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Wie lange bis zum Krankengeld? Arbeitsunfähigkeit Diagnosen

S
Liebe Floristen,
möglicherweise kennt sich jemand hier etwas aus:
Ich war im Frühjahr 2 Wochen und einen Tag wegen Depressionen krank geschrieben
im September 2 Wochen und eine Tag ebenfalls
Jetzt bin ich wegen HNO schon die zweite Woche krankgeschrieben

Mich hat die ganze Ohr Geschichte so mitgenommen und ich sehe es als WarnRauschen
Ich kann mir nicht wieder vorstellen, dass ich mich nächste Woche wieder in den Stress wage.

Ich hab noch ab nächster 3 Wochen bis zum Weihnachtsurlaub, der Gottseidank schon eingetragen ist.

Wenn ich für diese 3 Wochen zu meiner HA gehe und dafür eine Arbeitsunfähigkeit bekomme, bin ich dann im Krankengeldbezug?

Danke im voraus!

26.11.2019 11:37 • #1


bones
Nein, man bekommt erst Krankengeld wenn man am Stück 6wochen krank geschrieben ist und auf weiteres noch krank geschrieben wird. Dein Krankengeld fängt in der 7.Woche dann an.

26.11.2019 13:08 • #2


A


Hallo Shana1967,

Wie lange bis zum Krankengeld? Arbeitsunfähigkeit Diagnosen

x 3#3


ZeroOne
Hi!

So einfach ist es leider nicht. Für die sechs Wochen Regel muss man nicht sechs Wochen am Stück krank sein, es ist auch möglich, während dem Jahr mehrmals wegen der gleichen Krankheit kürzere Zeit krankgeschrieben zu werden. Dann wird die Summe gebildet. Sobald man dabei über die sechs Wochen kommt, erhält man auch Krankengeld.

Heißt im Umkehrschluss aber auch, dass man theoretisch das ganze Jahr krank sein kann und durchgehend sein übliches Gehalt erhält wenn man sich immer wieder wegen etwas anderem krankschreiben lässt, und dabei pro Krankheit die sechs Wochen nicht überschreitet. Das macht natürlich keinen Arbeitgeber lange Zeit mit.

In diesem Fall wären es wegen der gleichen Erkrankung (Depression) 2 + 3 Wochen, also fünf Wochen insgesamt. Bedeutet, dass der Arbeitgeber bezahlen muss. Die zwei Wochen HNO Erkrankung zählt nicht dazu.

LG
ZeroOne

26.11.2019 13:22 • x 1 #3


Hoffnung21
Sorry @bones da muss ich dir widersprechen. Die einzelnen Krankentage der gleichen Diagnose werden addiert. D.h. 4 Wochen und 2 Tage Depression, 2 Wochen HNO. Wenn aber zwischen der Februarkrankheit und der Septemberkrankheit 6 Monate liegen (nach meiner Rechnung ja) fängt die Rechnung neu an. D.h. egal, weswegen du krankgeschrieben wirst, du fällst nicht ins Krankengeld.

https://www.merkur.de/leben/karriere/lo.15331.html

LG Eis

26.11.2019 13:33 • x 2 #4


bones
Ich war mehrmals krank geschrieben in Abständen,wo ich noch arbeiten war. Mal 2 Monate dann 3 Monate. Mein AG hat immer den vollen Lohn zahlen müssen für die 6wochen wo ich ausfiel, eher ich ins Krankengeld fiel. Daher wundert mich das nun etwas

26.11.2019 13:39 • x 1 #5


Hoffnung21
Waren da 6 Monate dazwischen @bones ? Dann würde es passen.

LG Eis

26.11.2019 13:51 • #6


bones
Nein waren es nicht. Hab immer 2-3 Monate Ruhe gehabt. Hab immer versucht , mich wieder schnell ins Berufleben zu integrieren. Bin darin immer gescheitert mit der Depression.

Hab zwar davon nun ne Lehre rausziehen müssen, weil ich doch länger als nötig draussen bin. Ist aber anderes Thema.

26.11.2019 15:43 • x 1 #7


S
Vielen Dank für euere Antworten,

ich möchte nicht in den Krankengeldbezug (jetzt) fallen, da mir der ganze Papierkram schon im vornherein nervt- ich habe viele Papierbaustellen im Moment und bin nicht belastbar.

Es sind 7! Monate zwischen erster und zweiter Depressionsdiagnose( insgesamt 4 Wochen + 2 Tage)dazwischen. Ich versuchte halt weiter und weiter durchzuhalten -
also könnte ich wohl unbedenklich die nächste Woche zu HA, hab aber zusätzlich andere Erkältungssymptome am Anfang - da braut sich was zusammen und leichte Blasenentzündung(hoffentlich wirds besser)

26.11.2019 16:05 • x 1 #8


Hoffnung21
Hallo @bones

Hier sind nochmal die Regeln.

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht für maximal sechs Wochen
Die Lohnfortzahlung muss der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen leisten. Wer länger arbeitsunfähig ist, erhält in der Regel Krankengeld von seiner Krankenkasse. Tritt dasselbe Grundleiden erneut auf, werden die Krankheitstage zusammengerechnet, bis sechs Wochen erreicht sind.

Ausnahmen:
Zwischen dem Ende der letzten und dem Beginn der neuen Erkrankung liegen mehr als sechs Monate,
seit dem Beginn der letzten Erkrankung sind zwölf Monate vergangen oder
die neue Erkrankung hat nicht dasselbe Grundleiden wie die vorherige.

Eine weitere, neue Erkrankung innerhalb der Arbeitsunfähigkeit verlängert den Zeitraum der Entgeltfortzahlung nicht.

aus:
https://rechtecheck.de/lohnfortzahlung-.geregelt//

VG Eis

VG Eis

26.11.2019 17:36 • x 2 #9


Albarracin
Experte

27.11.2019 16:42 • x 2 #10


A


Hallo Shana1967,

x 4#11


S
Vielen Dank für die ausführlichen Infos

Ich hab heute meine HNO Arbeitsunfähigkeit für insgesamt 3 Wochen bekommen. Jetzt ist es die dritte Woche mit einer Woche
Arbeit dazwischen.HNO Arbeitsunfähigkeit hatte ich noch nie. Also 3 wo HNO und 4 wo und 2 Tage Depression im Jahr 2019, 2018 habe ich mich wacker geschlagen und nur wg Grippe 1-2 WO Arbeitsunfähigkeit.
Ich erinnere mich Krankengeldbezug ist nicht so aufwendig. Nur schwierig für meine AG wegen Stellenrefinanzierung, dann muss jemand anders wieder meine Stunden draufpacken. So hab ich das am Anfang des Jahres gemacht ( nie wieder!) und da hat meine Überlastung sich über 3 Monate wieder angekündigt und dann eben manifestiert.
Ich habe wohl mein Ziel 2019 erreicht, falls ich übernächste Woche hoffentlich wieder ok bin, krieg ich das alles mit einigen freien Tagen hin bis Weihnachten.
Da bin ich auch erleichtert und 2020 ist ein neues Jahr mit laufenden ReHa Antrag

28.11.2019 01:07 • #11

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