Dein Lamentieren über den geforderten Fehlzeitennachweis hättest Du Dir sparen können, wenn Du den Antrag aufmerksam gelesen hättest. Da steht es nämlich ausdrücklich drin, daß Nachweise verlangt werden, wenn Du überdurchschnittliche behinderungsbedingte Fehlzeiten geltend machst. Und für die AA ist nun mal ein Ausdruck der Krankenkasse über die letzten 3 Jahre mit Diagnoseschlüssel aussagekräftiger und übersichtlicher als ein Sammelsurium von Einzelbelegen, bei denen Du ja vielleicht auch einen Beleg vergessen haben könntest.
Zu dem hier
Zitat:
nochmal (!) darlegen, inwieweit mein Arbeitsplatz gefährdet ist.
stellt sich die Frage, ob es bei Deinem AG einen Betriebsrat bzw. eine Schwerbehindertenvertretung gibt und ob Du das im Antragsformular angegeben hast.
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#16
K
Kürsche Gast
Danke für die freundliche Ansprache. Ich hatte lediglich versucht, pragmatisch zu sein, zumal ich keine überdurchschnittlichen Fehlzeiten geltend gemacht habe. Daher dachte ich, dass es zumutbar ist, mit zwei Belegen statt einem klarzukommen.
Nein, bei meinem AG gibt es weder Betriebsrat noch SBV.
Nein, bei meinem AG gibt es weder Betriebsrat noch SBV.
solltest Du Dir die Mühe einer etwas ausführlichen Begründung unterziehen. Tust Du das nicht, gibt u. U. allein die Stellungnahme Deines Arbeitgebers den Ausschlag für die Entscheidung den Ausschlag. Und ob Dein AG Interesse an einem stärkeren Kündigungsschutz für dich hat, kann man ja bezweifeln.
Und wenn Du Deinem Antrag AU-Bescheinigungen beilegst, dann muß halt die AA von Amts wegen prüfen, ob da nicht doch behinderungsbedingt erhöhte Fehlzeiten (> 42 Kalendertage/Jahr) vorliegen.