Rechtsanspruch auf befristete Arbeitszeit Reduzierung?

C
Hallo,
Ein langjähriger Kollege und Freund ist schwer körperlich erkrankt.
Hat GdB 100 unbegrenzt. Hat er auch offengelegt aber er findet kein Gehör. Verzweifelt an seinem Vorgesetzten wegen nicht Wertschätzung und ich mache mir mehr und mehr Sorgen.
Er ist ratlos und ich unterstütze ihn gern. Daher meine Anfrage an die Spezialisten hier.
Seit einem Jahr Depressionen.
Er überlegt für einige Monate von 8 auf 6 Stunden zu reduzieren. Wenn er das macht, hat er dann wieder einen Anspruch auf 8 Stunden?
Ich habe das bislang anders gelesen – AN hat Anspruch auf Reduzierung aber keinen Anspruch dann wieder auf die alte Stundenzahl. Oder gibt es da wie so oft Feinheiten.

Zusatz
Wenn er nach Stundenreduzierung sich Abfinden lässt gilt dann das reduzierte Gehalt?

Ich möchte ihm gerne helfen und danke euch für eine Antwort.

Herzlichen Dank

col

16.09.2013 23:34 • #1


butterfly
Hallo col,

ich hatte einige Jahre lang eine teilweise Erwerbsminderungsrente und hab 4 statt 8 Stunden gearbeitet. Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ruht während der Rente. Wäre das was für Deinen Kollegen?

Liebe Grüße

butterfly

17.09.2013 08:27 • #2


A


Hallo col,

Rechtsanspruch auf befristete Arbeitszeit Reduzierung?

x 3#3


Albarracin
Experte

17.09.2013 12:11 • #3


C
@ butterfly
Guter Einwurf aber soweit ist er noch lange nicht.

@ Wolfgang
Danke für die Antwort. Denke sie hilft

Ich werde sie so weitergeben.

hG
col

22.09.2013 11:39 • #4

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