Krankenkasse sperrt Krankengeld wegen meinem Widerspruch

T
Ich brauche dringend einen Rat. Wie ich hier bereits berichtet hatte , wurde ich wegen meiner Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen.Meine Rehakur wurde von der Rentenversicherung genehmigt,aber nicht in meiner Wunschklinik.Ich hatte gegen den Bescheid der Rentenversicherung Widerspruch eingelegt und erhielt daraufhin einen neuen Bescheid mit einer Änderung der Klinik,aber Ablehnung meiner Wunschklinik. Zum damaligen Zeitpunkt wäre in meiner Wunschklinik ein Beginn der Reha Anfang Juni möglich gewesen.In diesem neuen Bescheid stand u.a.,dass ich gegen diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann. Da ich nicht nach Lust und Laune meine Wunschklinik wählte, sondern berechtigte Gründe dafür habe und auch entsprechende Stellungnahmen meiner Ärztin etc habe, habe ich von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und Widerspruch gegen den neuen Bescheid eingelegt. Bisher habe ich noch keine Antwort der Rentenversicherung.Zwischenzeitlich teilte mir die im Bescheid festgelegte Klinik einen Aufnahmetermin am 10. Juli mit,den ich schriftlich abgesagt habe mit der Begründung,dass derzeit ein Widerspruchsverfahren eingeleitet wurde. Heute erhielt ich ein Schreiben meiner Krankenkasse, dass die Krankenkasse ab dem 10. Juli kein Krankengeld mehr zahlen wird,weil ich den Aufnahmetermin nicht wahrnehmen werde.

Wortwörtlich steht dort als Begründung . Wir haben Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn Sie den Antrag ohne unsere Zustimmung zurückziehen, beschränken oder den Beginn der Maßnahme verschieben möchten. Grundlage unserer Entscheidung ist § 62 Sozialgesetzbuch-Erstes Buch i.V.m. § 66 Absatz 2 SGB I .

Darf die Krankenkasse so handeln ? Das widerspricht sich doch völlig, dass ich einerseits laut Rentenversicherung ein Widerspruchsrecht habe und andererseits nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen darf.Was kann ich jetzt tun ? Ich bin als alleinerziehende Mutter dringend auf das Krankengeld angewiesen und bin im Moment fix und fertig. Kann mir jemand einen Rat geben ?

02.07.2008 13:45 • #1


Albarracin
Experte

02.07.2008 15:50 • #2


A


Hallo Tränenfee,

Krankenkasse sperrt Krankengeld wegen meinem Widerspruch

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T
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort. Dieser ganze Kampf mit der Krankenkase kostet mich viel Kraft,die ich eigentlich nicht habe- sonst wäre ich ja nicht arbeitsunfähig. Mir fällt es im Moment enorm schwer mich auf solche Rechtsdinge zu konzentrieren und Schriftliches zu formulieren. Kennst du so eine Art Musterbrief für so ein Widerspruchsschreiben an die Krankenkasse ?

06.07.2008 09:48 • #3


Albarracin
Experte

06.07.2008 10:10 • #4


L
Bin ich mal gespannt, was da raus kommt bei Dir.

Ich habe auch nach §51 den Reha-Antrag gestellt und (zunächst) die Reha in meiner Wunschklinik bewilligt bekommen. Dann hat eine Dame von der Krankenkasse bei der DRV angerufen und einen Änderungsantrag gestellt. Das liest sich in dem neuen Bescheid (für eine andere, meiner Meinung nach nicht ganz so glücklich gewählte Klinik) so: Ihrem Antrag auf Änderung der Rehabilitationseinrichtung/Behandlungsform haben wir entsprochen.

Ich habe einen Widerspruch losgeschickt, nur um den Satz richitg zu stellen. Nachher kommt mir die Krankenkasse auch dumm und behauptet, dass ich eigenmächtig die Reha beeinflusst hätte. In Berlin hat man mir nämlich bei einem Telefonat gesagt, die Versicherte hätte den Antrag gestellt (so stünde es im Computer).

08.07.2008 09:14 • #5


T
Ich habe bei meiner Krankenkasse schriftlich Widerspruch eingelegt gegen die Nichtzahlung von Krankengeld. Wenn die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung bleiben sollte, hat das für mich - zuzätzlich zu der Nichtzahlung des Krankengeldes- weitere Konsequenzen ? Während dem Krankengeld-Bezug zahle ich keinen Krankenkassenbeitrag- kann die Krankenkasse dann einen Beitrag von mir verlangen, wenn ich kein Krankengeld erhalte ? Wie sieht es mit den sonstigen Krankenkassenleistungen für mich und familienversichertes Kind aus, wenn ich z.B. zum Arzt gehe ? Kann die Krankenkasse weitere Leistungen verweigern oder mich rauswerfen ?

16.07.2008 14:53 • #6


L
Hallo,

hatte heute ein Telefongespräch mit der DRV in Berlin - wegen meinem Widerspruch.

