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Rentenantrag - Verfahren beendet?

Dakota
Ich habe ein Problem und bräuchte mal Euren Rat und Einschätzung.
Ich bin im Krankengeldbezug, in ein paar Monaten kommt die Aussteuerung.
Letztes Jahr in Reha gewesen und dort Empfehlung für EU Rente auf 2 Jahre erhalten. Ich hatte u.a. ein Beratungsgespräch bei der DRV in dem die Mitarbeiterin mir riet, den Antrag erst zu stellen wenn die Krankenkasse mich auffordert bzw. wenn ich ausgesteuert werde.
Ich war bis Anfang des Jahres in der Tagesklinik und sah mich nicht in der Lage, den Antrag zu stellen.
Ich wurde mehrfach von der DRV angeschrieben, die den Antrag auf die Reha letztes Jahr als Antrag auf die EU Rente wertet. Ich wurde aufgefordert, den Antrag zu stellen oder mitzuteilen, dass ich dies nicht will. Ich habe mit einer Mitarbeiterin von der DRV telefoniert und zuletzt vor Monaten in einer E-Mail mitgeteilt, dass ich mich zu der Zeit nicht in der Lage sah, den Antrag zu stellen. Zitat von mir Ich bin arbeitsunfähig und sehe mich derzeit nicht in der Lage, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen und mir wurde auch therapeutisch abgeraten, in der aktuellen Krankheitssituation eine derartige wichtige Entscheidung zu treffen. Die Krankenkasse hat mich bisher nicht aufgefordert einen Antrag zu stellen, daher möchte ich mich im Moment auf die Behandlung konzentrieren.
Aus diesen Sätzen hat die Mitarbeiterin von der DRV nun folgendes gelesen: Am xx.xx.x. haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie keine Rente wegen Erwerbsminderung wollen. Das Verfahren ist damit beendet. Wir weisen darauf hin, dass aus dem Antrag keine Rentenansprüche mehr hergeleitet werden können.

So, nun habe ich das Problem. Ich denke da gab es Missverständnisse und ich habe mich offensichtlich aus Unkenntnis und fraglicher Beratung falsch verhalten. Was soll / was kann ich nun tun? Mit der Mitarbeiterin sprechen und bitten, das Missverständnis zu klären? Hat das eine Chance? Soll ich Widerspruch einlegen gegen diese Entscheidung und den Antrag jetzt stellen? Beratungsgespräch vor Ort vereinbaren?

02.08.2024 14:32 • #1


Dys
Zitat von Dakota:
Das Verfahren ist damit beendet. Wir weisen darauf hin, dass aus dem Antrag keine Rentenansprüche mehr hergeleitet werden können.

Nun, ich gehe davon aus, dass dies sich ja nur auf den Vorgang beziehen kann, der nun abgeschlossen wurde. Falls Du nun doch einen Antrag auf EM Rente stellst, dann beginnt natürlich ein neuer Vorgang. Das ist insofern wichtig zu wissen, weil dadurch eben dann auch keine rückwirkenden Ansprüche bestehen.

Natürlich hättest Du den Antrag auch stellen können und selbst wenn Du eine EMR bewilligt bekommen hättest, musst Du die ja nicht als Pflicht betrachten, nicht wieder arbeiten zu gehen, wenn Du es kannst.

02.08.2024 15:56 • x 2 #2


A


Hallo Dakota,

Rentenantrag - Verfahren beendet?

x 3#3


Dakota
Wenn das so geht, wie Du schreibst, wäre es ja gut, dann könnte ich jetzt einen (neuen) Antrag stellen?
Ich habe es so verstanden, dass ich nun keine Chance mehr auf eine EU Rente habe.

02.08.2024 16:10 • #3


Dys
@Dakota natürlich hast Du jetzt nicht die Möglichkeit einer EM Rente auf alle Zeit verwirkt.
Nur wenn Du den Antrag stellst, wird der im Bezug auf das Antragsdatum gerechnet, und das ist bei einer Bewilligung ja für die Zahlung ausschlaggebend. Denn es dauert ja manchmal sehr lange, bis eine Bewilligung kommt. Und würde das Datum der Bewilligung als maßgeblich gewertet, wäre das ja ungerecht. Denn dann bekäme derjenige nur deshalb mehr, weils schneller ging.

