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Mobbing - ich finde keine Unterstützung für mein Recht

Mabaja
Zitat von Albarracin:
Wenn für Dich die GdP zuständig ist, dann kannst du nicht bei Ver.di eintreten

Ich hab immer nur mitbekommen, wie sich mein Vorgesetzter mächtig aufgeplustert hat, wenn jemand von ver.di bei uns auftauchte, um neue Mitglieder anzuwerben - derjenige wurde dann sozusagen vom Hof gejagt. Von daher dachte ich, dass ver.di ebenfalls für uns zuständig sei, nur halt von meinem Vorgesetzten unerwünscht.

28.04.2019 15:58 • x 1 #31


Mabaja
Nun ist es amtlich: Mein Arbeitgeber versetzt mich in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.
Allen ärztlichen und amtsärztlichen Prognosen zum Trotz befindet die Amtsleitung mich für dauerhaft dienstunfähig.
Was das jetzt finanziell für mich ab 01.07. bedeutet, weiß ich noch immer nicht. Genauso wenig wie ich weiß, ob es noch etwas ändert, wenn ich heute den Antrag zur Anerkennung von Kann-Zeiten absende. Vermutlich ist die Höhe meines Ruhegehalts längst berechnet und festgesetzt und bis zum nächsten Ersten sind es nur noch wenige Tage.
Ich hoffe, dass der Anwalt jetzt endlich grünes Licht gibt für die Schmerzensgeldklage - denn: was soll mir jetzt noch passieren?

18.06.2019 15:06 • #32


A


Hallo mabaja,

Mobbing - ich finde keine Unterstützung für mein Recht

x 3#3


A
Liebe julienne,
da sind wir schon zu zweit, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Auch ich weiß noch nicht, wie ich künftig finanziell dastehe. Du hast doch bestimmt auch 4 Wochen zum Nachhaken, Widerspruch einlegen und um Nachreichungen zu tätigen. Ich wünsche mir für dich, dass dein Anwalt grünes Licht gibt.
Ich hoffte für mich, dass der Antrag auf Schwerbehinderung mir noch rechtzeitig helfen könnte. Man hat dort nicht einmal genau gelesen, wofür ich den Antrag stellte. Für einen Widerspruch war es zu spät, sowohl beim Amt für Soziales als auch beim Amtsarzt.
Die Ungewissheit verursacht mir ziemlich Bauchgrummeln. Bei der Bezügestelle habe ich nachgefragt. Den Bescheid wollte man mir zusenden. Er scheint bis jetzt nicht angekommen zu sein. Kontrollieren kann ich es nicht, da ich bis Freitag noch in Urlaub bin.
Ich lasse mich nun auf den Ruhestand ein und bin trotz aller Unsicherheiten neugierig, wie sich mein Leben mit wesentlich weniger Gehalt gestalten lässt.
Alles Gute dir wünscht dir Mayke

18.06.2019 15:52 • #33


Mabaja
Liebe Mayke,

Zitat von Mayke1:
Auch ich weiß noch nicht, wie ich künftig finanziell dastehe

Wann hast du denn deine Urkunde erhalten?

Zitat von Mayke1:
Du hast doch bestimmt auch 4 Wochen zum Nachhaken, Widerspruch einlegen und um Nachreichungen zu tätigen

Ja, ab heute läuft eine vierwöchige Frist für einen Widerspruch. Der hätte jedoch keine Auswirkung auf die Versetzung in den Ruhestand - der Ruhestand beginnt mit dem Ablauf dieses Monats. Egal, ob Widerspruch oder Klage, beides hätte keine aufschiebende oder aussetzende Wirkung. Die Versetzung in den Ruhestand bliebe bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung trotzdem bestehen - und ein Prozess kann bekanntlich laaange dauern.
Die Stelle, die für die Berechnung meiner Versorgungsbezüge zuständig ist, wollte erst tätig werden, nachdem ich einen Antrag auf Berücksichtigung von Kann-Zeiten einreichen würde. Aus Misstrauen, dass ein solcher Antrag als Einwilligung zur Versetzung in den Ruhestand ausgelegt werden könnte, habe ich den Antrag natürlich nicht eingereicht. Ich wollte erst abwarten, wie die Amtsleitung auf das anwaltliche Schreiben reagiert. Aber statt einer Rückmeldung kam jetzt die Urkunde, mit der ich vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

Zitat von Mayke1:
Ich hoffte für mich, dass der Antrag auf Schwerbehinderung mir noch rechtzeitig helfen könnte

Ich hoffe mit dir, aber was genau erhoffst du dir?

