Opferentschädigungsgesetz/rente, wie vorgehen? Erfahrungen damit?

H
Hallo,

nachdem ich durch Widerspruch durch den VdK eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten habe, möchte ich mich jetzt auch mit dem Opferentschädigungsgesetz auseinander setzen.

Als ich damals beim VdK war, um den Widerspruch zu begründen, sagte mir die Sachbearbeiterin/Rechtsanwältin, dass ich u. U. Anspruch auf Opferentschädigungsrente hätte. Daran habe ich noch nie gedacht, weil der psychische Mißbrauch nicht durch einen Außenstehenden, sondern durch eine engen Verwandten, der mittlerweile verstorben ist, stattgefunden hat.

Dies tut nichts zur Sache, meinte die Anwältin, auch deswegen hätte ich Anspruch darauf.

Ich konnte lange Zeit nicht über den Mißbrauch reden, auch heute noch unter sehr schwierigen Bedingungen und weiß auch nicht, ob ich einem Verhör oder Anhörung gewachsen bin.

Habe ich irgendeine Möglichkeit, über das Opferentschädigungsgesetz eine Rente zu bekommen und wenn ja, was muß ich als erstes tun. Sorge macht mir am meisten, die mögliche Befragung. Wie wird das gehandhabt? Hat irgendjemand Erfahrungen hier?

Ich danke für die Antworten

LG Heike

31.10.2010 00:59 • #1


E
Hallo Heike!

Moon hat dir ja schon meinen Thread geschickt.

Ich bin mitten in dem Antrag und versuche soviel wie möglich hier davon zu schreiben.

Gruß
Eini

31.10.2010 12:26 • #2


A


Hallo Heikejessi,

Opferentschädigungsgesetz/rente, wie vorgehen? Erfahrungen damit?

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F
Liebe Heike , ich befinde mich im Anfang des OEG-Verfahrens, habe dazu auch bei mir geschrieben, ich kopiere es mal hierher

Zitat:
30.10.2010, 15:34
Heute kam dann ein Brief vom Landratsamt Breisgau, der Antrag auf OEG wurde, wie der Mitarbeiter vom WR im Vorfeld schon vorher sagte, abgelehnt. Also hat mich das nicht wirklich erschüttert. Jedoch stehen da ein bis zwei Sätze, die für mich grad sehr grenzwertig sind: Dass u. a. meine Erinnerungen an diese Vorgänge im Alter von 11 bis 12 Jahren den Schluß nicht zulassen, dass das Trösten und in diesem Zusammenhang die möglichen Berühren des damaligen Betreuers als rechtsiwdriger tätlicher Angriff zu werten sind. Ich muß/soll es beweisen.

Tja, ich kann mich an die tröstenden Berührungen sehr wohl erinnern, wußte gar nicht, dass zum Trösten eine Hand in die Hose fahren darf, zu den Brüsten und mit einem Zungenkuss belohnt werden. Und das immer wieder.

DAS hatte ich seinerzeit schriftlich niedergelegt. Dass einem nicht geglaubt wird, ist höllisch. Wie halten das andere nur aus? Ich habe ja oft mein dickes Fell.

... und kann mich nicht mehr an den Namen erinnern.

Wieder eine Sache, die zum Anwalt wandert, diesmal jedoch nicht mehr mit den Emotionen von vor einem halben Jahr. Es berührt mich nahezu gar nicht. Der Mitarbeiter des WR sagte ja, dass das Jahre dauern wird, und ich unterm Strich gewinnen würde. Also werde ich das alles mal abspalten. Nur so wird es gehen. Schutz.


Ich werde ja vom Weißen Ring betreut. Hast du darüber auch schon mal nachgedacht? Zumindest habe ich das Gefühl, dass sie mir während des Verfahrens zur Seite stehen, wenn ich Fragen habe. Ich habe mit dem Mitarbeiter Emailkontakt. Der Mitarbeiter hat für mih den Antrag ausgefüllt. Ich war dazu überhaut nicht in der Lage.

Der WR hat mir nun einen Anwalt hier empfohlen, der wohl Erfahrungen hat mit diesen OEG-Verfahren, wir warten noch auf die Zusage der Rechtsschutzversicherung.

An die Anhörung denke ich zuweilen auch, versuche das aber erstmal sachlich anzugehen, so weit es denn geht. Es nicht an mich heranlassen. Wenn es denn so weit ist, werde ich schauen, wie ich für mich sorge.

31.10.2010 15:56 • #3


H
Danke erst mal für die Antworten.

Oh man, da kommt ja ganz schön was auf einen zu. Und Wenn ich das so lese, bin ich mir nicht sicher, ob ich das hinkriege.
Na ja, vielleicht kann ich mich ja mal an den Weissen Ring wenden und mal hören, wie deren Einschätzung ist.

Ich muss noch mal in mich gehen, ob ich das durchhalten kann.

Ich muss schon sagen, ich bewundere euch dafür, dass ihr das durchzieht.
Danke noch mal
LG Heike

31.10.2010 20:29 • #4


F
Liebe Heike, der Mitarbeiter vom WR wies mich direkt darauf hin, dass es kein leichter Weg ist. Er sprach auch von Jahren. Jedoch sagte er, ich würde auf jeden Fall gewinnen, weil alle gewonnen hätten, die durchhalten (die er betreut). In Anbetracht dessen, dass hier im Forum mehrere diesen Antrag gestellt haben und berichten, hilft schon ungemein. Notfalls halt auch eine Email an den WR. Ich sagte bei der Begegnung mit dem Mitarbeiter des WR, der mich und meinen Mann zu Hause besuchte, auch, dass ich das nie durchhalten werde.

Darauf erwiderte er:

Aber natürlich halten Sie das aus. Das und noch viel mehr. Glauben Sie mir.

Und diesen Satz hole ich mir immer hoch. Ich habe schon sovieles geschafft und das gehe ich auch noch an. Und werde auch auf moons Rat die Krankenkasse einbinden.

31.10.2010 23:23 • #5


E
Hallo FrolleinMau!

Das hast du sehr schön geschrieben - da gebe ich dir voll recht!!!

Man hat immer wieder diese Momente, wo man alles hinschmeißen will, aber wir müssen für uns kämpfen!!!

Gruß
Eini

01.11.2010 10:35 • #6


F
Ich hätte dann mal wieder eine neue Information, die für andere auch wichtig wäre.

Ich habe heute lange mit einem Mitarbeiter meiner Krankenkasse gesprochen, der sehr interessiert war. Normalerweise ist es richtig, dass die Krankenkasse aufgrund von Regreßansprüchen mit klagt. ABER:

Wenn eine Straftat verjährt ist, sprich 30 Jahre vergangen sind, seit der Tat, kann auch die Krankenkasse nichts mehr tun. Sie müssen sich - so bedauerte es der Mitarbeiter - an die Verjährungsfristen halten (er drückte es ein wenig ironisch aus: ... das diene dann zugunsten des Schädigers - so habe ich es zumindest verstanden, zumal ich schon recht aufgeregt war, und am liebsten geweint hätte). Ich werde also die Krankenkasse nicht an meiner Seite haben, wenn ich nur bei dem Kindesmißbrauch bleibe, da wäre ja noch ... die Ehe ... puuuh.

Für manche Mituser kann das hier noch recht dienlich sein, weil sich die Kassen das ausgegebene Geld gerne zurückholen. Also, sobald ein OEG-Antrag gestellt wird und die Straftat nicht länger als 30 Jahre zurück liegt, habt ihr gute Chancen, dass die Krankenkasse zusammen mit euch kämpft.

03.11.2010 13:45 • #7


S
So pauschal kann man das nicht sagen. Verjährungen können auch ruhen.

Generell: (Versuchte) Vergewaltigung bzw. S. Nötigung (§177 StGB) verjährt gemäß §78 StGB nach 20 Jahren (also sie beginnt direkt nach dem die Tat begangen wurde).

Speziell: Für Vergewaltigungs- oder Nötigungsopfer, die bei der (versuchten) Tat das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beginnt die Verjährungsfrrst mit der Vollendung des 18ten Lebensjahres (§78b Absatz 1 Satz 1 StGB), wenn mit der gleichen Tat (Tateinheit) auch gleichzeitig §225 StGB (Mißhandlung von Schutzbefohlenen) verletzt wurde.