02.08.2024 16:38 • x 1 #4


Dakota
Mehr kann man doch gar nicht bekommen, das bleibt doch immer gleich in meinem Fall. Mir haben die bei der DRV in einem Beratungsgespräch gesagt, dass man nicht sagen kann, ab wann bewilligt wird, das würde wohl tatsächlich die bearbeitende Person entscheiden. Manche nehmen das Datum der Antragstellung, manche nehmen den Beginn der Arbeitsunfähigkeit. So hat man mir das erklärt.
Mir wurde gesagt, dass der Antrag wohl schnell bearbeitet werden würde, da ich alles erfülle, bereits in Reha war, viele Unterlagen habe etc.
Ich denke ich mache einen neuen Termin für persönliche Beratung aus und nehme direkt Unterlagen mit, dann kann ich den Antrag stellen und die helfen dabei. Allein krieg ich das derzeit nicht hin.

02.08.2024 16:48 • #5


Dys
Hier mal was dazu von rentenbescheid24.de

(Hier ist von „Beginn der Erwerbsminderung“ die Rede. Die wird üblicherweise seitens der Rentenversicherung mit dem Antragsdatum gerechnet. Ließe sich belegen, dass sie schon früher bestand, wäre das das Datum ab dem zu rechnen wäre. So wie ich es nun verstanden habe, kannst Du eben dieses frühere Datum nun nicht mehr geltend machen)


Wann beginnt meine Erwerbsminderungsrente? Oder wann bekomme ich sie ausgezahlt? So oder so ähnlich sind die Fragen der Versicherten, die eine EM-Rente beantragen. Details und Hintergründe zum Beginn der Erwerbsminderungsrente erläutern wir hier.
Der Beginn der Erwerbsminderungsrente ist gesetzlich geregelt. In § 101 Sozialgesetzbuch Nr. 6 finden sich umfangreichen Regelungen zum Beginn einer Erwerbsminderungsrente. Insbesondere auch die neuen Rechtsänderungen für den Beginn der Erwerbsminderungsrente im Zusammenhang mit der Flexirente!
Der Beginn der Erwerbsminderungsrente: nach 6 Monaten geht es los!
Im Gesetz steht, dass befristete Renten wegen verminderter Erwerbsminderung nicht vor Beginn des 7. Kalendermonates nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet werden. Alles Wissenswerte zum Thema der Minderung der Erwerbsfähigkeit (Leistungsfall) können Sie hier nachlesen. Gleiches gilt auch für die große Witwenrente/Witwerrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, die nach § 102 Sozialgesetzbuch Nr. 6 befristet zu leisten sind.
Diese Regel ist die Grundregel für eine volle befristete EM-Rente. Sie ergänzt die allgemeine Regelung für den Beginn von Renten nach §§ 99, 268 Sozialgesetzbuch Nr.6.
Neue Regelung im Gesetz!
Durch das Flexirentengesetz wurde ein neuer § 101 Absatz 1 a SGB VI in das Gesetz eingeführt.
Dieser regelt, dass eine allein aus medizinischen Gründen befristeten volle EM-Rente vor den 7. Kalendermonat beginnen kann. In besonderen Ausnahmefällen sollen Versicherte einen früheren Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen. So in den Fällen, wenn wegen einer fehlenden Nahtlosigkeit zwischen der Erwerbsminderungsrente und dem ALG-1 oder Krankengeld ein besonderes Schutzbedürfnis besteht.
Der Beginn der Erwerbsminderungsrente: wie wird gerechnet?
Befristete Erwerbsminderungsrenten beginnen in der Regel nicht vor dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.
Zuerst ist der Rentenbeginn nach den allgemeinen Gesetzesregelungen des § 99 SGB VI festzustellen.
Danach ist zu prüfen, ob der Rentenbeginn auf den 1. Kalendertag des 7. Kalendermonates nach Eintritt der Erwerbsminderung zu verschieben ist. Daher führt die Sonderregelung des § 101 SGB VI in den meisten Fällen zu einem Ausschluss des Beginn der Erwerbsminderungsrente.

