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Schwerbehinderung GdB 50 wurde gestrichen unbefriste

Sifu

Sifu
Mitglied

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Schwerbehinderung: GdB 50 wurde gestrichen – unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht



. .und wenn man wegen der Schwerbehinderung schon in Frührente (5 Jahre früher) ist ?

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2 Antworten ↓

ZeroOne
Diese Nachprüfungen sind nichts neues.
Das kann nicht nur beim unbefristeten GdB erfolgen, sondern z.B. auch bei der unbefristeten EU-/EM-Rente.

Was deine Frage bzgl. früherer Altersrente bei Schwerbehinderung betrifft:

Nach meinem Wissen ist eine spätere Absenkung des GdB nicht relevant. Maßgeblich ist, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Voraussetzungen erfüllt waren.

Der Kerl in deinem Video bezieht sich - nach meinem Verständnis - aber auf die Situation, dass der GbB kurz vor einem möglichen früheren Rentenantritt unter die 50 fällt.

Ich bin bei dem Thema aber kein Experte - daher alles ohne Gewähr.
@Albarracin kann das evtl. ergänzen, oder ggf. richtigstellen.

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Sifu
Zitat von ZeroOne:
Diese Nachprüfungen sind nichts neues. Das kann nicht nur beim unbefristeten GdB erfolgen, sondern z.B. auch bei der unbefristeten EU-/EM-Rente. Was deine Frage bzgl. früherer Altersrente bei Schwerbehinderung betrifft: Nach meinem Wissen ist eine spätere Absenkung des GdB nicht relevant. Maßgeblich ist, dass zum ...

Danke, das beruhigt !

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