Ich wünsche dir schöne Tage im Urlaub ohne Bauchgrummeln und mit ganz viel gesundheitlicher Freiheit

Liebe Grüße
Julienne

18.06.2019 16:24 • #34


A
Liebe Julienne,
die Urkunde steht noch aus. Sie müsste dieser Tage eintreffen. Der Bescheid, dass man beabsichtigt, mich in den Ruhestand zu versetzen, kam am 15.5. mit der Ankündigung, dass nach Ablauf von 4 Wochen mir die Urkunde übersandt wird, sollte die Regierung nichts mehr von mir hören oder lesen.
Bin wirklich gespannt, wie es weitergeht.
Beim Amtsarzt hieß es, dass ich ab einem bestimmten GdB ohne Minderung meines Ruhegehaltes in Rente gehen kann. Nun habe ich nur 30% bekommen.
In 1 Jahr wird mir eine neue Untersuchung beim Amtsarzt angeboten. Ich frage mich, ob das wirklich ein Angebot oder eine Pflichtvorstellung ist zwecks Reaktivierung. Die strebe ich nämlich nicht an. Ich will einfach nur meine Ruhe vor Ämtern und Arztbesuchen, die mir vorgeschrieben werden.
Liebe Grüße von Mayke

18.06.2019 18:56 • #35


Mabaja
Ach so, dann war das nur die Frist zur Anhörung. Die Urkunde wird dir vermutlich - wie bei mir - per Postzustellungsurkunde zugesandt werden. Da ist es egal, ob du im Urlaub bist oder nicht. Sie gilt als zugestellt, sobald der Postbote bei dir klingelt, und ab dann ist die Widerspruchsfrist aktiviert und der Ruhestand beginnt mit Ende des Monats, in dem die Urkunde zugestellt wurde.
Zitat von Mayke1:
Beim Amtsarzt hieß es, dass ich ab einem bestimmten GdB ohne Minderung meines Ruhegehaltes in Rente gehen kann. Nun habe ich nur 30% bekommen

Oh, das wäre ja schön . Also mein GdB ist auch 30 %. Das war aber in einer Zeit festgesetzt worden, als ich noch dienstfähig war - vielleicht sollte ich jetzt einen neuen Antrag stellen.
Zitat von Mayke1:
In 1 Jahr wird mir eine neue Untersuchung beim Amtsarzt angeboten. Ich frage mich, ob das wirklich ein Angebot oder eine Pflichtvorstellung ist zwecks Reaktivierung

Es wird wohl beides zutreffen . Es soll dir die Möglichkeit geben, noch Dienstzeit anzusammeln. Aber ich schätze, in deinem Fall ist das weder in deinem Interesse noch dass es wirklich gravierende Auswirkung auf deine Bezüge haben könnte, weil du entweder bereits ausreichend Dienstjahre aktiv warst oder du eh nah am Regeleintrittsalter bist. Bei mir sieht es anders aus. Ich habe weder genügend Dienstjahre angesammelt noch bin ich nah am Regeleintrittsalter für den Ruhestand (über zehn Jahre entfernt) - und mir wurde keine erneute amtsärztliche Untersuchung angeboten

Ja, das sehe ich auch als große Erleichterung, dass ich jetzt Tempo und Maßnahmen zur Genesung selbst bestimmen kann