Die Dame sagte zu mir, wenn ich den Widerspruch hinsichtlich der Klinik aufrechterhalte, könnte mir die Krankenkasse sehr wohl das Krankengeld sperren, bis mich meine Wunschklinik aufgenommen hat. In meinem Falle wäre das im September/Oktober. Hätte ich noch Reserven, würde ich es durchziehen ..... so habe ich lediglich in Berlin darum gefleht, mich doch in eine Klinik in die Stadt zu schicken und nicht in die Pampa.

Das hat auch prompt funktioniert. Eine Stunde später reif die DRV nochmal an und hat mir eine Aufnahme in einer Stadtklinik zugesagt - früher noch als Klinik B, in die sie mich schicken wollten, weil die Krankenkasse Druck gemacht hat.

16.07.2008 15:09 • #7


Albarracin
Experte

16.07.2008 21:07 • #8


T
Ich bekam auf meinen Widerspruch Post von der Rentenversicherung. In dem formlosen Schreiben wird mir mitgeteilt, dass meinem Wunsch die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der von mir gewünschten Einrichtung durchzuführen, nicht entsprochen werden kann. Begründet wird das u.a. Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Leistung steht im Ermessen der Deutschen Rentenversicherung Bund....Unser Ziel ist es Ihnen einen Erfolg versprechende und hochwertige Rehabilitationsleistung anzubieten...Unter Berücksichtigung dieser Kriterien haben wir für Sie nach ärztlicher Prüfung die Fachklinik... als besonders geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgewählt.

Wie gesagt, dieses Schreiben ist formlos- keine Überschrift Bescheid und auch keinerlei Rechtsbelehrung oder Hinweis, was ich tun kann,wenn ich nicht damit einverstanden bin. Ist das überhaupt zulässig ? Ich habe wirklich berechtigte Gründe für meinen Widerspruch und kann defintiv nicht in die festgelegte Klinik, da ich damit bewusst das Wohl meines Kindes gefährden würde,was mir auch der Therapeut meines Sohnes ausführlich bescheinigt hat und was ich meinem Widerspruch beigefügt hatte, aber das interessiert weder die Rentenversichwerung noch die Krankenkasse. Was kann ich jetzt tun ?

Parallel dazu erhielt ich einen Anruf meiner netten Sachbearbeiterin der Krankenkasse, da ich Widerspruch gegen die Nichtzahlung des Krankengeldes eingelegt hatte. Die Krankenkasse hat bereits eine Kopie des Schreibens der Rentenversicherung vorliegen und wollte nun von mir wissen, ob ich die Entscheidung der Rentenversicherung akzeptiere und die Kur in der festgelegten Klinik antrete oder ob ich klagen werde- je nachdem würde dann bezüglich Krankengeld endgültig entschieden und mir schriftlich auf mein Schreiben wegen Nichtzahlung geantwortet. Ich fühle mich zur Zeit absolut unter Druck gesetzt und genötigt und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

18.07.2008 16:09 • #9


L
(((Tränenfee))) sei umarmt

Mehr kann ich nicht für Dich tun, weil ich mich nicht auskenne. Hoffe, es nimmt bei Dir einen guten Ausgang

LG
Lottebert

18.07.2008 16:30 • #10


T
Vorab herzlichen Dank an Lottebert für die Umarmung und lieben Worte und an die Unterstützung von Wolfgang.

Falls es jemand interessiert, möchte ich kurz über den aktuellen Stand der Dinge berichten. Ich habe erneut Widerspruch bei der Rentenversicherung eingelegt und warte mal das Ergebnis ab.
Nach meinem Widerspruch gegenüber der Krankenkasse wegen der Nichtzahlung meines Krankengeldes mit Hinweis, dass ich mich an das Bundesversicherungsamt wenden werde, habe ich heute einen Anruf von der Krankenkasse erhalten.Mein Krankengeld wird rückwirkend und auch zukünftig weiter gezahlt bis zur Entscheidung der Rentenversicherung auf meinen zweiten Widerspruch.

Also erst Nichtzahlung des Krankengeldes und erst wenn man sich massiv zur Wehr setzt, wird weiter gezahlt, weil keine Rechtsgrundlage für die Nichtzahlung besteht. Bildet sich die Krankenkasse ein, dass dieser ständige Schriftkram und der ganze Kampf zu meiner Genesung beiträgt ?

24.07.2008 14:27 • #11


M
Hallo Tränenfee,

herzlichen Glückwunsch . Da sieht man mal wieder, dass Kämpfen sich lohnt.

Schöne Grüße
mag

24.07.2008 18:50 • #12


A


Hallo Tränenfee,

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L
Naja; die Krankenkasse hat nicht wirklich ein Interesse an unserer Genesung. Sage ich jetzt mal so ......

Die wollen nur ein paar Leute aus ihrer Gehaltsliste weg haben. Anders kann ich mir das Theater bei mir auch nicht erklären.

27.07.2008 16:17 • #13

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