34

Rente beantragen Job annehmen ?

Sifu
Jetzt habe ich alle Unterlagen zusammen und kann erneut einen Rentenantrag stellen. Darf ich nach Antragstellung einen
450,- Euro Job oder vielleicht sogar mehr annehmen ?

11.08.2022 16:44 • #1


G
Zitat von Sifu:
Darf ich nach Antragstellung einen 450,- Euro Job oder vielleicht sogar mehr annehmen ?

Ja, sogar mehr ist möglich. Wieviel ist z.B. von der Art der erhaltenen Rente abhängig.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/h...48200.html

11.08.2022 18:08 • x 1 #2


A


Hallo Sifu,

Rente beantragen Job annehmen ?

x 3#3


Sifu
Zitat von Grothszes:
Ja, sogar mehr ist möglich. Wieviel ist z.B. von der Art der erhaltenen Rente abhängig.

Danke ! Aber ich habe ja noch keine Rente.

Ist es nicht paradox sich auf Jobs zu bewerben und gleichzeitig Rente zu beantragen ?

11.08.2022 19:49 • #3


Ziva
Zitat von Sifu:
Danke ! Aber ich habe ja noch keine Rente. Ist es nicht paradox sich auf Jobs zu bewerben und gleichzeitig Rente zu beantragen ?

Huhu Sifu,

tatsächlicher war das mein erster Gedanke bei deinem Post. Aber ich wollte nicht so unverschämt sein, es direkt zu schreiben. Und ich finde, es kommt ja auch irgendwie immer auf den persönlichen Grund an? Trotzdem verstehe ich die Logik dahinter nicht. Vielleicht hast du Lust mir das zu erklären?

Viele Grüße,
Ziva*

11.08.2022 19:59 • x 2 #4


Sifu
Zitat von Ziva:
Huhu Sifu, tatsächlicher war das mein erster Gedanke bei deinem Post. Aber ich wollte nicht so unverschämt sein, es direkt zu schreiben. Und ich finde, es kommt ja auch irgendwie immer auf den persönlichen Grund an? Trotzdem verstehe ich die Logik dahinter nicht. Vielleicht hast du Lust mir das zu erklären? Viele ...


Liebe Ziva,

also es ist so: Ich bin seit Jahren arbeitslos, bekomme aber keine Leistungen vom Arbeitsamt weil meine Ehefrau mich ernährt.

Dennoch wollte mir das Arbeitsamt eine Mini Ausbildung für den Sicherheitsdienst finanzieren, schickte mich aber erst einmal zu ihren sozialmedizinischen Dienst, der feststellte, das ich aufgrund meiner Erkrankungen erst einmal bis zu zwei Jahren arbeitsunfähig bin.

Jetzt möchte ich deswegen und weil ich auch schwerbehindert bin, bei der DRV einen Antrag auf EU stellen.

Da ist es sich sicher juristisch oder zumindest psychologisch nicht richtig, wenn ich gleichzeitig einen 450 Euro Job oder Teilzeit annähme, oder ?

12.08.2022 01:04 • x 1 #5


111Sternchen222
Wenn du eS dir finanziell leisten kannst, warte erstmal den Rentenbescheid ab. Danach kannst du dir dann einen Minijob suchen.

12.08.2022 07:17 • x 1 #6


Ziva
Zitat von Sifu:
Liebe Ziva, also es ist so: Ich bin seit Jahren arbeitslos, bekomme aber keine Leistungen vom Arbeitsamt weil meine Ehefrau mich ernährt. Dennoch wollte mir das Arbeitsamt eine Mini Ausbildung für den Sicherheitsdienst finanzieren, schickte mich aber erst einmal zu ihren sozialmedizinischen Dienst, der feststellte, ...

Hallü Sifu,

lieben Dank für deine ausführliche Erklärung.

Mhn, also ich weiß nicht ob es juristisch oder psychologisch richtig oder falsch wäre.
Ich verstehe es so, dass du dich möglicherweise unwohl fühlst gegenüber deiner Frau - denn sie kommt für dich auf.

