Kann AG Angestellten im öD zum Amtsarzt schicken?

E
Hallo!

Ich hab mal eine Frage:

Mein Mann hatte im März 2011einen schweren Arbeitsunfall und ist seitdem vom D-Arzt krank geschrieben.

Die Unfallkasse hat erst Verletztengeld gezahlt und im September 2011 eingestellt, weil sie der Meinung sind, die jetzige Erkrankung stammt vom Arbeitsunfall davor (der Unfall war 1999). Nun erhält er seitdem Krankengeld und kämpft um Anerkennung des Arbeitsunfalls über September 2011 hinaus.

Seitdem er sich dagegen wehrt, meldet sich die Unfallkasse ständig bei seinem Arbeitgeber und behauptet, dass die Erkrankungen nicht von diesem Unfall sind.
Daraufhin will der AG meinen Mann zum Amtsarzt schicken !!! Darf der AG das und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Weiß das hier Jemand ???

Mein Mann ist kein Beamter - sondern Angestellter im öffentlichen Dienst - Tarifvertrag T-VL.

Würd mich über Antworten riesig freuen !!!

LG von Eini

05.01.2012 20:09 • #1


Albarracin
Experte

06.01.2012 21:52 • #2


A


Hallo Eini95,

Kann AG Angestellten im öD zum Amtsarzt schicken?

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E
Hallo Wolfgang!

Schön von dir zu hören bzw. zu lesen.
Ich wünsch dir vorab ein gesundes, neues und glückliches Jahr !!!

Mein Mann hat einen Anwalt aufgesucht, der gegen den Bescheid auf Beendigung des Verletztengeldes vorgeht und hat jetzt die Akten angefordert. Dieser Anwalt sagte das gleiche wie du, dass der MdE beider Unfälle zusammengezählt werden. Der Anwalt will nach Akteneinsicht eventuell eine Unfallrente beantragen. Mehr wissen wir da noch nicht.

Aus deinen Links war für mich nicht ersichtlich, dass eine Pflicht dazu besteht. Ich kenn es nur so, dass die Beamten zum Amtsarzt geschickt werden können, weil der Dienstherr Zahlungen leistet. Bei Angestellten wird Krankengeld gezahlt. Von daher kenn ich es nur so, dass dann die Krankenkasse den Patienten zum MdK schicken kann.

Ich kann nirgendswo eine gesetzliche Grundlage dafür finden, wo definitiv drinsteht, dass der AG im öD Angestellte zum Amtsarzt schicken muss bzw. darf !!!

Ich dank dir für deine Antwort !!!

LG von Eini

06.01.2012 22:50 • #3


Albarracin
Experte

07.01.2012 00:56 • #4


E
Hallo Wolfgang!

Danke für deine Antwort !!!

Ich tu mich echt schwer aus diesen Gesetzen herauszulesen, dass damit der AG das Recht hat einen Angestellten zum Gutachter zu schicken.
Wenn dem so ist, könnte man da ja noch viel mehr heraus interpretieren. Mir wär es lieber gewesen, so wie früher im § 7 BAT es eindeutig geregelt wäre.

Aber heute kam nun der Brief vom AG. Eine Seite für den Gutachter samt Stellenausschreibung und Unfallmeldung. Und ein Absatz irritiert uns sehr:
Aufgrund der langfristigen Erkrankung bitte ich um Stellungnahme dazu, ob die derzeitige Erkrankung auf den Unfall zurückzuführen ist und um ein Gutachten über seine Arbeitsfähigkeit sowie um eine Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung des Gesundheitszustandes und einer Einschätzung, wann mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann.

1. Warum macht der AG das?
2. Darf er soviel Informationen einfordern?

Vor allem, weil die jetzige Erkrankung auf einen schweren Arbeitsunfall beruht. Die Unfallkasse hat auch erst Verletztengeld gezahlt und dann irgendwann gemeint, so ab jetzt ist der Arbeitsunfall zeitlich befristet und beendet.

Aus dem Schreiben des AG an den Gutachter geht eindeutig hervor, dass dieses Gutachten auf Veranlassung der Unfallkasse hervorgeht. Warum schickt die Unfallkasse den AG vor, obwohl mein Mann derzeit Krankengeld bezieht???

Wolfgang - Hilfe !!!

LG von Eini

10.01.2012 20:02 • #5


E
Hallo Forum,

nun schreibt der betroffene Mann mal selber und nicht seine liebe nette Frau.

Habe heute eine Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten.

Der Auftraggeber ist der Dienstherr Rechtsgrundlage TV - L
Zweck der Untersuchung: VÄ - Arbeitsfähigkeit nach TV - L § 3 Abs. 5
Habe mal den TV - L Vertrag im Link reingesetz. (http://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/pe ... lltext.pdf

Ich verstehe diesen §3 Abs.5 nicht richtig. Kann einer mir den mal genauer erklären? Ich lese das so das der AG meine Krankschreibung anzweifelt, also das ich auf jeden Fall arbeiten kann und nicht erkrankt bin.

Desweiteren hat er 2 Tage vor meinen Rehabesuch ein Schreiben mir zukommen lassen das er vor hat mich zu kündigen und hat das Integrationsamt eingeschaltet und nun noch die Untersuchung.

Bitte wär kann mir helfen mit Rat und Tat, wie ich mich bei der Amtsärztlichen Untersuchung verhalten soll bzw. muss

Gruß
Eini

09.04.2013 22:01 • #6


Pyxidis
Hallo betroffener Mann,

es ist nett, daß Du uns darauf hinweist, daß gerade nicht eini schreibt. Ich würde Dich aber trotzdem bitten Dir einen eigenen kostenlosen Account anzulegen, weil es sonst zu verwirrend für uns und die anderen ist, nicht genau zu wissen, wer geantwortet hat, selbst wenn Du es in den Text schreibst.

Machst Du das bitte, ja?

Viele Grüße
Pyxidis

10.04.2013 11:27 • #7


Steffi
Ich habe Dir eine PN geschickt, Eini.

10.04.2013 14:42 • #8

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