Krankengeld entfällt nach Bewilligung der EM-Rente. Brauche Rat!

G
das ich das Board nicht durchforschen kann ich habe einfach nicht die Kraft.

Ich bin zu 60% schwerbehinder, fatique syndrom, depression usw.

mein Arzt meinte ich solle Antrag auf EU Rente stellen.

Nach einem Termin bei der Rentenstelle meinte das Mädchen das viele erst die 72 Wochen Krankengeld noch in anspruch nehmen.

Ich blick gar nicht mehr durch, was habt ihr mir hier für vorschläge?

ich bin bis mrz 2011 in einer auffanggesellschaft weil ich abgebaut wurde, was soll ich machen?

bin noch relativ jung,43 m.

dankevorab und noch mal entschuldigung das ich nicht vorabinfo recherche machen kann

22.11.2010 20:05 • #1


S
Hallo Gutachter,

es gibt regional ehrenamtliche Rentenberater der Rentenversicherung Bund (mußt du mal im Netz suchen), die du kostenfrei konsultieren kannst. Trage dort deine Probleme vor und die füllen dir, wenn dann gewünscht, den entsprechenden Antrag aus.Wäre das vllt. hilfreich für dich?

Ansonsten kannst du mich nochmals anpinnen, ich könnte dir evtl. weiterhelfen.

Serafina

22.11.2010 20:53 • #2


A


Hallo Gutachter,

Krankengeld entfällt nach Bewilligung der EM-Rente. Brauche Rat!

x 3#3


M
Hallo Gutachter,
Zitat:
Nach einem Termin bei der Rentenstelle meinte das Mädchen das viele erst die 72 Wochen Krankengeld noch in anspruch nehmen.
diese Auskunft hat man dir gegeben, weil dann die Rentenversicherung noch nicht zu zahlen braucht, sondern die Krankenkasse.

Wenn dir noch kein Druck gemacht wird, die Rente einzureichen, solltest du erst einmal weiter die Krankengeldzahlungen in Anspruch nehmen, denn die sind ja wahrscheinlich höher als deine Rente.

Zitat:
mein Arzt meinte ich solle Antrag auf EU Rente stellen.
Am besten besprichst du das auch mit ihm.

Und wenn du die Rente einreichen willst, laß dir nochmals einen Termin bei der zuständigen RV-Stelle geben, sie füllen für dich die Anträge direkt vor Ort aus, denn nicht sie entscheiden, wann du einen Antrag stellen kannst. Nehme deinen letzten Bescheid der Rentenversicherung und den Personalausweis zu diesem Termin mit.

22.11.2010 21:05 • #3


Steffi
Hallo Gutachter,

ich schließe mich mag an. Die DRV will natürlich sparen, deshalb verweist sie dich zunächst an die Krankenkasse und den Bezug von Krankengeld.
Das ist auch vernünftig, da Dein Krankengeld mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit höher sein dürfte als EU-Rente.

Ich füge hier mal den Link zum Antragsformular RENTE bei der DRV bei. Du kannst, wenn Du dazu in der Lage bist, mal einen Blick darauf werfen.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... l?nn=49984

Der Antrag kann online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.

Vorher würde ich an Deiner Stelle erst einmal die Höhe der EU-Rente von der DRV ausrechnen lassen. Das kannst Du formlos schriftlich bei der DRV beantragen.

22.11.2010 21:12 • #4


G
vielen dank für eure Hilfe,

ich zahle über der Beitragbemessungsgenze seit knapp 2 Jahrzenten KKBeiträge und habe trotzdem ein schlechtes Gewissen wenn ich nun den KrankenGeld Weg einschlage was meint ihr dazu ?

Und überhaupt, warum darf ein Mensch denn nicht entscheiden, wenn er meint er hat genug erlebt, genug geleistet, einfach abschied zu nehmen?

24.11.2010 01:28 • #5


Steffi
Abschied nehmen wovon genau, Gutachter ?

24.11.2010 12:14 • #6

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