Was erhofft sich denn das Arbeitsamt durch die weiteren zwei Jahre Arbeitsunfähigkeit, wenn sie doch eh nicht zahlen?
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ich frage mich einfach, möchtest du / kannst du wieder arbeiten? Ich meine, auch wenn der SMD feststellte, dass du es im Moment nicht kannst, scheinst du da ja anderer Meinung zu sein, sonst würdest du nicht in Betracht ziehen, dir einen Minijob zu suchen.

Und warum dann zusätzlich noch einen Rentenantrag stellen?
Weil du dann vielleicht selbst finanziell ein wenig abgesichert wärst und du deine Frau damit entlastest?
Was ich durchaus verstehen kann..

Also - wenn das hier irgendwie seltsam klingt von mir, dann tut mir das irre leid. ich habe von der Rente und dem ganzen Drumherum keine Ahnung. Darüber habe ich mir noch nie Gedanken gemacht und bin somit überhaupt nicht im Thema.

12.08.2022 10:12 • x 1 #7


Oliver74
@Sifu wieviel du tatsächlich hinzuverdienen darfst steht in dem Rentenbescheid. Bei mir wären es z.B. 525Euro. Alles was darüber hinausgeht würde von der Rente abgezogen werden.Inwiefern eine Jobannahme die Entscheidung der DRV zum Rentenantrag beeinflusst ist fraglich.
Wichtig wäre erstmal einen positiven Rentenbescheid zu erhalten.Da spielen viele Faktoren eine Rolle wie z.B. wurden alle Mittel ausgeschöpft um wieder zu gesunden wie Klinikaufenthalte,Rehas,Therapien. Wird man Medikamentös behandelt usw.

12.08.2022 10:43 • x 2 #8


Albarracin
Experte

12.08.2022 11:13 • x 3 #9


Sifu
Zitat von Ziva:
Hallü Sifu, lieben Dank für deine ausführliche Erklärung. Mhn, also ich weiß nicht ob es juristisch oder psychologisch richtig oder falsch wäre. Ich verstehe es so, dass du dich möglicherweise unwohl fühlst gegenüber deiner Frau - denn sie kommt für dich auf. Was erhofft sich denn das Arbeitsamt durch die ...


Es gibt nur ein Problem beim Zuhausebleiben, nämlich die Einsamkeit die meine Depressionen noch massiv verstärken. Hätte ich mehr Kontakte, wäre ich ganz zufrieden.

12.08.2022 14:02 • #10


Wuslchen
Zitat von Albarracin:
In der Praxis kommt es zB öfters vor, daß Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung zB aus wirtschaftlichen Zwängen über die Rentengrenzen sowie die persönlichen Belastungsgrenzen hinaus noch arbeiten. Auch das hat keine negativen Auswirkungen auf einen Antrag auf Erwerbsminderung, wenn es entsprechend erläutert wird.

Hm, leider muss ich dir hier widersprechen, denn genau so war es bei mir. Ich habe sowohl von meinem Therapeuten (=approbierter Arzt) als auch in dem von der DRV beauftragten Gutachten bescheinigt, dass ich weit über meine Belastungsgrenzen hinaus arbeite - aus wirtschaftlichen Gründen.
Genau meine tatsächliche Arbeitszeit sieht die DRV aber - entgegen den Einschätzungen der medizinischen Fachpersonen - als entscheidungsgewichtiger an, weshalb sie meinen Antrag abgelehnt haben.

Zitate aus meiner Akte:
Die tatsächliche Ausübung einer Erwerbstätigkeit von 4x8 Stunden/Woche kann als Beweis dafür herangezogen werden, dass die vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen offenbar soweit kompensiert werden können, dass diese der verrichteten Tätigkeit nicht entgegenstehen.
(...)
Für die Entscheidung führend sollte die tatsächliche Tätigkeitsausübung sein, da dieser Sachverhalt einen stärkeren Beweis darstellt als eine davon abweichende medizinische Feststellung, welche das Leistungsvermögen als so eingeschränkt beurteilt, dass eine Erwerbstätigkeit nicht für mindestens sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann.

