Klinik für psychosomatische / körperliche Symptome gesucht

S
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe mein Post ist hier richtig gelandet.

Mein Arzt riet mir einen Antrag für eine Kur einzureichen da ich eine psychosomatische Erschöpfung habe und absolut nicht mehr belastbar bin.

Wurde bereits mehrfach vom Chef heimgeschickt, da ich auf der Arbeit bei Kleinigkeiten in Tränen ausbrach.
Ich bin nun in der 5. Woche krank geschrieben und habe Angst das ich entlassen werde, was dem ganzen nicht wirklich förderlich ist.

Dazu kommen noch Rückenbeschwerden und Allergien daher meinte mein Arzt solle ich schauen das ich eine Klinik am Meer finde da dies gerade bei Allergien förderlich wäre.

Ich hatte letztes Jahr bereits einen Antrag bei der Krankenkasse eingereicht der jedoch abgelehnt wurde mit dem Hinweis das am Ort noch nicht alles ausgeschöpft wurde (hier ging es jedoch mehr um den Rücken und weniger um die Psyche).

Mein Arzt meinte daher würden wir diesmal die psychosomatische Erschöpfung in den Vordergrund stellen.

Hat hier jemand gute Erfahrungen mit einer Klinik am Meer gemacht ?

Bitte keine die auch Mutter/Vater-Kind anbietet, danke vielmals

17.09.2020 16:42 • #1


S
Was ich noch hinzufügen möchte :
Sollte mein Chef mich entlassen habe ich 4 Wochen wegen der Krankenkasse Zeit mir etwas neues zu suchen. Was passiert in der Zwischenzeit mit meinem Antrag ?
Jobcenter bekomme ich wohl nicht da nicht 1 Jahr vor Kündigung gearbeitet habe (hatte op) und mein Verlobter verdient gut, also wäre ich dann nicht versichert

17.09.2020 17:00 • #2


A


Hallo Sabine1312,

Klinik für psychosomatische / körperliche Symptome gesucht

x 3#3


S
Kann mir niemand eine Klinik für psychosomatische Beschwerden empfehlen ? Aufgrund von Allergie wurde mir empfohlen eine am Meer zu wählen.

Wer hat Empfehlungen ?

Danke

23.09.2020 22:58 • #3


Irgendeine
Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, darf dein AG dich gar nicht wegen Krankheit kündigen.

23.09.2020 23:01 • #4


sundancere20j
Zitat:
Ich hatte letztes Jahr bereits einen Antrag bei der Krankenkasse eingereicht der jedoch abgelehnt wurde mit dem Hinweis das am Ort noch nicht alles ausgeschöpft wurde (hier ging es jedoch mehr um den Rücken und weniger um die Psyche).


Du möchtest bestimmt eine Reha machen. Oder?

Bist Du von der Krankenkasse aufgefordert worden einen Antrag zu stellen? Ich finde, dass die Informationen hier ganz gut von Wolfgang zusammengefasst sind:

medizinische-berufliche-reha-kur-und-umschulung-t17895.html

Da ist dann auch eine Verlinkung, die einem bei der Suche nach der Klinik helfen kann. https://www.rehakliniken.de

Jeder Jeck ist anders. Von daher sind Empfehlungen niemals wirklich objektiv.

Zitat:
Sollte mein Chef mich entlassen habe ich 4 Wochen wegen der Krankenkasse Zeit mir etwas neues zu suchen. Was passiert in der Zwischenzeit mit meinem Antrag ?


Sollte Dein Chef Dich entlassen, erhebst Du erst einmal Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen unter Zuhilfenahme eines fundierten Arbeitsrechtsexperten (Anwalt). Sollte Deine Stelle allerdings befristet sein, so kann der Arbeitgeber das Thema auch einfach aussitzen und den Vertrag nicht verlängern. Dann bedarf es keiner Kündigung.

Wofür genau sollst Du vier Wochen Zeit haben?

Zitat:
Jobcenter bekomme ich wohl nicht da nicht 1 Jahr vor Kündigung gearbeitet habe (hatte op) und mein Verlobter verdient gut, also wäre ich dann nicht versichert


Wenn Du auf der jetzigen Stelle kein Jahr tätig bist, heißt dies nicht automatisch, dass Du keinen Anspruch auf ALG I hast.

