Hallo zusammen, Das ZBFS hat den Entlassbericht aus der Rehaklinik angefragt. Dieser ist meiner Meinung nach recht „geschönt“ Das ZBFS will nun darauf hin meinen GDB neu festlegen. Was kann ich tun? Was, wenn ich die Herausgabe des Entlassberichts verweigere? Jeder Ratschlag ist willkommen. VG Meister Eder
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hlena Mitglied
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Ich kenn mich mit der Materie überhaupt nicht aus. Ich denke aber,mit einer Weigerung erreichst du gar nichts. Ich würde mich an den VDK wenden. Mir hat mal eine Ärztin gesagt : Die werden den Teufel tun unf sich mit dem VDK anlegen.
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#2
A
Hallo MeisterEder,
GdB nach Reha
x 3#3
Dys Mitglied
2014
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@MeisterEder Welchen GdB hast Du denn aktuell?
Was meinst Du mit „geschönt“ wenn Du über den Entlassbericht sprichst? Wurden diagnostizierte Erkrankungen „unterschlagen“ oder etwas nachweislich falsch dargestellt?
Um mal etwas Besorgnis raus zu nehmen, eine vorhandene oder auch nicht vorhandene Erwerbsminderung ist kein alleiniges Kriterium dafür ob eine Behinderung vorhanden ist, die einen GdB rechtfertigen würde. Ein beispielsweise Blinder kann vollzeit als Masseur arbeiten und hat trotzdem den GdB der einem Blinden zugestanden wird.
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#3
Dys Mitglied
2014
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Ach so, noch etwas bezüglich des VDK in dem ich selbst auch seit Jahren Mitglied bin. Der kann hilfreich sein, wenn tatsächlich bei Institutionen eingereichte Befunde nicht berücksichtigt wurden und dadurch eine Fehleinschätzung zu einem Bescheid führten. Aber selbst der VDK wird nicht dazu raten, etwas vorzuenthalten, dass im Rahmen einer Pflicht zur Mitwirkung eigentlich eingereicht werden müsste. Denn zum einen wäre ja schon eine fehlende Mitwirkung etwas, das sanktioniert werden könnte und zum anderen möchte auch der VDK nicht blöd dastehen, falls er jemanden in einer Klage vertreten würde, die eventuell keine Aussicht auf einen Erfolg hat, weil jemand nicht die ganze Wahrheit offenbart. Es ist auch nur den Datenschutzgesetzen zu verdanken, dass man überhaupt gebeten wird, Befunde freizugeben denn tut man es tatsächlich nicht, wäre das auch kein Garant, dass einem etwas positiv beschieden würde. Wahrscheinlicher wäre wohl eher dann eben die Schiene der fehlenden Mitwirkung zu reiten, die sich ja auch beweisen ließe indem man sagt, wir wollten das haben, aber es wurde uns vorenthalten.
Was Gutachten angeht, herrscht auch gerne die Meinung, man könne ein Gutachten umformulieren lassen. Das ist aber schlicht falsch, denn der Gutachter legt ja nur seine Einschätzung vor und die kann selbstverständlich auch falsch sein. Aber der einzige Weg um so ein Gutachten zu entkräften ist, Gutachten vorzulegen, die das eben tun und ein vorangegangenes widerlegen. Eine Beurteilung oder Befundbericht oder Gutachten ist kein Verwaltungsakt dem widersprochen werden kann. Man kann aber immer eine eigene, idealerweise beweisbare, Darstellung zu einem Gutachten oder Befund zur Akte hinzufügen lassen, die dann Berücksichtigung finden kann. Wenn also beispielsweise eine Diagnose fragwürdig erscheint, weil überhaupt nicht in diese Richtung untersucht wurde. Bei der Psyche ist das generell nicht so einfach zu beweisen, aber wenn zum Beispiel etwas durch eine Labor oder Gerätemedizinische Untersuchung hätte festgestellt werden können, unter Umständen schon.
Letzten Endes spielt es aber vorab keine Rolle weshalb ein Bescheid so gestellt wurde wie er es wurde, weil man dann erst dagegen Widerspruch einlegen kann wenn er bei einem selbst auf dem Tisch liegt. Etwas, gegebenenfalls auch nachteiliges zurückzuhalten, könnte vielleicht funktionieren, aber eben auch das Gegenteil bewirken.
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#4
hlena Mitglied
40510
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Natürlich könnte man klagen und der VDK würde die Vertretung übernehmen,aber nur wenn der Prozess auch Aussicht auf Erfolg hätte. Oder kann könnte sich beraten lassen von einem Anwalt für Medizinrecht.
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#5
Dys Mitglied
2014
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3058
Klagen kann man immer.
Im Moment ist aber ja noch garnichts vorhanden, dem man widersprechen könnte und das man einklagen könnte.
Die Angst, ein GdB könnte aberkannt werden, oder niedriger ausfallen ist ja offensichtlich das Problem. Es ist halt die Frage ob der GdB der jetzt vorhanden ist noch berechtigt ist und das wäre er, wenn die zugrunde liegende Erkrankung nachweislich weiter besteht und sich vielleicht ja auch nicht mehr verbessern kann, was ja eventuell so ist, vor allem wenn es was körperliches wäre.
Dann wäre nur die Frage, gäbe es einen höheren GdB weil jetzt eben noch was dazu kommt, was körperlich oder psychisch oder beides sein kann und berücksichtigt werden müsste.
Aber selbst wenn dass eben am Ende nicht so im Bescheid steht, kann man erst dann widersprechen. Und die Frage ob man besser etwas zurückhält oder nicht, ist halt eine eher rhetorische, die man sich trotzdem selbst beantworten muss. Denn ob das was positiv oder negativ bewirkt, sieht man halt erst hinterher. Und was rechtlich machbar wäre, kann man auch erst beurteilen, wenn etwas da ist, dass rechtlich bewertet werden kann.
Auch wenn es keine Garantie gibt, so ist es eher unwahrscheinlich das ein unbefristeter GdB aberkannt wird. Wenn allerdings von vornherein ein GdB nur befristet wäre weil eine komplette Heilung möglich und auch wahrscheinlich wäre, dann sieht das anders aus. So wäre ein zeitweise nötiges Stoma eine Behinderung die anerkannt wird, aber wenn das dann wegfällt und man geheilt wäre, dann wäre dementsprechend auch die Behinderung weg.
Hat man aber eben eine Erkrankung die wirklich nicht mehr komplett geheilt werden kann, dann muss man sich auch keine Sorgen machen, bezüglich des GdB, wenn das schon bei der ersten Gewährung klar ist.
Alles unter GdB 50 kann sowieso nicht extrem negativ werden, wenn es niedriger oder aberkannt würde, weil die Auswirkungen auf Job oder Finanzamt zwar nicht marginal aber auch nicht existenziell bedrohend wären. Lediglich bezüglich eine Gleichstellung könnten Fragen aufkommen, ob die noch gewährt würde, wenn man eine mit einem GdB von 30 hat. Aber alleine überhaupt erstmal eine bekommen zu haben, wäre eher ein Indiz dafür, dass der GdB eher nicht mehr geringer würde.