12.08.2022 14:45 • x 1 #11


Albarracin
Experte

13.08.2022 12:02 • x 1 #12


Greta
Hallo @Sifu

Zitat von Sifu:
bekomme aber keine Leistungen vom Arbeitsamt weil meine Ehefrau mich ernährt.

Kann es sein, dass du das Jobcenter meinst, also Leistungen nach Hartz4?

Denn beim Arbeitslosengeld 1, welches das AA zahlt, spielt das Einkommen deiner Frau keine Rolle.

Solange noch nicht über deinen Rentenantrag entschieden ist, würde ich es an deiner Stelle bei einem Minijob belassen.
Achte darauf, dass du unter 3 Arbeitsstunden pro Tag bleibst; das ist die Grenze für die volle Erwerbsminderung.
Da du weder ALG1 noch ALG2 erhältst, kannst du den zulässigen Verdienst von z.Zt. 450 Euro pro Monat komplett ausschöpfen (ab Oktober sinds 520 Euro).
Bekommst du allerdings staatliche Leistungen, so wird Einkommen aus dem Minijob angerechnet und du hast nur einen Selbstbehalt.... 165 Euro und Werbungskosten z.B. beim ALG1...

Liebe Grüße
Greta

13.08.2022 13:19 • x 1 #13


Sifu
Zitat von Greta:
Hallo @Sifu Kann es sein, dass du das Jobcenter meinst, also Leistungen nach Hartz4? Denn beim Arbeitslosengeld 1, welches das AA zahlt, spielt das Einkommen deiner Frau keine Rolle. Solange noch nicht über deinen Rentenantrag entschieden ist, würde ich es an deiner Stelle bei einem Minijob belassen. Achte darauf, ...

Danke Greta, ja ich meine das Jobcenter.

13.08.2022 15:21 • #14


Sifu
Seit ca. 2012 kämpfe ich nun schon um eine EU Rente. Jetzt erst wurde ich dauerhaft erwerbsunfähig geschrieben. Eine EU Rente bekäme ich aber nach Auskunft der DRV erst, wenn ich die letzten 5 Jahre sozialversichungspflichtig eingezahlt hätte. Habe ich aber nicht, weil ich seit dem Jahr 2000 Hausmann und Berufsvater bin. Hartz 4 würde ich wohl auch nicht bekommen, das meine Ehefrau Geld verdient. Von Lebensjahr 16 bis 37 war ich Beamter (auf Widerruf, auf Probe und dann auf Lebenszeit.) Diesen Status habe ich 1999 gekündigt und wurde als Angesteller nachversichert. Eigentlich müssen diese 20 Jahre Nachversicherung die 5 Jahre sozialversichungspflichtige Tätigkeit ausfüllen oder nicht ?

27.05.2023 13:23 • #15


Oliver74
Hallo Sifu,

ich würde mal den VdK oder einen Fachanwalt für Sozialrecht besuchen.

03.06.2023 09:35 • x 2 #16


Momo58
Möglicherweise können auch frühere Versicherungsjahre diese fünf Jahre Versicherungspflicht erfüllen:

Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung unverschuldet keine drei Jahre Pflichtbeiträge zahlen können? Zum Beispiel weil Sie schwanger oder arbeitsunfähig waren? Dann wird die Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet und der Fünfjahreszeitraum um diese Zeit in die Vergangenheit verlängert. Unter Umständen erreichen Sie dadurch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge.

Wenn Sie bereits vor 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und in der Zeit von 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Monat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (zum Beispiel freiwillige Beiträge, unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit) belegt ist, können Sie rentenberechtigt sein, obwohl Sie die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes nicht erfüllen.