02.08.2024 16:50 • x 1 #6


Dys
Zitat von Dakota:
Mehr kann man doch gar nicht bekommen, das bleibt doch immer gleich in meinem Fall. Mir haben die bei der DRV in einem Beratungsgespräch gesagt, dass man nicht sagen kann, ab wann bewilligt wird, das würde wohl tatsächlich die bearbeitende Person entscheiden. Manche nehmen das Datum der Antragstellung, ...

Mit mehr meinte ich nicht die Höhe der Rente, sondern dadurch mehr, dass sie mehr Monate gezahlt würde. Also wenn bei einem nach drei Monaten die Bewilligung käme und bei einem anderen erst nach neun, wenn die beiden am selben Tag den Antrag stellen würden.

02.08.2024 16:53 • x 1 #7


Dys
Ich hatte meine EM Rente im Juni beantragt und im Dezember wurde sie bewilligt. Ausgezahlt wurde sie erstmals im Januar des darauf folgenden Jahres. Die Bewilligung legte das Antragsdatum zugrunde.

02.08.2024 16:59 • x 1 #8


Dys
es mag da tatsächlich durchaus Spitzfindigkeiten geben, was als Eintritt der EM gewertet werden könnte. Wenn beispielsweise erst ein Gutachter dies bestätigen würde und die Rentenversicherung dieses Datum dann werten würde. Da müsste man wohl im Zweifelsfall klagen und belegen das man vorher schon in dem Maße Erwerbsgemindert war. Aber dazu kann ich nichts sagen. Bei mir hatte es gepasst. Wäre die Bewilligung erst später gekommen, dann hätte es eine Nachzahlung gegeben. So war es bei meinem Schwager, der bekam die Bewilligung nach 8 Monaten und dementsprechend einen Monat nachgezahlt und auch bei Ihm wurde das Datum des Antrags als Beginn der Erwerbsminderung gewertet.

02.08.2024 17:11 • x 1 #9


Dakota
Update: Habe nun mit der Sachbearbeiterin telefoniert und es hat sich bestätigt, was Dys schrieb - ich kann jederzeit den Antrag auf EM Rente stellen, der Jurist wird dann nur entscheiden, ob man dennoch das Datum vom Rehaantrag anerkennt oder eben nicht und ein anderes Datum festlegt.
Was das konkret bedeutet, weiß ich nicht. Also welche Vor- oder Nachteile es hat, ab wann der Rentenantrag gilt. Es liegt nun aber ohnehin nicht mehr in meiner Hand und ist müßig.
Ich habe jetzt einen Termin in einer Stelle der DRV ausgemacht für die Antragstellung. Ich bin zwar nicht dumm, was Formulare angeht, aber ich checke es derzeit einfach nicht. Ich sage es, wie es ist. Der Kopf fühlt sich an wie eine Matschepampe.

Kann mir jemand (aus Erfahrung) sagen, welche Unterlagen man am besten direkt bei der Antragstellung mitbringt?
Ich habe alle Berichte aus Kliniken, Reha etc. in Kopie da. Was würdet Ihr noch mitnehmen? Liste der Ärzt:innen und Therapeut:innen, wo man in den letzten 2 Jahren war? Nur die Fachärzte oder auch Internistin etc.? Im Internet steht auch etwas von Auflistung beruflicher Tätigkeiten der letzten Jahre, habt Ihr das auch bei dem Antrag eingereicht? Dann habe ich noch ein Gutachten von der Arbeitsagentur, allerdings haben die vor ein paar Jahren mich untersucht wegen einer ganz anderen körperlichen Erkrankung - soll ich das auch dem Antrag beilegen?

06.08.2024 10:48 • #10


ZeroOne
Die DRV hat für alles Formulare - wer hätte es gedacht...
Die Beschäftigungsverhältnisse und Behandlungsübersicht kommen in irgendeine Ergänzung zum Antrag (R0211?). Dafür musst du keinen eigenen Listen mitbringen / erstellen.

Bei mir liegt das ewig zurück, daher weiß ich nicht mehr, ob ich die Befunde gleich bei Antragstellung mitbringen / abgeben musste. Sicherheitshalber würde ich sie aber mitnehmen.

Tatsächlich fordern die DRV-Ärzte dann sowieso neue/aktuelle Befundberichte an. Ich dachte damals, dass die DRV das übernimmt (wegen der Schweigepflichtentbindung), aber die haben mich dann mit einem Befund-Formular (R3214?) zu meinen ganzen Ärzten/Therapeuten hausieren geschickt, die sie interessant fanden.