18.06.2019 19:42 • #36


Mabaja
Heute erfuhr ich, dass die Schwerbehindertenvertretung von der Einleitung des Zurruhesetzungsverfahrens wusste. Fein, ich als Betroffene wusste nichts darüber und der Schwerbehindertenvertreter hielt es anscheinend nicht für nötig, mich zu informieren. Er sollte meine Interessen vertreten und erkundigt sich bei einer solchen Mitbestimmung mit schwerwiegendem wirtschaftlichen Schaden nicht, was ich dazu zu sagen habe?
Niemand aus der Personalvertretung hatte Kontakt zu mir aufgenommen: kein Personalrat, kein Schwerbehindertenvertreter, keine Frauenbeauftragte. Ich wurde von der Personalstelle auch nicht darüber informiert, dass ich die Möglichkeit hätte, den Personalrat in das Mitbestimmungsverfahren miteinbeziehen zu lassen. Auch dieser leicht nachweisbare Formfehler hätte leider keine aufschiebende oder aussetzende Wirkung. Der Dienstherr ist in seinen Entscheidungen zur Dienstunfähigkeit völlig frei.
Es ist so maßlos enttäuschend, dass ich kotzen könnte. Die Personalvertetung hätte jetzt ein wenig Wiedergutmachung leisten können. Schließlich war sie es, die die fast zweijährige Isolationsfolter bis zur Dienstunfähigkeit überhaupt möglich gemacht hat, indem jeder Antrag meines Vorgesetzten abgenickt wurde. Aber nein, stattdessen nun der krönende Abschluss an Entwürdigung.

19.06.2019 23:09 • x 1 #37


A
Liebe julienne, mir fehlen die Worte!
LG von Mayke

19.06.2019 23:25 • x 1 #38


Mabaja
Ja, ich muss das auch erstmal etwas verdauen, bis ich in der Lage sein werde, ohne Heulerei mit dem Anwalt darüber zu sprechen.

19.06.2019 23:39 • #39


Mabaja
Inzwischen weiß ich, wie hoch meine Versorgungsbezüge ausfallen werden. Ein wirtschaftlicher Schaden wird mir nicht entstehen - eine Sorge weniger. Es ist das Gegenteil der Fall: Ich erhalte dank der Mindestversorgung von nun an sogar mehr als das, was ich sonst monatlich bekam. Fein.
Ein erfolgreicher Widerspruch wäre laut Arbeitsrechtler durchsetzbar. Er erscheint mir jedoch kaum vorteilhaft, da ich ja noch immer dienstunfähig bin. Es ginge dann lediglich um die weit verfrühte Zurruhesetzung.
Glücklich macht mich das Geld trotzdem kein bisschen, weil es rein gar nichts mit einer Wiedergutmachung gemein hat.

06.07.2019 19:16 • x 1 #40


Mabaja
Der Arbeitsrechtler möchte mich bei einer Schmerzensgeldklage nicht vertreten.

10.07.2019 08:59 • x 1 #41


A
Dann warst du nicht müde, dir Informationen einzuholen, liebe Julienne! Und ich wollte dich in einem anderen Thread schon fragen, ob du die ersten Tage in deinem Ruhestand auch in Ruhe verbringen konntest. Bei dir sieht es auch noch ähnlich unruhig wie bei mir aus.
Wenn nicht dieser Arbeitsrechtler dich vertreten möchte, dann vielleicht ein anderer?
Ich arbeite mich derzeit auch - aus anderen Gründen zwar - in die Bereiche des Rechtsschutzes ein und bin immer noch mächtig am Schwimmen.

Die Höhe meiner Versorgungsbezüge erfahre ich in den nächsten Tagen. Vorerst musste ich ein dickes Fragebogengeheft durcharbeiten und zurücksenden. Es ist jetzt eine andere Stelle für die Finanzen zuständig. Bis alles unter Dach und Fach ist, wird es wohl noch eine Weile dauern.
Alles Gute dir!

10.07.2019 09:22 • x 1 #42


Mabaja
Nee, sooo ruhig waren die Tage leider nicht. Besonders ich selbst war heute vor dem Telefonat mit dem Anwalt sehr unruhig und jetzt nach dem Telefonat steigert sich die Unruhe extrem. Traurigkeit und Wut buhlen noch um die Vorherrschaft.
Der Arbeitsrechtler hatte die vorläufige Versorgungsauskunft geprüft und kam auch zu dem Schluss, dass mir die Mindestversorgung zusteht. Inzwischen erhielt ich den Festsetzungsbescheid. Der war leider nicht eindeutiger. Klarer wird es wohl erst, wenn irgendein Betrag auf meinem Konto eingeht.

Zitat von Mayke1:
Vorerst musste ich ein dickes Fragebogengeheft durcharbeiten und zurücksenden.

Da kann man mal wieder sehen, wie unterschiedlich dies in den Bundesländern gehandhabt wird. Ich musste einfach nur einen seltsamen Antrag auf Berücksichtigung der Kann-Zeiten stellen. JETZT mit dem Festsetzungsbescheid kam dann noch ein Wust an Anträgen, Fragebogen und Informationsblättern. Da muss ich mich noch durchwurschteln.

Zitat von Mayke1:
Wenn nicht dieser Arbeitsrechtler dich vertreten möchte, dann vielleicht ein anderer?

Ja, dieser lehnt es ab, weil er mir nicht unnötig Geld aus der Tasche ziehen möchte. Ich solle mir jemanden suchen, der mehr dahintersteht, meinte er.

Hoffentlich dauert's bei dir nicht mehr so lang, bis du Klarheit bekommst.

Ach ja, bei dem Festsetzungsbescheid war ein Plastikkärtchen beigefügt, damit ich mich als Empfänger von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen ausweisen kann Das Ding wird mir nicht viel nützen, weil oftmals Rentnervergünstigungen eher an ein bestimmtes Alter gebunden sind.

Angenehmen Tag noch,
Julienne

10.07.2019 10:04 • x 2 #43


Mabaja
Der Arbeitsrechtler hatte es abgelehnt, mich bei einer Schmerzensgeldklage zu vertreten. Seine Argumentation:
- es könnte mir schaden, die ganze Sache noch einmal aufzurollen
- es wäre sehr kostspielig (bei seinem Stundenlohn von 250 Euro)
- das Gericht werde die Klage vermutlich mit der Begründung abweisen, dass ja jetzt Ruhe wäre: Vorgesetzter und ich werden uns, aufgrund meines Ruhestandes, nie mehr begegnen
- mein ehemaliger Arbeitgeber könnte zickig reagieren und mich mit Nachuntersuchungen trietzen
- es werde keine Klärung geben

Auf meinen Einwand, dass doch verhindert werden müsse, dass dieser Vorgesetzte noch weitere Mitarbeiter dienstunfähig mobbt, entgegnete er: Sie sind nicht der Anwalt für Ihre Kollegen! Denken Sie an sich und Ihre Gesundheit!

Da ich zusehends verstummte, bemerkte er sicherlich, dass mich das alles weder tröstete noch befriedigte. Schlussendlich schlug er mir vor, selbst Briefe zu schreiben - vielleicht würde ich ja doch noch erreichen, dass sich etwas bewegt.

Ja, ich werde auf jeden Fall Briefe an die Beteiligten schreiben. Es werden ne Menge Briefe sein, mindestens zwölf - von der Kollegin, die alles einleitete, bis zum Staatsrat. Einen Brief nach dem anderen werde ich verfassen. Absenden werde ich alle am selben Tag, damit niemand vorgewarnt sein kann. Zu einem klärenden Gespräch war nie jemand bereit. Nun kläre ich die Beteiligten über meine Sicht der Vorfälle und die angerichteten Schäden auf. Das ist es ja auch, warum ich um ein klärendes Gespräch kämpfte: Ich wollte ein einziges Mal gehört werden.

Die Verjährungsfrist für eine Strafanzeige oder Schmerzensgeldklage ist noch nicht abgelaufen.

