Schwerbehindertenausweis abgelaufen - was tun und wie verlängern?

C
Hallo,

mein psychischer Zustand hat sich ja in letzter Zeit ziemlich verschlimmert, so dass ich jetzt doch wieder über einen Schwerbehindertenausweis nachdenke. Es ist etwas verzwickt und ich weiss nicht, wie ich da vorgehen soll. Ich hab mich nämlich 1992 als schwerbehindert anerkennen lassen und habe auch 50 % GdB bekommen. Natürlich hatte ich auch einen Schwerbehindertenausweis. Der ist nun 2006 abgelaufen und ich habe ihn nicht verlängern lassen.

Nun zu meiner Frage, was muss ich jetzt tun, um einen neuen Ausweis zu erhalten. Muss ich da nun einen kompletten Neuantrag stellen, da schon so viel Zeit vergangen ist oder reicht es, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen?

LG cali

22.12.2011 13:29 • #1


Steffi
Hallo cali,

nur zum besseren Verständnis : ist nur Dein Ausweis abgelaufen oder war der GdB bis 2006 befristet ?

22.12.2011 13:32 • #2


A


Hallo cali68,

Schwerbehindertenausweis abgelaufen - was tun und wie verlängern?

x 3#3


S
Ich würde beim Versorgungsamt anrufen, denn die stellen doch den Ausweis aus. Vllt. können die dir sagen, was zu tun ist.

Serafina

22.12.2011 13:39 • #3


C
Hallo,

mein Ausweis ist 2006 abgelaufen. Ich hab mir den Bescheid angesehen von 1992, da ist nichts befristet.

LG cali

22.12.2011 14:29 • #4


Steffi
Dann genügt es, den Ausweis verlängern zu lassen oder einen neuen zu beantragen, sollte in den alten Ausweis kein Stempel mehr passen.
Ich würde Dir auch raten, beim Versorgungsamt anzurufen und zu fragen, was genau Du tun musst, um den Ausweis verlängern zu lassen. Die Versorgungsämter regeln das unterschiedlich. Ich beispielsweise brauchte meinen nur mit der Post ans VA zu schicken und bekam wenige Tage später einen neuen Ausweis mit dem Stempel unbefristet.

22.12.2011 16:40 • #5


Albarracin
Experte

22.12.2011 22:56 • #6


ziege
Zitat von Albarracin:
Hallo cali,

auch ohne Ausweis bist Du weiterhin schwerbehindert im Sinne des gesetzes (§ 2 SGB IX) und kannst Dich auf die entsprechenden Rechte berufen - je nach Situation. Eine Bescheidkopie reicht als Nachweis erst ma aus



Hey Albarracin, das ist gut zu wissen.

viele Grüße.

23.12.2011 17:35 • #7

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