Dys
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Zitat von ZeroOne:Nach meinem Wissen ist eine spätere Absenkung des GdB nicht relevant. Maßgeblich ist, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Voraussetzungen erfüllt waren.
Das ist korrekt. Eine bewilligte Altersrente ist nicht mehr abzuerkennen. Und ob die jetzt regulär oder mit oder ohne Abschläge aufgrund eines GdB von 50 oder höher vorzeitig bewilligt wurde ist irrelevant. Auch eine Kürzung der Rente sieht geltendes Gesetz nicht vor, ob Erhöhungen künftig mal niedriger ausfallen oder Nullrunden zu erwarten wären, ist auch abhängig von geltenden Gesetzen. Derzeit ist noch damit zu rechnen, dass es jährlich Erhöhungen gibt im Zusammenhang mit der Lohnentwicklung.