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GdB bei ADHS - Schwerbehinderung möglich?

L
Guten Tag allerseits,

ich registrierte mich hier nicht ganz uneigennützig, vielmehr zielgerichtet: ich befinde mich gerade im Prozess zum Erhalt eines (höheren) GdB.

Eine meiner Diagnosen ist eine depressive Störung. Hinzu kommen soziale Phobie (im Bescheid als Angststörung klassifiziert?), ADHS (ausgeprägt) und (Kombinierte) Persönlichkeitsstörung.

Im Dezember beantragte ich die Zuerkennung eines GdB bzw. der Schwerbehinderteneigenschaft. Zuerkannt wurden mir auf Anhieb 40%. Tatsächlich mehr, als ich erwartet hatte!

Kurz mal ein wenig zu meiner Geschichte:
Ich kämpfe mich mehr oder weniger durchs Studium, weil ich mich selbst finanzieren muss, obwohl ich aufgrund meiner diversen krankheitsbedingten Symptome, die da wären:
Verpeiltheit/Unbeholfenheit, nichtvorhandenes technisches/handwerkliches Verständnis, Paranoia, soziale Ängste und aus Erfahrungsmangel und Mangel an sozialem Instinkt auch Inkompetenz, Impulsivität, permanente Gefühle von Unzulänglichkeit, Sensibilität/Neigung zur Reizüberflutung, starke Labilität/geringe Belastbarkeit, chronische Suizidalität, Autoaggression, Panikattacken, extremes Grübeln, Tollpatschigkeit, Stimmungsschwankungen, Minderwertigkeitsgefühle, Mangel an Selbstvertrauen und -wertgefühl, Grobmotorik, Chaotischsein (Vermüllung, Verdreckung zu Hause), Konzentrationsmangel, Schlafstörungen, allgemeine Gereiztheit, Vergesslichkeit, permanente Schuld- und Schamgefühle (!) -
bereits acht Jobs nach relativ kurzer Zeit verlor. Da auch die ganzen Jobversuche nicht reichten, meinen Lebensunterhalt zu decken, folgt nun noch während des Bachelors die Privatinsolvenz.

Natürlich ist auch mein Studium dadurch deutlich beeinträchtigt, sonst wäre ich bereits fertig und hätte auch nicht schon nach vier Semestern meinen Bafög-Höchstsatz-Anspruch verloren (Verlängerung beantragt, abgelehnt, da ich nur in Psychotherapie war, nicht bei einem Arzt in Behandlung, ungeachtet dessen, dass auch das meinen Erkrankungen entsprang, möchte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnt haben.).

Die Diskrepanz zwischen dem, was ich intelligenztechnisch leisten können sollte, und dem, was ich faktisch leiste, ist zermürbend. Wegen der inadäquaten Leistungen wurde ich damals sogar für sechs Jahre auf eine Hauptschule geschickt. Eine Sache, die ich leider als traumatisch erlebt habe, weil man mich trotz hoher Intelligenz (bitte nicht falsch auffassen) auf eine praktisch orientierte Schulform schickte, auf der ich intellektuell und sozial fehlgefördert wurde, aufgrund meiner handwerklich minderen Begabung fast sitzenblieb und mit Händen und Füßen versuchte, einen Wechsel auf Gymnasium oder zumindest Gesamtschule einzuleiten, der aber immer nur mit Füßen getreten wurde, so dass ich mit einem chronischen Ohnmachtsgefühl durch die Hauptschule ging. Bis heute verletze ich mich deswegen selber. Ich habe immer massive soziale Probleme gehabt, große Teile meines Lebens keine (absolut aufzufassen) außerfamiliären Kontakte, unter Minderwertigkeitsgefühle und Ängsten gelitten, wurde noch geprägt durch den Alk. und die Lethargie meiner diagnostiziert depressiven und traumatisierten Mutter.

Außer meinem Partner, der durch die meisten der o.g. Punkte belastet ist, was wiederum meine Beziehung schädigt, und meinem Vater, mit dem ich die u.g. Sache kläre, habe ich keine (! keine Beschönigung) sozialen Kontakte.

Ich fühle mich in Gegenwart anderer wie gesellschaftlicher Abschaum und meide Kontaktaufnahme zu anderen um jeden Preis.

Mein Psychiater äußerte, ich hätte seiner Ansicht nach definitiv einen GdB von 50 (in meiner Paranoia reche ich ja damit, dass meine Ärzte hier mitlesen. ). Ich rechnete ehrlich gesagt damit, erst einmal einen GdB von 20 o.ä. zu erhalten - aber tatsächlich wurden es direkt 40.

Ein GdB von 40 ist höher als erwartet, hilft mir allerdings nicht wirklich weiter, da der einzige Anlass zur Beantragung eines GdB das Zusprechen der Schwerbehinderteneigenschaft und damit die Option für meinen Vater, wieder Kindergeld zu beziehen, war. Information am Rande: ich bin bereits 27 und habe nach Erhalt einer Sondergenehmigung der Bezirksregierung mit 19 die Oberstufe erneut besucht, mit 22 noch die 13. Klasse wiederholt, weil meine Mutter an ihrer Leberzirrhose verstarb, daher erst mit 23 das Abi erhalten. Weitere Probleme waren somit schon damals abzusehen.