Es kann also sein dass Person A mit 5 Jahren vergewaltigt wurde. Bis zum 18ten Lebensjahr ruht die Verjährung. Die Verjährung beginnt dann erst, wenn Person A 18 ist.

Das bedeutet Person A hat zeit bis einem Tag zur Vollendung des 38 Lebensalters, Anzeige zu erstatten.

03.11.2010 14:06 • #8


E
Hallo!

Ich habe auch grad mit meiner Krankenkasse telefoniert. Dort sagte man mir, dass dieser OEG-Antrag automatisch von der Krankenkasse an das Mitglied verschickt werden, wenn eine Anzeige existiert. Ansonsten wohl nicht.

Meine Krankenkasse könnte mir im Opferverfahren nicht beistehen, sie könnten nur eine Rechnung an den Schädiger schicken. Bin grad ein bisschen traurig!

Mein Opferantrag wurde ja nach § 2 OEG abgelehnt, da ich keine Anzeige erstattet habe und somit meine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt haben soll.

Dabei lief bei mir auf Arbeit ein offizielles Disziplinarverfahren, die mit der kleinsten Sanktion gegen meinen Chef ausging. Das ist doch auch ein Nachweis oder???

Meine S.. Belästigung war von 2001 bis 2005. Soll ich im Zuge des Antrages jetzt noch eine Anzeige machen? Was meint ihr?
Ist dies schon verjährt?

Gruß
Eini

03.11.2010 14:18 • #9


F
@salamander: bei mir liegt das in der Frist, da gibt es nicht mehr zu machen, was die Kindheit betrifft, da wäre wohl noch ... tja, die Ehe, ich glaube, das kriege ich nicht hin. Z. Zt. zumindest nicht, da hätte ich noch ein wenig Zeit. Zumal ES wohl nicht anzeigewürdig ist, so sagte man mir mal, das hat sich ins Hirn geschraubt ...

Deine Info könnte auch noch in den Hinweis für OEG/Weißer Ring.

@Eini: ich bin da ratlos, kannst du nicht mal mit einem Anwalt sprechen?

03.11.2010 16:04 • #10


S
@FrolleinMau
Wenn es in der Frist liegt, dann kann man doch noch anzeigen? Ich verstehe das Problem bei dir gerade nicht.

@Eini
Konkret kann man erst dazu was sagen, wenn man weiß, welche Handlung bei dir überhaupt vorgefallen ist, ansonsten ist das nichs weiter als ein Ratespiel.

Wenn du sagt, was vorgefallen ist, kann man dazu mehr sagen.
Ein Anwalt kann dir die Info aber genau so gut geben oder der Staatsanwalt.

03.11.2010 16:17 • #11


F
Sorry, salamander, ich wollte schreiben, es liegt außerhalb der Frist, für mich ist die Geschichte gelaufen. Ich war 11, 12 oder war es noch früher, ich weiß es nicht. Die Zeit arbeitet gegen mich. Ich werde 50. Ein Täter ist verstorben, von dem anderen weiß ich den Namen nicht (mehr). Du brauchst nur rechnen. Es ist wohl bewiesen, dass auch traumatische Ereignisse während der 10jährigen Ehe statt gefunden habe. Und da liegt grad der Hund begraben, ich kann es nicht. Im Moment nicht, meine Kinder und ich könnten uns dann warm anziehen, mein jetzt stabiles Leben würde völlig ausser Kontrolle geraten. Dazu habe ich im Moment nicht die Möglichkeit, das auszuhalten, ich bin gerade in Traumatherapie. Das würde wieder die zwei Millimeter zurückwerfe, die ich gerade hinter mich gebracht habe.

So long ...

03.11.2010 22:27 • #12


A


Hallo Heikejessi,

x 4#13


H
Hallo,

ich glaub, ich schaffe das auch - noch - nicht.

Vielleicht warte ich noch ein bisschen ab und werde dann noch mal sehen.

Ich wünsch euch allen viel viel Kraft

LG Heike

03.11.2010 23:43 • #13

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