03.06.2023 10:17 • x 1 #17


Momo58
Bist du schon bei den Online-Diensten der DRV registriert? Wenn nein, dann kann ich dir das sehr empfehlen. Du kannst dort ganz viele Unterlagen herunterladen, zum Beispiel den gesamten Versicherungsverlauf inklusive der Info, ob du Anspruch auf eine EM-Rente hast und auch, wie viel die betragen würde. Wenn du dich z.B. wie vorgeschlagen beim VdK beraten lässt, dann müsstest du diese Unterlagen auch mitbringen.

03.06.2023 10:28 • x 1 #18


Sifu
Zitat von Momo58:
Möglicherweise können auch frühere Versicherungsjahre diese fünf Jahre Versicherungspflicht erfüllen: Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung unverschuldet keine drei Jahre Pflichtbeiträge zahlen können? Zum Beispiel weil Sie schwanger oder arbeitsunfähig waren? Dann wird ...

Danke für die Tips, aber das trift alles nicht zu. Die letzen 5 Jahren hätte ich arbeiten können, fand aber keinen Job. bis 1999 war ich Beamter und zahlte daher keinen Beiträge.

03.06.2023 13:58 • x 1 #19


Sifu
Ich bin 59, dauerhaft erwerbsgemindert (aber ohne Rente) und 50 Gdb unbefristet schwerbehindert. In gut 2 Jahren kann ich deswegen bevorzugt die Altersrente beantragen. Wäre es nicht besser, wenn ich bis zur Altersrente erwerbsUNFÄHIG wäre ?

05.06.2023 14:05 • #20


Albarracin
Experte

05.06.2023 18:57 • x 2 #21


Sifu
Zitat von Albarracin:
Hallo, das kann Dir hier niemand beantworten, da niemand Deinen Rentenverlauf und deine Anwartschaften kennt. Die Antwort gibt Dir Deine individuelle Rentenauskunft sowie die Rentenberatung der DRV. Du mußt dabei berücksichtigen, daß eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sich in der Höhe nicht ändert, wenn sie ...

Na ja...irgend etwas werde ich schon bekommen.....vielleicht Grundsicherung...aber meine Ehe ist auch stabil und meine Ehefrau hat eine hohe Rente.

05.06.2023 19:02 • #22


Sifu
Eigentlich ist die Bezeichnung Rentenversicherung eine glatte Lüge. Mittlerweile bezahlt ein Angestellter 18,6% seines Einkommens für eine Leistung, die er dank Bürgergeld (korrektur: dank Grundsicherung) auch ohne Rentenversicherungsbeitrag im Alter erhalten würde.
1300 Euro erhält beispielsweise eine Frau in Deutschland durchschnittlich an Rente monatlich. Auf dieselbe Summe käme sie in einer Großstadt mit Bürgergeld (korrektur: Grundsicherung) und bezahlter Miete für eine kleine Einzimmerwohnung ohne jemals für die Rente eingezahlt zu haben.
Man bezahlt also Rentenversicherung für nichts. Ergo ist es eigentlich eine Steuer.

02.12.2023 15:25 • #23


Sifu
Wie ist das eigentlich wenn man als EU Rentner (der ich bin) irgendwann einmal wieder fitter werden würde und dann vielleicht eine Teilzeitstelle anstrebt ?

Ich bin dauerhaft voll erwerbsgemindert (= de facto erwerbsunfähig) ......dann dürfte ich nur 3 Stunden am Tag arbeiten. Aber was wenn ich versuche mehr zu arbeiten ?

Was hätte das für positive und/oder negative Folgen ? Wenn es mir bei meinen extremen Schwankungen wieder schlechter geht z.B. ? Ich werde z.B. meine Leben lang Psychopharmaka brauchen.

Es kämen sowieso nur ruhige Jobs in Frage wie Wachdienst, Pförtner usw. weil ich zu schnell gestresst bin und das hält mein Psychiater und mein Kardiologe für sehr gefährlich.

An Bürojobs wie früher ist überhaupt nicht mehr zu denken.

