Schwerbehindertenausweis bei Depression beantragen?

S
Hallo und guten Abend (gute Nacht),

sollte man einen Schwerbehindertenausweis bei rezidivierender Depression beantragen?
Ich habe mich gewundert, weil mich der Gutachter gefragt hatte, ob ich einen hätte.

LG Sinfonie

18.01.2009 00:31 • #1


S
Guten Morgen (?) Sinfonie,

recht herzlich WILLKOMMEN hier im Forum

Speziell für deine Frage schaue doch mal bitte in unseren Unterforen nach, hier findest du sehr viele und ausführliche Information über dieses Thema.

Liebe Grüße

sek

18.01.2009 00:39 • #2


A


Hallo Sinfonie,

Schwerbehindertenausweis bei Depression beantragen?

x 3#3


pitchblack
ja ich hab einen beantragt..und 30 % genehmigt bekommen...

18.01.2009 06:42 • #3


S
Hallo Sek !


Ich danke Dir für Deine Nachricht und den Hinweis - werde einmal nachschauen.

Liebe Grüße und bis später
Sinfonie

18.01.2009 16:18 • #4


S
Zitat von pitchblack:
ja ich hab einen beantragt..und 30 % genehmigt bekommen...



Hallo, Pitchblack,

30 % - das ist eigentlich garnicht soviel - oder? Hast Du auch eine rez. Depression und war der Papierkrieg sehr umfangreich ?


LG
Sonate

18.01.2009 16:22 • #5


C
Ich habe heute auch meinen Antrag abgeschickt und bin gespannt was rauskommt.
meine Diagnose ist auch rezidivierende Depression (seit 2001 vier schwere Phasen mit langen Krankheiten).
Wenn es unter 50 % ist, werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ansonsten Gleichstellung beantragen.
Mir kommt es weniger auf die 5 Tage Urlaub, aber auf den Kündigungsschutz an.
Ich harre der Dinge, die da kommen
LG Clarice

28.04.2009 17:18 • #6


pitchblack
@ sinfonie

ja ich habe eine rez depression...und nein viel papierkrieg war das nicht...

29.04.2009 12:07 • #7


C
Zitat von Clarice:
Ich habe heute auch meinen Antrag abgeschickt und bin gespannt was rauskommt.
meine Diagnose ist auch rezidivierende Depression (seit 2001 vier schwere Phasen mit langen Krankheiten).
Wenn es unter 50 % ist, werde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ansonsten Gleichstellung beantragen.
Mir kommt es weniger auf die 5 Tage Urlaub, aber auf den Kündigungsschutz an.
Ich harre der Dinge, die da kommen
LG Clarice


so, da bin ich wieder mal
mein Bescheid ist da: 30 %

jetzt werde ich Widerspruch einlegen. Ist es richtig, dass es zur Fristwahrung erstmal langt, nur den Widerspruch einzulegen und die Begründung später nachzuliefern?

Ich möchte die Begründung nämlich gleich mit nem Anwalt machen und habe erst in ein paar Tagen einen Termin.
Wie lange hat man für die Begründung Zeit?

Ich habe jedenfalls schon mal meine ganzen fehlzeiten seit 2001 bei meiner KV beantragt.

viele Grüße
Clarice

13.07.2009 19:42 • #8


A
Ja, es ist richtig (hab ich grad hinter mir).

Schreib einfach:
Gegen Ihren Bescheid vom ... lege ich hiermit fristgemäß Widerspruch ein.
Die Begründung geht Ihnen innerhalb der nächsten 2 Wochen (?)gesondert zu.

Datum und Unterschrift

und feddisch. Und dann am Besten in der nächsten Zweigstelle persönlich abgeben,
ich hab es per Einschreiben MIT RÜCKSCHEIN hingeschickt (dann hat man wenigstens was in der Hand ).


(Witzigerweise hatte ich dann plötzlich einen für mich positiven Bescheid, noch bevor ich die Begründung
zur Rentenversicherung geschickt hatte.)

13.07.2009 20:28 • #9


Albarracin
Experte

13.07.2009 23:03 • #10


C
Zitat von Albarracin:
Hallo,

bei der Begründung muß man keine Zeitspanne nennen. Man wird idR nach ca. 4 Wochen aufgefordert, mal in den nächsten 4 wochen eine Begründung zu schicken, wenn die begründung noch nicht vorliegt.

Nicht vergessen: Gleichstellungsantrag stellen !


prima, danke ihr zwei.
soll ich den gleichstellungsantrag also parallel zum widerspruch stellen?

@alannis: die haben deine begründung nicht abgewartet und gleich reagiert??

14.07.2009 06:36 • #11


Albarracin
Experte

14.07.2009 09:04 • #12


A
@ Clarice
Zitat:
die haben deine begründung nicht abgewartet und gleich reagiert??


Ja - es ging aber um die Teilhabe am Arbeitsleben (mein Schwerbehinderungsantrag läuft noch)

Habe die Begründung mit der Sozialarbeiterin der PIA geschrieben und ich wollte sie am
nächsten Tag dann einstecken. Und ich kam von der PIA nach Hause und hatte schon den
positiven Bescheid im Briefkasten.

Ich wünsch Dir n für Dich guten Bescheid!

14.07.2009 11:34 • #13


C
Guten Morgen!
Das mit dem Einspruch ist ja gar nicht so einfach.

Ich habe vom Amt die Unterlagen bekommen, die zur Einschätzung geführt haben. Das war nur die Einschätzung meines aktuellen Arztes mit den Zeiträumen von 2006-2009.

Ich bin dann zur Anwältin, die mir riet, dass ich die ganzen Unterlagen selbst zusammentragen soll. Klar, mache ich doch glatt.
Ist aber nicht so leicht, denn man kriegt überall (Arzt, Krankenversicherung) nur die Unterlagen die 1Jahr zurückliegen. Also beim ersten Arzt, der mich damals behandelt hat (2001-2003), sagte man mir, ich müsse noch mal hin, dann könne man sehen. ABer ich bin ja nun bei nem anderen Psychiater in Behandlung.
Immerhin habe ich Dienstag noch mal nen Termin mit meiner Hausärztin, die wird mir sicher etwas schreiben.

Und von der KV habe ich eine Aufstellung meiner FEhlzeiten mit Diagnosen seit 2001 bekommen. Aber ob das langt?

Lieben Gruß
Clarice

01.08.2009 07:42 • #14


A
Wieso rückt Dein alter Arzt die papiere nicht raus?
Kannste nicht Deinen jetzigen Psych mal ansprechen dass der die anfordern soll?
Meine ehemalige Ärztin ist auch so und rückt sie an MICH nicht raus.

01.08.2009 08:40 • #15


C
die sprechtunden hilfe hat gesagt, die dürfen nichts rausrücken was älter als ein jahr ist. das darf die KV auch nicht, wie mir diese auch sagte.
das mit dem anfordern wäre natürlich ein versuch wert, ja!

01.08.2009 09:18 • #16


C
Hallo!
So, ich habe jetzt doch noch ein paar Arztbriefe gesammelt und meine Anwältin schickt den Kram diese Woche raus.
Der Bericht von meiner Hausärztin war ziemlich gut!
Ich bin also gespannt und halte euch natürlich auf dem Laufenden,
Clarice

09.09.2009 12:41 • #17


C
Hallo zusammen,
tja, Satz mit X - auf einen Widerspruch habe ich nun 10 % mehr erhalten, also 40 %, aber auch nur, weil mein HNO mir einen Tinitus noch bescheinigt hat.
Ansonsten ist die Begründung, dass ich keine (fett und unterstrichen) dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit habe.

Dem Widerspruch kann in soweit nicht entsprochen werden, als ein GdB von 50% nicht festgestellt werden kann. Nach den Befunden werden stärker behinderde STörungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und GEstaltungsfähigkeit (festgestellt, eingefügt von Clarice, das Wort fehlt), die gemäß VersMedV einen GdB von 30-40 bedingen. Unter Berücksichtigung der psychosomatischen Beschwerden (Tinitus) ist im vorliegenden Fall jedoch ein GdB von 40 vertretbar.

