz konform - wie man sowas eben so schreibt.
Ich habe auch Fragen eingefügt und am Ende darum gebeten, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und auch formuliert, dass ich natürlich zu einem Gespräch bereit bin.

Das hatte mich unendlich viel Kraft gekostet.

Ich hatte aber einen Gutachter-Termin bekommen und ich hatte auch Akteneinsicht. Mir wurde zb. der Bericht zu meinem Widerspruch vom MDK in Kopie zugeschickt. Und am Ende habe ich quasi gewonnen.


Ich glaube immer ganz fest daran, dass sich die Dinge zum Guten wenden.
Vielleicht ist das auch eine Einstellungssache.

Ich wünsche Dir alles Gute.
Sei lieb gegrüßt.

Ziva

13.10.2021 10:56 • #7

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