Ruht das Krankengeld während dem Urlaub?

B
Hallo,

ich erwäge meinen kompletten Urlaub aus 2009 zu nehmen. Das wären 30 Arbeitstage. Mein Arbeitgeber würde mir diesen Urlaub auch jederzeit genehmigen (hat meine Anwältin in Erfahrung gebracht und das habe ich auch schriftlich).

Während der Urlaubszeit hätte ich wieder Anspruch auf Gehalt und die Urlaubszeit würde ich natürlich auch meiner Krankenkasse melden.

Frage: Ruht während den 30 Tagen Urlaub die Frist zum Krankengeldbezug? Oder laufen die 78 Wochen weiter?

Ich wollte erstmal hier die Frage stellen, bevor ich an meine Krankenkasse trete.

Vielen Dank vorab für Antworten!

11.07.2009 15:27 • #1


Albarracin
Experte

11.07.2009 16:31 • #2


A


Hallo BlueAngel,

Ruht das Krankengeld während dem Urlaub?

x 3#3


B
Lieber Wolfgang,

wie immer: Vielen Dank für Deine super kompetente Antwort!

Ich werde das dann lassen mit dem Urlaub...

11.07.2009 17:26 • #3


B
Hallo,

jetzt habe ich nochmal spontan eine Frage zum Krankengeldbezug:

Gelten die 78 Wochen Krankengeldzahlung ab dem 1. Tag des Krankengeldbezuges oder zählen auch schon die 6 Wochen davor (Lohnfortzahlung) mit???

14.07.2009 15:52 • #4


moriko
Die sechs Wochen zählen mit, danach kommen noch 72 Wochen Krankengeld. So kommen als Summe die 6+72=78 Wochen zusammen.

14.07.2009 16:11 • #5


B
Vielen Dank für die Antwort!

Zählen denn 6 Wochen Reha (bezahlt von der Deutschen Rentenversicherung) auch zur Zeit des Krankengeldbezuges mit? Ich meine: Wird das mit berechnet, obwohl ich in dieser Zeit Übergangsgeld erhalten habe?

Gruß

Blue Angel

15.07.2009 06:36 • #6


moriko
Okay, nochmal langsam.

Normal sind 6 Wochen Lohnfortzahlung + 72 Wochen Krankengeld = 78 Wochen.
Wie das Übergangsgeld zählt, weiß ich leider nicht...

LG moriko

15.07.2009 13:24 • #7


Albarracin
Experte

15.07.2009 16:16 • #8


B
Hallo Wolfgang,

ist das wirklich so??? Ist ja eigentlich eine ziemlich ungerechte Regelung, da - als ich in Reha war - gar kein Anspruch auf Krankengeld bestand, da die Deutsche Rentenversicherung (also anderer Leistungsträger!) das Übergangsgeld gezahlt hat.

16.07.2009 06:45 • #9


A


Hallo BlueAngel,

x 4#10


Albarracin
Experte

16.07.2009 07:50 • #10

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