04.04.2024 15:54 • #24


Momo58
Zitat von Sifu:
Ich bin dauerhaft voll erwerbsgemindert (= de facto erwerbsunfähig) ......dann dürfte ich nur 3 Stunden am Tag arbeiten. Aber was wenn ich versuche mehr zu arbeiten ? Was hätte das für positive und/oder negative Folgen ? Wenn es mir bei meinen extremen Schwankungen wieder schlechter geht z.B. ? Ich werde z.B. meine Leben lang Psychopharmaka brauchen.

Am besten schreibst du dir deine Fragen auf und vereinbarst einen Termin mit einem Berater bei der DRV.

05.04.2024 08:09 • x 3 #25


Albarracin
Experte

05.04.2024 11:03 • x 4 #26


Dys
Zitat von Sifu:
Wie ist das eigentlich wenn man als EU Rentner (der ich bin) irgendwann einmal wieder fitter werden würde und dann vielleicht eine Teilzeitstelle anstrebt ?

Mal abgesehen davon, dass Du ja diese Option weiter unten in Deinem Text ja eigentlich schon wieder relativierst und das Thema ja schon irgendwo in einem Deiner anderen Themen angesprochen wurde, hier noch mal. Wenn Du fit genug zum Arbeiten bist, wird Dich keiner, auch die DRV nicht davon abhalten, arbeiten zu gehen. Ob und welche finanziellen Konsequenzen das für Dich hat, zeigt sich dann.
Zitat von Sifu:
Ich bin dauerhaft voll erwerbsgemindert (= de facto erwerbsunfähig) ......dann dürfte ich nur 3 Stunden am Tag arbeiten. Aber was wenn ich versuche mehr zu arbeiten ?

Siehe oben
Zitat von Sifu:
Was hätte das für positive und/oder negative Folgen ? Wenn es mir bei meinen extremen Schwankungen wieder schlechter geht z.B. ? Ich werde z.B. meine Leben lang Psychopharmaka brauchen.

Andere Menschen nehmen auch lebenslang irgendwelche Medikamente und arbeiten trotzdem. Wer bitte sollte denn wissen was passiert, wenn es Dir schlechter geht?
Zitat von Sifu:
Es kämen sowieso nur ruhige Jobs in Frage wie Wachdienst, Pförtner usw. weil ich zu schnell gestresst bin und das hält mein Psychiater und mein Kardiologe für sehr gefährlich.

Wenn das so wäre, dann kannst Du entweder versuchen so einen Job zu bekommen, oder auch nicht. Ansonsten wie schon gesagt, wird Dich niemand davon abhalten.
Zitat von Sifu:
An Bürojobs wie früher ist überhaupt nicht mehr zu denken.

Es käme sicher auch darauf an, wie Du Bürojobs für Dich definierst, aber das scheint ja garnicht so wichtig zu sein, weil Du ja eher überzeugt zu sein scheinst, dass bei dem was Du ausschließt zusammen mit dem was deine Ärzte ausschließen, es doch eh keinen Job gibt, der passen könnte.

Bliebe die Frage, wie oft Du dieses Thema noch ansprechen möchtest und welchen Nutzen Du Dir davon versprichst?

05.04.2024 11:57 • x 4 #27


A


Hallo Sifu,

x 4#28


Momo58
Zitat von Sifu:
Es gibt nur ein Problem beim Zuhausebleiben, nämlich die Einsamkeit die meine Depressionen noch massiv verstärken. Hätte ich mehr Kontakte, wäre ich ganz zufrieden.

Um mehr Kontakte zu haben, wäre auch eine ehrenamtliche Tätigkeit denkbar. Da gibt es viele Möglichkeiten.

Mit einem GdB von 50 Prozent kannst du früher in die Altersrente gehen. Ob sich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorher noch lohnt oder rentenschädigend ist, kann dir nur ein Rentenberater sagen.

06.04.2024 07:14 • x 2 #28

Pfeil rechts




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag