Sorry, ich fürchte, ich kann nicht mehr weiterhelfen. Wie wichtig ist es Dir denn mit der Berentung? Das ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob Du freigestellt bist, weil Dein Betrieb aktuell keine Arbeit hat (das interessiert doch keinen Gutachter) oder ob Du aus medizinischen Gründen arbeitsunfähig bist. Der normale Weg in die Berentung geht so: Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit für mehrere Monate, Aufforderung der Krankenkasse zum Rehaantrag, Rehaantragstellung, absolvieren der Reha, Entlassungsbericht muss mindestens auf arbeitsunfähig lauten, besser arbeitsunfähig und leistungsunfähig = Umwandlung des Rehaantrages in einen Rentenantrag, meist kommt dann automatisch der Rentenbescheid, bei Entlassung arbeitsunfähig nach einem halben Jahr selbst Rentenantrag stellen, dann kommt es zur Begutachtung. Wenn dann der Gutachter überzeugt ist, folgt die Berentung. Von der Diagnose braucht es normalerweise eine schwere Depression, am besten rezidivierend (F33.2). Da bei Persönlichkeitsstörungen der Übergang von gesund zu krank fließend ist, wird es bei Dir wohl von der Art und Ausprägung der PS abhängen, d.h. wie stark diese Dein Leben beeinträchtigen. Viel Glück!
24.02.2019 20:44 •
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