Letztlich kann man selbst kaum beeinflussen, wie ordentlich die behandelnden Ärzte diese Formulare dann ausfüllen. Die meisten bekommen sowieso erstmal einen Hals, wenn man damit vor der Tür steht.

Wichtig ist daher, sich viel Zeit für die Selbsteinschätzung (R0215?) zu nehmen und sich wirklich genau zu überlegen, was man wie schreibt, um überzeugend darzulegen, warum man nicht mehr (oder nur noch vermindert) arbeiten kann. Notfalls noch Blätter anhängen, falls der Vordruck nicht ausreicht (wobei letztlich logischerweise nur die Argumentation zählt).

Ich schätze, dass sie dir das bei deinem Termin zur Antragstellung aber alles genau erklären werden. Insofern ist Aktionismus / Panik vor dem Termin gar nicht nötig.
In meinen alten Unterlagen habe ich gesehen, dass die ganzen Anlagen und Ergänzungen auch erst nach der Antragstellung datiert waren.

Klingt alles nach viel. Aber letztlich ist es machbar - einfach ein Schritt nach dem anderen.
Ich hatte die Rente damals nur relativ kurz befristet bekommen - vor dem Hintergrund war es dann schon ziemlicher Aufwand...

06.08.2024 12:18 • x 1 #11


Dys
@Dakota Generell brauchst Du nicht unbedingt Befunde mit zu dem Termin nehmen. Allerdings wirst Du nicht umhin kommen, Formulare selbst auszufüllen, die man Dir nach der Antragstellung zusenden wird. Denn der eigentliche Antrag ist schnell gestellt und ob die in der Geschäftsstelle sich die Zeit nehmen können / wollen, die Beiblätter für Dich auszufüllen, kann ich Dir jetzt garnicht sagen. Die Krankenkassenkarte solltest Du mitnehmen. Und falls nicht schon irgendwann mal getätigt, auch einen Antrag auf Kontenklärung stellen bezüglich der Beiträge die Du in die Rentenversicherung geleistet hast. Das ist insofern wichtig, weil bestimmte Zeiten eventuell höher gewertet werden könnten, was die Rentenpunkte angeht.

Dennoch, wenn Du Unterlagen / Befunde greifbar hast, schadet es ja nicht die mitzubringen, auch eine Liste mit den behandelnden Ärzten und den Arbeitgebern kannst Du mitnehmen. Wenn es Die Zeit erlaubt, werden die ja vielleicht auch die Beiblätter / Zusatzfragebögen für Dich ausfüllen können.

Uralte Befunde brauchts nicht, ich glaube die letzten drei Jahre sind da gefragt. Wenn was älter wäre, dann ist es nur interessant wenn es noch eine Beeinträchtigung darstellt. Beispielsweise Unfall in jungen Jahren wenn dadurch ein Bein kürzer wäre, oder sowas in der Art, weswegen Du aber akut nicht mehr in einer konkreten Behandlung bist.

Hast Du Dir denn mal die Anträge angeschaut? Das Formularpaket kann man sich ja runterladen.

06.08.2024 13:51 • x 1 #12


A


Hallo Dakota,

x 4#13


Dakota
Danke @ZeroOne @Dys. Das klingt ja machbar. Angeschaut hatte ich mir schon mal alles und stieg da nicht durch. Ich schaue mir jetzt aber vor dem Termin alles in Ruhe an und fülle aus, was ich kann. Der Termin ist Anfang September, da habe ich ja gut Zeit bis dahin alles Stück für Stück anzugehen.
Was das Rentenkonto angeht, das ist komplett geklärt. Nach der Reha letztes Jahr schrieb mich die DRV an und bat um Klärung. Da war ich mehrmals vor Ort bei einer sehr netten Dame, die hat mir geholfen, da durch zu steigen und sie meinte auch, damit tun sich viele schwer. Da habe ich alle möglichen Unterlagen raussuchen und bestellen müssen,
u. a. Bescheinigungen von der Uni und Ausbildung, was ewig her ist. Bin echt froh, dass das schonmal vom Tisch ist.

06.08.2024 14:53 • x 2 #13

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