Ohne Kindergeld droht der Studienabbruch, aber von einem GdB von 40 und psychatrisch attestierter verminderter Studier- und Erwerbsfähigkeit lässt sich die Famillienkasse nicht beeindrucken, ohne GdB von = 50 und bei Ausübung eines Jobs im Umfang von mehr als 15 Stunden pro Woche liegt die Weiterbewilligung im Ermessen des Sachbearbeiters.
Etwas mehr als 15 Stunden pro Woche muss ich allerdings arbeiten, wenn ich es nicht darauf anlege, meine Wohnung zu verlieren. Es zeichnet sich seit Aufstockung des Pensums bereits eine Verschlimmerung der Symptomatik ab (Verschlimmerung der Autoaggressionen (ich arbeite bei den Diagnosen tatsächlich im Callcenter. ), Schlafstörungen, Gereiztheit), aber Miete, NK, KV, Semesterbeitrag und Essen wollen bezahlt werden. Wohngeld wird erst jetzt beantragt, wird mich etwas entlasten, das Ruder aber auch nicht vollständig rumreißen.

Meine Mutter lebt nicht mehr, mein Vater lebt als Rentner selber unterhalb des Existenzminimums und hat sich für mich schon verschuldet, daher drängt es natürlich.

Daher und da ich den Eindruck habe, dass hier viele erfahrene und kompetente Leute rumschwirren, nun meine Frage: möchte und kann mir jemand weiterhelfen?

Ich habe bereits einen dreißigseitigen Widerspruch verfasst, den ich meines Erachtens nicht sinnvoll kürzen kann. Da im März der Semesterbeitrag von ca. 300Euro fällig ist, hätte ich in diesem Monat nicht einmal den Eigenanteil für einen Anwalt bei Beratungshilfe oder einen Mitgliedschaftsbeitrag bei einem Behindertenverein. Und der Widerspruch muss im März begründet werden.

Entschuldigung, falls ich unstrukturiert schrieb.

Vielen Dank!

Viele Grüße

Lissy

04.03.2019 01:03 • #1


L
Hallo Lissy,

Zitat von Lissy90:
Daher und da ich den Eindruck habe, dass hier viele erfahrene und kompetente Leute rumschwirren, nun meine Frage: möchte und kann mir jemand weiterhelfen?


Wie ist denn deine konkrete Frage?

Da du ja bereits einen Widerspruch verfasst hast, kannst du den ja abschicken. Falls du Unterstützung von einem Anwalt willst, kannst du mit diesem bestimmt ausmachen, die Rechnung erst im April zu begleichen.

LG Luna

04.03.2019 13:00 • #2


A


Hallo Lissy90,

GdB bei ADHS - Schwerbehinderung möglich?

x 3#3


L
Hallo,

ich habe einfach Angst, dass ich mit dem Widerspruch einen Fehler mache und dann vor Gericht gehen muss. Daher wüsste ich gerne, ob es bei einem GdB-Widerspruch wegen psychischer Erkrankungen Besonderes zu beachten gibt.

Auch bei Prozesskostenhilfe bringt das Kosten mit sich, die ich kaum stemmen kann. Und wenn es sich Jahre zieht, hat sich mein Studium erledigt, denn ich benötige das Kindergeld ja heute. Mit einem über zwanzig Semester absolvierten Bachelor stellt mich ja niemand ein, Todesfälle, psychische Erkrankungen und die Notwendigkeit zum Arbeiten mal außer Acht gelassen, weil ich das in einer Bewerbung ja nicht erwähnen kann.

Auch hätte ich etwas Angst, dass der Anwalt mir böse Absichten unterstellt, wenn ich mich auf eine spätere Zahlung einige, weil ich ja in Insolvenz bin.

LG

Lissy

04.03.2019 15:20 • x 1 #3


L
Danke für die Erläuterung:) Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, damit kenne ich mich nicht aus. Evtl kann dir eine Beratungsstelle weiterhelfen, Caritas oder so.

LG Luna

04.03.2019 22:40 • #4


Alexandra2
Liebe Lissy,
Mit Widerspruch kenne ich mich nicht aus. Aber mein GdB wurde von 30 für die Depression um 20 für das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom erhöht = GdB 50
Eine Beschreibung eines typischen Tagesablaufs (am PC mit Pausen) half sehr. Und Du hast ja schon beschrieben, wie es Dir geht DAS gehört da rein. Das kann nur nützlich sein.
Klinik und Behandlung mit ambulanter Sozialpsychiatrie hilft sehr, die Symptome zu behandeln und Durchblick zu bekommen.
Liebe Grüße

05.03.2019 08:15 • x 1 #5


Albarracin
Experte

05.03.2019 08:52 • x 2 #6


L
Danke für eure Antworten.

Sehe ich das richtig, dass bei ADHS (hyperkinetische Störung) nur ein GdB von 20 vorgesehen ist, wenn man nicht in Spezialschulen o.ä. geschickt werden musste? Ich konnte mich zeit meines Lebens nie integrieren, war immer sozial isoliert, unfähig, Kontakte zu knüpfen, habe wegen ADHS Probleme in Schule, Studium und jedem bisherigen Nebenjob und eben diverse Komorbiditäten erlitten - nur weil ich kein Störenfried war, soll mehr nicht möglich sein? Das wundert mich doch arg.

05.03.2019 15:07 • #7

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