12.08.2019 21:27 • x 2 #44


Dakota
Liebe @julienne : Ich habe nicht alles lesen können in diesem Thread, daher bin ich nicht im Thema, aber das ist jetzt nicht so wichtig, ich wollte Dir nur sagen, dass ich verstehen kann, dass Du alles auf dem formalen Weg daran setzt, dieses Mist-Erlebnis zu verarbeiten und die Beteiligten (ehemaliger Vorgesetzter etc.) zur Verantwortung zu ziehen. Und ohne Kenntnis der Situation-ich denke, so oder so, egal wie es sich ausgeht, hast Du großen Mut und Widerstandskraft bewiesen, das alles in die Wege zu leiten. Die meisten Menschen haben keine Kraft, sich gegen Narzissten (so stelle ich mir den ehemaligen Vorgesetzten vor) zur Wehr zu setzen. Du hast diese Kraft bewiesen und ich gehe davon aus, nein, ich bin mir sogar sehr sicher, dass dieser Mensch eine Lektion bekommen hat. Narzissten/solche Machtmenschen sind Widerstand nicht gewohnt, es wird ihn wahnsinnig geärgert haben. Und so sei es. Ändern wird es diesen Menschen nicht, aber es wird ihm ganz deutlich seinen fiesen Platz in dieser Gemengelage gezeigt haben. Und sowas trifft diese Menschen. Und vielleicht kommt auch das Umfeld (die ehemaligen Kollegen/innen) ans Nachdenken-noch etwas, das ein Narzisst gar nicht mag.

13.08.2019 13:10 • x 1 #45


Mabaja
Heute erhielt ich die Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung. Die Versicherung teilte mir mit, dass sie den Vertrag aufgrund des bisherigen Vertragsverlaufs überprüft hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass sie den Versicherungsschutz nicht mehr zu den bisherigen Konditionen anbieten wollen und daher ihrerseits den Vertrag mit mir kündigen. Der nächste Satz klingt voller Hohn: Wir wollen Sie als Kundin keinesfalls verlieren. Nee, schon klar, dass man jemandem kündigt, den man keinesfalls verlieren will.

Das ist zwar vermutlich gewöhnliches Vorgehen einer Versicherung und auch kein Weltuntergang, dennoch werde ich wieder mit der Brechstange daran erinnert, wie viel Geld und Gesundheit mich das Mobbing gekostet hat. Damit verbunden lässt es wieder maßlose Wut aufsteigen und bringt Tränen hervor. Das Kapitel wird innerlich noch lange nicht abgeschlossen sein.

Da zahle ich jahrzehntelang Beiträge, nehme einmal die Versicherung in Anspruch in einer Angelegenheit, die völlig unnötig war, und zack bin ich raus!

27.03.2020 12:47 • x 1 #46


S
oh ja @julienne das ist traurig und ärgerlich. fühl dich gedrückt!

27.03.2020 13:00 • x 1 #47


Mabaja
Es geht in die nächste Runde: Nach noch nicht ganz einem Jahr Funkstille der Personalstelle erhielt ich nun die Aufforderung, Nachweise zur Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit einzureichen - welch ein Hohn.
Der Anwalt war davon ausgegangen, dass man mich in Ruhe lassen würde, solange ich schweige. Ich habe geschwiegen.

06.05.2020 15:24 • #48


Anima
Ich verstehe jetzt nicht ganz: Kein vorzeitiger Ruhestand, sondern weiter arbeiten?

12.05.2020 18:51 • #49


A


Hallo mabaja,

x 4#20


Mabaja
@Anima
Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist grundsätzlich eine vorläufige Entscheidung. Bis zum Pensionseintrittsalter wird alle paar Jahre nachgeprüft, ob die Dienstfähigkeit wiederhergestellt werden konnte. Falls ja, kann man reaktiviert werden und noch ein paar gute Dienstjahre sammeln, um die Pension zu erhöhen. Ich bin noch weit vom Pensionseintrittsalter entfernt.

Vorzeitiger Ruhestand und Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit haben unterschiedliche Auswirkungen.

13.05.2020 22:15 • x 2 #50

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