Grund der Behinderung angeben oder verschweigen im Job

B

BlueAngel
Mitglied

129
26
1
Hallo,

ich habe mal eine Frage, die mich sehr beschäftigt:

Ich habe einen GdB von 30 und bin gleichgestellt (Diagnose: mittelschwere Depression).

Falls ich einen neuen Arbeitsplatz finde, heisst es bei Ausschreibungen ja immer: "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt...".

Frage: Muss ich - wenn ich mich bewerbe - dem neuen Arbeitgeber auch meine Diagnosen mitteilen? Wie verhalte ich mich, wenn er mich nach meiner Behinderung fragt?

Blue Angel

#1


I
Hallo, blue-angel

mal was anderes vorab:
gilt die Gleichstellung bei dir nicht nur für den Arbeitsplatz , für den sie beantragt worden ist?
Denn dafür ist sie ja gedacht, daß der Arbeitsplatz erhalten bleibt, falls er wegen der Krankheit in Gefahr war.
So steht es zumindest in meinen Unterlagen.

Du musst dem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass du "schwerbehindert" bist.
Alerdings würden dann natürlich die Vorteile wegfallen.
Was du allerdings musst:
Fragen beantworten, wenn es um solchee gesundheitlichen Einschränkungen geht, die deine Fähigkeit, die Arbeit zu machen, einschränken.
So weit mein Wissensstand.
Aber hier gibt es sicher user, die mehr wissen als ist.

Imogdi

#2


A


Hallo BlueAngel,

Grund der Behinderung angeben oder verschweigen im Job

x 3#3


Albarracin
Experte

#3


I
hallo, Albarracin

siehste, dich hab ich gemeint mit den " mehr wissenden Usern" 070.gif

Ich hab mir jetzt auch wieder was rausgezogen aus deiner Antwort für blue-angel

Danke dir

imogdi

#4


Albarracin
Experte

#5


dakine
hallo,

ich würde es nicht verschweigen,es gibst zusatzurlaub,und ein besondereren kündigungsschutz!und für die lohnsteuererklärung ist es wohl auch positiv!muß dazu sagen das ich es nicht selbst habe sondern ne bekannte!allerdings hatte sie es ihren arbeitgeber es viel später erzählt gehabt,sie dachte in den moment das er sie kündigt,nein er hatte ihr ein neuen vertrag gegeben!( 2jahre her)!

liebe grüße

#6


M
Hallo Einsamer,

schau bitte hier mal nach schwerbehinderung-gdb-was-bringt-mir-das-t1774.html. Wolfgang hat hier einiges zu diesem Thema aufgeführt.

Schöne Grüße
mag

#7


K