Zitat:
Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, darf dein AG dich gar nicht wegen Krankheit kündigen.


Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Ein Arbeitgeber kann eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Das passiert auch nicht selten. Es ist ein Irrglaube, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht kündigen darf. Die Hürden liegen nach der Probezeit nur sehr hoch für den Arbeitgeber, sind jedoch nicht unüberwindbar.

Und dann kommt es zum darauf an, wie der Arbeitnehmer reagiert. Reagiert der AN nicht, sieht es schlecht für diesen aus.

Erhebt der AN Kündigungsschutzklage, kommt es auf die durch den Arbeitgeber vorgetragene Argumentation und die von ihm vor dem Ausspruch der Kündigung ergriffenen Maßnahmen an, die eine solche Kündigung als letztes Mittel verhindern hätten können. Dazu zählt bspw. das Angebot eines BEM.

Sollte eine Schwerbehinderung, bzw. Gleichstellung vorliegen, ist zudem die Zustimmung durch das Integrationsamt von Nöten.

Aber darf nicht ist nicht richtig.

24.09.2020 07:16 • #5


michi2879
Hallo,

mir ist ähnliches widerfahren, kaum belastbar Erschöpfungszustand und Kündigung 2 Tage vor Ablauf der Probezeit. Den Job davor hatte ich nach 17 Jahren Betriebsbedingt verloren. Bin vorher schon mehrere Male wegen Erschöpfungszuständen krank gewesen. Ich bin bereits 58 und mache mir keine große Hoffnung mehr nochmals auf dem Arbeitsmarkt fuß fassen zu können.

Wenn Du also Arbeitslos wirst und bist so wie ich Krankgeschrieben, läuft die Kasse weiter die ist dann in dem Fall der Arbeitgeber. (P.S. ich hatte dann sofort Anspruch auf Krankengeld) Geht bei mir jetzt seit Anfang März so. Da mach Dir mal keine Sorgen wegen dass Du Dir sofort einen neuen Job suchen musst. Lass Dich auch nicht von der Kasse unter Druck setzten. Bei mir hat ein sogenannter Fallmanager nach 2 Tagen angerufen und nach 2 Wochen musste ich schon zum MDK. Der hat mich dann allerdings auf unbestimmte Zeit Arbeitsunfähigkeit gemeldet. Nachdem die Kasse ständig angerufen hat, habe ich denen schriftlich untersagt mich telefonisch zu kontaktieren, seitdem habe ich Ruhe und es geht mir langsam besser.

Zur Reha: ich war in Bad Münder, da ich im Krankengeldbezug war habe ich über die Kasse den Antrag gestellt der ist innerhalb von 3 Wochen genehmigt worden. Die Reha selbst war durchwachsen. Ich hatte mir mehr versprochen. Zeitweilig kam ich mir vor wie in einem Sportinternat .....

Gruß Michael

24.09.2020 08:12 • #6


Mas83
Klinik Lahnhöhe. Empfehlungswert!

https://www.lahnhoehe.de/psychosomatik/

(sorry, kann momentan nicht viel schreiben.)

24.09.2020 09:38 • #7


S
Hallo,

vielen dank für eure Beiträge ich versuche jedem zu antworten falls ich was vergessen habe bitte Bescheid geben.

Mein Arzt meinte ich solle einen Atrag auf Reha stellen da ich dort aufgrund meiner psychosomatischen Probleme , Allergie etc mehrmals im Quartal dort bin und auch bereits seit einiger Zeit krank geschrieben bin.

Mein Vertrag läuft Ende des Jahres aus da befristet, bisher kam von meinem Arbeitgeber keine Reaktion also zum Glück auch keine Kündigung

@michi2879
Du bist also weiterhin krankgeschrieben und bekommst weiterhin Krankengeld obwohl du entlassen wurdest ?
Das dies geht war mir bisher nicht bekannt.

Meine Krankenkasse sagte mir ich habe , wenn ich meine Anstellung verliere, 4 Wochen Zeit solange läuft der Versicherungsschutz weiter ohne das ich diesen 100% selbst zahlen muss.
Danach müsste ich die Krankenkasse 100% selbst zahlen.