Was nun? Soll ich den Widerspruch aufrecht erhalten? ich fürchte, das bringt nichts, hm? Außer Spesen nichts gewesen. Kostet noch mehr Anwalt und das Versorgungsamt schreibt auch schon was von notwendigen Kosten.... dürfen die das Überhaupt? also ehrlich... das ist deren Arbeit oder???? Ich kann meinem MItarbeitern auch nicht was vom GEhalt einbehalten, wenn sie sich beschweren und ich Mehrarbeit dadurch habe...

Was meint ihr? DAnke und lieben Gruß,
Clarice

26.09.2009 10:20 • #18


Albarracin
Experte

26.09.2009 12:36 • #19


C
Hallo Wolfgang, vielen Dank für deine Rückmeldung!

Zitat von Albarracin:
Hallo Clarice,Das ist soweit richtig aus der VersmedV zitiert, die Frage ist, ob das auch die Einschätzung des behandelnden Arztes ist. Der hat Dich ja anscheinend sowieso nicht wirklich unterstützt


Hm, nein, hat er nicht. Er hat halt einfach das Formular ausgefüllt, dass das Versorgungsamt ihm geschickt hat.
Ich war dann auch deswegen gar nicht mehr bei ihm. Der derzeitige Arzt kennt mich ja erst seit März, ich habe mir von anderen Ärzten, soweit möglich, Stellungnahmen selbst besorgt.

Was hätte mein Arzt noch machen können? *schulterzuck*

Zitat:
Einen Widerspruch aufrecht erhalten gibt es nicht. Der nächste Schritt wäre eine Klage beim Sozialgericht.


oha, hm, das wusste meine Anwältin wohl auch nicht. naja, ich habe mit ihr noch nicht telefoniert, nach dem der Bescheid am Samstag eintrudelte.


Zitat:
Empfehlenswerter wäre ein Erhöhungsantrag nach 6 Monaten, wenn es ärztlich unterstützt wird, die jetzige Krankheit sich verschlimmert und/oder neue Krankheiten dazukommen.


hört sich sinnvoll an, ja. Also kann man einen Erhöhungsantrag quasi jederzeit (frühestens nach 6 Monaten?) stellen?

Zitat:
Zitat:
Kostet noch mehr Anwalt und das Versorgungsamt schreibt auch schon was von notwendigen Kosten.... dürfen die das Überhaupt?

Klar dürfen die das, wenn man den Hinweis vollständig liest.Notwendige Kosten werden nämlich ersetzt, wenn Widerspruch und/oder Klage ganz oder teilweise erfolgreich sind. Da dies aber ein Pokerspiel ist und bei Mißerfolg auch ins Geld gehen kann, kommt hier nicht umsonst von den Mods immer wieder der Hinweis, sich Rechtsschutz bei Sozialverbänden wie z. B. VdK oder Gewerkschaften durch Mitgliedschaft zu besorgen


Achso... das heißt, ich kann die Erstattung der Kosten beantragen? Ich dachte die machen bei mir Kosten geltend...
So stehts in dem Bescheid geschrieben Über die Erstattung der notwendigen Kosten wird nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens auf Antrag entschieden
Ts, ich bin zu blond für Beamtendeutsch


.

Zitat:
Da es dir lt. früherem Posting vor allem um den arbeitsrechtlichen Schutz geht, solltest Du den Antrag auf Gleichstellung stellen, falls Du das noch nicht getan hast.


das wird wohl zunächst das Beste sein, auch wenn es mir nicht wirklich schmeckt, weil ja der AG angeschrieben wird.
Ich habe gerade intern die Stelle gewechselt und der neue Chef weiß noch nichts von seinem Glück mit meiner Krankheit *g*
Aufgrund der neuen Stelle besteht akut auch keine Gefahr, man ist sehr glücklich mit mir - aber man weiß ja nie, ne?

Liebe Grüße
Clarice

29.09.2009 10:19 • #20


C
Zitat von Clarice:
tja, Satz mit X - auf einen Widerspruch habe ich nun 10 % mehr erhalten, also 40 %, aber auch nur, weil mein HNO mir einen Tinitus noch bescheinigt hat.
Ansonsten ist die Begründung,dass ich keine (fett und unterstrichen) dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit habe.