Gut nachdem ich noch keine Kündigung erhielt , hoffe das bleibt auch so, mache ich mir erstmal weniger Gedanken darum.

Arzt meinte Reha am Meer mit Haupt Indikation Psychosomatisch und neben Indikation Allergie und Rücken wäre gut.

Habe versucht einige via Suchmaschine zu finden was recht schwer ist daher freue ich mich über Empfehlungen bzw einen Link wo man sich Empfehlungen holen kann.

@Mas83
Danke für den Link ich werde gleich nachsehen

24.09.2020 13:27 • #8


michi2879
Hi Sabine,

ungefähr so in Kürze:

Wer arbeitslos ist und krank wird, muss sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden.
Sind Sie länger krank, müssen Sie spätestens nach drei Tagen eine Krankschreibung bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Während Sie krank sind, bekommen Sie bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld.
Nach dieser sogenannten Leistungsfortzahlung haben Sie in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Für maximal 78 Wochen kommt dafür die gesetzliche Krankenkasse auf, solange Sie weiter arbeitsunfähig erkrankt sind.
Sie bekommen als Krankengeld den gleichen Betrag, den vorher die Agentur für Arbeit als Arbeitslosengeld gezahlt hat.

Bei mir war das so: Ich habe mich Montags Krankgemeldet und dann postwendend die Kündigung bekommen mit einer Frist von 2 Tagen zum Monatsende. Das während der Probezeit. Da die Agentur während der Krankmeldung nicht zuständig war für mich musste die Kasse sofort einspringen. Kassen machen und sagen viele Dinge um unliebsame Mitglieder loszuwerden setzten einen gerne unter Druck. Die Reha wollte ich so auch nicht gleich machen, die Kasse hat das aber verlangt, nach 10 Wochen dürfen die das meine ich.

Gut es war auch nicht ganz verkehrt.

Zur Zeit hält die Kasse bei mir die Füße still.

Gruß Michael

24.09.2020 13:51 • #9


A


Hallo Sabine1312,

x 4#10


sundancere20j
Guten Morgen Sabine,

vielleicht ist der eine Satz in meiner Antwort untergegangen, denn

Zitat von Sabine1312:
Mein Vertrag läuft Ende des Jahres aus da befristet, bisher kam von meinem Arbeitgeber keine Reaktion also zum Glück auch keine Kündigung


ist leider nicht als Glück zu deuten. Wie ich schon in meiner ersten Antwort schrieb, gilt

Zitat von sundancere20j:
Sollte Deine Stelle allerdings befristet sein, so kann der Arbeitgeber das Thema auch einfach aussitzen und den Vertrag nicht verlängern. Dann bedarf es keiner Kündigung.


Heißt, Dein Vertrag läuft ohne zutun von beiden Seiten aus. Natürlich nur schlimmstenfalls.

Ich drücke Dir natürlich die Daumen, dass es anders ist. Aber betrachtet man das realistisch, ist die Chance auf eine Verlängerung des Vertrages eher gering.

Bitte denk dran, dass Du Dich normalerweise drei Monate vor Auslauf Deines befristeten Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden musst. Auch wenn Du derzeit arbeitsunfähig bist, solltest Du dies zumindest rechtzeitig machen. Du weißt ja nicht, ob die Arbeitsunfähigkeit zwischenzeitlich endet und Du so den Rest der Zeit Deinem bisherigen Arbeitgeber und ab Anfang nächsten Jahres dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.

Wie sich das mit den drei Monaten vorher im Hinblick auf eine ggf. greifende Nahtlosigkeitsregelung bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit verhält, dazu kann vielleicht jemand anderes näher Stellung beziehen!? Meine aber, dass ändert erst einmal nichts daran.

Zitat von Sabine1312:
Meine Krankenkasse sagte mir ich habe , wenn ich meine Anstellung verliere, 4 Wochen Zeit solange läuft der Versicherungsschutz weiter ohne das ich diesen 100% selbst zahlen muss.


Solange Du arbeitsunfähig bist, bist Du erst einmal beitragsfrei krankenversichert. Das gilt auch für den Fall, dass Du Deinen Job verlierst. Und dann ist da noch eine lange Kette an Maßnahmen, die garantieren, dass Du nicht durchs soziale Raster fällst.

25.09.2020 05:07 • #10

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