Dem Widerspruch kann in soweit nicht entsprochen werden, als ein GdB von 50% nicht festgestellt werden kann. Nach den Befunden werden stärker behinderde STörungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und GEstaltungsfähigkeit (festgestellt, eingefügt von Clarice, das Wort fehlt), die gemäß VersMedV einen GdB von 30-40 bedingen. Unter Berücksichtigung der psychosomatischen Beschwerden (Tinitus) ist im vorliegenden Fall jedoch ein GdB von 40 vertretbar.


Guten Morgen,
ich hole mal einen alten Thread wieder hoch; muss ja keinen neuen Aufmachen, da hier mein Thema schon steht.

Da ich wieder mal eine depressive Phase habe (die zweite seit meinem Antrag 2009) überlege ich nun, einen Verschlechterungsantrag zu stellen.
Macht das überhaupt Sinn wenn die Ablehnung der 50 Grad wg. der fehlenden körperlichen Beweglichkeit war? Muss ich mit einer komplett neuen Prüfung der alten, bewilligten Begebenheiten rechnen?

Danke und viele Grüße
Clarice

28.05.2015 09:56 • #21


C
Niemand Erfahrung oder eine Einschätzung?

01.06.2015 10:45 • #22


Albarracin
Experte

01.06.2015 17:11 • #23


C
Lieber Wolfgang, vielen Dank!
Das hilft sehr weiter.
Nein, die Beschwerden sind letztlich die gleichen wie 2009 bei Bewilligung.

Ich bin allerdings auf Dauer immer weniger belastbar, auf der Arbeit, im privaten Alltag. Mir macht es einfach Sorgen, wie es weiter gehen soll, ich werde ja auch nicht jünger und sehe mich nicht bis 67 arbeiten, bei dem Tempo und Druck der immer wieder herrscht.

Meine chronischen Rückenschmerzen kann ich glaub ich nicht ausreichend belegen. 3 Orthopäden und ein Rheumatologe, alles ohne handfesten Befund und jeweils der Aussage, dass ich einfach mehr Sport machen müsse.
Zu wenige Fehltage deswegen. Ich ertrage sie einfach und lebe damit, war nun Monate nicht beim Orthopäden deswegen.

Weitere Erkrankungen kann ich, zum Glück, nicht einwerfen, auch wenn ich natürlich mal Kopfschmerzen habe, gerade mit Heuschnupfen kämpfe, aber alles im Rahmen.

Dann werde ich es wohl erstmal lassen.

Danke und viele Grüße,
Clarice

01.06.2015 19:44 • #24


Albarracin
Experte

09.06.2015 15:41 • #25


A


Hallo Sinfonie,

x 4#26


Anima
Ich hänge mich heute an den Strang hier an:

Bisher habe ich einen GdB von 30 % aufgrund der chronisch rezidivierenden Depression. Habe Gleichstellung bewilligt bekommen, bin austherapiert. Bisher war mir die Therapie immer eine Krücke an der Hand, um so manches Tief zu durchschiffen, ohne dass ich depressionsbedingt ausgefallen bin auf der Arbeit.
Aufgrund von Operationen und Schmerzen hat die Depression wieder einen zunehmenden Schweregrad bekommen und meine Therapeutin hat mir zum Abschied auch empfohlen, einen Verschlechterungsantrag zu stellen mit der Begründung, dass ich lange in Behandlung bin und ohne Therapie mit den Krisen nicht mehr fertig werde (therapieressistente Depression - habe ja die Bescheinigung) und die Kombination mit chronischen Schmerzen die Depression verschlechtert. Dass ich arbeitfähig bleiben möchte, dass es in Krisen aber immer wieder Unterbrechungen geben wird, die ggf. meinen Arbeitsplatzerhalt gefährden können.

Macht es Sinn, es so zu versuchen? Ich bin ganz sicher intelligent genug, eine Arbeit auszuführen, dennoch schaffe ich mich immer weniger belastbar, vor allem wenn Zeitdruck dahinter steht.

Hilft ggf. der VdK mit einer Beratung weiter? Ich lese hier gerade etwas von Teilerwerbsminderung - wie ist das zu verstehen?

11.09.2017 19:02 • #26

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